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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Krankenzusatz

Kann ich ein ungeborenes Kind schon zusatzversichern?

Kurz gesagt

Kann ich ein ungeborenes Kind schon zusatzversichern? Nicht direkt, versichert werden kann Ihr Kind ab Vollendung der Geburt. Sie können aber schon jetzt vorsorgen: Haben Sie selbst eine Krankenzusatzversicherung, muss der Versicherer Ihr Baby ohne Risikozuschlag und Wartezeit aufnehmen, wenn Sie es spätestens zwei Monate nach der Geburt anmelden. Verlangt werden darf, dass Sie bis zu drei Monate versichert sind.

Kann ich ein ungeborenes Kind schon zusatzversichern?

Was es kostet

Was Extras im Krankenhaus kosten und welche Fristen gelten.

BeispielRichtwert
Einbettzimmer je Nacht, selbst bezahltim Schnitt etwa 89 bis 134 Euro
Zweibettzimmer je Nacht, selbst bezahltim Schnitt etwa 43 bis 72 Euro
Anmeldefrist für das Neugeborene2 Monate nach der Geburt
Höchste Vorversicherungszeit, die verlangt werden darf3 Monate
Kindertarif für Krankenhaus oder Zähneoft etwa 5 bis 20 Euro im Monat

Zimmerpreise aus Erhebungen des PKV-Verbands.

Der Kinderbeitrag ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis, Stand Oktober 2026.

Rechenbeispiel

Geburt im März, Mutter schließt im Oktober ab

Eine Frau schließt im Oktober einen Krankenhaustarif ab, das Baby kommt im März.

Versicherungszeit der Mutter bei Geburtrund fünf Monate, mehr als drei
Anmeldung des Babysbis Ende Mai
Gesundheitsfragen für das Babykeine
Schutz des Babyswie der Tarif der Mutter, ab Geburt

Das Baby ist ab dem Tag der Geburt mitversichert, auch wenn es zu früh kommt.

Warum ein ungeborenes Kind keinen eigenen Vertrag bekommt

Eine Krankenzusatzversicherung versichert einen Menschen mit eigenem Gesundheitszustand. Das Gesetz knüpft die Aufnahme eines Babys deshalb an den Tag der Geburt. Vorher können Sie Ihr ungeborenes Kind nicht selbst versichern, wohl aber den Weg für später freimachen.

Der Schlüssel ist Ihr eigener Vertrag. Besteht am Tag der Geburt für einen Elternteil eine Krankenversicherung, muss der Versicherer das Neugeborene ohne Gesundheitsfragen aufnehmen. Das gilt auch, wenn das Kind krank oder zu früh zur Welt kommt.

ZeitpunktWas möglich ist
Vor der Schwangerschafteigenen Zusatztarif abschließen, Wartezeiten laufen ab
In der Schwangerschafteigenen Tarif abschließen, wenn der Versicherer Sie annimmt; laufende Schwangerschaft oft ausgeschlossen
Tag der GeburtIhr Vertrag muss bestehen
Bis zwei Monate nach der GeburtKind ohne Gesundheitsprüfung rückwirkend anmelden
SpäterKind nur mit Gesundheitsfragen, Zuschlag oder Ablehnung möglich

Die Bedingungen der Kindernachversicherung

Der Versicherer darf verlangen, dass Sie selbst schon eine Mindestzeit versichert sind, höchstens drei Monate. Schließen Sie deshalb spätestens drei Monate vor dem errechneten Termin ab, besser früher.

Das Kind bekommt höchstens denselben Schutz wie Sie. Haben Sie nur einen Zahntarif, kann das Kind ohne Prüfung auch nur diesen Zahntarif bekommen, keinen Krankenhaustarif.

Was die Kasse für Ihr Kind schon zahlt

Sind Sie gesetzlich versichert, ist Ihr Kind in der Regel beitragsfrei familienversichert. Arztbesuche, Krankenhaus und Vorsorge sind damit abgedeckt.

Eine Zusatzversicherung lohnt sich für Extras wie Einbettzimmer, Chefarzt, Zahnspange oder Brille. Ein Einbettzimmer kostet selbst bezahlt je nach Bundesland im Schnitt etwa 89 bis 134 Euro je Nacht.

Wann Sie das nicht brauchen

Wollen Sie keine privaten Extras für Ihr Kind, brauchen Sie auch keinen eigenen Zusatztarif nur für die Nachversicherung. Die gesetzliche Familienversicherung deckt das Notwendige.

Schritt für Schritt

  1. Selbst einen Zusatztarif abschließen, möglichst vor der Schwangerschaft.
  2. In den Bedingungen die geforderte Vorversicherungszeit nachlesen.
  3. Den Geburtstermin und die Zweimonatsfrist im Kalender eintragen.
  4. Nach der Geburt das Kind schriftlich anmelden.
  5. Den gewünschten Tarif für das Kind nicht umfangreicher als den eigenen wählen.

Checkliste

  • Eigener Vertrag besteht am Tag der Geburt
  • Vorversicherungszeit erfüllt
  • Anmeldung binnen zwei Monaten
  • Kindertarif nicht höher als der eigene

Häufige Fehler

  • Die Zweimonatsfrist verpassen
  • Erst in der Schwangerschaft abschließen und abgelehnt werden
  • Für das Kind mehr Schutz wollen, als man selbst hat

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Kann ich vor der Geburt einen Antrag für mein Kind stellen?

Der Schutz beginnt frühestens mit der Geburt.

Entscheidend ist, dass Ihr eigener Vertrag dann besteht.

Gilt das auch für Zahnzusatzversicherungen?

Ja, das Recht gilt für Krankenversicherungen, auch Zusatztarife, im Umfang Ihres eigenen Schutzes.

Was ist, wenn das Kind krank zur Welt kommt?

Bei rechtzeitiger Anmeldung darf der Versicherer keinen Zuschlag und keine Wartezeit verlangen.

Gilt das auch bei Adoption?

Ja, für minderjährige Kinder.

Bei höherem Risiko ist ein Zuschlag bis zur einfachen Prämie erlaubt.

Kostet das Kind sofort Beitrag?

Ja, ab der Geburt.

Viele Kindertarife sind günstig.

Quellen

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Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

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