Alles zur Versicherung: Krankenzusatz
Welche Krankenzusatzversicherung ist wirklich sinnvoll?
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Kurz gesagt
Kann ich ein ungeborenes Kind schon zusatzversichern? Nicht direkt, versichert werden kann Ihr Kind ab Vollendung der Geburt. Sie können aber schon jetzt vorsorgen: Haben Sie selbst eine Krankenzusatzversicherung, muss der Versicherer Ihr Baby ohne Risikozuschlag und Wartezeit aufnehmen, wenn Sie es spätestens zwei Monate nach der Geburt anmelden. Verlangt werden darf, dass Sie bis zu drei Monate versichert sind.
Was Extras im Krankenhaus kosten und welche Fristen gelten.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Einbettzimmer je Nacht, selbst bezahlt | im Schnitt etwa 89 bis 134 Euro |
| Zweibettzimmer je Nacht, selbst bezahlt | im Schnitt etwa 43 bis 72 Euro |
| Anmeldefrist für das Neugeborene | 2 Monate nach der Geburt |
| Höchste Vorversicherungszeit, die verlangt werden darf | 3 Monate |
| Kindertarif für Krankenhaus oder Zähne | oft etwa 5 bis 20 Euro im Monat |
Zimmerpreise aus Erhebungen des PKV-Verbands.
Der Kinderbeitrag ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis, Stand Oktober 2026.
Rechenbeispiel
Eine Frau schließt im Oktober einen Krankenhaustarif ab, das Baby kommt im März.
| Versicherungszeit der Mutter bei Geburt | rund fünf Monate, mehr als drei |
| Anmeldung des Babys | bis Ende Mai |
| Gesundheitsfragen für das Baby | keine |
| Schutz des Babys | wie der Tarif der Mutter, ab Geburt |
Das Baby ist ab dem Tag der Geburt mitversichert, auch wenn es zu früh kommt.
Eine Krankenzusatzversicherung versichert einen Menschen mit eigenem Gesundheitszustand. Das Gesetz knüpft die Aufnahme eines Babys deshalb an den Tag der Geburt. Vorher können Sie Ihr ungeborenes Kind nicht selbst versichern, wohl aber den Weg für später freimachen.
Der Schlüssel ist Ihr eigener Vertrag. Besteht am Tag der Geburt für einen Elternteil eine Krankenversicherung, muss der Versicherer das Neugeborene ohne Gesundheitsfragen aufnehmen. Das gilt auch, wenn das Kind krank oder zu früh zur Welt kommt.
| Zeitpunkt | Was möglich ist |
|---|---|
| Vor der Schwangerschaft | eigenen Zusatztarif abschließen, Wartezeiten laufen ab |
| In der Schwangerschaft | eigenen Tarif abschließen, wenn der Versicherer Sie annimmt; laufende Schwangerschaft oft ausgeschlossen |
| Tag der Geburt | Ihr Vertrag muss bestehen |
| Bis zwei Monate nach der Geburt | Kind ohne Gesundheitsprüfung rückwirkend anmelden |
| Später | Kind nur mit Gesundheitsfragen, Zuschlag oder Ablehnung möglich |
Der Versicherer darf verlangen, dass Sie selbst schon eine Mindestzeit versichert sind, höchstens drei Monate. Schließen Sie deshalb spätestens drei Monate vor dem errechneten Termin ab, besser früher.
Das Kind bekommt höchstens denselben Schutz wie Sie. Haben Sie nur einen Zahntarif, kann das Kind ohne Prüfung auch nur diesen Zahntarif bekommen, keinen Krankenhaustarif.
Sind Sie gesetzlich versichert, ist Ihr Kind in der Regel beitragsfrei familienversichert. Arztbesuche, Krankenhaus und Vorsorge sind damit abgedeckt.
Eine Zusatzversicherung lohnt sich für Extras wie Einbettzimmer, Chefarzt, Zahnspange oder Brille. Ein Einbettzimmer kostet selbst bezahlt je nach Bundesland im Schnitt etwa 89 bis 134 Euro je Nacht.
Wollen Sie keine privaten Extras für Ihr Kind, brauchen Sie auch keinen eigenen Zusatztarif nur für die Nachversicherung. Die gesetzliche Familienversicherung deckt das Notwendige.
Fragen und Antworten
Der Schutz beginnt frühestens mit der Geburt.
Entscheidend ist, dass Ihr eigener Vertrag dann besteht.
Ja, das Recht gilt für Krankenversicherungen, auch Zusatztarife, im Umfang Ihres eigenen Schutzes.
Bei rechtzeitiger Anmeldung darf der Versicherer keinen Zuschlag und keine Wartezeit verlangen.
Ja, für minderjährige Kinder.
Bei höherem Risiko ist ein Zuschlag bis zur einfachen Prämie erlaubt.
Ja, ab der Geburt.
Viele Kindertarife sind günstig.
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