Ist mein Kind in Kita, Schule und auf dem Schulweg versichert?
Ja. In Kita, Schule und Hort und auf dem direkten Schulweg ist Ihr Kind gesetzlich unfallvers …
Versicherungen
Bootsversicherung, alle Bootstypen Haftpflicht Kasko Wassersport-Rechtsschutz Insassen-Unfall Yacht und Superyacht Für Gewerbekunden Alle anderen Versicherungen (Makler) Nach Revier Nur Haftpflicht? Nach Werft Oldtimer und SonderfälleWechseln
Bootsversicherung vergleichen Police prüfen lassen Wechsel übernehmen lassenÜber uns
Wer wir sind Wann wir nicht passen Wer trägt Ihr Risiko? Kundenstimmen KontaktWissen
Wissen A bis Z Spiele und Werkstücke Akademie: Führerscheinfragen üben Rechner und Werkzeuge Branchennachrichten Bootsfinanzierung Warnlage Gefahrenstellen Fahrtgebiet und Standort Mit dem Boot ins Ausland Gestohlen gemeldet Magazin und Podcast Mitmachen Rennkalender und Messen Lieblingshafen 2027Im Schadenfall
Schaden melden Notruf 03375 / 29 28 95 Kunden-Login Beitrag berechnenVersicherungsmakler / Versicherungsfragen
Kurz gesagt
Ja. Im Ferienjob und im Praktikum ist Ihr Kind ab dem ersten Arbeitstag gesetzlich unfallversichert, auch auf dem Weg dorthin. Die Familienversicherung der Krankenkasse bleibt meist bestehen, solange das regelmäßige Einkommen 565 Euro im Monat nicht übersteigt, im Minijob 603 Euro. Ein Ferienjob bis drei Monate oder 70 Arbeitstage gilt als kurzfristige Beschäftigung.
Zahlen und Grenzen, die beim Ferienjob 2026 zählen.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Einkommensgrenze Familienversicherung | 565 Euro im Monat |
| Geringfügigkeitsgrenze Minijob | 603 Euro im Monat |
| Kurzfristige Beschäftigung | höchstens 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr |
| Familienhaftpflicht, falls noch keine besteht | etwa 60 bis 180 Euro im Jahr |
Grenzwerte für 2026 nach Gesetz und Rechengrößen der Sozialversicherung.
Der Beitrag der Familienhaftpflicht ist ein Richtwert aus öffentlich genannten Tarifen,
Stand Oktober 2026;
das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
Er arbeitet in den Sommerferien vier Wochen und verdient dabei 1.400 Euro. Sonst hat er kein Einkommen.
| Dauer | 4 Wochen, innerhalb der Grenze für Schüler |
| Art der Beschäftigung | kurzfristig, unter 3 Monaten |
| Unfall im Lager oder auf dem Arbeitsweg | gesetzliche Unfallversicherung |
| Familienversicherung | vorher klären, wie die Krankenkasse die 1.400 Euro anrechnet |
Er ist bei der Arbeit und auf dem Weg unfallversichert. Ob er in der Familienversicherung bleibt, entscheidet die Krankenkasse nach ihrer Anrechnung des Ferienlohns, deshalb vorher fragen. Eine zusätzliche Versicherung für den Ferienjob braucht er nicht.
Wer beschäftigt ist, ist in der gesetzlichen Unfallversicherung. Das gilt auch für den Ferienjob und den Minijob, egal wie kurz die Beschäftigung dauert, und selbst dann, wenn der Arbeitgeber Ihr Kind noch nicht angemeldet hat.
Versichert sind Unfälle bei der Arbeit und auf dem direkten Weg zur Arbeit und zurück. Stürzt Ihr Kind dagegen am freien Nachmittag mit dem Rad, zahlt die gesetzliche Unfallversicherung nicht.
Auch Praktika sind gesetzlich unfallversichert, das gilt ausdrücklich auch für Schüler. Welcher Träger zahlt, hängt davon ab, wer das Praktikum veranstaltet und mit welchem Ziel. Beim Schulpraktikum fragt man am besten die Schule, wer zuständig ist; beim freiwilligen Praktikum ist Ihr Kind wie ein Beschäftigter über den Betrieb versichert.
Studierende sind im Praktikum und im dualen Studium ebenfalls gesetzlich unfallversichert. Melden Sie einen Unfall im Praktikum immer dem Betrieb und der Schule oder Hochschule.
| Situation | Unfallversicherung | Krankenversicherung |
|---|---|---|
| Ferienjob bis drei Monate oder 70 Arbeitstage | über den Arbeitgeber | Familienversicherung bleibt meist |
| Minijob bis 603 Euro im Monat | über den Arbeitgeber | Familienversicherung bleibt |
| Schulpraktikum | gesetzlich, Träger je nach Veranstalter | Familienversicherung bleibt |
| Freiwilliges Praktikum mit Vergütung | über den Betrieb | je nach Verdienst und Dauer |
Kinder sind bis 18 beitragsfrei bei den Eltern mitversichert, in Schul- oder Berufsausbildung bis 25. Voraussetzung ist, dass ihr Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Siebtel der Bezugsgröße nicht übersteigt. 2026 sind das 565 Euro, im Minijob bis zur Geringfügigkeitsgrenze von 603 Euro.
Ein Ferienjob, der von vornherein auf drei Monate oder 70 Arbeitstage begrenzt ist, gilt als kurzfristige Beschäftigung. Verdient Ihr Kind in den Ferien aber sehr gut, fragen Sie vorher bei der Krankenkasse nach, wie sie das Familienversicherung.
Ab 13 Jahren darf ein Kind mit Ihrer Einwilligung leichte, für Kinder geeignete Arbeiten machen, höchstens zwei Stunden am Tag, nicht zwischen 18 und 8 Uhr und nicht vor oder während des Unterrichts.
Jugendliche, die noch zur Schule gehen, dürfen in den Schulferien höchstens vier Wochen im Kalenderjahr arbeiten. Für den Ferienjob gelten dann die Schutzregeln des Jugendarbeitsschutzgesetzes.
Im Privatleben bleibt Ihr Kind während Ferienjob oder Praktikum in Ihrer Familienhaftpflicht. Für Schäden, die es bei der Arbeit am Eigentum des Arbeitgebers anrichtet, gelten eigene Regeln des Arbeitsrechts; ob Ihre Privathaftpflicht dann zahlt, steht in den Bedingungen.
Eine private Unfallversicherung nur wegen des Ferienjobs brauchen Sie nicht, denn bei der Arbeit greift die gesetzliche. Sinnvoll sein kann sie wegen der Freizeit, die die gesetzliche Unfallversicherung nicht abdeckt.
Fragen und Antworten
Nein.
Bei der Arbeit und auf dem Weg ist Ihr Kind gesetzlich unfallversichert,
und die Familienversicherung bleibt in der Regel bestehen.
Auch beim Schulpraktikum ist Ihr Kind gesetzlich unfallversichert.
Welche Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft zuständig ist, hängt vom Veranstalter ab;
fragen Sie die Schule.
Die Krankenversicherung läuft über Sie weiter.
Leichte Arbeiten mit Ihrer Einwilligung ab 13 Jahren, höchstens zwei Stunden täglich.
Schüler ab 15 dürfen in den Ferien bis zu vier Wochen im Jahr arbeiten.
Meist nicht.
Entscheidend ist, ob das regelmäßige Einkommen 565 Euro im Monat übersteigt, im Minijob 603 Euro.
Bei hohem Verdienst fragen Sie die Krankenkasse.
Das hängt vom Land und von der Art des Praktikums ab.
Klären Sie Unfall- und Krankenversicherung vorher mit Schule, Hochschule und Krankenkasse.
NAMMERT Versicherungsmakler
Wir vergleichen Versicherer und melden uns.
Kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.
Danke, Ihre Anfrage ist bei uns.
Wir melden uns innerhalb eines Werktags. Wenn etwas eilt: 03375 / 29 12 77.
Ist mein Kind in Kita, Schule und auf dem Schulweg versichert?
Ja. In Kita, Schule und Hort und auf dem direkten Schulweg ist Ihr Kind gesetzlich unfallvers …
Welche Versicherungen brauche ich als Azubi?
Als Azubi sind Sie über den Betrieb kranken-, renten- und unfallversichert. Die Haftpflicht l …
Welche Versicherungen braucht mein Kind für Auslandsjahr oder Work and Travel?
Für ein Auslandsjahr oder Work and Travel braucht Ihr Kind vor allem eine Langzeit-Auslandskr …
Welche Versicherungen brauche ich als Student?
Welche Versicherungen brauche ich als Student? Pflicht ist nur die Krankenversicherung: bis 2 …
Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.
Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.
Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.
Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.
Erstinformation lesen · Stand
War das hilfreich?
Kostenloser Rückruf
Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.
Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen.
Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.
Sofort erreichbar: 03375 / 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com
Danke, wir melden uns so schnell wie möglich.
Ihre Rückrufbitte ist eingegangen. Nicht warten? Rufen Sie an: 03375 / 29 12 77.
Jetzt selbst berechnen