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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen

Ist mein Kind im Ferienjob oder Praktikum versichert?

Kurz gesagt

Ja. Im Ferienjob und im Praktikum ist Ihr Kind ab dem ersten Arbeitstag gesetzlich unfallversichert, auch auf dem Weg dorthin. Die Familienversicherung der Krankenkasse bleibt meist bestehen, solange das regelmäßige Einkommen 565 Euro im Monat nicht übersteigt, im Minijob 603 Euro. Ein Ferienjob bis drei Monate oder 70 Arbeitstage gilt als kurzfristige Beschäftigung.

Ist mein Kind im Ferienjob oder Praktikum versichert?

Was es kostet

Zahlen und Grenzen, die beim Ferienjob 2026 zählen.

BeispielRichtwert
Einkommensgrenze Familienversicherung565 Euro im Monat
Geringfügigkeitsgrenze Minijob603 Euro im Monat
Kurzfristige Beschäftigunghöchstens 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr
Familienhaftpflicht, falls noch keine bestehtetwa 60 bis 180 Euro im Jahr

Grenzwerte für 2026 nach Gesetz und Rechengrößen der Sozialversicherung.

Der Beitrag der Familienhaftpflicht ist ein Richtwert aus öffentlich genannten Tarifen,

Stand Oktober 2026;

das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Sohn, 16 Jahre, vier Wochen Ferienjob im Supermarkt

Er arbeitet in den Sommerferien vier Wochen und verdient dabei 1.400 Euro. Sonst hat er kein Einkommen.

Dauer4 Wochen, innerhalb der Grenze für Schüler
Art der Beschäftigungkurzfristig, unter 3 Monaten
Unfall im Lager oder auf dem Arbeitsweggesetzliche Unfallversicherung
Familienversicherungvorher klären, wie die Krankenkasse die 1.400 Euro anrechnet

Er ist bei der Arbeit und auf dem Weg unfallversichert. Ob er in der Familienversicherung bleibt, entscheidet die Krankenkasse nach ihrer Anrechnung des Ferienlohns, deshalb vorher fragen. Eine zusätzliche Versicherung für den Ferienjob braucht er nicht.

Unfallversicherung: ab dem ersten Tag im Ferienjob

Wer beschäftigt ist, ist in der gesetzlichen Unfallversicherung. Das gilt auch für den Ferienjob und den Minijob, egal wie kurz die Beschäftigung dauert, und selbst dann, wenn der Arbeitgeber Ihr Kind noch nicht angemeldet hat.

Versichert sind Unfälle bei der Arbeit und auf dem direkten Weg zur Arbeit und zurück. Stürzt Ihr Kind dagegen am freien Nachmittag mit dem Rad, zahlt die gesetzliche Unfallversicherung nicht.

Schulpraktikum, Pflichtpraktikum, freiwilliges Praktikum

Auch Praktika sind gesetzlich unfallversichert, das gilt ausdrücklich auch für Schüler. Welcher Träger zahlt, hängt davon ab, wer das Praktikum veranstaltet und mit welchem Ziel. Beim Schulpraktikum fragt man am besten die Schule, wer zuständig ist; beim freiwilligen Praktikum ist Ihr Kind wie ein Beschäftigter über den Betrieb versichert.

Studierende sind im Praktikum und im dualen Studium ebenfalls gesetzlich unfallversichert. Melden Sie einen Unfall im Praktikum immer dem Betrieb und der Schule oder Hochschule.

SituationUnfallversicherungKrankenversicherung
Ferienjob bis drei Monate oder 70 Arbeitstageüber den ArbeitgeberFamilienversicherung bleibt meist
Minijob bis 603 Euro im Monatüber den ArbeitgeberFamilienversicherung bleibt
Schulpraktikumgesetzlich, Träger je nach VeranstalterFamilienversicherung bleibt
Freiwilliges Praktikum mit Vergütungüber den Betriebje nach Verdienst und Dauer

Krankenversicherung: wann die Familienversicherung bleibt

Kinder sind bis 18 beitragsfrei bei den Eltern mitversichert, in Schul- oder Berufsausbildung bis 25. Voraussetzung ist, dass ihr Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Siebtel der Bezugsgröße nicht übersteigt. 2026 sind das 565 Euro, im Minijob bis zur Geringfügigkeitsgrenze von 603 Euro.

Ein Ferienjob, der von vornherein auf drei Monate oder 70 Arbeitstage begrenzt ist, gilt als kurzfristige Beschäftigung. Verdient Ihr Kind in den Ferien aber sehr gut, fragen Sie vorher bei der Krankenkasse nach, wie sie das Familienversicherung.

Was Ihr Kind arbeiten darf

Ab 13 Jahren darf ein Kind mit Ihrer Einwilligung leichte, für Kinder geeignete Arbeiten machen, höchstens zwei Stunden am Tag, nicht zwischen 18 und 8 Uhr und nicht vor oder während des Unterrichts.

Jugendliche, die noch zur Schule gehen, dürfen in den Schulferien höchstens vier Wochen im Kalenderjahr arbeiten. Für den Ferienjob gelten dann die Schutzregeln des Jugendarbeitsschutzgesetzes.

Haftpflicht und Freizeit: wo der Schutz endet

Im Privatleben bleibt Ihr Kind während Ferienjob oder Praktikum in Ihrer Familienhaftpflicht. Für Schäden, die es bei der Arbeit am Eigentum des Arbeitgebers anrichtet, gelten eigene Regeln des Arbeitsrechts; ob Ihre Privathaftpflicht dann zahlt, steht in den Bedingungen.

Eine private Unfallversicherung nur wegen des Ferienjobs brauchen Sie nicht, denn bei der Arbeit greift die gesetzliche. Sinnvoll sein kann sie wegen der Freizeit, die die gesetzliche Unfallversicherung nicht abdeckt.

Schritt für Schritt

  1. Mit dem Arbeitgeber klären, ob der Job als kurzfristige Beschäftigung oder als Minijob läuft.
  2. Prüfen, ob Alter und Dauer zum Jugendarbeitsschutz passen.
  3. Das erwartete Einkommen mit den Grenzen der Familienversicherung vergleichen.
  4. Ihrem Kind sagen, dass es Unfälle bei der Arbeit sofort dem Arbeitgeber meldet.
  5. In Ihrer Privathaftpflicht nachsehen, ob Ihr Kind noch mitversichert ist.

Checkliste

  • Arbeitsvertrag oder schriftliche Vereinbarung mit Beginn und Ende
  • Dauer höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage
  • Bei Schülern ab 15 höchstens vier Wochen in den Ferien
  • Einkommen regelmäßig unter 565 Euro im Monat, im Minijob unter 603 Euro
  • Kind in der Familienhaftpflicht eingeschlossen

Häufige Fehler

  • Für den Ferienjob eine eigene Unfallversicherung abschließen, obwohl die gesetzliche greift
  • Einen Unfall auf dem Arbeitsweg nicht als Arbeitsunfall melden
  • Mehrere Ferienjobs im Jahr nicht zusammenrechnen
  • Ein gut bezahltes Praktikum nicht der Krankenkasse melden

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Muss ich mein Kind für den Ferienjob extra versichern?

Nein.

Bei der Arbeit und auf dem Weg ist Ihr Kind gesetzlich unfallversichert,

und die Familienversicherung bleibt in der Regel bestehen.

Was gilt beim Schulpraktikum?

Auch beim Schulpraktikum ist Ihr Kind gesetzlich unfallversichert.

Welche Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft zuständig ist, hängt vom Veranstalter ab;

fragen Sie die Schule.

Die Krankenversicherung läuft über Sie weiter.

Ab wann darf mein Kind einen Ferienjob machen?

Leichte Arbeiten mit Ihrer Einwilligung ab 13 Jahren, höchstens zwei Stunden täglich.

Schüler ab 15 dürfen in den Ferien bis zu vier Wochen im Jahr arbeiten.

Verliert mein Kind durch den Ferienjob die Familienversicherung?

Meist nicht.

Entscheidend ist, ob das regelmäßige Einkommen 565 Euro im Monat übersteigt, im Minijob 603 Euro.

Bei hohem Verdienst fragen Sie die Krankenkasse.

Ist mein Kind im Praktikum im Ausland versichert?

Das hängt vom Land und von der Art des Praktikums ab.

Klären Sie Unfall- und Krankenversicherung vorher mit Schule, Hochschule und Krankenkasse.

Quellen

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