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Kurz gesagt
Die Teilkasko lohnt sich für ein altes Auto noch, solange der Wiederbeschaffungswert deutlich über Jahresbeitrag und Selbstbeteiligung liegt. Sie kostet meist 100 bis 300 Euro im Jahr zusätzlich zur Haftpflicht. Ist das Auto nur noch wenige tausend Euro wert, unter etwa 3.000 Euro, reicht oft die Haftpflicht. Ein Schaden in der Teilkasko verschlechtert Ihre Schadenfreiheitsklasse nicht.
Öffentlich genannte Marktwerte für die Kaskoversicherung, Stand 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Teilkasko zusätzlich zur Haftpflicht, Marktspanne | etwa 100 bis 300 Euro im Jahr |
| Teilkasko zusätzlich zur Haftpflicht, monatlich | etwa 8 bis 25 Euro |
| Selbstbeteiligung 300 statt 150 Euro | spart etwa 10 bis 15 Prozent |
| Vollkasko zusätzlich zur Haftpflicht, Marktspanne | etwa 400 bis 900 Euro im Jahr |
Richtwerte aus veröffentlichten Marktübersichten.
Ihr Beitrag hängt von Typklasse, Regionalklasse und Fahrerkreis ab.
Rechenbeispiel
Was die Teilkasko im schlimmsten Fall auszahlt und was sie kostet.
| Wiederbeschaffungswert | 4.000 Euro |
| Restwert nach Hagel-Totalschaden | 600 Euro |
| Selbstbeteiligung | 150 Euro |
| Höchste Auszahlung | 3.250 Euro |
| Teilkaskobeitrag | etwa 120 Euro im Jahr |
Die Auszahlung entspricht etwa 27 Jahresbeiträgen, die Teilkasko lohnt hier noch. Bei 1.500 Euro Wert, 300 Euro Restwert und gleicher Selbstbeteiligung wären es nur noch etwa 9 Beiträge, dann reicht oft die Haftpflicht.
Die Teilkasko deckt Schäden, die nicht durch Ihre Fahrweise entstehen: Brand und Explosion, Diebstahl, Sturm, Hagel, Blitz und Überschwemmung, den Zusammenstoß mit Haarwild, Glasbruch und Kurzschluss an der Verkabelung. Selbst verschuldete Unfälle und Vandalismus zahlt sie nicht.
Bei einem alten Auto ist meist nicht der Schaden selbst die Grenze, sondern der Wert des Wagens. Bei Totalschaden oder Diebstahl zahlt die Versicherung den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert, also den Preis eines gleichwertigen Gebrauchtwagens, nicht den alten Kaufpreis.
Ob sich die Teilkasko für ein altes Auto lohnt, sehen Sie an drei Zahlen: Fahrzeugwert, Jahresbeitrag und Selbstbeteiligung. Die höchste Auszahlung ist der Wert minus Restwert minus Selbstbeteiligung. Unsere Faustregel: Liegt dieser Betrag nur beim Zwei- bis Dreifachen des Jahresbeitrags, tragen Sie das Risiko günstiger selbst. Marktübersichten sehen die Teilkasko ab etwa 3.000 bis 5.000 Euro Fahrzeugwert als lohnend an.
Steinschlag in der Scheibe trifft auch alte Autos. Die Teilkasko zahlt Glasbruch ohne Rücksicht auf das Fahrzeugalter, abzüglich Ihrer Selbstbeteiligung, und ohne Rückstufung.
| Fahrzeugwert | Teilkasko meist | Warum |
|---|---|---|
| über 5.000 Euro | sinnvoll | Diebstahl oder Hagel würde Sie spürbar treffen |
| 3.000 bis 5.000 Euro | durchrechnen | Beitrag und Selbstbeteiligung gegen mögliche Auszahlung stellen |
| unter 3.000 Euro | oft verzichtbar | die Auszahlung liegt nahe an wenigen Jahresbeiträgen |
Wohnen Sie in einer Gegend mit viel Wild, stellen Sie das Auto draußen ab oder hängt Ihr Alltag am Wagen, dann sichert die Teilkasko auch ein altes Auto gegen den plötzlichen Totalverlust. Wer einen Ersatzwagen nicht aus Rücklagen kaufen könnte, behält sie länger.
Für Liebhaberfahrzeuge mit Sammlerwert ist der Marktwert entscheidend, nicht das Baujahr. Dafür gibt es eigene Oldtimertarife, oft auf Basis eines Wertgutachtens.
Eine höhere Selbstbeteiligung von 300 statt 150 Euro senkt den Teilkaskobeitrag nach Marktübersichten um etwa 10 bis 15 Prozent. Bei einem alten Auto lohnt das, weil Sie kleine Schäden ohnehin selbst zahlen würden.
Wechseln Sie von Voll- auf Teilkasko, sobald der Wagen spürbar an Wert verloren hat. Den Wechsel vereinbaren Sie in der Regel zur Hauptfälligkeit, die im Versicherungsschein steht.
Fragen und Antworten
Das Alter allein entscheidet nicht.
Maßgeblich ist der Wert: Liegt er unter etwa 3.000 Euro, genügt oft die Haftpflicht.
Die Teilkasko hat keine Schadenfreiheitsklasse.
Ein Schaden führt deshalb nicht zur Rückstufung.
Die Musterbedingungen decken Kurzschlüsse an der Verkabelung.
Tierbiss mit Folgeschäden ist je nach Tarif unterschiedlich geregelt,
schauen Sie ins Bedingungswerk.
Den Wiederbeschaffungswert,
also den Preis eines gleichwertigen Gebrauchtwagens am Schadentag, abzüglich Selbstbeteiligung.
In der Regel zur Hauptfälligkeit.
Die Haftpflicht muss weiterlaufen, sie ist Pflicht.
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Was zahlt die Versicherung bei einem Totalschaden?
In der Regel bekommen Sie den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert, also den Preis eines …
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