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Was zahlt die Versicherung bei einem Totalschaden?

Kurz gesagt

In der Regel bekommen Sie den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert, also den Preis eines gleichwertigen Gebrauchtwagens minus dem, was das Wrack noch bringt. Ist ein anderer schuld, zahlt dessen Haftpflicht. Haben Sie den Unfall selbst verursacht, zahlt nur Ihre Vollkasko, abzüglich Selbstbeteiligung. Den Neupreis gibt es nur mit vereinbarter Neupreisentschädigung.

Was zahlt die Versicherung bei einem Totalschaden?

Was es kostet

Beispiele aus veröffentlichten Rechnungen und Tarifbedingungen, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Vollkasko, Wiederbeschaffungswert 8.300 Euro, Restwert 2.100 Euro, Selbstbeteiligung 300 Eurorund 5.900 Euro Auszahlung
Neuwagen für 38.000 Euro, Totalschaden nach 8 Monaten, mit Neupreisentschädigungrund 38.000 statt etwa 29.000 Euro
Gegner schuld, Wiederbeschaffungswert 10.000 Euro, ReparaturwunschReparatur bis etwa 13.000 Euro erstattungsfähig
Frist der Neupreisentschädigung in Tarifenmeist 6 bis 24 Monate, teils 36 Monate

Beispielwerte aus öffentlich genannten Rechnungen und Bedingungen, Stand September 2026. Der Mehrbeitrag für eine Neupreisentschädigung ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis und oft gering. Was Sie genau bekommen, hängt vom Gutachten und Ihren Bedingungen ab.

Rechenbeispiel

Kompakter Gebrauchter, selbst verursachter Unfall

So rechnet die Vollkasko, wenn die Reparatur mehr kosten würde als das Auto wert ist.

Wiederbeschaffungswert laut Gutachten8.300 Euro
Restwert des Wracksminus 2.100 Euro
Selbstbeteiligung Vollkaskominus 300 Euro
Erlös aus dem Wrackverkaufplus 2.100 Euro

Die Versicherung zahlt 5.900 Euro, mit dem Wrackerlös haben Sie 8.000 Euro für das nächste Auto.

Wer zahlt: Gegner, Kasko oder niemand

Hat ein anderer den Unfall verursacht, zahlt seine Kfz-Haftpflicht. Sie bekommt den Fahrzeugschaden, dazu meist Gutachter, Abschleppen und Nutzungsausfall oder Mietwagen. Eine Selbstbeteiligung ziehen Sie dort nicht ab.

Haben Sie den Unfall selbst verursacht, hilft nur Ihre Vollkasko. Die Teilkasko zahlt einen Totalschaden nur bei bestimmten Ursachen wie Brand, Diebstahl, Sturm, Hagel oder Zusammenstoß mit Wild. Wer nur Haftpflicht hat und selbst schuld ist, bekommt für das eigene Auto nichts.

LageWer zahltWas ungefähr
Gegner allein schuldHaftpflicht des GegnersWiederbeschaffungswert minus Restwert plus Nebenkosten
Selbst schuld, Vollkaskoeigene VollkaskoWiederbeschaffungswert minus Restwert minus Selbstbeteiligung
Hagel, Brand, Diebstahl, Wildeigene Teilkaskowie Vollkasko, je nach Bedingungen
Selbst schuld, nur Haftpflichtniemandkein Geld für das eigene Auto
Neuwagen mit Neupreisentschädigungeigene VollkaskoNeupreis innerhalb der vereinbarten Frist

Wie der Totalschaden berechnet wird

Ein Gutachter schätzt drei Werte: die Reparaturkosten, den Wiederbeschaffungswert, also was ein gleichwertiges Auto auf dem Gebrauchtmarkt kostet, und den Restwert des beschädigten Autos. Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert, spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden.

Ausgezahlt wird die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert. Das Wrack bleibt Ihres, Sie verkaufen es selbst oder an einen Aufkäufer, den die Versicherung nennt. Prüfen Sie das Restwertangebot, bevor Sie verkaufen: Verkaufen Sie deutlich billiger, kann Ihnen die Differenz fehlen.

Die 130-Prozent-Grenze gilt nur gegenüber dem Gegner

Hängen Sie an Ihrem Auto und ist ein anderer schuld, dürfen Sie in der Regel bis etwa 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts reparieren lassen. Voraussetzung ist eine fachgerechte Reparatur nach Gutachten und dass Sie das Auto danach weiter fahren. Eine Bastellösung reicht nicht.

In der eigenen Kasko gibt es diese Grenze nicht. Dort ist bei Wiederbeschaffungswert minus Restwert Schluss, auch wenn Sie reparieren.

Neupreis, Kaufpreis und Leasing

Mit einer Neupreisentschädigung zahlt die Vollkasko in den ersten Monaten nach Erstzulassung den Neupreis statt des Gebrauchtwerts. Viele Tarife verlangen dafür, dass Sie Erstbesitzer sind, und werten auch Reparaturkosten ab etwa 80 Prozent des Neupreises als Totalschaden. Die Frist liegt je nach Tarif meist zwischen 6 und 24 Monaten.

Bei Leasing oder Kredit ist die Restschuld oft höher als der Wiederbeschaffungswert. Diese Lücke zahlt nur eine GAP-Deckung. Ohne sie zahlen Sie die Differenz selbst, obwohl das Auto weg ist.

Wann Sie keine Zusatzbausteine brauchen

Für ein Auto, das älter als etwa fünf bis sieben Jahre ist und dessen Wert Sie im Ernstfall selbst verkraften, lohnt sich eine Neupreisentschädigung nicht mehr, oft nicht einmal die Vollkasko. Eine GAP-Deckung brauchen Sie nur, wenn das Auto geleast oder finanziert ist.

Ehrlich gesagt: Auch mit bester Kasko verlieren Sie bei einem Totalschaden meist Geld, etwa die Selbstbeteiligung, den Aufwand und eine mögliche Höherstufung.

Schritt für Schritt

  1. Unfall sichern, Polizei rufen, wenn Personen verletzt sind oder die Schuld strittig ist.
  2. Schaden sofort der eigenen Versicherung und bei fremder Schuld der gegnerischen Versicherung melden.
  3. Gutachten abwarten, bei fremder Schuld dürfen Sie einen eigenen Gutachter beauftragen.
  4. Restwertangebot prüfen und das Wrack erst danach verkaufen.
  5. Bei Leasing oder Kredit sofort den Geldgeber informieren und die Ablösesumme erfragen.

Checkliste

  • Vollkasko für neue, geleaste oder finanzierte Autos
  • Neupreisentschädigung mit ausreichender Frist bei Neuwagen
  • GAP-Deckung bei Leasing oder Finanzierung
  • Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit
  • Selbstbeteiligung, die Sie sofort zahlen könnten

Häufige Fehler

  • Das Wrack verkaufen, bevor das Gutachten und das Restwertangebot da sind
  • Bei fremder Schuld den Gutachter der gegnerischen Versicherung ungeprüft akzeptieren
  • Mit 130 Prozent kalkulieren, obwohl man selbst schuld ist
  • Die Kasko bei einem finanzierten Auto sparen und dann auf der Restschuld sitzen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Bekomme ich bei einem Totalschaden den Neupreis?

Nur wenn Ihre Vollkasko eine Neupreisentschädigung enthält und der Schaden innerhalb der Frist passiert. Sonst gibt es den Gebrauchtwert. Bei einem ganz neuen Auto mit sehr wenig Kilometern kann auch die gegnerische Haftpflicht den Neupreis schulden.

Muss ich mein Auto nach einem Totalschaden abgeben?

Nein. Das Wrack gehört Ihnen. Sie können es verkaufen oder reparieren, der Restwert wird aber von der Zahlung abgezogen.

Wird meine Selbstbeteiligung abgezogen?

In der eigenen Kasko ja. Zahlt die Haftpflicht des Unfallgegners, gibt es keine Selbstbeteiligung.

Wer zahlt, wenn ich selbst schuld bin und nur Haftpflicht habe?

Für Ihr eigenes Auto niemand. Die Haftpflicht zahlt nur Schäden anderer.

Bekomme ich die Mehrwertsteuer ersetzt?

Nur, wenn sie wirklich anfällt, etwa beim Kauf eines Ersatzautos beim Händler oder bei einer Reparatur mit Rechnung.

Werde ich nach einem Totalschaden hochgestuft?

In der Vollkasko ja, wenn Sie selbst schuld sind. Bei Teilkaskoschäden wie Hagel oder Wild bleibt Ihre Schadenfreiheitsklasse unverändert.

Lohnt sich eine Neupreisentschädigung?

Für Neuwagen im ersten und zweiten Jahr meist ja, weil der Wert dann am schnellsten fällt. Für Gebrauchtwagen gibt es sie in der Regel gar nicht.

Quellen

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