Alles zur Versicherung: Kfz-Versicherung
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Kurz gesagt
In der Regel bekommen Sie den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert, also den Preis eines gleichwertigen Gebrauchtwagens minus dem, was das Wrack noch bringt. Ist ein anderer schuld, zahlt dessen Haftpflicht. Haben Sie den Unfall selbst verursacht, zahlt nur Ihre Vollkasko, abzüglich Selbstbeteiligung. Den Neupreis gibt es nur mit vereinbarter Neupreisentschädigung.
Beispiele aus veröffentlichten Rechnungen und Tarifbedingungen, Stand 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Vollkasko, Wiederbeschaffungswert 8.300 Euro, Restwert 2.100 Euro, Selbstbeteiligung 300 Euro | rund 5.900 Euro Auszahlung |
| Neuwagen für 38.000 Euro, Totalschaden nach 8 Monaten, mit Neupreisentschädigung | rund 38.000 statt etwa 29.000 Euro |
| Gegner schuld, Wiederbeschaffungswert 10.000 Euro, Reparaturwunsch | Reparatur bis etwa 13.000 Euro erstattungsfähig |
| Frist der Neupreisentschädigung in Tarifen | meist 6 bis 24 Monate, teils 36 Monate |
Beispielwerte aus öffentlich genannten Rechnungen und Bedingungen, Stand September 2026. Der Mehrbeitrag für eine Neupreisentschädigung ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis und oft gering. Was Sie genau bekommen, hängt vom Gutachten und Ihren Bedingungen ab.
Rechenbeispiel
So rechnet die Vollkasko, wenn die Reparatur mehr kosten würde als das Auto wert ist.
| Wiederbeschaffungswert laut Gutachten | 8.300 Euro |
| Restwert des Wracks | minus 2.100 Euro |
| Selbstbeteiligung Vollkasko | minus 300 Euro |
| Erlös aus dem Wrackverkauf | plus 2.100 Euro |
Die Versicherung zahlt 5.900 Euro, mit dem Wrackerlös haben Sie 8.000 Euro für das nächste Auto.
Hat ein anderer den Unfall verursacht, zahlt seine Kfz-Haftpflicht. Sie bekommt den Fahrzeugschaden, dazu meist Gutachter, Abschleppen und Nutzungsausfall oder Mietwagen. Eine Selbstbeteiligung ziehen Sie dort nicht ab.
Haben Sie den Unfall selbst verursacht, hilft nur Ihre Vollkasko. Die Teilkasko zahlt einen Totalschaden nur bei bestimmten Ursachen wie Brand, Diebstahl, Sturm, Hagel oder Zusammenstoß mit Wild. Wer nur Haftpflicht hat und selbst schuld ist, bekommt für das eigene Auto nichts.
| Lage | Wer zahlt | Was ungefähr |
|---|---|---|
| Gegner allein schuld | Haftpflicht des Gegners | Wiederbeschaffungswert minus Restwert plus Nebenkosten |
| Selbst schuld, Vollkasko | eigene Vollkasko | Wiederbeschaffungswert minus Restwert minus Selbstbeteiligung |
| Hagel, Brand, Diebstahl, Wild | eigene Teilkasko | wie Vollkasko, je nach Bedingungen |
| Selbst schuld, nur Haftpflicht | niemand | kein Geld für das eigene Auto |
| Neuwagen mit Neupreisentschädigung | eigene Vollkasko | Neupreis innerhalb der vereinbarten Frist |
Ein Gutachter schätzt drei Werte: die Reparaturkosten, den Wiederbeschaffungswert, also was ein gleichwertiges Auto auf dem Gebrauchtmarkt kostet, und den Restwert des beschädigten Autos. Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert, spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden.
Ausgezahlt wird die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert. Das Wrack bleibt Ihres, Sie verkaufen es selbst oder an einen Aufkäufer, den die Versicherung nennt. Prüfen Sie das Restwertangebot, bevor Sie verkaufen: Verkaufen Sie deutlich billiger, kann Ihnen die Differenz fehlen.
Hängen Sie an Ihrem Auto und ist ein anderer schuld, dürfen Sie in der Regel bis etwa 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts reparieren lassen. Voraussetzung ist eine fachgerechte Reparatur nach Gutachten und dass Sie das Auto danach weiter fahren. Eine Bastellösung reicht nicht.
In der eigenen Kasko gibt es diese Grenze nicht. Dort ist bei Wiederbeschaffungswert minus Restwert Schluss, auch wenn Sie reparieren.
Mit einer Neupreisentschädigung zahlt die Vollkasko in den ersten Monaten nach Erstzulassung den Neupreis statt des Gebrauchtwerts. Viele Tarife verlangen dafür, dass Sie Erstbesitzer sind, und werten auch Reparaturkosten ab etwa 80 Prozent des Neupreises als Totalschaden. Die Frist liegt je nach Tarif meist zwischen 6 und 24 Monaten.
Bei Leasing oder Kredit ist die Restschuld oft höher als der Wiederbeschaffungswert. Diese Lücke zahlt nur eine GAP-Deckung. Ohne sie zahlen Sie die Differenz selbst, obwohl das Auto weg ist.
Für ein Auto, das älter als etwa fünf bis sieben Jahre ist und dessen Wert Sie im Ernstfall selbst verkraften, lohnt sich eine Neupreisentschädigung nicht mehr, oft nicht einmal die Vollkasko. Eine GAP-Deckung brauchen Sie nur, wenn das Auto geleast oder finanziert ist.
Ehrlich gesagt: Auch mit bester Kasko verlieren Sie bei einem Totalschaden meist Geld, etwa die Selbstbeteiligung, den Aufwand und eine mögliche Höherstufung.
Fragen und Antworten
Nur wenn Ihre Vollkasko eine Neupreisentschädigung enthält und der Schaden innerhalb der Frist passiert. Sonst gibt es den Gebrauchtwert. Bei einem ganz neuen Auto mit sehr wenig Kilometern kann auch die gegnerische Haftpflicht den Neupreis schulden.
Nein. Das Wrack gehört Ihnen. Sie können es verkaufen oder reparieren, der Restwert wird aber von der Zahlung abgezogen.
In der eigenen Kasko ja. Zahlt die Haftpflicht des Unfallgegners, gibt es keine Selbstbeteiligung.
Für Ihr eigenes Auto niemand. Die Haftpflicht zahlt nur Schäden anderer.
Nur, wenn sie wirklich anfällt, etwa beim Kauf eines Ersatzautos beim Händler oder bei einer Reparatur mit Rechnung.
In der Vollkasko ja, wenn Sie selbst schuld sind. Bei Teilkaskoschäden wie Hagel oder Wild bleibt Ihre Schadenfreiheitsklasse unverändert.
Für Neuwagen im ersten und zweiten Jahr meist ja, weil der Wert dann am schnellsten fällt. Für Gebrauchtwagen gibt es sie in der Regel gar nicht.
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Die Teilkasko zahlt Schäden, die Sie nicht selbst verursachen: Diebstahl, Sturm, Hagel, Brand, Glasbruch und Wildunfal …
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