Welche Versicherungen brauche ich, wenn ich mich selbstständig mache?
Wenn Sie sich selbstständig machen, ist nur die Krankenversicherung für alle Pflicht, gesetzl …
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Kurz gesagt
Bin ich in der Schwangerschaft als Selbstständige abgesichert? Nur, wenn Sie vorher Krankengeld versichert haben. Mutterschaftsgeld zahlt die Kasse nur Mitgliedern mit Krankengeldanspruch, also mit Wahlerklärung oder Wahltarif. Ein privates Krankentagegeld zahlt auch in den Schutzfristen, darf dafür aber bis zu acht Monate Wartezeit verlangen. Abschließen müssen Sie deshalb früh.
Kosten und Leistungen mit Zahlen, Werte 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Wahlerklärung bei 3.000 Euro Arbeitseinkommen im Monat | 18 Euro mehr Beitrag im Monat |
| Mutterschaftsgeld bei 3.000 Euro Arbeitseinkommen | rund 70 Euro am Tag |
| Privates Krankentagegeld, Selbstständige, 35 Jahre, 150 Euro ab dem 29. Tag | etwa 76 bis 150 Euro im Monat |
| Elterngeld | 300 bis 1.800 Euro im Monat |
Wahlerklärung und Mutterschaftsgeld sind aus den gesetzlichen Sätzen gerechnet.
Krankentagegeld nach öffentlich genannten Tarifbeispielen, Stand Oktober 2026;
Ihr Beitrag hängt von Alter, Beruf und Gesundheit ab.
Das Rechenbeispiel ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.
Rechenbeispiel
Sie hat die Wahlerklärung rechtzeitig vor der Schwangerschaft abgegeben.
| Mehrbeitrag für die Wahlerklärung | 18 Euro im Monat |
| Krankengeld kalendertäglich, 70 Prozent von 100 Euro | 70 Euro |
| Schutzfristen 6 plus 8 Wochen und Entbindungstag | 99 Tage |
| Mutterschaftsgeld, 99 × 70 Euro | 6.930 Euro |
Rund 6.930 Euro Mutterschaftsgeld gegen 18 Euro Mehrbeitrag im Monat; ohne Wahlerklärung gäbe es nichts.
Das Mutterschutzgesetz gilt für Frauen in einem Beschäftigungsverhältnis. Selbstständige nennt es nicht; einen Lohnersatz vom Arbeitgeber gibt es für sie nicht.
Mutterschaftsgeld der Krankenkasse bekommen nur Mitglieder, die bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Krankengeld haben. Hauptberuflich Selbstständige haben diesen Anspruch nur, wenn sie ihn ausdrücklich gewählt haben. Ohne diese Wahl gibt es in der Schwangerschaft kein Geld von der Kasse.
Mit der Wahlerklärung zahlen Sie den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 statt des ermäßigten von 14,0 Prozent. Krankengeld gibt es dann ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit, Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes, also 70 Prozent des beitragspflichtigen Arbeitseinkommens.
Wahltarife der Kassen zahlen Krankengeld früher, gegen eine eigene Prämie. Sie binden Sie mindestens drei Jahre. Geben Sie die Wahlerklärung während einer Arbeitsunfähigkeit ab, wirkt sie erst ab dem Tag nach deren Ende.
| Weg | Kosten | Leistung in der Schwangerschaft |
|---|---|---|
| Ohne Wahl | ermäßigter Satz 14,0 Prozent | kein Mutterschaftsgeld |
| Wahlerklärung | 0,6 Prozentpunkte mehr | Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes |
| Wahltarif | eigene Prämie nach Satzung, Bindung drei Jahre | Mutterschaftsgeld, Krankengeld je nach Tarif früher |
| Privates Krankentagegeld | Beitrag nach Alter und Tagessatz | vereinbarter Tagessatz in den Schutzfristen |
Ein privates Krankentagegeld muss auch den Verdienstausfall in den Schutzfristen vor und nach der Geburt und am Entbindungstag ersetzen, soweit Sie keinen anderen angemessenen Ersatz bekommen.
Für diese Leistung darf der Versicherer eine besondere Wartezeit von höchstens acht Monaten vereinbaren. Wer erst schwanger wird und dann abschließt, kommt meist zu spät. Fragt der Antrag nach einer Schwangerschaft, müssen Sie sie angeben.
Elterngeld bekommen auch Selbstständige: 67 Prozent des Einkommens, mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro im Monat. Maßgeblich ist bei Selbstständigen der Gewinn im letzten abgeschlossenen Steuerjahr vor der Geburt, nicht die letzten zwölf Monate.
Mutterschaftsgeld und Krankentagegeld ersetzen Einkommen, nicht Ihre laufenden Betriebskosten wie Büromiete, Leasing oder Software. Planen Sie dafür Rücklagen für mindestens die 14 Wochen der Schutzfristen ein.
Sind Sie nebenberuflich selbstständig und hauptsächlich angestellt, bekommen Sie Mutterschaftsgeld über die Anstellung. Dann brauchen Sie die Wahlerklärung für die Schwangerschaft nicht.
Fragen und Antworten
Nur mit Krankengeldanspruch, also mit Wahlerklärung oder Wahltarif in der gesetzlichen Kasse.
Es ist dann so hoch wie das Krankengeld.
Nein, es gilt für Beschäftigte und einige gleichgestellte Gruppen.
Selbstständige werden nicht genannt.
In den Schutzfristen vor und nach der Geburt ja, soweit Sie keinen anderen Ersatz bekommen.
Der Versicherer darf dafür bis zu acht Monate Wartezeit verlangen.
Abgeben ja, aber während einer Arbeitsunfähigkeit wirkt sie erst ab deren Ende.
Am sichersten ist der Abschluss vor der Schwangerschaft.
Nach dem Gewinn im letzten abgeschlossenen Steuerjahr vor der Geburt: 67 Prozent,
mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro im Monat.
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