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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen

Welche Versicherungen brauche ich, wenn ich mich selbstständig mache?

Kurz gesagt

Wenn Sie sich selbstständig machen, ist nur die Krankenversicherung für alle Pflicht, gesetzlich ab etwa 270 Euro im Monat. Existenziell sind außerdem eine Berufs- oder Betriebshaftpflicht, oft 60 bis 300 Euro im Jahr, ein Krankentagegeld, eine Berufsunfähigkeitsversicherung und eine eigene Altersvorsorge, weil der Schutz über den Arbeitgeber wegfällt.

Welche Versicherungen brauche ich, wenn ich mich selbstständig mache?

Was es kostet

Richtwerte aus veröffentlichten Beitragsbeispielen für 2026, je nach Beruf, Alter und Gesundheit.

BeispielRichtwert
Gesetzliche Krankenversicherung, Mindestbeitrag mit Pflegeetwa 270 bis 290 Euro im Monat
Gesetzliche Krankenversicherung, Höchstbeitrag mit Pflegeetwa 1.200 bis 1.270 Euro im Monat
Berufshaftpflicht IT-Freelancer oder Entwickleretwa 120 bis 300 Euro im Jahr
Betriebshaftpflicht Büro, Beratung, Verwaltungetwa 60 bis 200 Euro im Jahr
Krankentagegeld 150 Euro ab dem 29. Tag, 35 Jahreetwa 76 bis 150 Euro im Monat
BU 1.500 Euro Rente, 30 Jahre, Büroberufrund 70 Euro im Monat

Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Beispielen.

Die Summen im Rechenbeispiel sind ein Richtwert aus der Angebotspraxis.

Ihr Beitrag hängt von Beruf, Gewinn, Alter und Gesundheit ab; die genauen Angebote holen wir ein.

Rechenbeispiel

IT-Freelancer, 35, gleich nach der Gründung

So kommt das Monatsbudget zustande, wenn er privat krankenversichert ist und die wichtigsten Lücken schließt.

Private Krankenversicherung mit Pflege und Krankentagegeldetwa 800 bis 1.100 Euro
Berufshaftpflicht, 120 bis 300 Euro im Jahretwa 10 bis 25 Euro
Berufsunfähigkeit, 1.500 Euro Renteetwa 70 bis 100 Euro
Freiwillige Arbeitslosenversicherungnur wenn der Antrag binnen drei Monaten gestellt wurde

Zusammen etwa 880 bis 1.225 Euro im Monat, ohne Altersvorsorge. Diese Summe gehört in jeden Stundensatz.

Was für Selbstständige Pflicht ist

Jeder mit Wohnsitz in Deutschland muss eine Krankenversicherung haben, das regelt § 193 Absatz 3 VVG für die private und das Sozialgesetzbuch für die gesetzliche Seite. Mit der Krankenversicherung kommt die Pflegeversicherung.

Eine Rentenversicherungspflicht trifft Selbstständige nur in den Gruppen, die § 2 SGB VI aufzählt. Bestimmte Kammerberufe, etwa Rechtsanwälte und Steuerberater, müssen eine Berufshaftpflicht nachweisen, bevor sie loslegen dürfen.

VersicherungPflicht bei Selbstständigkeit?
Kranken- und Pflegeversicherungja, für alle
Gesetzliche Rentenversicherungnur für die Gruppen in § 2 SGB VI
Berufshaftpflichtnur in bestimmten Berufen, etwa Anwälte und Steuerberater
Arbeitslosenversicherungnein, auf Antrag möglich
Gesetzliche Unfallversicherungje nach Branche, sonst freiwillig bei der Berufsgenossenschaft

Was mit dem Arbeitgeber wegfällt

Als Angestellter zahlt der Arbeitgeber bei Krankheit sechs Wochen weiter, danach kommt Krankengeld. Wer sich selbstständig macht, hat gesetzlich keinen Krankengeldanspruch, außer er gibt eine Wahlerklärung ab, und dann zahlt die Kasse erst ab der siebten Woche.

Auch die Arbeitslosenversicherung endet. Sie können sie nach § 28a SGB III weiterführen, wenn Sie in den 30 Monaten davor mindestens zwölf Monate versichert waren und den Antrag binnen drei Monaten nach dem Start stellen. Die Frist ist streng, verpasst ist verpasst.

Haftung: Berufs- oder Betriebshaftpflicht

Ihre Privathaftpflicht schließt berufliche Tätigkeiten aus. Wer berät, plant oder programmiert, braucht eine Berufshaftpflicht mit Vermögensschäden, denn der typische Fehler kostet den Kunden Geld, ohne dass etwas kaputtgeht.

Wer Kunden empfängt, Waren verkauft oder beim Kunden arbeitet, braucht eine Betriebshaftpflicht gegen Personen und Sachschäden. Für ein Büro ohne Publikumsverkehr kostet sie oft nur 60 bis 200 Euro im Jahr.

Einkommen absichern: Krankentagegeld und BU

Als Selbstständiger laufen Miete, Leasing und Versicherungen weiter, wenn Sie krank sind. Ein privates Krankentagegeld ab dem 15. oder 29. Tag schließt die Lücke bis zur siebten Woche oder ersetzt das gesetzliche Krankengeld ganz.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt, wenn Sie Ihren Beruf auf Dauer nicht mehr ausüben können. Wer sich selbstständig macht, sollte sie früh abschließen, denn jedes Jahr und jede neue Diagnose machen sie teurer.

Altersvorsorge ohne Pflichtrente

Wer nicht unter § 2 SGB VI fällt, zahlt nichts mehr in die gesetzliche Rente ein. Freiwillige Beiträge sind nach § 7 SGB VI möglich, private Vorsorge geht ebenso. Wichtig ist, dass überhaupt jeden Monat ein fester Betrag fließt, auch in schwachen Monaten.

Wann Sie weniger brauchen

Machen Sie sich nebenberuflich selbstständig und bleiben angestellt, bleiben Kranken, Renten und Arbeitslosenversicherung meist über den Job bestehen. Dann geht es vor allem um die Haftpflicht für die neue Tätigkeit.

Eine Inhaltsversicherung für Büro und Technik lohnt sich erst, wenn ein Brand oder Einbruch Sie wirklich treffen würde. Ein Laptop im Homeoffice ist oft schon über die Hausrat abgedeckt, das sollten Sie prüfen.

Schritt für Schritt

  1. Vor dem Start klären: gesetzlich bleiben oder privat wechseln, und ob Krankengeld gewählt wird.
  2. Prüfen, ob Ihre Tätigkeit unter die Rentenpflicht nach § 2 SGB VI fällt.
  3. Binnen drei Monaten entscheiden, ob Sie die Arbeitslosenversicherung weiterführen.
  4. Haftpflicht passend zum Beruf wählen: Vermögensschäden für Beratung, Personen und Sachschäden für Handwerk und Handel.
  5. Krankentagegeld und BU abschließen, solange Sie gesund sind.
  6. Einen festen Monatsbetrag für die Altersvorsorge einplanen.

Checkliste

  • Krankenversicherung mit Pflegeversicherung ab dem ersten Tag
  • Krankengeld oder Krankentagegeld geklärt
  • Antrag Arbeitslosenversicherung innerhalb von drei Monaten
  • Berufs- oder Betriebshaftpflicht mit passender Summe
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Rentenpflicht geprüft, Altersvorsorge eingeplant

Häufige Fehler

  • Glauben, die Privathaftpflicht decke auch Fehler im Job
  • Die Dreimonatsfrist für die Arbeitslosenversicherung verpassen
  • Ohne Krankengeld starten und erst nach der ersten langen Krankheit merken, dass nichts kommt
  • BU aufschieben, bis eine Diagnose den Abschluss verhindert

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Welche Versicherungen brauche ich, wenn ich mich selbstständig mache, aber noch angestellt bin?

Bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit laufen Kranken,

Renten und Arbeitslosenversicherung meist über den Job weiter.

Neu brauchen Sie vor allem eine Haftpflicht für die Tätigkeit.

Muss ich als Selbstständiger in die Rentenversicherung?

Nur wenn Ihre Tätigkeit in § 2 SGB VI genannt ist, etwa Lehrer, Hebammen,

eingetragene Handwerker oder Selbstständige mit nur einem Auftraggeber.

Alle anderen können freiwillig einzahlen.

Bin ich als Selbstständiger gesetzlich unfallversichert?

In manchen Branchen ja, sonst können Sie sich nach § 6 SGB VII freiwillig bei der

Berufsgenossenschaft versichern.

Der Schutz beginnt am Tag nach dem Antrag.

Reicht eine Betriebshaftpflicht für Berater?

Meist nicht.

Beratungsfehler verursachen Vermögensschäden,

die eine Betriebshaftpflicht in der Regel nicht deckt.

Dafür ist die Berufshaftpflicht mit Vermögensschäden da.

Gesetzlich oder privat krankenversichern?

Gesetzlich zahlen Sie nach Gewinn, mit Mindest und Höchstbeitrag,

Kinder sind oft beitragsfrei mit drin.

Privat zahlen Sie nach Alter und Gesundheit.

Die Entscheidung ist schwer umkehrbar, rechnen Sie sie in Ruhe durch.

Kann ich Versicherungen als Selbstständiger absetzen?

Betriebliche Versicherungen wie Berufs und Betriebshaftpflicht sind Betriebsausgaben.

Kranken und Altersvorsorge laufen über die Sonderausgaben, fragen Sie Ihre Steuerberatung.

Quellen

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