Bin ich in der Schwangerschaft als Selbstständige abgesichert?
Bin ich in der Schwangerschaft als Selbstständige abgesichert? Nur, wenn Sie vorher Krankenge …
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Kurz gesagt
Wenn Sie sich selbstständig machen, ist nur die Krankenversicherung für alle Pflicht, gesetzlich ab etwa 270 Euro im Monat. Existenziell sind außerdem eine Berufs- oder Betriebshaftpflicht, oft 60 bis 300 Euro im Jahr, ein Krankentagegeld, eine Berufsunfähigkeitsversicherung und eine eigene Altersvorsorge, weil der Schutz über den Arbeitgeber wegfällt.
Richtwerte aus veröffentlichten Beitragsbeispielen für 2026, je nach Beruf, Alter und Gesundheit.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Gesetzliche Krankenversicherung, Mindestbeitrag mit Pflege | etwa 270 bis 290 Euro im Monat |
| Gesetzliche Krankenversicherung, Höchstbeitrag mit Pflege | etwa 1.200 bis 1.270 Euro im Monat |
| Berufshaftpflicht IT-Freelancer oder Entwickler | etwa 120 bis 300 Euro im Jahr |
| Betriebshaftpflicht Büro, Beratung, Verwaltung | etwa 60 bis 200 Euro im Jahr |
| Krankentagegeld 150 Euro ab dem 29. Tag, 35 Jahre | etwa 76 bis 150 Euro im Monat |
| BU 1.500 Euro Rente, 30 Jahre, Büroberuf | rund 70 Euro im Monat |
Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Beispielen.
Die Summen im Rechenbeispiel sind ein Richtwert aus der Angebotspraxis.
Ihr Beitrag hängt von Beruf, Gewinn, Alter und Gesundheit ab; die genauen Angebote holen wir ein.
Rechenbeispiel
So kommt das Monatsbudget zustande, wenn er privat krankenversichert ist und die wichtigsten Lücken schließt.
| Private Krankenversicherung mit Pflege und Krankentagegeld | etwa 800 bis 1.100 Euro |
| Berufshaftpflicht, 120 bis 300 Euro im Jahr | etwa 10 bis 25 Euro |
| Berufsunfähigkeit, 1.500 Euro Rente | etwa 70 bis 100 Euro |
| Freiwillige Arbeitslosenversicherung | nur wenn der Antrag binnen drei Monaten gestellt wurde |
Zusammen etwa 880 bis 1.225 Euro im Monat, ohne Altersvorsorge. Diese Summe gehört in jeden Stundensatz.
Jeder mit Wohnsitz in Deutschland muss eine Krankenversicherung haben, das regelt § 193 Absatz 3 VVG für die private und das Sozialgesetzbuch für die gesetzliche Seite. Mit der Krankenversicherung kommt die Pflegeversicherung.
Eine Rentenversicherungspflicht trifft Selbstständige nur in den Gruppen, die § 2 SGB VI aufzählt. Bestimmte Kammerberufe, etwa Rechtsanwälte und Steuerberater, müssen eine Berufshaftpflicht nachweisen, bevor sie loslegen dürfen.
| Versicherung | Pflicht bei Selbstständigkeit? |
|---|---|
| Kranken- und Pflegeversicherung | ja, für alle |
| Gesetzliche Rentenversicherung | nur für die Gruppen in § 2 SGB VI |
| Berufshaftpflicht | nur in bestimmten Berufen, etwa Anwälte und Steuerberater |
| Arbeitslosenversicherung | nein, auf Antrag möglich |
| Gesetzliche Unfallversicherung | je nach Branche, sonst freiwillig bei der Berufsgenossenschaft |
Als Angestellter zahlt der Arbeitgeber bei Krankheit sechs Wochen weiter, danach kommt Krankengeld. Wer sich selbstständig macht, hat gesetzlich keinen Krankengeldanspruch, außer er gibt eine Wahlerklärung ab, und dann zahlt die Kasse erst ab der siebten Woche.
Auch die Arbeitslosenversicherung endet. Sie können sie nach § 28a SGB III weiterführen, wenn Sie in den 30 Monaten davor mindestens zwölf Monate versichert waren und den Antrag binnen drei Monaten nach dem Start stellen. Die Frist ist streng, verpasst ist verpasst.
Ihre Privathaftpflicht schließt berufliche Tätigkeiten aus. Wer berät, plant oder programmiert, braucht eine Berufshaftpflicht mit Vermögensschäden, denn der typische Fehler kostet den Kunden Geld, ohne dass etwas kaputtgeht.
Wer Kunden empfängt, Waren verkauft oder beim Kunden arbeitet, braucht eine Betriebshaftpflicht gegen Personen und Sachschäden. Für ein Büro ohne Publikumsverkehr kostet sie oft nur 60 bis 200 Euro im Jahr.
Als Selbstständiger laufen Miete, Leasing und Versicherungen weiter, wenn Sie krank sind. Ein privates Krankentagegeld ab dem 15. oder 29. Tag schließt die Lücke bis zur siebten Woche oder ersetzt das gesetzliche Krankengeld ganz.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt, wenn Sie Ihren Beruf auf Dauer nicht mehr ausüben können. Wer sich selbstständig macht, sollte sie früh abschließen, denn jedes Jahr und jede neue Diagnose machen sie teurer.
Wer nicht unter § 2 SGB VI fällt, zahlt nichts mehr in die gesetzliche Rente ein. Freiwillige Beiträge sind nach § 7 SGB VI möglich, private Vorsorge geht ebenso. Wichtig ist, dass überhaupt jeden Monat ein fester Betrag fließt, auch in schwachen Monaten.
Machen Sie sich nebenberuflich selbstständig und bleiben angestellt, bleiben Kranken, Renten und Arbeitslosenversicherung meist über den Job bestehen. Dann geht es vor allem um die Haftpflicht für die neue Tätigkeit.
Eine Inhaltsversicherung für Büro und Technik lohnt sich erst, wenn ein Brand oder Einbruch Sie wirklich treffen würde. Ein Laptop im Homeoffice ist oft schon über die Hausrat abgedeckt, das sollten Sie prüfen.
Fragen und Antworten
Bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit laufen Kranken,
Renten und Arbeitslosenversicherung meist über den Job weiter.
Neu brauchen Sie vor allem eine Haftpflicht für die Tätigkeit.
Nur wenn Ihre Tätigkeit in § 2 SGB VI genannt ist, etwa Lehrer, Hebammen,
eingetragene Handwerker oder Selbstständige mit nur einem Auftraggeber.
Alle anderen können freiwillig einzahlen.
In manchen Branchen ja, sonst können Sie sich nach § 6 SGB VII freiwillig bei der
Berufsgenossenschaft versichern.
Der Schutz beginnt am Tag nach dem Antrag.
Meist nicht.
Beratungsfehler verursachen Vermögensschäden,
die eine Betriebshaftpflicht in der Regel nicht deckt.
Dafür ist die Berufshaftpflicht mit Vermögensschäden da.
Gesetzlich zahlen Sie nach Gewinn, mit Mindest und Höchstbeitrag,
Kinder sind oft beitragsfrei mit drin.
Privat zahlen Sie nach Alter und Gesundheit.
Die Entscheidung ist schwer umkehrbar, rechnen Sie sie in Ruhe durch.
Betriebliche Versicherungen wie Berufs und Betriebshaftpflicht sind Betriebsausgaben.
Kranken und Altersvorsorge laufen über die Sonderausgaben, fragen Sie Ihre Steuerberatung.
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