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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen

Was passiert mit meinen Versicherungen in der Elternzeit?

Kurz gesagt

Was passiert mit meinen Versicherungen in der Elternzeit? Pflichtversicherte bleiben gesetzlich krankenversichert und zahlen auf das Elterngeld keine Beiträge. Privatversicherte zahlen weiter, aber ohne Arbeitgeberzuschuss, oft das Doppelte des bisherigen Anteils. Die Rentenversicherung schreibt 36 Monate Kindererziehungszeit gut. Haftpflicht, Hausrat und Kfz laufen weiter.

Was passiert mit meinen Versicherungen in der Elternzeit?

Was es kostet

Beiträge in der Elternzeit nach Versicherungsart, Werte 2026.

BeispielRichtwert
Pflichtversichert mit Elterngeld, ohne Nebeneinkommen0 Euro Krankenkassenbeitrag
Freiwillig versichert, Mindestbemessung 1.316,67 Euro, mit Kindbis rund 278 Euro im Monat
Privat versichert, 600 Euro Monatsbeitragbisher etwa 300 Euro eigener Anteil, in der Elternzeit 600 Euro
Elterngeld300 bis 1.800 Euro im Monat

Der Mindestbeitrag ist mit den Rechengrößen 2026,

dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent und dem Pflegesatz von 3,6 Prozent gerechnet.

Der PKV-Beitrag von 600 Euro ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.

Rechenbeispiel

Angestellte, privat versichert, 12 Monate Elternzeit

So wirkt der fehlende Arbeitgeberzuschuss, wenn Sie in der Elternzeit kein Gehalt beziehen.

Monatsbeitrag private Krankenversicherung600 Euro
Arbeitgeberzuschuss bisher300 Euro
Eigener Anteil in der Elternzeit600 Euro
Mehrkosten in 12 Monaten3.600 Euro

Rund 3.600 Euro mehr im Jahr, die Sie vor der Geburt einplanen sollten.

Krankenversicherung: es kommt auf Ihre Versicherungsart an

Pflichtversicherte bleiben Mitglied ihrer Kasse, solange sie Elterngeld beziehen oder Elternzeit nehmen. Beitragsfrei ist dabei nur das Elterngeld: Arbeiten Sie in der Elternzeit in Teilzeit, zahlen Sie auf diesen Lohn Beiträge wie gewohnt.

Privatversicherte trifft die Elternzeit am stärksten. Der Arbeitgeberzuschuss hängt am Arbeitsentgelt; ohne Gehalt zahlen Sie den ganzen Beitrag allein. Ein Wechsel in die gesetzliche Kasse ist während des Elterngeldbezugs in den meisten Fällen nicht möglich.

Freiwillig gesetzlich Versicherte zahlen in der Elternzeit ebenfalls weiter, je nach Fall den Mindestbeitrag oder gar nichts. Fragen Sie Ihre Kasse vor dem Elterngeldantrag, wie sie Sie einstuft.

VersicherungsartIn der ElternzeitBeitrag
PflichtversichertMitgliedschaft bleibt bestehenauf Elterngeld 0 Euro, Teilzeitlohn beitragspflichtig
Familienversichertunverändert0 Euro
Freiwillig versichertbleibt versichertMindestbeitrag oder keiner, je nach Fall
Privat versichertVertrag läuft weitervoller Beitrag ohne Zuschuss

Rente und Arbeitslosenversicherung laufen in der Elternzeit mit

Die Rentenversicherung rechnet für jedes Kind 36 Kalendermonate Kindererziehungszeit an, ohne dass Sie Beiträge zahlen. Erziehen Sie gleichzeitig ein weiteres Kind, verlängert sich die Zeit.

In der Arbeitslosenversicherung bleiben Sie versichert, während Sie ein Kind unter drei Jahren erziehen, wenn Sie vorher versicherungspflichtig waren. Bei zwei erziehenden Eltern gilt das für den Elternteil, dem die Erziehungszeit zugeordnet ist.

Private Verträge in der Elternzeit: was weiterläuft und was ruhen darf

Haftpflicht, Hausrat, Kfz und Rechtsschutz laufen unverändert weiter und sollten das auch. Prüfen Sie bei der Haftpflicht nur, ob ein Familientarif besteht, damit das Kind eingeschlossen ist.

Lebens- und Rentenversicherungen können Sie beitragsfrei stellen lassen, jederzeit zum Ende der laufenden Versicherungsperiode. Das geht nur, wenn die im Vertrag vereinbarte Mindestleistung erreicht wird; sonst zahlt der Versicherer den Rückkaufswert aus.

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine Stundung meist der bessere Weg als die Beitragsfreistellung: Viele Versicherer erlauben, Beiträge einige Monate auszusetzen, während der Schutz weiterläuft. Eine Betriebsrente dürfen Sie in der Elternzeit mit eigenen Beiträgen fortführen.

Was die Versicherungsart für das Elterngeld bedeutet

Elterngeld beträgt 67 Prozent des Einkommens vor der Geburt, mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro im Monat; bei niedrigem Einkommen steigt der Satz bis 100 Prozent, bei hohem sinkt er bis 65 Prozent.

Freiwillig und privat Versicherte bekommen oft etwas mehr Elterngeld, weil bei ihnen kein Abzug für Sozialabgaben vom Netto vor der Geburt angesetzt wird. Den Krankenversicherungsbeitrag müssen sie davon aber selbst bezahlen.

Wann Sie in der Elternzeit nichts ändern müssen

Sind Sie pflicht- oder familienversichert und arbeiten nicht nebenher, ändert sich an Ihrer Krankenversicherung nichts. Laufen Ihre privaten Verträge ohne Engpass weiter, müssen Sie auch dort nichts stunden oder freistellen.

Schritt für Schritt

  1. Klären, wie Sie krankenversichert sind: pflicht, familien, freiwillig oder privat.
  2. Vor dem Elterngeldantrag bei der Kasse fragen, welcher Beitrag anfällt.
  3. Haftpflicht auf Familientarif umstellen, falls noch nicht geschehen.
  4. Lebens-, Renten- und BU-Verträge prüfen: weiterzahlen, stunden oder freistellen.
  5. Bei Betriebsrente mit dem Arbeitgeber klären, ob Sie selbst weiterzahlen wollen.

Checkliste

  • Krankenversicherung in der Elternzeit geklärt
  • Beitrag für Privatversicherte ohne Zuschuss eingeplant
  • Haftpflicht als Familientarif mit Kind
  • Stundung der BU statt Kündigung geprüft
  • Betriebsrente: Fortführung entschieden

Häufige Fehler

  • Die Berufsunfähigkeitsversicherung in der Elternzeit kündigen, um Geld zu sparen
  • Als Privatversicherte den wegfallenden Arbeitgeberzuschuss nicht einplanen
  • Teilzeit in der Elternzeit aufnehmen, ohne die neuen Beiträge zu bedenken
  • Annehmen, freiwillig Versicherte seien wie Pflichtversicherte beitragsfrei

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Muss ich in der Elternzeit Krankenkassenbeiträge zahlen?

Als Pflichtversicherte auf das Elterngeld nicht.

Freiwillig Versicherte zahlen je nach Fall den Mindestbeitrag oder keinen,

Privatversicherte den vollen Beitrag.

Zahlt der Arbeitgeber in der Elternzeit den PKV-Zuschuss weiter?

Nein, der Zuschuss hängt am Arbeitsentgelt.

Ohne Gehalt zahlen Sie den ganzen Beitrag selbst.

Bekomme ich in der Elternzeit Rentenpunkte?

Ja, je Kind werden 36 Monate Kindererziehungszeit angerechnet, ohne dass Sie Beiträge zahlen.

Kann ich meine Lebensversicherung in der Elternzeit pausieren?

Ja, über die Beitragsfreistellung zum Ende der Versicherungsperiode,

wenn die vereinbarte Mindestleistung erreicht ist.

Manche Versicherer bieten auch eine Stundung an.

Was passiert mit meiner Betriebsrente in der Elternzeit?

Ohne Gehalt fließen keine Beiträge.

Sie haben aber das Recht, die Versorgung mit eigenen Beiträgen fortzuführen.

Quellen

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