Welche Versicherungen brauche ich, wenn ein Baby kommt?
Wenn ein Baby kommt, brauchen Sie vier Dinge: die Krankenversicherung des Kindes klären, meis …
Versicherungen
Bootsversicherung, alle Bootstypen Haftpflicht Kasko Wassersport-Rechtsschutz Insassen-Unfall Yacht und Superyacht Für Gewerbekunden Alle anderen Versicherungen (Makler) Nach Revier Nur Haftpflicht? Nach Werft Oldtimer und SonderfälleWechseln
Bootsversicherung vergleichen Police prüfen lassen Wechsel übernehmen lassenÜber uns
Wer wir sind Wann wir nicht passen Wer trägt Ihr Risiko? Kundenstimmen KontaktWissen
Wissen A bis Z Spiele und Werkstücke Akademie: Führerscheinfragen üben Rechner und Werkzeuge Branchennachrichten Bootsfinanzierung Warnlage Gefahrenstellen Fahrtgebiet und Standort Mit dem Boot ins Ausland Gestohlen gemeldet Magazin und Podcast Mitmachen Rennkalender und Messen Lieblingshafen 2027Im Schadenfall
Schaden melden Notruf 03375 / 29 28 95 Kunden-Login Beitrag berechnenVersicherungsmakler / Versicherungsfragen
Kurz gesagt
Sind Mutter oder Vater gesetzlich versichert, wird das Baby beitragsfrei in der Familienversicherung krankenversichert, und Sie wählen, bei welcher Kasse. Ausnahme bei Verheirateten: Verdient der privat versicherte Elternteil mehr als 6.450 Euro im Monat und mehr als der andere, muss das Kind privat versichert werden, meist für 120 bis 250 Euro im Monat.
Was die Krankenversicherung für ein Baby kostet, und welche gesetzlichen Grenzen 2026 gelten.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Baby in der gesetzlichen Familienversicherung | 0 Euro im Monat |
| Grenze für den privat versicherten Ehepartner 2026 | 6.450 Euro im Monat, 77.400 Euro im Jahr |
| Eigenes Einkommen des Kindes, bis zu dem es familienversichert bleibt, 2026 | 565 Euro im Monat |
| Kind in der privaten Krankenversicherung, üblicher Tarif ohne Beihilfe | etwa 120 bis 250 Euro im Monat |
| Kind eines Beamten mit Beihilfe, Restkostentarif | etwa 30 bis 70 Euro im Monat |
Grenzwerte aus dem Gesetz und den Rechengrößen 2026.
Die privaten Kinderbeiträge sind Richtwerte, Stand Oktober 2026,
aus einer veröffentlichten Marktübersicht; Ihr Beitrag hängt vom Tarif des Elternteils ab.
Rechenbeispiel
Wie die Kasse prüft, ob das Baby beitragsfrei bei der Mutter mitversichert werden kann.
| Gesamteinkommen Vater, privat versichert | 7.200 Euro im Monat |
| Gesamteinkommen Mutter, gesetzlich versichert | 3.100 Euro im Monat |
| Erste Bedingung: Vater über 6.450 Euro | erfüllt |
| Zweite Bedingung: Vater verdient mehr als die Mutter | erfüllt |
| Ergebnis für das Baby | keine Familienversicherung, privat versichern |
| Beitrag in der privaten Versicherung | etwa 120 bis 250 Euro im Monat |
Hier muss das Baby privat versichert werden, Anmeldung spätestens zwei Monate nach der Geburt. Wären die Eltern nicht verheiratet, könnte dasselbe Baby kostenlos bei der Mutter mitversichert werden.
Sind Mutter und Vater Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, erfüllt das Baby die Voraussetzungen der Familienversicherung doppelt. Das Gesetz löst das schlicht: das Mitglied wählt die Krankenkasse. Ob das Baby bei der Mutter oder beim Vater krankenversichert wird, entscheiden Sie also selbst.
Die Grundleistungen sind bei allen gesetzlichen Kassen gleich, der Beitrag für das Kind ist überall null. Unterschiede gibt es bei den freiwilligen Zusatzleistungen der Kassen. Wer schwankt, nimmt die Kasse, deren Extras für ein kleines Kind am meisten bringen, und bleibt dann dabei.
Ist ein Ehepartner privat versichert, prüft die Kasse zwei Bedingungen. Das Baby ist nicht beitragsfrei familienversichert, wenn der privat versicherte Elternteil regelmäßig mehr als ein Zwölftel der Versicherungspflichtgrenze verdient, 2026 also mehr als 6.450 Euro im Monat, und zugleich mehr als der gesetzlich versicherte Partner. Gezählt wird das Gesamteinkommen, nicht nur das Gehalt.
Erst wenn beide Bedingungen zutreffen, scheidet die Familienversicherung aus. Verdient der gesetzlich versicherte Elternteil mehr, oder liegt der privat versicherte unter 6.450 Euro, bleibt das Baby kostenlos in der gesetzlichen Kasse. Ändert sich das Einkommen später, kann sich auch die Zuordnung ändern.
| Familienlage | Wo das Baby krankenversichert wird |
|---|---|
| Beide Eltern gesetzlich versichert | gesetzlich und beitragsfrei, Kasse frei wählbar |
| Verheiratet, privat versicherter Elternteil über 6.450 Euro und über dem Partner | privat, eigener Beitrag |
| Verheiratet, gesetzlich versicherter Elternteil verdient mehr | gesetzlich und beitragsfrei |
| Verheiratet, privat versicherter Elternteil unter 6.450 Euro | gesetzlich und beitragsfrei |
| Nicht verheiratet, ein Elternteil gesetzlich versichert | gesetzlich und beitragsfrei |
| Beide Eltern privat versichert | privat, eine Familienversicherung gibt es nicht |
Die Einkommensregel gilt nur für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner. Leben die Eltern ohne Trauschein zusammen, kann das Baby beim gesetzlich versicherten Elternteil familienversichert werden, auch wenn der privat versicherte Vater oder die privat versicherte Mutter sehr gut verdient.
Wer kurz nach der Geburt heiratet, sollte das wissen: Mit der Ehe prüft die Kasse die Einkommensgrenze neu. Liegt der privat versicherte Ehepartner dann über beiden Grenzen, endet die beitragsfreie Familienversicherung des Kindes.
Muss das Kind in die private Krankenversicherung, gilt eine feste Frist. Melden Sie das Baby spätestens zwei Monate nach der Geburt beim Versicherer des privat versicherten Elternteils an, versichert er es rückwirkend ab Geburt ohne Risikozuschläge und ohne Wartezeiten. Der Schutz darf dabei nicht umfassender sein als der des Elternteils.
Verpasst man die zwei Monate, wird aus der Anmeldung ein normaler Antrag mit Gesundheitsfragen. Bei einem Frühchen oder einem Kind mit Diagnose kann das teuer werden oder scheitern. Wie Kinderbeiträge und Arbeitgeberzuschuss in der privaten Versicherung genau laufen, steht auf unserer Seite zu Kindern in der PKV.
Die Familienversicherung hängt an den gesetzlichen Voraussetzungen, nicht an einem Antrag. Ihre Kasse braucht aber die Meldung, damit das Baby eine eigene Versichertennummer und eine Gesundheitskarte bekommt. Dazu reichen Sie in der Regel den Fragebogen zur Familienversicherung und die Geburtsurkunde ein.
Die Mutter bleibt während Mutterschaftsgeld, Elterngeld und Elternzeit Mitglied ihrer Kasse. Auf das Elterngeld selbst zahlt sie keine Beiträge. Das Baby kann deshalb auch über die Mutter familienversichert werden, wenn sie gerade kein Gehalt bezieht.
Sind beide Eltern gesetzlich versichert und verheiratet, gibt es bei der Frage Mutter oder Vater kein Geld zu gewinnen. Das Baby ist in jedem Fall beitragsfrei krankenversichert, es geht nur um Zusatzleistungen der Kasse.
Eine private Zusatzversicherung für das Baby brauchen Sie in den ersten Wochen nicht. Sie lohnt sich eher, wenn konkrete Leistungen fehlen, etwa später beim Kieferorthopäden. Wichtiger ist zum Start, dass die Anmeldung bei der Kasse oder dem Versicherer überhaupt rechtzeitig passiert.
Fragen und Antworten
Nein.
Sind beide Eltern gesetzlich versichert, wählen Sie die Kasse.
Ist ein Ehepartner privat versichert, entscheiden die Einkommen nach § 10 SGB V.
Nichts.
Das Kind ist beitragsfrei mitversichert, solange die Voraussetzungen vorliegen,
etwa ein eigenes Einkommen unter 565 Euro im Monat.
Ja, über den gesetzlich versicherten Elternteil,
wenn Sie nicht verheiratet sind oder die Einkommensgrenze nicht zutrifft.
Sind beide Eltern privat versichert, gibt es keine Familienversicherung.
Zwei Monate ab dem Tag der Geburt.
Dann versichert der Versicherer des Elternteils das Kind rückwirkend ab Geburt ohne
Risikozuschläge und Wartezeiten.
Das Kind folgt dem Mitglied, bei dem es familienversichert ist.
Wechselt dieser Elternteil die Kasse, wechselt das Kind mit.
Pflichtversicherte bleiben während Elterngeld und Elternzeit Mitglied,
auf das Elterngeld fallen keine Beiträge an.
Andere Einnahmen können beitragspflichtig sein.
NAMMERT Versicherungsmakler
Wir vergleichen Versicherer und melden uns.
Kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.
Danke, Ihre Anfrage ist bei uns.
Wir melden uns innerhalb eines Werktags. Wenn etwas eilt: 03375 / 29 12 77.
Welche Versicherungen brauche ich, wenn ein Baby kommt?
Wenn ein Baby kommt, brauchen Sie vier Dinge: die Krankenversicherung des Kindes klären, meis …
Ist eine Kinderinvaliditätsversicherung sinnvoll?
Ja, für viele Familien ist eine Kinderinvaliditätsversicherung sinnvoll, weil sie auch bei Kr …
Bin ich in der Schwangerschaft als Selbstständige abgesichert?
Bin ich in der Schwangerschaft als Selbstständige abgesichert? Nur, wenn Sie vorher Krankenge …
Was passiert mit meinen Versicherungen in der Elternzeit?
Was passiert mit meinen Versicherungen in der Elternzeit? Pflichtversicherte bleiben gesetzli …
Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.
Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.
Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.
Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.
Erstinformation lesen · Stand
War das hilfreich?
Kostenloser Rückruf
Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.
Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen.
Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.
Sofort erreichbar: 03375 / 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com
Danke, wir melden uns so schnell wie möglich.
Ihre Rückrufbitte ist eingegangen. Nicht warten? Rufen Sie an: 03375 / 29 12 77.
Jetzt selbst berechnen