Alles zur Versicherung: Hausrat
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Kurz gesagt
Teilweise. Balkon, Loggia und direkt angrenzende Terrasse gehören zur versicherten Wohnung, Gartenmöbel und Grill auf Balkon und Terrasse sind dort gegen Feuer versichert. Sturm und Hagel zahlen im Muster nicht für Sachen im Freien. Diebstahl von der offenen Terrasse ist einfacher Diebstahl und nur mit Gartenmöbelklausel gedeckt, oft bis 1 Prozent der Versicherungssumme, bei 60.000 Euro also 600 Euro.
Grenzen aus veröffentlichten Leistungsübersichten und Beiträge aus öffentlich genannten Beispielen, Stand 2025 und 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Diebstahl von Gartenmöbeln und Grills auf dem Grundstück, Tarifbeispiel | 1 Prozent der Versicherungssumme, bei 60.000 Euro also 600 Euro |
| Sturm und Hagel für Sachen auf dem Grundstück, Basistarif im Beispiel | 0 Euro, nicht versichert |
| Sturm und Hagel für Sachen auf dem Grundstück, höherer Tarif im Beispiel | bis 10.000 Euro |
| Hausratversicherung 80 Quadratmeter, Dresden bis Düsseldorf | etwa 23 bis 54 Euro im Jahr |
Stand Oktober 2026.
Die Grenzen stammen aus Leistungsübersichten einzelner Tarife, andere Tarife setzen andere Beträge.
Der Mehrbeitrag für einen Tarif mit Sturmschutz auf dem Grundstück ist ein Richtwert aus der
Angebotspraxis: oft 10 bis 40 Euro im Jahr.
Die Rechenbeispiele sind ebenfalls Richtwerte.
Rechenbeispiel
Versicherungssumme 65.000 Euro, Gartenmöbelklausel mit 1 Prozent, die Grills nennt, kein Sturmschutz auf dem Grundstück. Die Schadenbeträge sind angenommene Werte.
| Lounge für 1.400 Euro nachts von der Terrasse gestohlen | 650 Euro (1 Prozent von 65.000) |
| Sturm wirft Sonnenschirm und Stühle für 500 Euro um | 0 Euro |
| Gasgrill für 900 Euro aus der aufgebrochenen Garage | 900 Euro, Einbruchdiebstahl |
Von 2.800 Euro Schaden ersetzt der Tarif 1.550 Euro, abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung. Mit Sturmschutz auf dem Grundstück wären es 2.050 Euro gewesen. Hätte die Klausel Grills nicht genannt, wäre ein Grill von der Terrasse leer ausgegangen.
Nach den Musterbedingungen der Versicherer zählen Loggien, Balkone und direkt an das Gebäude anschließende Terrassen zur versicherten Wohnung. Dazu kommen Räume in Nebengebäuden und Garagen auf dem Grundstück, die nur Sie privat nutzen. Ein Gartenhaus weiter hinten im Garten oder eine freistehende Terrasse ist damit nicht automatisch Versicherungsort.
Steht der Grill auf dem Balkon und brennt er wegen eines Wohnungsbrands mit ab, zahlt die Hausrat wie für jede andere Sache in der Wohnung. Auch eine Explosion, etwa einer Gaskartusche, ist eine versicherte Gefahr.
| Was passiert | Hausrat nach Muster | Hinweis |
|---|---|---|
| Brand greift auf den Balkon über, Möbel verbrennen | ja | Neuwert bis zur Versicherungssumme |
| Sturm wirft die Lounge vom Balkon | nein, Sachen außerhalb von Gebäuden | manche Tarife schließen Sturm auf dem Grundstück ein |
| Hagel beschädigt den Grill auf der Terrasse | nein, Sachen außerhalb von Gebäuden | wie beim Sturm |
| Stühle nachts von der offenen Terrasse gestohlen | nur mit Gartenmöbelklausel | Grenze oft 1 Prozent der Summe |
| Grill von der Terrasse gestohlen | nur wenn die Klausel Grills nennt | sonst nichts, siehe Urteil unten |
| Gartenhütte oder Garage aufgebrochen, Grill weg | ja, Einbruchdiebstahl | wenn der Raum auf dem Grundstück nur Ihnen dient |
Die Musterbedingungen schließen Sturm und Hagel für Sachen aus, die sich außerhalb von Gebäuden befinden. Ausnahmen sind nur Antennen, Markisen und Balkonkraftwerke. Polstermöbel auf der offenen Terrasse, der Sonnenschirm oder der Grill unter freiem Himmel sind damit im Grundschutz nicht versichert.
Einzelne Tarife schließen Sturm und Hagel für Sachen auf dem Grundstück ein. In einer veröffentlichten Leistungsübersicht fehlt diese Leistung im Basistarif, im höheren Tarif gilt sie bis 10.000 Euro. Wer eine große Terrasse mit teurer Ausstattung hat, sollte genau darauf achten.
Wer Möbel von der offenen Terrasse trägt, bricht nirgends ein. Das ist einfacher Diebstahl, den der Grundschutz nicht kennt. Die Musterbedingungen sehen dafür eine eigene Klausel vor: Diebstahl von Gartenmöbeln auf dem Grundstück oder aus gemeinsam genutzten Räumen, mit einer Grenze, die der Versicherer festlegt. In einer veröffentlichten Leistungsübersicht sind es 1 Prozent der Versicherungssumme, ausdrücklich auch für Grills und Outdoorküchen.
Beim Grill kommt es auf das Wort an. Das Amtsgericht Bad Segeberg hat entschieden, dass ein Edelstahlgrill weder Gartenmöbel noch Gartengerät ist; eine Klausel, die nur diese beiden nennt, zahlt dann nichts (Urteil vom 22.12.2011, 17 C 116/11). Neuere Tarife nennen Grills oft ausdrücklich, ältere Verträge häufig nicht.
Haben Sie nur zwei Klappstühle und einen kleinen Holzkohlegrill auf dem Balkon, lohnt sich kein Tarifwechsel deswegen. Der Schaden wäre klein, und gegen Feuer sind die Sachen ohnehin gedeckt.
Anders ist es bei einer Lounge für 2.000 Euro, einem Gasgrill oder einer Outdoorküche. Dann zählen drei Punkte: Grills ausdrücklich in der Diebstahlklausel, eine Grenze, die zum Wert passt, und Sturm und Hagel auf dem Grundstück. Am günstigsten schützt oft die abschließbare Garage oder Gartenhütte: Was dort im Winter steht, ist bei einem Einbruch voll versichert.
Fragen und Antworten
Ja.
Der Balkon gehört zur versicherten Wohnung, Brand und Explosion sind dort versichert.
Nach dem Muster nicht, weil Sachen außerhalb von Gebäuden bei Sturm und Hagel ausgeschlossen sind.
Manche Tarife schließen das ein, im Beispiel bis 10.000 Euro.
Privat genutzte Markisen,
die nur Ihrer Wohnung dienen, gehören nach dem Muster zum Hausrat und sind ausdrücklich auch gegen
Sturm versichert, obwohl sie draußen hängen.
Die Klausel für Gartenmöbel gilt auf dem Versicherungsgrundstück und in gemeinsam genutzten Räumen.
Bei mehreren Gebäuden auf einem Grundstück zählt nur der Teil,
der abgegrenzt zu Ihrer Wohnung gehört.
Nach dem Muster gehört es zum Hausrat, auch gegen Sturm, mit einer Grenze,
die der Versicherer festlegt.
Nur bei teurer Ausstattung.
Für zwei Stühle und einen kleinen Grill ist der Unterschied zu gering.
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Nach einem Einbruch ersetzt die Hausratversicherung den Neupreis der gestohlenen Sachen, Repa …
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