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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Hausrat

Sind Gartenmöbel und Grill auf Balkon und Terrasse versichert?

Kurz gesagt

Teilweise. Balkon, Loggia und direkt angrenzende Terrasse gehören zur versicherten Wohnung, Gartenmöbel und Grill auf Balkon und Terrasse sind dort gegen Feuer versichert. Sturm und Hagel zahlen im Muster nicht für Sachen im Freien. Diebstahl von der offenen Terrasse ist einfacher Diebstahl und nur mit Gartenmöbelklausel gedeckt, oft bis 1 Prozent der Versicherungssumme, bei 60.000 Euro also 600 Euro.

Sind Gartenmöbel und Grill auf Balkon und Terrasse versichert?

Was es kostet

Grenzen aus veröffentlichten Leistungsübersichten und Beiträge aus öffentlich genannten Beispielen, Stand 2025 und 2026.

BeispielRichtwert
Diebstahl von Gartenmöbeln und Grills auf dem Grundstück, Tarifbeispiel1 Prozent der Versicherungssumme, bei 60.000 Euro also 600 Euro
Sturm und Hagel für Sachen auf dem Grundstück, Basistarif im Beispiel0 Euro, nicht versichert
Sturm und Hagel für Sachen auf dem Grundstück, höherer Tarif im Beispielbis 10.000 Euro
Hausratversicherung 80 Quadratmeter, Dresden bis Düsseldorfetwa 23 bis 54 Euro im Jahr

Stand Oktober 2026.

Die Grenzen stammen aus Leistungsübersichten einzelner Tarife, andere Tarife setzen andere Beträge.

Der Mehrbeitrag für einen Tarif mit Sturmschutz auf dem Grundstück ist ein Richtwert aus der

Angebotspraxis: oft 10 bis 40 Euro im Jahr.

Die Rechenbeispiele sind ebenfalls Richtwerte.

Rechenbeispiel

Reihenhaus mit Terrasse, drei Schäden in einem Jahr

Versicherungssumme 65.000 Euro, Gartenmöbelklausel mit 1 Prozent, die Grills nennt, kein Sturmschutz auf dem Grundstück. Die Schadenbeträge sind angenommene Werte.

Lounge für 1.400 Euro nachts von der Terrasse gestohlen650 Euro (1 Prozent von 65.000)
Sturm wirft Sonnenschirm und Stühle für 500 Euro um0 Euro
Gasgrill für 900 Euro aus der aufgebrochenen Garage900 Euro, Einbruchdiebstahl

Von 2.800 Euro Schaden ersetzt der Tarif 1.550 Euro, abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung. Mit Sturmschutz auf dem Grundstück wären es 2.050 Euro gewesen. Hätte die Klausel Grills nicht genannt, wäre ein Grill von der Terrasse leer ausgegangen.

Balkon und Terrasse gehören zur Wohnung

Nach den Musterbedingungen der Versicherer zählen Loggien, Balkone und direkt an das Gebäude anschließende Terrassen zur versicherten Wohnung. Dazu kommen Räume in Nebengebäuden und Garagen auf dem Grundstück, die nur Sie privat nutzen. Ein Gartenhaus weiter hinten im Garten oder eine freistehende Terrasse ist damit nicht automatisch Versicherungsort.

Steht der Grill auf dem Balkon und brennt er wegen eines Wohnungsbrands mit ab, zahlt die Hausrat wie für jede andere Sache in der Wohnung. Auch eine Explosion, etwa einer Gaskartusche, ist eine versicherte Gefahr.

Was passiertHausrat nach MusterHinweis
Brand greift auf den Balkon über, Möbel verbrennenjaNeuwert bis zur Versicherungssumme
Sturm wirft die Lounge vom Balkonnein, Sachen außerhalb von Gebäudenmanche Tarife schließen Sturm auf dem Grundstück ein
Hagel beschädigt den Grill auf der Terrassenein, Sachen außerhalb von Gebäudenwie beim Sturm
Stühle nachts von der offenen Terrasse gestohlennur mit GartenmöbelklauselGrenze oft 1 Prozent der Summe
Grill von der Terrasse gestohlennur wenn die Klausel Grills nenntsonst nichts, siehe Urteil unten
Gartenhütte oder Garage aufgebrochen, Grill wegja, Einbruchdiebstahlwenn der Raum auf dem Grundstück nur Ihnen dient

Sturm und Hagel: die größte Lücke

Die Musterbedingungen schließen Sturm und Hagel für Sachen aus, die sich außerhalb von Gebäuden befinden. Ausnahmen sind nur Antennen, Markisen und Balkonkraftwerke. Polstermöbel auf der offenen Terrasse, der Sonnenschirm oder der Grill unter freiem Himmel sind damit im Grundschutz nicht versichert.

Einzelne Tarife schließen Sturm und Hagel für Sachen auf dem Grundstück ein. In einer veröffentlichten Leistungsübersicht fehlt diese Leistung im Basistarif, im höheren Tarif gilt sie bis 10.000 Euro. Wer eine große Terrasse mit teurer Ausstattung hat, sollte genau darauf achten.

Diebstahl: Klausel und Grill genau lesen

Wer Möbel von der offenen Terrasse trägt, bricht nirgends ein. Das ist einfacher Diebstahl, den der Grundschutz nicht kennt. Die Musterbedingungen sehen dafür eine eigene Klausel vor: Diebstahl von Gartenmöbeln auf dem Grundstück oder aus gemeinsam genutzten Räumen, mit einer Grenze, die der Versicherer festlegt. In einer veröffentlichten Leistungsübersicht sind es 1 Prozent der Versicherungssumme, ausdrücklich auch für Grills und Outdoorküchen.

Beim Grill kommt es auf das Wort an. Das Amtsgericht Bad Segeberg hat entschieden, dass ein Edelstahlgrill weder Gartenmöbel noch Gartengerät ist; eine Klausel, die nur diese beiden nennt, zahlt dann nichts (Urteil vom 22.12.2011, 17 C 116/11). Neuere Tarife nennen Grills oft ausdrücklich, ältere Verträge häufig nicht.

Wann Sie nichts extra brauchen

Haben Sie nur zwei Klappstühle und einen kleinen Holzkohlegrill auf dem Balkon, lohnt sich kein Tarifwechsel deswegen. Der Schaden wäre klein, und gegen Feuer sind die Sachen ohnehin gedeckt.

Anders ist es bei einer Lounge für 2.000 Euro, einem Gasgrill oder einer Outdoorküche. Dann zählen drei Punkte: Grills ausdrücklich in der Diebstahlklausel, eine Grenze, die zum Wert passt, und Sturm und Hagel auf dem Grundstück. Am günstigsten schützt oft die abschließbare Garage oder Gartenhütte: Was dort im Winter steht, ist bei einem Einbruch voll versichert.

Schritt für Schritt

  1. Wert von Möbeln, Grill, Polstern und Sonnenschirm auf Balkon und Terrasse schätzen.
  2. Im Vertrag nachsehen, ob es eine Diebstahlklausel für Gartenmöbel gibt und ob Grills genannt sind.
  3. Prüfen, ob Sturm und Hagel für Sachen auf dem Grundstück versichert sind.
  4. Bei hohem Wert eine höhere Grenze oder einen Tarif mit Sturmschutz im Freien erfragen.
  5. Teures im Winter und bei Sturmwarnung in die abschließbare Garage oder Hütte stellen.

Checkliste

  • Diebstahlklausel für Gartenmöbel vereinbart
  • Grills und Outdoorküche in der Klausel ausdrücklich genannt
  • Grenze der Klausel passt zum Wert der Ausstattung
  • Sturm und Hagel für Sachen auf dem Grundstück, wenn die Terrasse teuer ausgestattet ist
  • Fotos und Kaufbelege von Lounge und Grill gespeichert

Häufige Fehler

  • Annehmen, alles auf der Terrasse sei wie in der Wohnung versichert
  • Einen teuren Gasgrill über eine Klausel absichern, die nur Gartenmöbel nennt
  • Polster und Schirm bei Sturmwarnung draußen lassen
  • Die freistehende Gartenhütte für Versicherungsort halten, obwohl sie nicht abschließbar ist

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Ist der Grill auf dem Balkon bei einem Brand versichert?

Ja.

Der Balkon gehört zur versicherten Wohnung, Brand und Explosion sind dort versichert.

Zahlt die Hausrat, wenn der Sturm meine Gartenmöbel zerstört?

Nach dem Muster nicht, weil Sachen außerhalb von Gebäuden bei Sturm und Hagel ausgeschlossen sind.

Manche Tarife schließen das ein, im Beispiel bis 10.000 Euro.

Ist die Markise versichert?

Privat genutzte Markisen,

die nur Ihrer Wohnung dienen, gehören nach dem Muster zum Hausrat und sind ausdrücklich auch gegen

Sturm versichert, obwohl sie draußen hängen.

Was gilt für Sachen im Gemeinschaftsgarten?

Die Klausel für Gartenmöbel gilt auf dem Versicherungsgrundstück und in gemeinsam genutzten Räumen.

Bei mehreren Gebäuden auf einem Grundstück zählt nur der Teil,

der abgegrenzt zu Ihrer Wohnung gehört.

Ist das Balkonkraftwerk versichert?

Nach dem Muster gehört es zum Hausrat, auch gegen Sturm, mit einer Grenze,

die der Versicherer festlegt.

Lohnt sich ein Tarifwechsel nur wegen der Terrasse?

Nur bei teurer Ausstattung.

Für zwei Stühle und einen kleinen Grill ist der Unterschied zu gering.

Quellen

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