Alles zur Versicherung: Betriebsunterbrechung
Was zahlt eine Betriebsunterbrechungsversicherung genau?
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Kurz gesagt
Ja. Leistungen der Betriebsunterbrechungsversicherung nach einem Sachschaden sind Betriebseinnahmen und steuerpflichtig wie der Gewinn, den sie ersetzen. Dafür sind die Beiträge Betriebsausgaben. Anders bei Krankheit des Inhabers: Nach dem Bundesfinanzhof (Urteil VIII R 6/07 aus dem Jahr 2009) ist das privat, Beiträge sind nicht absetzbar und die Leistung bleibt zu 100 Prozent unversteuert.
Was die steuerliche Einordnung bei veröffentlichten Beitragsbeispielen bedeutet. Die Rechtsgrundlagen stammen aus amtlichen Gesetzestexten und dem genannten Urteil.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Klein-BU für ein Restaurant, Summe 100.000 Euro | etwa 109 Euro Beitrag im Jahr, voll als Betriebsausgabe absetzbar |
| Supermarkt, BU-Summe 500.000 Euro | etwa 237 Euro Beitrag im Jahr, voll absetzbar |
| Praxisausfall nur für Krankheit, Summe 50.000 Euro | etwa 850 Euro Beitrag im Jahr, nicht absetzbar, Leistung nicht zu versteuern |
Stand Oktober 2026.
Wie viel Steuer Sie konkret sparen oder zahlen, hängt von Ihrem Steuersatz ab;
das ist Sache Ihrer Steuerberatung.
Rechenbeispiel
Vereinfachte Rechnung, wie die Entschädigung im Jahresabschluss wirkt.
| Entschädigung für Gewinn und fortlaufende Kosten | 120.000 Euro, Betriebseinnahme |
| Davon weiter gezahlte Löhne, Miete, Leasing | 90.000 Euro, Betriebsausgabe |
| Ersetzter Gewinn | 30.000 Euro |
| Jahresbeitrag zur BU | Betriebsausgabe |
Zu versteuern sind die 30.000 Euro ersetzter Gewinn, wie ohne Brand. Die Löhne heben sich mit der Entschädigung auf.
Die Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt Gewinn und fortlaufende Kosten, die ohne den Brand oder Wasserschaden erwirtschaftet worden wären. Steuerlich tritt sie an die Stelle dieser Erträge. Deshalb ist die Entschädigung eine Betriebseinnahme, und die Löhne, Mieten und Zinsen, die Sie davon zahlen, bleiben wie gewohnt Betriebsausgaben.
Im Ergebnis versteuern Sie nach dem Schaden ungefähr das, was Sie ohne Schaden versteuert hätten. Das ist kein Nachteil der Versicherung, sondern genau ihr Zweck: Ihr Betriebsergebnis soll so aussehen, als hätte es den Stillstand nicht gegeben.
Nach § 4 Abs. 4 EStG sind Betriebsausgaben Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Feuer, Sturm, Leitungswasser und Einbruch im Betrieb sind betriebliche Risiken, also sind die Beiträge zur Sach-BU voll absetzbar. Das gilt auch für die Klein-BU im Inhaltsvertrag.
Versicherungsleistungen sind nach § 4 Nr. 10 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Im Beitrag steckt stattdessen Versicherungsteuer, die Sie nicht als Vorsteuer zurückholen können. Sie mindert aber als Teil des Beitrags den Gewinn.
Der Bundesfinanzhof hat 2009 im Verfahren VIII R 6/07 entschieden: Eine Praxisausfallversicherung, die bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit die laufenden Kosten ersetzt, gehört zur privaten Lebensführung. Grundlage ist § 12 Nr. 1 EStG. Die Beiträge mindern den Gewinn nicht, die Leistung ist im Gegenzug nicht zu versteuern.
Das ist kein Nachteil: Wer krank ist, verdient ohnehin weniger, und die Leistung kommt ungekürzt an. Wer die Beiträge trotzdem als Betriebsausgabe bucht, riskiert bei einer Betriebsprüfung Nachzahlungen.
| Versichertes Risiko | Beitrag | Leistung |
|---|---|---|
| Brand, Wasser, Sturm, Einbruch im Betrieb | Betriebsausgabe | Betriebseinnahme |
| Behördliche Schließung, etwa Quarantäne | Betriebsausgabe | Betriebseinnahme |
| Krankheit oder Unfall des Inhabers | nicht absetzbar | nicht zu versteuern |
| Mischvertrag aus beidem | aufteilen | je nach Auslöser |
Viele Policen versichern Krankheit des Inhabers und dazu Quarantäne oder Sachschäden. Nach demselben Urteil ist dann der Beitragsanteil für das betriebliche Risiko absetzbar. Lassen Sie sich vom Versicherer schriftlich bestätigen, welcher Teil des Beitrags auf welches Risiko entfällt.
Zahlt der Mischvertrag nach einem Brand, ist diese Leistung eine Betriebseinnahme. Zahlt er wegen Ihrer Krankheit, bleibt sie außen vor. In der Buchhaltung sollten beide Fälle getrennt erfasst werden.
Die Abgrenzung oben betrifft Einzelunternehmer und Freiberufler. Versichert eine GmbH den Ausfall ihres Geschäftsführers, gelten eigene Regeln, und die Rechtsprechung ist nicht einheitlich. Klären Sie die Behandlung der Betriebsunterbrechungsversicherung in der GmbH vorab mit Ihrer Steuerberatung.
Diese Seite ersetzt keine Steuerberatung. Sie zeigt den Rechtsstand Oktober 2026, damit Sie die richtigen Fragen stellen.
Fragen und Antworten
Nein.
Die Entschädigung ist echter Schadensersatz und kein Entgelt für eine Lieferung oder Leistung
(Abschnitt 1.3 Umsatzsteuer-Anwendungserlass).
Ertragsteuerlich ist sie aber eine Betriebseinnahme.
Ja, bei Gewerbebetrieben fließt sie in den Gewinn und damit in die Gewerbesteuer ein,
so wie der Gewinn, den sie ersetzt.
Weil Krankheit nach dem Bundesfinanzhof zum privaten Lebensrisiko gehört.
Ein Brand im Betrieb ist ein betriebliches Risiko.
Ja.
Nach dem Urteil VIII R 6/07 ist der Beitragsanteil für behördlich angeordnete Schließungen
absetzbar.
Das hängt vom Vertrag ab und ist nicht allgemein zu beantworten.
Fragen Sie Ihre Steuerberatung.
Ja, sie sichert Sachschäden ab.
Beitrag absetzbar, Entschädigung steuerpflichtig.
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Alles zur Versicherung: Betriebsunterbrechung
Was zahlt eine Betriebsunterbrechungsversicherung genau?
Was kostet eine Betriebsunterbrechungsversicherung?
Was eine Betriebsunterbrechungsversicherung kostet, hängt an Summe und Branche. Als Baustein …
Zahlt die Betriebsausfallversicherung, wenn der Inhaber krank wird?
Nur wenn die Betriebsausfallversicherung die Krankheit des Inhabers ausdrücklich versichert. …
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