Alles zur Versicherung: Betriebsunterbrechung
Was zahlt eine Betriebsunterbrechungsversicherung genau?
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Kurz gesagt
Nur wenn die Betriebsausfallversicherung die Krankheit des Inhabers ausdrücklich versichert. Die klassische Betriebsunterbrechung zahlt nicht, wenn der Inhaber krank wird, sie wird erst nach einem Sachschaden wie Brand fällig. Für den eigenen Ausfall gibt es die Inhaber- oder Praxisausfallversicherung: Sie zahlt die Fixkosten nach einer Karenzzeit, etwa 850 Euro im Jahr für 50.000 Euro Summe.
Veröffentlichte Rechenbeispiele für Versicherungen gegen den Ausfall des Inhabers, zum Vergleich eine Sach-BU.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Physiotherapiepraxis, Inhaber und 2 Vollzeitkräfte, Summe 50.000 Euro, Karenz 21 Tage, Haftzeit 12 Monate | etwa 850 Euro im Jahr |
| Zahnärztliche Gemeinschaftspraxis, Tagessatz 880 Euro | etwa 1.500 bis 2.500 Euro im Jahr |
| Zum Vergleich: Sach-BU als Klein-BU, Restaurant, Summe 100.000 Euro | etwa 109 Euro im Jahr, ohne Krankheitsschutz |
Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Beispielen.
Alter, Gesundheit, Beruf, Karenzzeit und Summe verändern den Beitrag stark;
das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
So wirkt eine Betriebsausfallversicherung mit 50.000 Euro Summe und 21 Tagen Karenzzeit, wenn die Inhaberin nach einem Bandscheibenvorfall 42 Tage ausfällt.
| Tagessatz (50.000 Euro geteilt durch 365) | rund 137 Euro |
| Krankheitstage | 42 |
| Davon Karenzzeit ohne Leistung | 21 Tage |
| Bezahlte Tage | 21 |
Der Versicherer zahlt rund 2.880 Euro. Die ersten drei Wochen Fixkosten trägt die Praxis selbst, eine kürzere Karenzzeit kostet mehr Beitrag.
Betriebsunterbrechung und Betriebsausfall klingen gleich, sichern aber verschiedene Risiken. Die Sach-BU zahlt, wenn Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Einbruch den Betrieb lahmlegen. Ein krankes Kreuz, ein Herzinfarkt oder eine lange Grippe des Inhabers sind kein Sachschaden, die Sach-BU zahlt dann nicht.
Die Betriebsausfallversicherung im engeren Sinn, oft Inhaberausfall- oder Praxisausfallversicherung genannt, versichert die Person: Wird der Inhaber arbeitsunfähig, ersetzt sie die Kosten, die ohne ihn nicht mehr erwirtschaftet werden. Viele Tarife bündeln beides, deshalb kommt es auf die versicherten Gefahren im Vertrag an, nicht auf den Produktnamen.
| Merkmal | Sach-BU | Inhaberausfall |
|---|---|---|
| Auslöser | Brand, Wasser, Sturm, Einbruch | Krankheit oder Unfall des Inhabers |
| Ersetzt | Gewinn und fortlaufende Kosten | fortlaufende Kosten, teils Gewinn |
| Wartezeit | Stunden bis wenige Tage | Karenzzeit nach Tarif, im Beispiel 21 Tage |
| Gesundheitsfragen | nein | ja |
| Steuer in Deutschland | Betriebsausgabe, Leistung steuerpflichtig | privat, Leistung nicht zu versteuern |
Wenn der Betrieb ohne Sie stillsteht, weil Sie selbst behandeln, beraten, planen oder auf der Baustelle stehen, ist Ihre Arbeitskraft das größte Risiko. Das gilt für Arzt- und Therapiepraxen, Kanzleien, Ingenieurbüros und kleine Handwerksbetriebe.
Hat Ihr Betrieb eine zweite Führungskraft oder kann ein Vertreter einspringen, ist der Bedarf kleiner. Dann reicht oft eine Deckung der Vertretungskosten oder eine längere Karenzzeit.
Die Versicherungssumme entspricht meist den fortlaufenden Kosten eines Jahres, bei manchen Tarifen plus Gewinn. Ab dem Ende der Karenzzeit zahlt der Versicherer einen Tagessatz, rechnerisch die Jahressumme geteilt durch 365, solange der Inhaber arbeitsunfähig ist und höchstens bis zum Ende der Haftzeit, üblich zwölf Monate.
Viele Tarife leisten schon bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit, je nach Anbieter ab 50 bis 70 Prozent. Eine geplante Operation, eine Kur oder eine Vorerkrankung, die beim Antrag verschwiegen wurde, sind häufige Streitpunkte.
Das Krankentagegeld ersetzt Ihr privates Einkommen für Miete, Essen und Familie. Die Betriebsausfallversicherung bei Krankheit ersetzt die Kosten des Betriebs. Wer nur Krankentagegeld hat, zahlt Personal und Praxismiete aus diesem Geld und hat dann privat zu wenig.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt erst, wenn Sie voraussichtlich auf Dauer nicht mehr arbeiten können. Für einige Wochen oder Monate Krankheit ist sie nicht gedacht.
Ohne Angestellte, Miete und Leasing gibt es kaum fortlaufende Betriebskosten. Ein Soloselbständiger mit Homeoffice braucht dann eher Krankentagegeld als eine Betriebsausfallversicherung.
Auch wer Rücklagen für sechs Monate Fixkosten hat, kann eine lange Karenzzeit wählen oder ganz verzichten und das Geld selbst zurücklegen.
Fragen und Antworten
Die klassische Sach-BU nicht, sie verlangt einen Sachschaden im Betrieb.
Nur Verträge, die Krankheit des Inhabers als Gefahr nennen, zahlen dann.
Wenn ein Arzt Arbeitsunfähigkeit bescheinigt, grundsätzlich ja.
Manche Tarife schließen psychische Erkrankungen aus oder begrenzen sie, darauf sollten Sie achten.
In der Regel nicht.
Versichert ist der Inhaber.
Einige Tarife zahlen für wenige Tage, wenn das ganze Team gleichzeitig ausfällt.
Bis Sie wieder arbeiten können, höchstens bis zum Ende der Haftzeit, meist zwölf Monate.
Längere Haftzeiten sind gegen Aufpreis möglich.
Die Höchstgrenze legt jeder Tarif selbst fest, fragen Sie danach im Angebot.
Je jünger und gesünder Sie sind, desto günstiger ist der Beitrag.
Deckt der Vertrag nur Krankheit des Inhabers,
sind Beiträge keine Betriebsausgaben und die Leistung ist nicht zu versteuern.
Bei Mischverträgen wird aufgeteilt.
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Alles zur Versicherung: Betriebsunterbrechung
Was zahlt eine Betriebsunterbrechungsversicherung genau?
Was kostet eine Betriebsunterbrechungsversicherung?
Was eine Betriebsunterbrechungsversicherung kostet, hängt an Summe und Branche. Als Baustein …
Sind Leistungen der Betriebsunterbrechungsversicherung steuerpflichtig?
Ja. Leistungen der Betriebsunterbrechungsversicherung nach einem Sachschaden sind Betriebsein …
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