Alles zur Versicherung: Privathaftpflicht
Was kostet eine Privathaftpflichtversicherung?
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Kurz gesagt
Sind Schäden in der Ferienwohnung versichert? Schäden am Gebäude selbst, etwa Parkett, Fliesen oder Badewanne, zahlt die Haftpflicht in heutigen Tarifen meist über die Mietsachschäden. Für die Einrichtung wie Sofa, Teppich oder Fernseher brauchen Sie einen eigenen Einschluss, oft mit kleinerer Summe. Abnutzung zahlt keine Versicherung, und über die Haftpflicht laufen keine Glasschäden.
Richtwerte für eine Privathaftpflicht, die Mietsachschäden einschließt.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Single, Tarif mit Mietsachschäden | etwa 40 bis 120 Euro im Jahr |
| Familie mit Kindern | etwa 60 bis 180 Euro im Jahr |
| Einschluss beweglicher Einrichtung in Ferienwohnungen | in guten Tarifen 0 Euro Aufpreis, sonst einige Euro im Jahr |
Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Beitragsspannen.
Der Aufpreis für die Einrichtung und das Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.
Summe und Dauergrenze für Ferienwohnungen stehen nur in Ihren Bedingungen.
Rechenbeispiel
Beim Abendessen fällt eine Pfanne auf das Eichenparkett, ein Glas Rotwein kippt auf den hellen Teppich.
| Parkett ausbessern | etwa 600 Euro |
| Teppich reinigen oder ersetzen | etwa 350 Euro |
| Tarif mit Mietsachschäden und Einrichtung | zahlt beides, abzüglich vereinbarter Selbstbeteiligung |
| Tarif nur mit Mietsachschäden am Gebäude | zahlt 600 Euro, der Teppich bleibt bei Ihnen |
Der Unterschied liegt bei der Einrichtung. Im Beispiel sind das 350 Euro aus eigener Tasche.
Die Versicherer unterscheiden zwei Arten von Schäden. Zum Gebäude gehört alles, was fest verbaut ist: Parkett, Fliesen, Türen, Badewanne, Einbauküche. Solche Schäden laufen als Mietsachschaden und sind in heutigen Tarifen meist eingeschlossen.
Zur Einrichtung zählt alles, was nicht fest verbunden ist: Sofa, Teppich, Fernseher, Geschirr, Bettwäsche. Gemietete bewegliche Sachen sind in der Haftpflicht grundsätzlich ausgeschlossen. Viele Versicherer nehmen die Einrichtung von Ferienwohnungen und Hotelzimmern wieder mit hinein, oft bis zu einer kleineren Summe und für Aufenthalte von begrenzter Dauer.
| Schaden | Gute Privathaftpflicht | Einfacher Tarif |
|---|---|---|
| Brandfleck im Parkett | meist gedeckt | meist gedeckt, wenn Mietsachschäden drin sind |
| Rotweinfleck im Teppich | gedeckt, wenn Einrichtung eingeschlossen ist | oft nicht gedeckt |
| Fernseher vom Tisch gestoßen | oft gedeckt, Elektrogeräte teils ausgenommen | meist nicht gedeckt |
| Gesprungene Glastür zur Terrasse | über die Haftpflicht meist nicht | nicht gedeckt |
| Abgenutzte Matratze, verblasste Polster | nicht gedeckt, keine Haftung | nicht gedeckt |
Viele Tarife nehmen Glas, Heizungsanlagen, Elektro- und Gasgeräte sowie Markisen aus. Auch für Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung zahlt die Haftpflicht nicht.
Normale Abnutzung müssen Sie ohnehin nicht ersetzen: Nach § 538 BGB haftet der Mieter nicht für Veränderungen durch den vertragsgemäßen Gebrauch. Für Ferienwohnungen im Ausland gilt das Recht des Mietvertrags, oft das des Landes.
Manche Portale bieten Gastgebern eigene Schutzprogramme. Die ersetzen Ihre Haftpflicht nicht: Der Gastgeber kann Sie trotzdem in Anspruch nehmen, und das Portal kann sich das Geld bei Ihnen zurückholen.
Mit eigener Privathaftpflicht, die Einrichtung einschließt, sind Sie unabhängig davon abgesichert. Ihr Versicherer prüft auch, ob die Forderung überhaupt berechtigt ist, und wehrt überhöhte Ansprüche ab.
Haben Sie einen aktuellen Tarif mit Mietsachschäden und Einrichtung von Ferienwohnungen, reicht das für Urlaube in aller Regel. Eine eigene Reisehaftpflicht lohnt sich nur, wenn Sie gar keine Privathaftpflicht haben.
Vermieten Sie selbst eine Ferienwohnung, ist das eine andere Frage. Dann haften Sie als Vermieter, und dafür ist die Privathaftpflicht häufig nicht gedacht. Klären Sie das vor der ersten Buchung.
Fragen und Antworten
Für das Zimmer selbst meist ja, als Mietsachschaden.
Für die Einrichtung gilt dasselbe wie in der Ferienwohnung: Sie muss eingeschlossen sein.
Heutige Tarife gelten meist weltweit.
Für längere Aufenthalte außerhalb Europas gibt es oft eine Höchstdauer,
sehen Sie in Ihren Bedingungen nach.
Glasschäden sind in der Privathaftpflicht häufig ausgeschlossen.
Oft hat der Vermieter eine Glasversicherung.
Für echte Schäden ja, nicht für normale Abnutzung.
Melden Sie den Schaden Ihrem Versicherer, er erstattet einen berechtigten Betrag.
Ja, dem Gastgeber und Ihrem Versicherer.
Erkennen Sie die Forderung aber nicht an, bevor der Versicherer sie geprüft hat.
Nur, wenn Sie keine eigene Privathaftpflicht haben.
Ein guter Tarif deckt Ferienwohnungen schon mit ab.
NAMMERT Versicherungsmakler
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Alles zur Versicherung: Privathaftpflicht
Was kostet eine Privathaftpflichtversicherung?
Sind Schäden an der Mietwohnung über die Haftpflicht versichert?
Meist ja, wenn Ihr Tarif Mietsachschäden einschließt: Schäden an Boden, Wänden, Türen, Bad od …
Gilt die Privathaftpflicht auch im Ausland?
Ja, bei vorübergehenden Aufenthalten gilt sie weltweit. In Europa ist der Schutz in vielen Ta …
Sind geliehene Sachen über die Haftpflicht versichert?
Nur wenn Ihr Tarif es ausdrücklich einschließt. Ältere und einfache Verträge schließen Schäde …
Wann zahlt die Haftpflichtversicherung nicht?
Die private Haftpflicht zahlt nicht bei Vorsatz, bei Schäden an eigenen Sachen, bei Schäden d …
Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.
Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.
Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.
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