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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Privathaftpflicht

Sind Schäden in der Ferienwohnung über die Haftpflicht versichert?

Kurz gesagt

Sind Schäden in der Ferienwohnung versichert? Schäden am Gebäude selbst, etwa Parkett, Fliesen oder Badewanne, zahlt die Haftpflicht in heutigen Tarifen meist über die Mietsachschäden. Für die Einrichtung wie Sofa, Teppich oder Fernseher brauchen Sie einen eigenen Einschluss, oft mit kleinerer Summe. Abnutzung zahlt keine Versicherung, und über die Haftpflicht laufen keine Glasschäden.

Sind Schäden in der Ferienwohnung über die Haftpflicht versichert?

Was es kostet

Richtwerte für eine Privathaftpflicht, die Mietsachschäden einschließt.

BeispielRichtwert
Single, Tarif mit Mietsachschädenetwa 40 bis 120 Euro im Jahr
Familie mit Kindernetwa 60 bis 180 Euro im Jahr
Einschluss beweglicher Einrichtung in Ferienwohnungenin guten Tarifen 0 Euro Aufpreis, sonst einige Euro im Jahr

Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Beitragsspannen.

Der Aufpreis für die Einrichtung und das Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.

Summe und Dauergrenze für Ferienwohnungen stehen nur in Ihren Bedingungen.

Rechenbeispiel

Familie, eine Woche Ferienwohnung an der Ostsee

Beim Abendessen fällt eine Pfanne auf das Eichenparkett, ein Glas Rotwein kippt auf den hellen Teppich.

Parkett ausbessernetwa 600 Euro
Teppich reinigen oder ersetzenetwa 350 Euro
Tarif mit Mietsachschäden und Einrichtungzahlt beides, abzüglich vereinbarter Selbstbeteiligung
Tarif nur mit Mietsachschäden am Gebäudezahlt 600 Euro, der Teppich bleibt bei Ihnen

Der Unterschied liegt bei der Einrichtung. Im Beispiel sind das 350 Euro aus eigener Tasche.

Gebäude oder Einrichtung: der wichtige Unterschied

Die Versicherer unterscheiden zwei Arten von Schäden. Zum Gebäude gehört alles, was fest verbaut ist: Parkett, Fliesen, Türen, Badewanne, Einbauküche. Solche Schäden laufen als Mietsachschaden und sind in heutigen Tarifen meist eingeschlossen.

Zur Einrichtung zählt alles, was nicht fest verbunden ist: Sofa, Teppich, Fernseher, Geschirr, Bettwäsche. Gemietete bewegliche Sachen sind in der Haftpflicht grundsätzlich ausgeschlossen. Viele Versicherer nehmen die Einrichtung von Ferienwohnungen und Hotelzimmern wieder mit hinein, oft bis zu einer kleineren Summe und für Aufenthalte von begrenzter Dauer.

SchadenGute PrivathaftpflichtEinfacher Tarif
Brandfleck im Parkettmeist gedecktmeist gedeckt, wenn Mietsachschäden drin sind
Rotweinfleck im Teppichgedeckt, wenn Einrichtung eingeschlossen istoft nicht gedeckt
Fernseher vom Tisch gestoßenoft gedeckt, Elektrogeräte teils ausgenommenmeist nicht gedeckt
Gesprungene Glastür zur Terrasseüber die Haftpflicht meist nichtnicht gedeckt
Abgenutzte Matratze, verblasste Polsternicht gedeckt, keine Haftungnicht gedeckt

Was oft ausgeschlossen ist

Viele Tarife nehmen Glas, Heizungsanlagen, Elektro- und Gasgeräte sowie Markisen aus. Auch für Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung zahlt die Haftpflicht nicht.

Normale Abnutzung müssen Sie ohnehin nicht ersetzen: Nach § 538 BGB haftet der Mieter nicht für Veränderungen durch den vertragsgemäßen Gebrauch. Für Ferienwohnungen im Ausland gilt das Recht des Mietvertrags, oft das des Landes.

Ferienwohnung über ein Buchungsportal

Manche Portale bieten Gastgebern eigene Schutzprogramme. Die ersetzen Ihre Haftpflicht nicht: Der Gastgeber kann Sie trotzdem in Anspruch nehmen, und das Portal kann sich das Geld bei Ihnen zurückholen.

Mit eigener Privathaftpflicht, die Einrichtung einschließt, sind Sie unabhängig davon abgesichert. Ihr Versicherer prüft auch, ob die Forderung überhaupt berechtigt ist, und wehrt überhöhte Ansprüche ab.

Wann Sie nichts zusätzlich brauchen

Haben Sie einen aktuellen Tarif mit Mietsachschäden und Einrichtung von Ferienwohnungen, reicht das für Urlaube in aller Regel. Eine eigene Reisehaftpflicht lohnt sich nur, wenn Sie gar keine Privathaftpflicht haben.

Vermieten Sie selbst eine Ferienwohnung, ist das eine andere Frage. Dann haften Sie als Vermieter, und dafür ist die Privathaftpflicht häufig nicht gedacht. Klären Sie das vor der ersten Buchung.

Schritt für Schritt

  1. Vor der Reise in den Bedingungen nach Mietsachschäden suchen.
  2. Prüfen, ob die Einrichtung von Ferienwohnungen und Hotelzimmern eingeschlossen ist.
  3. Summe, Selbstbeteiligung und Höchstdauer des Aufenthalts ablesen.
  4. Bei Ankunft vorhandene Schäden mit Fotos festhalten.
  5. Einen Schaden sofort dem Gastgeber und dem Versicherer melden, aber nichts zusagen.

Checkliste

  • Mietsachschäden an Räumen eingeschlossen
  • Bewegliche Einrichtung in Ferienwohnungen eingeschlossen
  • Gilt weltweit und für die Dauer Ihrer Reise
  • Ausschlüsse für Glas und Elektrogeräte bekannt
  • Fotos beim Einzug gemacht

Häufige Fehler

  • Glauben, jede Haftpflicht zahle auch die Einrichtung
  • Den Schaden vor Ort anerkennen oder bar bezahlen, bevor der Versicherer geprüft hat
  • Vorschäden bei Ankunft nicht festhalten
  • Sich auf das Schutzprogramm des Buchungsportals verlassen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahlt die Haftpflicht Schäden im Hotelzimmer?

Für das Zimmer selbst meist ja, als Mietsachschaden.

Für die Einrichtung gilt dasselbe wie in der Ferienwohnung: Sie muss eingeschlossen sein.

Gilt der Schutz auch im Ausland?

Heutige Tarife gelten meist weltweit.

Für längere Aufenthalte außerhalb Europas gibt es oft eine Höchstdauer,

sehen Sie in Ihren Bedingungen nach.

Was ist mit einer zerbrochenen Glasscheibe?

Glasschäden sind in der Privathaftpflicht häufig ausgeschlossen.

Oft hat der Vermieter eine Glasversicherung.

Darf der Gastgeber die Kaution einbehalten?

Für echte Schäden ja, nicht für normale Abnutzung.

Melden Sie den Schaden Ihrem Versicherer, er erstattet einen berechtigten Betrag.

Muss ich den Schaden sofort melden?

Ja, dem Gastgeber und Ihrem Versicherer.

Erkennen Sie die Forderung aber nicht an, bevor der Versicherer sie geprüft hat.

Brauche ich eine Reisehaftpflicht?

Nur, wenn Sie keine eigene Privathaftpflicht haben.

Ein guter Tarif deckt Ferienwohnungen schon mit ab.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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2Welche Versicherungen?

Mehrere möglich. Zu jeder Sparte erscheinen die Angaben, die ein Versicherer braucht.

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3Angaben zu Ihren Wünschen

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Zum Beispiel berufliche Schlüssel, Drohne, kleines Boot, Ferienwohnung

4Ihr bisheriger Vertrag
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Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.

Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.

Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

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