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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Kfz-Versicherung

Wann verfällt meine Schadenfreiheitsklasse?

Kurz gesagt

Ihre Schadenfreiheitsklasse verfällt nach den Musterbedingungen erst nach mehr als sieben Jahren ohne Versicherung. Bis sechs Monate Pause verlieren Sie nichts. Zwischen sechs und zwölf Monaten bleibt der alte Stand, Sie sammeln aber kein Jahr dazu. Ab zwölf Monaten wird für jedes weitere angefangene Kalenderjahr ein schadenfreies Jahr abgezogen.

Wann verfällt meine Schadenfreiheitsklasse?

Was es kostet

Typische Beitragssätze, damit Sie sehen, was eine verlorene Klasse kostet.

BeispielRichtwert
SF 0, ohne Vorgeschichteoft rund 230 Prozent des Grundbeitrags
SF 10oft rund 40 bis 45 Prozent
SF 35rund 20 Prozent
Pause bis 6 Monate0 Jahre Verlust

Die Prozentsätze legt jeder Versicherer in seinem Tarif fest,

die Fristen stehen in den Bedingungen.

Werte Stand Oktober 2026; wie Ihr Tarif rechnet, klären wir als Makler vor dem Wechsel.

Rechenbeispiel

Zweieinhalb Jahre ohne Auto, vorher SF 15

Eine Fahrerin mit SF 15 meldet ihr Auto im Sommer ab und versichert zweieinhalb Jahre später wieder eines. Ihr Vertrag folgt den Musterbedingungen.

Stand vor der PauseSF 15
Pauserund 30 Monate, also mehr als 12 Monate
Abzugje weiteres angefangenes Kalenderjahr ein Jahr, hier grob zwei Jahre

Sie startet grob in SF 13 statt SF 15. Wäre die Pause unter sechs Monaten geblieben, hätte sie nichts verloren.

Die Fristen nach den Musterbedingungen

Wann die Schadenfreiheitsklasse verfällt, steht nicht im Gesetz, sondern in den Bedingungen Ihres Vertrags. Die meisten Versicherer folgen dabei den Musterbedingungen des Versicherungsverbands, Abschnitt I.6.3. Eine Unterbrechung ist dort jede Zeit ohne Versicherungsschutz: Abmeldung, Saisonkennzeichen außerhalb der Saison, Vertragsende oder Verkauf.

Ihr Versicherer darf großzügiger sein, und manche Tarife sind es. Wer länger pausiert hat, fragt deshalb vor dem neuen Vertrag nach, welche Fristen genau gelten.

Dauer der PauseWas mit Ihrer SF-Klasse passiert
bis 6 MonateVerlauf wird übernommen, als wäre nichts unterbrochen
mehr als 6 bis 12 MonateStand von vor der Pause, kein Aufstieg für die Pause
mehr als 12 Monateje weiteres angefangenes Kalenderjahr ein schadenfreies Jahr Abzug
mehr als 7 Jahreschadenfreier Verlauf wird nicht mehr übernommen

Wann Sie Ihre Klasse ganz abgeben

Neben der langen Pause gibt es einen zweiten Weg, die Schadenfreiheitsklasse zu verlieren: Sie übertragen sie an einen Angehörigen. Nach den Musterbedingungen gibt die abgebende Person ihren Rabatt dabei in vollem Umfang auf. Der Empfänger bekommt nur so viele Jahre, wie er selbst mit Fahrerlaubnis hätte fahren können.

Fangen Sie danach selbst wieder an zu fahren, starten Sie ohne Vorgeschichte. Geben Sie Ihre Klasse deshalb nur ab, wenn Sie sicher kein eigenes Auto mehr versichern wollen.

Rückstufung ist kein Verfall

Ein Unfall, den Ihr Versicherer aus der Haftpflicht oder der Vollkasko zahlt, wirft Sie zum nächsten 1. Januar mehrere Klassen zurück. Die Klasse verfällt dadurch nicht, sie wird nur schlechter, und Sie steigen danach wieder auf.

Fällt eine Rückstufung wegen eines Schadens mit einer langen Pause zusammen, wird nach den Musterbedingungen zuerst wegen des Schadens zurückgestuft und danach der Abzug für die Pause gerechnet.

So sichern Sie Ihre Klasse bei einer Pause

Melden Sie das Auto ab, statt den Vertrag zu kündigen. Bei Pkw geht der Vertrag dann nach den üblichen Bedingungen in eine beitragsfreie Ruheversicherung über, und der Schadenverlauf bleibt bei Ihrem Versicherer gespeichert. Wie lange die Ruheversicherung läuft, steht im Vertrag.

Ziehen Sie ins Ausland oder verzichten länger auf ein Auto, lassen Sie sich vor dem Ende des Vertrags eine Bescheinigung über den Schadenverlauf geben. Mit ihr belegen Sie später Ihre Jahre, auch bei einem anderen Versicherer.

Wann sich das Rechnen nicht lohnt

Wer nur wenige schadenfreie Jahre hat, verliert durch eine längere Pause wenig. Die großen Sprünge im Beitrag liegen zwischen SF 0 und etwa SF 10, danach werden die Unterschiede je Klasse kleiner.

Teuer wird der Verfall für Menschen mit 20 und mehr Jahren, die das Auto lange abmelden, etwa wegen eines Auslandsaufenthalts. Für sie lohnt es sich, die Pause unter sieben Jahren zu halten oder die Klasse rechtzeitig an einen Angehörigen weiterzugeben.

Schritt für Schritt

  1. Datum der Abmeldung oder des Vertragsendes notieren.
  2. Vor einer langen Pause eine Bescheinigung über den Schadenverlauf anfordern.
  3. Beim neuen Vertrag die Bescheinigung vorlegen.
  4. Fristen des neuen Tarifs vor Abschluss erfragen.
  5. Übertragung an Angehörige nur planen, wenn Sie selbst kein Auto mehr wollen.

Checkliste

  • Auto abgemeldet statt Vertrag gekündigt
  • Bescheinigung über den Schadenverlauf vorhanden
  • Pause unter sieben Jahren gehalten
  • Fristen des neuen Versicherers bekannt
  • Folgen einer Übertragung an Angehörige verstanden

Häufige Fehler

  • Annehmen, die Klasse sei nach einem Jahr Pause weg
  • Die Klasse an das Kind abgeben und später selbst wieder fahren wollen
  • Ohne Nachweis zu einem neuen Versicherer gehen
  • Rückstufung nach einem Unfall mit Verfall verwechseln

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Verfällt meine Schadenfreiheitsklasse nach einem Jahr?

Nein.

Nach den Musterbedingungen behalten Sie bis zwölf Monate Pause Ihren Stand.

Erst danach werden Jahre abgezogen, ganz weg ist die Klasse nach mehr als sieben Jahren.

Zählt eine Ruheversicherung als Pause?

Ja, die Zeit nach einer Abmeldung gilt als Unterbrechung.

Bei bis zu sechs Monaten verlieren Sie aber nichts.

Gilt das auch beim Saisonkennzeichen?

Die Monate außerhalb der Saison gelten nach den Musterbedingungen als Unterbrechung.

Wie sich eine kurze Saison auf den jährlichen Aufstieg auswirkt, regelt Ihr Tarif.

Kann der Versicherer strengere Fristen haben?

Abweichungen von den Musterbedingungen sind möglich.

Ob Ihr Tarif strenger oder großzügiger ist, steht in seinen Bedingungen.

Verliere ich meine Klasse beim Versichererwechsel?

Nein, der Schadenverlauf geht mit, auch zu einem anderen Versicherer.

Was ist, wenn ich im Ausland gefahren bin?

Ob ausländische schadenfreie Jahre zählen, entscheidet jeder Versicherer.

Bringen Sie eine Bescheinigung Ihres ausländischen Versicherers mit.

Quellen

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