Alles zur Versicherung: Kfz-Versicherung
Welche Kfz-Versicherung brauche ich wirklich?
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Kurz gesagt
Ihre Schadenfreiheitsklasse verfällt nach den Musterbedingungen erst nach mehr als sieben Jahren ohne Versicherung. Bis sechs Monate Pause verlieren Sie nichts. Zwischen sechs und zwölf Monaten bleibt der alte Stand, Sie sammeln aber kein Jahr dazu. Ab zwölf Monaten wird für jedes weitere angefangene Kalenderjahr ein schadenfreies Jahr abgezogen.
Typische Beitragssätze, damit Sie sehen, was eine verlorene Klasse kostet.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| SF 0, ohne Vorgeschichte | oft rund 230 Prozent des Grundbeitrags |
| SF 10 | oft rund 40 bis 45 Prozent |
| SF 35 | rund 20 Prozent |
| Pause bis 6 Monate | 0 Jahre Verlust |
Die Prozentsätze legt jeder Versicherer in seinem Tarif fest,
die Fristen stehen in den Bedingungen.
Werte Stand Oktober 2026; wie Ihr Tarif rechnet, klären wir als Makler vor dem Wechsel.
Rechenbeispiel
Eine Fahrerin mit SF 15 meldet ihr Auto im Sommer ab und versichert zweieinhalb Jahre später wieder eines. Ihr Vertrag folgt den Musterbedingungen.
| Stand vor der Pause | SF 15 |
| Pause | rund 30 Monate, also mehr als 12 Monate |
| Abzug | je weiteres angefangenes Kalenderjahr ein Jahr, hier grob zwei Jahre |
Sie startet grob in SF 13 statt SF 15. Wäre die Pause unter sechs Monaten geblieben, hätte sie nichts verloren.
Wann die Schadenfreiheitsklasse verfällt, steht nicht im Gesetz, sondern in den Bedingungen Ihres Vertrags. Die meisten Versicherer folgen dabei den Musterbedingungen des Versicherungsverbands, Abschnitt I.6.3. Eine Unterbrechung ist dort jede Zeit ohne Versicherungsschutz: Abmeldung, Saisonkennzeichen außerhalb der Saison, Vertragsende oder Verkauf.
Ihr Versicherer darf großzügiger sein, und manche Tarife sind es. Wer länger pausiert hat, fragt deshalb vor dem neuen Vertrag nach, welche Fristen genau gelten.
| Dauer der Pause | Was mit Ihrer SF-Klasse passiert |
|---|---|
| bis 6 Monate | Verlauf wird übernommen, als wäre nichts unterbrochen |
| mehr als 6 bis 12 Monate | Stand von vor der Pause, kein Aufstieg für die Pause |
| mehr als 12 Monate | je weiteres angefangenes Kalenderjahr ein schadenfreies Jahr Abzug |
| mehr als 7 Jahre | schadenfreier Verlauf wird nicht mehr übernommen |
Neben der langen Pause gibt es einen zweiten Weg, die Schadenfreiheitsklasse zu verlieren: Sie übertragen sie an einen Angehörigen. Nach den Musterbedingungen gibt die abgebende Person ihren Rabatt dabei in vollem Umfang auf. Der Empfänger bekommt nur so viele Jahre, wie er selbst mit Fahrerlaubnis hätte fahren können.
Fangen Sie danach selbst wieder an zu fahren, starten Sie ohne Vorgeschichte. Geben Sie Ihre Klasse deshalb nur ab, wenn Sie sicher kein eigenes Auto mehr versichern wollen.
Ein Unfall, den Ihr Versicherer aus der Haftpflicht oder der Vollkasko zahlt, wirft Sie zum nächsten 1. Januar mehrere Klassen zurück. Die Klasse verfällt dadurch nicht, sie wird nur schlechter, und Sie steigen danach wieder auf.
Fällt eine Rückstufung wegen eines Schadens mit einer langen Pause zusammen, wird nach den Musterbedingungen zuerst wegen des Schadens zurückgestuft und danach der Abzug für die Pause gerechnet.
Melden Sie das Auto ab, statt den Vertrag zu kündigen. Bei Pkw geht der Vertrag dann nach den üblichen Bedingungen in eine beitragsfreie Ruheversicherung über, und der Schadenverlauf bleibt bei Ihrem Versicherer gespeichert. Wie lange die Ruheversicherung läuft, steht im Vertrag.
Ziehen Sie ins Ausland oder verzichten länger auf ein Auto, lassen Sie sich vor dem Ende des Vertrags eine Bescheinigung über den Schadenverlauf geben. Mit ihr belegen Sie später Ihre Jahre, auch bei einem anderen Versicherer.
Wer nur wenige schadenfreie Jahre hat, verliert durch eine längere Pause wenig. Die großen Sprünge im Beitrag liegen zwischen SF 0 und etwa SF 10, danach werden die Unterschiede je Klasse kleiner.
Teuer wird der Verfall für Menschen mit 20 und mehr Jahren, die das Auto lange abmelden, etwa wegen eines Auslandsaufenthalts. Für sie lohnt es sich, die Pause unter sieben Jahren zu halten oder die Klasse rechtzeitig an einen Angehörigen weiterzugeben.
Fragen und Antworten
Nein.
Nach den Musterbedingungen behalten Sie bis zwölf Monate Pause Ihren Stand.
Erst danach werden Jahre abgezogen, ganz weg ist die Klasse nach mehr als sieben Jahren.
Ja, die Zeit nach einer Abmeldung gilt als Unterbrechung.
Bei bis zu sechs Monaten verlieren Sie aber nichts.
Die Monate außerhalb der Saison gelten nach den Musterbedingungen als Unterbrechung.
Wie sich eine kurze Saison auf den jährlichen Aufstieg auswirkt, regelt Ihr Tarif.
Abweichungen von den Musterbedingungen sind möglich.
Ob Ihr Tarif strenger oder großzügiger ist, steht in seinen Bedingungen.
Nein, der Schadenverlauf geht mit, auch zu einem anderen Versicherer.
Ob ausländische schadenfreie Jahre zählen, entscheidet jeder Versicherer.
Bringen Sie eine Bescheinigung Ihres ausländischen Versicherers mit.
NAMMERT Versicherungsmakler
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Alles zur Versicherung: Kfz-Versicherung
Welche Kfz-Versicherung brauche ich wirklich?
Wie funktioniert die Schadenfreiheitsklasse?
Die Schadenfreiheitsklasse funktioniert wie ein Zähler Ihrer unfallfreien Jahre. Jedes Jahr o …
Kann ich meine SF-Klasse übertragen?
Ja, an Ehe- oder Lebenspartner, Kinder, Enkel und je nach Versicherer auch an Eltern oder Ges …
Was passiert mit der Versicherung, wenn ich das Auto abmelde?
Der Vertrag endet nicht. Nach der Abmeldung geht er in der Regel in eine beitragsfreie Ruheve …
Lohnt sich ein Saisonkennzeichen für die Versicherung?
Ja, wenn das Fahrzeug mehrere Monate am Stück in einer Garage oder auf einem umzäunten Platz …
Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.
Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.
Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.
Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.
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