Alles zur Versicherung: Elektronikversicherung
Brauche ich eine Elektronikversicherung, wenn ich schon eine Inhaltsversicherung habe?
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Kurz gesagt
Die Elektronikversicherung zahlt bei fast jedem plötzlichen Sachschaden an Geräten: Überspannung, Kurzschluss, Wasser, Sturz, Bedienungsfehler, Diebstahl. Wann nicht? Bei Verschleiß, bei Schäden, für die Hersteller oder Händler aufkommen müssen, bei Datenverlust ohne Geräteschaden und bei Vorsatz. Den Selbstbehalt, meist 150 bis 1.000 Euro, tragen Sie in jedem Fall selbst.
Typische Schadenhöhen an Betriebstechnik und was der Vertrag dafür kostet, nach veröffentlichten Beispielen.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Ultraschallsonde in der Arztpraxis beschädigt | etwa 7.500 Euro Reparatur oder Ersatz |
| Blitzschaden an Praxistechnik | etwa 38.000 Euro Sachschaden |
| Selbstbehalt je Schaden | meist 150 bis 1.000 Euro |
| Beitrag Hausarztpraxis mit 40.000 Euro Neuwert | etwa 200 bis 400 Euro im Jahr |
Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Schaden- und Tarifbeispielen.
Ob und wie viel gezahlt wird, entscheiden Ihre Bedingungen.
Die Beträge im Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.
Rechenbeispiel
Eine Überspannung über das Stromnetz zerstört Büro-PC und Netzwerkspeicher und beschädigt das Bedienpanel der Kantenanleimmaschine.
| Büro-PC und Netzwerkspeicher, Neuwert | etwa 3.200 Euro |
| Bedienpanel, Reparatur durch den Hersteller | etwa 2.400 Euro |
| Daten vom Sicherungsband zurückspielen | etwa 600 Euro, nur mit Baustein |
| Selbstbehalt | 250 Euro |
Mit Baustein Daten und Software zahlt die Elektronikversicherung etwa 5.950 Euro, ohne Baustein etwa 5.350 Euro. Ist das Bedienpanel Teil einer Maschine, kann stattdessen die Maschinenversicherung zuständig sein.
Die Elektronikversicherung ist eine Allgefahrendeckung. Sie zahlt, wenn ein Gerät plötzlich und unvorhergesehen beschädigt oder zerstört wird oder abhandenkommt, etwa durch Einbruch. Die Ursache muss nicht im Vertrag aufgezählt sein.
Typisch sind Überspannung aus dem Netz, ein umgestoßenes Glas, ein heruntergefallenes Tablet, ein Bedienungsfehler am Praxisgerät, Vandalismus oder ein Kurzschluss. Bei einem Teilschaden zahlt der Versicherer die Reparatur, bei einem Totalschaden den Neuwert eines gleichwertigen Geräts.
Nicht versichert ist, was mit der Zeit passiert: Verschleiß, nachlassende Akkus, Kratzer, die die Funktion nicht stören. Ebenso wenig zahlt der Vertrag für Mängel, die beim Abschluss schon bekannt waren, oder für Vorsatz des Inhabers.
Muss der Hersteller oder Händler aus Gewährleistung oder Garantie einstehen, tritt die Versicherung zurück. Gute Tarife gehen trotzdem in Vorleistung, wenn der Hersteller bestreitet, und holen sich das Geld dort zurück.
| Fall | Zahlt die Elektronikversicherung? |
|---|---|
| Überspannung zerstört den Server | ja |
| Kaffee in der Tastatur | ja |
| Mitarbeiter lässt den Laptop fallen | ja, unterwegs nur mit mobilen Geräten |
| Laptop im Zug liegen gelassen | nein, Verlust ist kein Diebstahl |
| Ransomware verschlüsselt alle Daten | nein, kein Sachschaden |
| Fehlerhaftes Update legt die Kasse lahm | nein, Softwarefehler |
| Defekt innerhalb der Garantie | nein, zuerst der Hersteller |
| Akku hält nach Jahren nicht mehr | nein, Verschleiß |
Diebstahl aus dem Auto zahlen viele Tarife nur, wenn das Fahrzeug verschlossen war und das Gerät nicht sichtbar lag, manche nachts gar nicht. Einfacher Diebstahl aus offenen Räumen ist oft begrenzt oder ausgeschlossen.
Bei grober Fahrlässigkeit darf der Versicherer nach § 81 VVG kürzen, etwa wenn ein Gerät trotz bekannter Überhitzung weiterläuft. Gute Tarife verzichten darauf bis zu einer Grenze.
Viele Verträge verlangen Wartung nach Herstellervorgaben, eine regelmäßige Datensicherung und bei bestimmten Anlagen einen Überspannungsschutz. Wer diese Pflichten verletzt, riskiert eine Kürzung.
Nach dem Schaden müssen Sie ihn unverzüglich melden, Diebstahl bei der Polizei anzeigen und beschädigte Teile aufheben, bis der Versicherer sie gesehen hat.
Die Elektronikversicherung setzt einen Sachschaden voraus. Löscht ein Angreifer Daten oder verschlüsselt sie, ist kein Gerät beschädigt, und der Vertrag zahlt nicht. Das deckt nur eine Cyberversicherung.
Der Baustein Daten und Software zahlt die Wiederherstellung, wenn zuvor der Datenträger durch einen versicherten Schaden kaputtging, etwa durch Überspannung oder Wasser.
Fragen und Antworten
Ja, das ist einer der häufigsten versicherten Schäden.
Anders als bei der Inhaltsversicherung braucht es keinen Blitz als Ursache.
Ja, Bedienungsfehler und Ungeschicklichkeit sind versichert, auch Sabotage durch Mitarbeiter.
Ausgeschlossen ist nur der Vorsatz des Inhabers und seiner Repräsentanten.
Gute Tarife ersetzen den Neuwert, solange das Gerät in Betrieb ist.
Einige Tarife zahlen nach einigen Jahren nur noch den Zeitwert, lesen Sie diese Regel nach.
Ja, Wasser jeder Herkunft ist versichert.
In der Inhaltsversicherung zählt nur Wasser aus der Leitung.
Melden Sie ihn unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern.
Späte Meldungen können die Leistung kürzen, wenn dadurch die Prüfung erschwert wird.
Ein Makler kann die Bedingungen mit Ihnen lesen und die Begründung prüfen.
Bleibt Streit, kann ein Fachanwalt für Versicherungsrecht die Erfolgsaussichten einschätzen.
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