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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Elektronikversicherung

Wann zahlt die Elektronikversicherung und wann nicht?

Kurz gesagt

Die Elektronikversicherung zahlt bei fast jedem plötzlichen Sachschaden an Geräten: Überspannung, Kurzschluss, Wasser, Sturz, Bedienungsfehler, Diebstahl. Wann nicht? Bei Verschleiß, bei Schäden, für die Hersteller oder Händler aufkommen müssen, bei Datenverlust ohne Geräteschaden und bei Vorsatz. Den Selbstbehalt, meist 150 bis 1.000 Euro, tragen Sie in jedem Fall selbst.

Wann zahlt die Elektronikversicherung und wann nicht?

Was es kostet

Typische Schadenhöhen an Betriebstechnik und was der Vertrag dafür kostet, nach veröffentlichten Beispielen.

BeispielRichtwert
Ultraschallsonde in der Arztpraxis beschädigtetwa 7.500 Euro Reparatur oder Ersatz
Blitzschaden an Praxistechniketwa 38.000 Euro Sachschaden
Selbstbehalt je Schadenmeist 150 bis 1.000 Euro
Beitrag Hausarztpraxis mit 40.000 Euro Neuwertetwa 200 bis 400 Euro im Jahr

Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Schaden- und Tarifbeispielen.

Ob und wie viel gezahlt wird, entscheiden Ihre Bedingungen.

Die Beträge im Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.

Rechenbeispiel

Schreinerei, Gewitter in der Nacht

Eine Überspannung über das Stromnetz zerstört Büro-PC und Netzwerkspeicher und beschädigt das Bedienpanel der Kantenanleimmaschine.

Büro-PC und Netzwerkspeicher, Neuwertetwa 3.200 Euro
Bedienpanel, Reparatur durch den Herstelleretwa 2.400 Euro
Daten vom Sicherungsband zurückspielenetwa 600 Euro, nur mit Baustein
Selbstbehalt250 Euro

Mit Baustein Daten und Software zahlt die Elektronikversicherung etwa 5.950 Euro, ohne Baustein etwa 5.350 Euro. Ist das Bedienpanel Teil einer Maschine, kann stattdessen die Maschinenversicherung zuständig sein.

Wann die Elektronikversicherung zahlt

Die Elektronikversicherung ist eine Allgefahrendeckung. Sie zahlt, wenn ein Gerät plötzlich und unvorhergesehen beschädigt oder zerstört wird oder abhandenkommt, etwa durch Einbruch. Die Ursache muss nicht im Vertrag aufgezählt sein.

Typisch sind Überspannung aus dem Netz, ein umgestoßenes Glas, ein heruntergefallenes Tablet, ein Bedienungsfehler am Praxisgerät, Vandalismus oder ein Kurzschluss. Bei einem Teilschaden zahlt der Versicherer die Reparatur, bei einem Totalschaden den Neuwert eines gleichwertigen Geräts.

Wann die Elektronikversicherung nicht zahlt

Nicht versichert ist, was mit der Zeit passiert: Verschleiß, nachlassende Akkus, Kratzer, die die Funktion nicht stören. Ebenso wenig zahlt der Vertrag für Mängel, die beim Abschluss schon bekannt waren, oder für Vorsatz des Inhabers.

Muss der Hersteller oder Händler aus Gewährleistung oder Garantie einstehen, tritt die Versicherung zurück. Gute Tarife gehen trotzdem in Vorleistung, wenn der Hersteller bestreitet, und holen sich das Geld dort zurück.

FallZahlt die Elektronikversicherung?
Überspannung zerstört den Serverja
Kaffee in der Tastaturja
Mitarbeiter lässt den Laptop fallenja, unterwegs nur mit mobilen Geräten
Laptop im Zug liegen gelassennein, Verlust ist kein Diebstahl
Ransomware verschlüsselt alle Datennein, kein Sachschaden
Fehlerhaftes Update legt die Kasse lahmnein, Softwarefehler
Defekt innerhalb der Garantienein, zuerst der Hersteller
Akku hält nach Jahren nicht mehrnein, Verschleiß

Grauzonen, über die gestritten wird

Diebstahl aus dem Auto zahlen viele Tarife nur, wenn das Fahrzeug verschlossen war und das Gerät nicht sichtbar lag, manche nachts gar nicht. Einfacher Diebstahl aus offenen Räumen ist oft begrenzt oder ausgeschlossen.

Bei grober Fahrlässigkeit darf der Versicherer nach § 81 VVG kürzen, etwa wenn ein Gerät trotz bekannter Überhitzung weiterläuft. Gute Tarife verzichten darauf bis zu einer Grenze.

Obliegenheiten, ohne die die Elektronikversicherung kürzen kann

Viele Verträge verlangen Wartung nach Herstellervorgaben, eine regelmäßige Datensicherung und bei bestimmten Anlagen einen Überspannungsschutz. Wer diese Pflichten verletzt, riskiert eine Kürzung.

Nach dem Schaden müssen Sie ihn unverzüglich melden, Diebstahl bei der Polizei anzeigen und beschädigte Teile aufheben, bis der Versicherer sie gesehen hat.

Wenn die Daten weg sind, aber das Gerät heil ist

Die Elektronikversicherung setzt einen Sachschaden voraus. Löscht ein Angreifer Daten oder verschlüsselt sie, ist kein Gerät beschädigt, und der Vertrag zahlt nicht. Das deckt nur eine Cyberversicherung.

Der Baustein Daten und Software zahlt die Wiederherstellung, wenn zuvor der Datenträger durch einen versicherten Schaden kaputtging, etwa durch Überspannung oder Wasser.

Schritt für Schritt

  1. Schaden sofort melden, Fotos machen, Teile aufheben.
  2. Bei Diebstahl Anzeige bei der Polizei erstatten.
  3. Klären, ob Garantie oder Gewährleistung greift.
  4. Kostenvoranschlag oder Reparaturrechnung einreichen.
  5. Bei Datenverlust nachweisen, dass das Gerät beschädigt wurde.

Checkliste

  • Mobile Geräte mit passendem Geltungsbereich eingeschlossen
  • Diebstahl aus dem verschlossenen Auto geregelt
  • Grobe Fahrlässigkeit bis zu einer Grenze mitversichert
  • Vorleistung, wenn der Hersteller die Garantie bestreitet
  • Daten und Software als Baustein
  • Wartung und Datensicherung dokumentiert

Häufige Fehler

  • Einen Verlust als Diebstahl melden
  • Defekte Teile vor der Besichtigung wegwerfen
  • Mit einer Cyberattacke bei der Elektronikversicherung rechnen
  • Die Garantie des Herstellers übersehen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahlt die Elektronikversicherung bei Überspannung ohne Blitz?

Ja, das ist einer der häufigsten versicherten Schäden.

Anders als bei der Inhaltsversicherung braucht es keinen Blitz als Ursache.

Zahlt sie, wenn ein Mitarbeiter das Gerät beschädigt?

Ja, Bedienungsfehler und Ungeschicklichkeit sind versichert, auch Sabotage durch Mitarbeiter.

Ausgeschlossen ist nur der Vorsatz des Inhabers und seiner Repräsentanten.

Was ist mit Geräten, die älter als fünf Jahre sind?

Gute Tarife ersetzen den Neuwert, solange das Gerät in Betrieb ist.

Einige Tarife zahlen nach einigen Jahren nur noch den Zeitwert, lesen Sie diese Regel nach.

Zahlt die Versicherung einen Wasserschaden durch die Blumenvase?

Ja, Wasser jeder Herkunft ist versichert.

In der Inhaltsversicherung zählt nur Wasser aus der Leitung.

Wie lange habe ich Zeit, einen Schaden zu melden?

Melden Sie ihn unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern.

Späte Meldungen können die Leistung kürzen, wenn dadurch die Prüfung erschwert wird.

Wer hilft mir, wenn der Versicherer ablehnt?

Ein Makler kann die Bedingungen mit Ihnen lesen und die Begründung prüfen.

Bleibt Streit, kann ein Fachanwalt für Versicherungsrecht die Erfolgsaussichten einschätzen.

Quellen

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