Alles zur Versicherung: Elektronikversicherung
Brauche ich eine Elektronikversicherung, wenn ich schon eine Inhaltsversicherung habe?
Versicherungen
Bootsversicherung, alle Bootstypen Haftpflicht Kasko Wassersport-Rechtsschutz Insassen-Unfall Yacht und Superyacht Für Gewerbekunden Alle anderen Versicherungen (Makler) Nach Revier Nur Haftpflicht? Nach Werft Oldtimer und SonderfälleWechseln
Bootsversicherung vergleichen Police prüfen lassen Wechsel übernehmen lassenÜber uns
Wer wir sind Wann wir nicht passen Wer trägt Ihr Risiko? Kundenstimmen KontaktWissen
Wissen A bis Z Spiele und Werkstücke Akademie: Führerscheinfragen üben Rechner und Werkzeuge Branchennachrichten Bootsfinanzierung Warnlage Gefahrenstellen Fahrtgebiet und Standort Mit dem Boot ins Ausland Gestohlen gemeldet Magazin und Podcast Mitmachen Rennkalender und Messen Lieblingshafen 2027Im Schadenfall
Schaden melden Notruf 03375 / 29 28 95 Kunden-Login Beitrag berechnenVersicherungsmakler / Versicherungsfragen / Elektronikversicherung
Kurz gesagt
Der Unterschied zwischen beiden: Die Inhaltsversicherung zahlt nur bei Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Die Elektronikversicherung zahlt fast jeden plötzlichen Schaden an Technik, auch Kurzschluss, Sturz und verschüttetes Wasser, und kostet meist 0,5 bis 1,5 Prozent vom Neuwert der Geräte im Jahr. Was ist sinnvoll? Für Betriebe mit teurer Elektronik meist beide Verträge.
Was die Elektronikversicherung zusätzlich zur Inhaltsversicherung kostet, nach veröffentlichten Tarifbeispielen.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| GmbH im Softwarehandel, Elektronik mit 50.000 Euro Neuwert, Selbstbehalt 100 Euro | etwa 150 Euro im Jahr |
| Hausarztpraxis, Elektronik mit 40.000 Euro Neuwert | etwa 200 bis 400 Euro im Jahr |
| Büro, Handel oder Gewerbe, Elektronik mit 100.000 Euro Neuwert | ab etwa 370 Euro im Jahr |
| Faustregel Elektronikversicherung | etwa 0,5 bis 1,5 Prozent vom Neuwert im Jahr |
Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Tarifbeispielen;
ob die Versicherungsteuer enthalten ist, nennen die Quellen nicht.
Die Schadensummen im Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.
Das genaue Angebot für Ihren Betrieb holen wir ein.
Rechenbeispiel
So verteilen sich typische Schäden, wenn die Kanzlei nur eine Inhaltsversicherung hat oder zusätzlich eine Elektronikversicherung.
| Wasser im Laptop, Neuwert 1.800 Euro | nur Elektronikversicherung |
| Überspannung zerstört Server und Switch, 6.500 Euro | nur Elektronikversicherung |
| Einbruch, zwei Monitore gestohlen, 900 Euro | beide Verträge |
| Beitrag Elektronik für 30.000 Euro Neuwert | etwa 150 bis 450 Euro im Jahr |
Mit Inhaltsversicherung allein trägt die Kanzlei 8.300 Euro selbst. Mit Elektronikversicherung bleibt der Selbstbehalt je Schaden, meist 150 bis 500 Euro.
Die Inhaltsversicherung schützt die gesamte Einrichtung eines Betriebs, also Möbel, Waren, Maschinen und auch Computer. Sie zahlt aber nur, wenn eine der im Vertrag genannten Gefahren den Schaden verursacht hat. Den Nachweis, dass es Feuer, Einbruch oder Leitungswasser war, führen Sie.
Die Elektronikversicherung schützt nur die Technik, dafür gegen fast alles. Jeder unvorhergesehene Sachschaden ist versichert, solange kein Ausschluss greift. Im Streit muss der Versicherer zeigen, dass ein Ausschluss vorliegt.
Die meisten Schäden an Rechnern, Kassen und Praxisgeräten entstehen nicht durch Brand oder Einbruch, sondern im Alltag. Genau dort liegt der Unterschied zwischen Elektronik und Inhaltsversicherung.
Überspannung durch Blitz ist in vielen Inhaltsverträgen nur als Klausel mit eigener Grenze dabei. Überspannung aus dem Netz ohne Blitz zahlt meist nur die Elektronikversicherung.
| Schaden | Inhaltsversicherung | Elektronikversicherung |
|---|---|---|
| Brand im Serverraum | ja | ja |
| Einbruch, Laptops gestohlen | ja | ja |
| Rohrbruch über der Telefonanlage | ja | ja |
| Kaffee über der Tastatur | nein | ja |
| Tablet fällt auf der Baustelle herunter | nein | ja, wenn mobile Geräte eingeschlossen |
| Überspannung aus dem Netz ohne Blitz | meist nein | ja |
| Bedienungsfehler am Ultraschall | nein | ja |
| Akku lässt nach drei Jahren nach | nein | nein, das ist Verschleiß |
Die Inhaltsversicherung bleibt nötig, weil sie Möbel, Waren, Werkzeug und Vorräte schützt, die keine Elektronik sind. Die Elektronikversicherung ergänzt sie nur für Technik.
Damit Sie nicht doppelt zahlen, nehmen manche Versicherer die Elektronik aus der Inhaltssumme heraus oder rechnen sie an. Fragen Sie danach, wenn beide Verträge beim selben Versicherer liegen.
Beide Verträge ersetzen in der Regel den Neuwert. Bei der Inhaltsversicherung ist die Summe der Wert der gesamten Einrichtung, bei der Elektronikversicherung nur der Neuwert der Geräte, oft als Pauschalsumme ohne Liste.
Daten und Software sind in keinem der beiden Grundverträge voll versichert. In der Elektronikversicherung gibt es dafür einen eigenen Baustein, der nach einem Sachschaden am Gerät die Wiederherstellung zahlt.
Haben Sie wenig und günstige Technik, etwa zwei Laptops in einem Ladengeschäft, reicht die Inhaltsversicherung oft aus. Einen Kaffeeschaden zahlen Sie dann selbst, sparen aber den Beitrag für einen zweiten Vertrag.
Hängt Ihr Betrieb an teurer Medizintechnik, an einem Server oder an Kassensystemen, ist die Inhaltsversicherung allein zu dünn. Dann fehlen gerade die häufigsten Schäden.
Fragen und Antworten
Wenn Ihr Betrieb von teurer Technik abhängt, meist ja.
Die Inhaltsversicherung zahlt die häufigen Alltagsschäden wie Flüssigkeit,
Sturz oder Kurzschluss nicht.
Nein.
Sie schützt nur Elektronik.
Möbel, Waren, Werkzeug und Vorräte brauchen weiter die Inhaltsversicherung.
Bei direktem Blitzeinschlag ja.
Überspannung durch einen Blitz in der Nähe ist oft nur mit einer Zusatzklausel und bis zu einer
Grenze dabei.
Die Inhaltsversicherung gilt im Betrieb.
Außerhalb hilft eine Außenversicherung mit engen Grenzen oder die Elektronikversicherung mit
mobilen Geräten, oft nur,
wenn das Auto verschlossen war.
Manche Firmenpakete bieten eine erweiterte Deckung für Elektronik mit kleiner Summe.
Für Praxen und Betriebe mit viel Technik ist ein eigener Vertrag meist umfassender.
NAMMERT Versicherungsmakler
Wir vergleichen Versicherer und melden uns.
Kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.
Danke, Ihre Anfrage ist bei uns.
Wir melden uns innerhalb eines Werktags. Wenn etwas eilt: 03375 / 29 12 77.
Alles zur Versicherung: Elektronikversicherung
Brauche ich eine Elektronikversicherung, wenn ich schon eine Inhaltsversicherung habe?
Was kostet eine Elektronikversicherung für Betriebe?
Eine Elektronikversicherung für Betriebe kostet meist 0,5 bis 1,5 Prozent vom Neuwert der ver …
Wann zahlt die Elektronikversicherung und wann nicht?
Die Elektronikversicherung zahlt bei fast jedem plötzlichen Sachschaden an Geräten: Überspann …
Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.
Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.
Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.
Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.
Erstinformation lesen · Stand
War das hilfreich?
Kostenloser Rückruf
Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.
Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen.
Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.
Sofort erreichbar: 03375 / 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com
Danke, wir melden uns so schnell wie möglich.
Ihre Rückrufbitte ist eingegangen. Nicht warten? Rufen Sie an: 03375 / 29 12 77.
Jetzt selbst berechnen