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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Elektronikversicherung

Was ist der Unterschied zwischen Elektronik- und Inhaltsversicherung?

Kurz gesagt

Der Unterschied zwischen beiden: Die Inhaltsversicherung zahlt nur bei Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Die Elektronikversicherung zahlt fast jeden plötzlichen Schaden an Technik, auch Kurzschluss, Sturz und verschüttetes Wasser, und kostet meist 0,5 bis 1,5 Prozent vom Neuwert der Geräte im Jahr. Was ist sinnvoll? Für Betriebe mit teurer Elektronik meist beide Verträge.

Was ist der Unterschied zwischen Elektronik- und Inhaltsversicherung?

Was es kostet

Was die Elektronikversicherung zusätzlich zur Inhaltsversicherung kostet, nach veröffentlichten Tarifbeispielen.

BeispielRichtwert
GmbH im Softwarehandel, Elektronik mit 50.000 Euro Neuwert, Selbstbehalt 100 Euroetwa 150 Euro im Jahr
Hausarztpraxis, Elektronik mit 40.000 Euro Neuwertetwa 200 bis 400 Euro im Jahr
Büro, Handel oder Gewerbe, Elektronik mit 100.000 Euro Neuwertab etwa 370 Euro im Jahr
Faustregel Elektronikversicherungetwa 0,5 bis 1,5 Prozent vom Neuwert im Jahr

Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Tarifbeispielen;

ob die Versicherungsteuer enthalten ist, nennen die Quellen nicht.

Die Schadensummen im Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.

Das genaue Angebot für Ihren Betrieb holen wir ein.

Rechenbeispiel

Steuerkanzlei, 5 Arbeitsplätze, ein Jahr mit drei Schäden

So verteilen sich typische Schäden, wenn die Kanzlei nur eine Inhaltsversicherung hat oder zusätzlich eine Elektronikversicherung.

Wasser im Laptop, Neuwert 1.800 Euronur Elektronikversicherung
Überspannung zerstört Server und Switch, 6.500 Euronur Elektronikversicherung
Einbruch, zwei Monitore gestohlen, 900 Eurobeide Verträge
Beitrag Elektronik für 30.000 Euro Neuwertetwa 150 bis 450 Euro im Jahr

Mit Inhaltsversicherung allein trägt die Kanzlei 8.300 Euro selbst. Mit Elektronikversicherung bleibt der Selbstbehalt je Schaden, meist 150 bis 500 Euro.

Zwei Prinzipien: benannte Gefahren gegen Allgefahren

Die Inhaltsversicherung schützt die gesamte Einrichtung eines Betriebs, also Möbel, Waren, Maschinen und auch Computer. Sie zahlt aber nur, wenn eine der im Vertrag genannten Gefahren den Schaden verursacht hat. Den Nachweis, dass es Feuer, Einbruch oder Leitungswasser war, führen Sie.

Die Elektronikversicherung schützt nur die Technik, dafür gegen fast alles. Jeder unvorhergesehene Sachschaden ist versichert, solange kein Ausschluss greift. Im Streit muss der Versicherer zeigen, dass ein Ausschluss vorliegt.

Wer zahlt welchen Schaden an der Elektronik?

Die meisten Schäden an Rechnern, Kassen und Praxisgeräten entstehen nicht durch Brand oder Einbruch, sondern im Alltag. Genau dort liegt der Unterschied zwischen Elektronik und Inhaltsversicherung.

Überspannung durch Blitz ist in vielen Inhaltsverträgen nur als Klausel mit eigener Grenze dabei. Überspannung aus dem Netz ohne Blitz zahlt meist nur die Elektronikversicherung.

SchadenInhaltsversicherungElektronikversicherung
Brand im Serverraumjaja
Einbruch, Laptops gestohlenjaja
Rohrbruch über der Telefonanlagejaja
Kaffee über der Tastaturneinja
Tablet fällt auf der Baustelle herunterneinja, wenn mobile Geräte eingeschlossen
Überspannung aus dem Netz ohne Blitzmeist neinja
Bedienungsfehler am Ultraschallneinja
Akku lässt nach drei Jahren nachneinnein, das ist Verschleiß

Warum beide Verträge im Betrieb nebeneinander laufen

Die Inhaltsversicherung bleibt nötig, weil sie Möbel, Waren, Werkzeug und Vorräte schützt, die keine Elektronik sind. Die Elektronikversicherung ergänzt sie nur für Technik.

Damit Sie nicht doppelt zahlen, nehmen manche Versicherer die Elektronik aus der Inhaltssumme heraus oder rechnen sie an. Fragen Sie danach, wenn beide Verträge beim selben Versicherer liegen.

Unterschiede bei Entschädigung und Summe

Beide Verträge ersetzen in der Regel den Neuwert. Bei der Inhaltsversicherung ist die Summe der Wert der gesamten Einrichtung, bei der Elektronikversicherung nur der Neuwert der Geräte, oft als Pauschalsumme ohne Liste.

Daten und Software sind in keinem der beiden Grundverträge voll versichert. In der Elektronikversicherung gibt es dafür einen eigenen Baustein, der nach einem Sachschaden am Gerät die Wiederherstellung zahlt.

Wann die Inhaltsversicherung für Ihre Technik reicht

Haben Sie wenig und günstige Technik, etwa zwei Laptops in einem Ladengeschäft, reicht die Inhaltsversicherung oft aus. Einen Kaffeeschaden zahlen Sie dann selbst, sparen aber den Beitrag für einen zweiten Vertrag.

Hängt Ihr Betrieb an teurer Medizintechnik, an einem Server oder an Kassensystemen, ist die Inhaltsversicherung allein zu dünn. Dann fehlen gerade die häufigsten Schäden.

Schritt für Schritt

  1. Den Inhaltsvertrag lesen: Welche Gefahren sind genannt, gibt es eine Überspannungsklausel?
  2. Den Neuwert aller Elektronik zusammenrechnen.
  3. Prüfen, welche Geräte für den Betrieb unverzichtbar sind.
  4. Elektronik im Inhaltsvertrag anrechnen lassen, wenn beide Verträge bestehen.
  5. Daten und Software als Baustein bewerten.

Checkliste

  • Inhaltsversicherung für Möbel, Waren, Werkzeug und Vorräte
  • Elektronikversicherung für Technik mit hohem Neuwert
  • Überspannung auch ohne Blitz versichert
  • Mobile Geräte außerhalb des Betriebs geregelt
  • Keine doppelte Summe für dieselben Geräte

Häufige Fehler

  • Glauben, die Inhaltsversicherung zahle jeden Schaden an Computern
  • Elektronik doppelt in beiden Verträgen voll versichern
  • Die Elektronikversicherung für einen Ersatz der Inhaltsversicherung halten
  • Datenverlust durch Schadsoftware in einem der beiden Verträge vermuten

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Brauche ich eine Elektronikversicherung, wenn ich eine Inhaltsversicherung habe?

Wenn Ihr Betrieb von teurer Technik abhängt, meist ja.

Die Inhaltsversicherung zahlt die häufigen Alltagsschäden wie Flüssigkeit,

Sturz oder Kurzschluss nicht.

Kann die Elektronikversicherung die Inhaltsversicherung ersetzen?

Nein.

Sie schützt nur Elektronik.

Möbel, Waren, Werkzeug und Vorräte brauchen weiter die Inhaltsversicherung.

Zahlt die Inhaltsversicherung bei Blitzschlag in die Telefonanlage?

Bei direktem Blitzeinschlag ja.

Überspannung durch einen Blitz in der Nähe ist oft nur mit einer Zusatzklausel und bis zu einer

Grenze dabei.

Was ist mit dem Laptop, der im Auto gestohlen wird?

Die Inhaltsversicherung gilt im Betrieb.

Außerhalb hilft eine Außenversicherung mit engen Grenzen oder die Elektronikversicherung mit

mobilen Geräten, oft nur,

wenn das Auto verschlossen war.

Gibt es Elektronik als Klausel in der Inhaltsversicherung?

Manche Firmenpakete bieten eine erweiterte Deckung für Elektronik mit kleiner Summe.

Für Praxen und Betriebe mit viel Technik ist ein eigener Vertrag meist umfassender.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

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