Zum Inhalt springen

Versicherungsmakler / Versicherungsfragen

Was bedeutet das Quantencomputer-Risiko für die Verschlüsselung im Betrieb?

Kurz gesagt

Was bedeutet das Quantencomputer-Risiko für die Verschlüsselung im Betrieb? Das BSI hält es für realistisch, dass Verfahren wie RSA in den 2030er-Jahren gebrochen werden. Daten, die heute abgegriffen werden, wären dann lesbar. Sensible Anwendungen sollen bis Ende 2030 umgestellt sein. Eine eigene Versicherung dafür gibt es nicht, eine Cyberversicherung kostet ab etwa 400 Euro im Jahr.

Was bedeutet das Quantencomputer-Risiko für die Verschlüsselung im Betrieb?

Was es kostet

Ein eigenes Produkt für das Quantenrisiko gibt es nicht, die passende Deckung ist die Cyberversicherung. Richtwerte aus veröffentlichten Beitragsbeispielen.

BeispielRichtwert
Handwerk oder Gastronomie, bis 500.000 Euro Umsatzab etwa 400 Euro im Jahr
Verein, 150.000 bis 250.000 Euro Umsatz, Summe 250.000 Euroab etwa 534 Euro im Jahr
Softwareentwicklung, bis 1 Mio. Euro Umsatz, Summe 250.000 Euroab etwa 646 Euro im Jahr
Softwareentwicklung, bis 1 Mio. Euro Umsatz, Summe 1 Mio. Euroab etwa 1.061 Euro im Jahr
Faustregel nach Umsatzetwa 0,1 bis 0,5 Prozent des Jahresumsatzes

Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Beitragsbeispielen.

Ihr Beitrag hängt von Branche, Umsatz, Summe und IT-Sicherheit ab.

Die Zahlen im Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.

Norman Nammert vermittelt als Versicherungsmakler; die Courtage zahlt der Versicherer.

Rechenbeispiel

Steuerkanzlei mit langlebigen Mandantendaten

Eine Kanzlei mit 800.000 Euro Umsatz tauscht Mandantendaten verschlüsselt mit Kunden und Behörden aus. Die Daten müssen über zehn Jahre vertraulich bleiben.

Schutzdauer der Datenüber 2035 hinaus, also betroffen
Cyberversicherung, Faustregel 0,1 bis 0,5 Prozentetwa 800 bis 4.000 Euro im Jahr
Bestandsaufnahme der VerschlüsselungVPN, Mailverschlüsselung, Portale, Archiv
Frage an die SoftwareanbieterZeitplan für hybride oder quantensichere Verfahren

Die Kanzlei sollte die Umstellung jetzt planen, weil ihre Daten länger geschützt bleiben müssen, als heutige Verfahren als sicher gelten. Die Cyberversicherung deckt Folgen eines Datenabflusses, ersetzt aber nicht die Umstellung.

Warum Quantencomputer heutige Verschlüsselung bedrohen

Viele Verbindungen im Betrieb, vom Onlinebanking über VPN bis zur E-Mail, nutzen Public-Key-Verfahren wie RSA und ECC. Das BSI und Partner aus 17 weiteren EU-Staaten halten es für realistisch, dass diese Verfahren in den 2030er-Jahren durch Quantencomputer gebrochen werden können.

Das Risiko beginnt schon heute: Angreifer können verschlüsselte Daten jetzt speichern und später entschlüsseln. Fachleute nennen das "Store now, decrypt later". Betroffen sind vor allem Daten, die lange vertraulich bleiben müssen, etwa Gesundheitsdaten, Konstruktionspläne oder Verträge.

Welche Fristen gelten

Der EU-Fahrplan von Juni 2025 sieht vor, dass alle Mitgliedstaaten bis Ende 2026 mit der Umstellung auf quantensichere Verfahren beginnen. Anwendungen mit hohem Risiko sollen spätestens Ende 2030 umgestellt sein.

Das BSI hat im Februar 2026 empfohlen, klassische asymmetrische Verschlüsselung ab Ende 2031 nicht mehr allein einzusetzen, für höchstsensible Anwendungen schon ab Ende 2030. Sie soll dann mit Post-Quanten-Verfahren kombiniert werden. Am 12. Oktober 2026 hat das BSI eine Leitlinie zur nationalen Umsetzung veröffentlicht, die sich auch an Unternehmen richtet.

TerminWas dann gelten sollQuelle
Ende 2026Beginn der Umstellung in allen EU-StaatenEU-Fahrplan
Ende 2030Anwendungen mit hohem Risiko umgestelltEU-Fahrplan, BSI
Ende 2031klassische asymmetrische Verschlüsselung nicht mehr alleinBSI-Empfehlung
2035Umstellung weitgehend abgeschlossenBSI-Leitlinie

Was ein Betrieb jetzt tun kann

Das BSI rät, das Quantenrisiko im Risikomanagement zu verankern, Verantwortliche und Fristen festzulegen und Hersteller sowie Lieferketten früh einzubinden. Wichtig ist Kryptoagilität: Systeme so bauen, dass sich Verfahren und Schlüssellängen ohne großen Umbau austauschen lassen.

Praktisch heißt das für einen kleinen Betrieb mit Verschlüsselung: Fragen Sie Ihre Anbieter von Firewall, VPN, Cloud und Branchensoftware, wann sie quantensichere oder hybride Verfahren anbieten, und schreiben Sie das in neue Verträge.

Was die Cyberversicherung dabei verlangt

Eine Versicherung nur gegen das Quantencomputer-Risiko gibt es nicht. Werden Daten gestohlen oder entschlüsselt, ist das ein Fall für die Cyberversicherung, wenn deren Bedingungen ihn erfassen.

Cyberverträge setzen IT-Sicherheit voraus. Die Musterbedingungen des GDV, Stand Februar 2024, verlangen in Ziffer A1-16 unter anderem ein Patch-Management mit zeitnahen Sicherheitsupdates und verbieten Systeme mit bekannten Lücken ohne zusätzliche Absicherung. Wer Updates seiner Anbieter auf quantensichere Verfahren liegen lässt, riskiert hier Streit.

Ein Sonderfall sind heute abgegriffene Daten, die erst Jahre später entschlüsselt werden. Ob der Schaden dann unter den laufenden Vertrag fällt, hängt davon ab, wie die Bedingungen den Versicherungsfall bestimmen. Fragen Sie danach, bevor Sie unterschreiben.

Wann Sie nicht sofort handeln müssen

Das BSI stellt auf zwei Punkte ab: wie sensibel die Daten sind und wie lange sie geschützt bleiben müssen. Ein Betrieb, dessen verschlüsselte Daten nach wenigen Jahren wertlos sind, muss wegen des Quantenrisikos heute nichts Eigenes kaufen. Für ihn reicht es, die Updates seiner Anbieter einzuspielen und bei neuen Systemen nach Post-Quanten-Verfahren zu fragen.

Schritt für Schritt

  1. Auflisten, wo im Betrieb verschlüsselt wird: VPN, E-Mail, Cloud, Archive, Portale.
  2. Für jede Datenart festhalten, wie lange sie vertraulich bleiben muss.
  3. Anbieter nach ihrem Fahrplan für Post-Quanten-Verfahren fragen.
  4. Updates zeitnah einspielen, wie es Cyberverträge verlangen.
  5. In der Cyberversicherung klären, wann ein später entschlüsselter Datenabfluss als Versicherungsfall gilt.

Checkliste

  • Liste aller verschlüsselten Verbindungen und Archive
  • Schutzdauer je Datenart bekannt
  • Zuständige Person für die Umstellung benannt
  • Neue Verträge mit Anbietern regeln Kryptoagilität
  • Cyberversicherung mit erfüllbaren Obliegenheiten

Häufige Fehler

  • Das Thema auf 2035 verschieben, obwohl Daten heute schon abgegriffen werden können
  • Annehmen, die Cyberversicherung ersetze die Umstellung
  • Sicherheitsupdates liegen lassen und so die Obliegenheiten im Vertrag verletzen
  • Langlebige Archive vergessen, weil nur an laufende Verbindungen gedacht wird

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Wann können Quantencomputer RSA brechen?

Das BSI hält es für realistisch, dass RSA und ECC in den 2030er-Jahren gebrochen werden können.

Weil Angreifer Daten schon heute speichern können, zählt das Risiko trotzdem bereits jetzt.

Muss ein kleiner Betrieb jetzt umstellen?

Das hängt davon ab, wie sensibel Ihre Daten sind und wie lange sie geschützt bleiben müssen.

Bei kurzlebigen Daten reicht es meist, Updates der Anbieter einzuspielen.

Zahlt die Cyberversicherung, wenn Daten später mit einem Quantencomputer entschlüsselt werden?

Das regeln die Bedingungen.

Entscheidend ist, wie der Versicherungsfall bestimmt ist und ob der Vertrag dann noch läuft.

Klären Sie das vor dem Abschluss.

Was bedeutet hybride Verschlüsselung?

Ein klassisches und ein quantensicheres Verfahren werden kombiniert.

So bleibt die Verbindung geschützt, solange eines der beiden hält.

Das BSI empfiehlt diese Kombination.

Ist das Quantenrisiko gesetzlich geregelt?

Es gibt Fristen im EU-Fahrplan und Empfehlungen des BSI.

Eine allgemeine gesetzliche Pflicht für jeden Betrieb mit festem Datum enthalten diese Dokumente

nicht.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

Angebot anfordern

Wir vergleichen Versicherer und melden uns.

Kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.

1Für wen?
2Welche Versicherungen?

Mehrere möglich. Zu jeder Sparte erscheinen die Angaben, die ein Versicherer braucht.

Privat

Gewerbe

4Ihr bisheriger Vertrag
5Wie erreichen wir Sie?

Passende Fragen

Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.

Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.

Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

Erstinformation lesen · Stand

War das hilfreich?

Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

Kostenloser Rückruf

Lieber sprechen? Wir rufen zurück.

Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.

Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen.

Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Beratung ohne Versicherungslatein
  • Angebot direkt im Gespräch möglich

Sofort erreichbar: 03375 / 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

Wunschzeit

Ihre Angaben nutzen wir nur für den Rückruf. Mehr dazu im Datenschutz.