Alles zur Versicherung: Hausrat
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Kurz gesagt
Was bedeutet 'unbenannte Gefahren' in der Hausratversicherung? Normal zahlt die Hausrat nur bei benannten Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Einbruch. Mit dem Baustein ist jeder plötzliche, unvorhergesehene Schaden versichert, der nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist, zum Beispiel ein umgestoßener Fernseher. Grenzen setzen Ausschlüsse, Höchstsummen und Selbstbeteiligung.
Grundbeiträge der Hausrat nach veröffentlichten Tarifbeispielen. Der Baustein unbenannte Gefahren kommt als Aufschlag dazu.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| 80 Quadratmeter in Dresden, Grundschutz | etwa 23 bis 25 Euro im Jahr |
| 80 Quadratmeter in Düsseldorf, Grundschutz | etwa 51 bis 54 Euro im Jahr |
| 75 Quadratmeter, mittlere Tarifzone, mit grober Fahrlässigkeit | etwa 90 bis 120 Euro im Jahr |
| Aufschlag für unbenannte Gefahren | etwa 10 bis 40 Prozent auf den Grundbeitrag |
Grundbeiträge aus öffentlich genannten Tarifbeispielen, Stand Oktober 2026.
Der Aufschlag für unbenannte Gefahren ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis,
er hängt von Höchstsumme und Selbstbeteiligung des Bausteins ab.
Rechenbeispiel
Der neue Fernseher fällt beim Spielen vom Lowboard, das Display ist gesprungen.
| Neupreis Fernseher | 1.200 Euro |
| Hausrat ohne Baustein | 0 Euro, keine benannte Gefahr |
| Mit unbenannten Gefahren, Selbstbeteiligung 150 Euro | 1.050 Euro |
| Aufschlag im Jahr, Beispiel | etwa 20 bis 40 Euro |
Ein einziger Schaden dieser Art bezahlt den Baustein für viele Jahre. Ohne Kinder und mit älterer Technik wäre der Nutzen deutlich kleiner.
Die Musterbedingungen des Versicherungsverbands für die Hausrat zählen die versicherten Gefahren einzeln auf: Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion und verwandte Ereignisse, dann Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus nach einem Einbruch, außerdem Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Elementargefahren kommen nur mit Zusatz dazu.
Was nicht auf dieser Liste steht, ist in der klassischen Hausratversicherung nicht versichert. Fällt Ihr Fernseher beim Staubwischen von der Wand, liegt keine der benannten Gefahren vor, und Sie zahlen selbst.
Der Baustein unbenannte Gefahren dreht das Prinzip in der Hausratversicherung um. Nicht mehr die versicherten Ereignisse werden aufgezählt, sondern nur die Ausnahmen. Alles, was plötzlich und unvorhergesehen passiert und nicht ausgeschlossen ist, fällt unter den Schutz.
Für Sie wird damit die Frage einfacher, ob ein Schaden versichert ist: Statt nach einer passenden Gefahr zu suchen, prüfen Sie nur, ob ein Ausschluss greift. Wie weit der Schutz reicht, entscheidet die Liste der Ausschlüsse im Bedingungswerk.
| Schaden | Hausrat ohne Baustein | Hausrat mit unbenannten Gefahren |
|---|---|---|
| Brand in der Küche | versichert | versichert |
| Fernseher vom Kind umgestoßen | nicht versichert | in der Regel versichert, wenn nicht ausgeschlossen |
| Saft über den Laptop | nicht versichert | hängt von den Ausschlüssen ab |
| Handy fällt auf den Boden | nicht versichert | hängt von den Ausschlüssen ab |
| Abnutzung des Sofas | nicht versichert | nicht versichert |
Auch der weiteste Baustein für unbenannte Gefahren zahlt nicht alles. Ausgeschlossen sind in der Regel vorsätzliche Schäden, allmähliche Abnutzung und Verschleiß sowie Schäden, die schon vor Vertragsbeginn da waren. Prüfen Sie zusätzlich, ob bestimmte Sachen wie Handys oder Brillen ausgenommen oder begrenzt sind.
Achten Sie außerdem auf eine Höchstsumme je Schaden und eine eigene Selbstbeteiligung für diesen Baustein. Beides steht im Bedingungswerk, oft in einer eigenen Klausel, und kann den Nutzen stark einschränken.
Unbenannte Gefahren lohnen sich in der Hausratversicherung vor allem mit kleinen Kindern, Haustieren und viel teurer Technik im Wohnzimmer. Dort passieren die Missgeschicke, die keine der klassischen Gefahren abdeckt.
Sie brauchen den Baustein eher nicht, wenn Ihr Hausrat überschaubar ist und Sie einen kaputten Fernseher selbst ersetzen könnten. Auch wer teure Geräte schon über eine eigene Elektronikversicherung abgesichert hat, zahlt sonst doppelt.
Beschädigt Ihr Kind beim Besuch den Fernseher der Nachbarn, ist das ein Fall für die Privathaftpflicht, nicht für die Hausrat. Unbenannte Gefahren in der Hausratversicherung gelten nur für Ihre eigenen Sachen.
Eigene Sachen, die Sie selbst beschädigen, zahlt die Haftpflicht dagegen nie. Genau diese Lücke schließt der Baustein, wenn er im Vertrag steht.
Fragen und Antworten
Im Kern ja.
Beide versichern alles, was nicht ausgeschlossen ist.
Wie weit der Schutz reicht, hängt bei beiden vom Bedingungswerk ab.
Ohne Baustein nicht.
Mit unbenannten Gefahren nur, wenn Handys nicht ausgeschlossen oder begrenzt sind.
Das steht in den Bedingungen.
Sie müssen den plötzlichen Schaden an Ihrer Sache belegen.
Will der Versicherer nicht zahlen, muss er zeigen, dass ein Ausschluss greift.
Das regelt jeder Tarif selbst.
Prüfen Sie, ob unbenannte Gefahren auch in der Außenversicherung gelten oder nur zu Hause.
Das ist eine Vertragsänderung, die Ihr Versicherer anbieten kann, aber nicht muss.
Schäden, die vorher passiert sind, bleiben ausgeschlossen.
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Alles zur Versicherung: Hausrat
Brauche ich eine Hausratversicherung?
Was ist in der Hausratversicherung versichert?
Versichert sind alle beweglichen Sachen in Ihrer Wohnung, also Möbel, Kleidung, Technik, Vorr …
Wann zahlt die Hausratversicherung nicht?
Die Hausratversicherung zahlt nicht, wenn die Gefahr nicht versichert ist, etwa Hochwasser oh …
Ist mein Handy über die Hausratversicherung versichert?
Ja, aber nur bei bestimmten Schäden. Wird Ihr Handy bei einem Einbruch in die Wohnung gestohl …
Zahlt die Hausrat auch bei grober Fahrlässigkeit?
Ja, wenn Ihr Vertrag auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet. Ohne diese Klausel …
Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.
Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.
Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.
Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.
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