Alles zur Versicherung: Zahnzusatz
Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung?
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Kurz gesagt
Als fehlender Zahn gilt bei der Zahnzusatzversicherung meist ein Zahn, der nicht mehr vorhanden und noch nicht durch Zahnersatz wie Brücke, Implantat oder Prothese ersetzt ist. Weisheitszähne zählen in der Regel nicht mit. Gute Tarife nehmen oft bis zu drei fehlende Zähne an, zahlen für genau diese Lücken aber nichts oder nur gegen Zuschlag.
Was das Schließen einer Lücke kostet, die beim Abschluss schon offen war und deshalb meist selbst bezahlt wird.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Einzelzahn-Implantat mit Krone | etwa 1.400 bis 3.500 Euro |
| Festzuschuss der Kasse für eine Lücke, je nach Bonusheft | 60 bis 75 Prozent der Regelversorgung |
| Höchstbetrag im ersten Jahr, Beispielstaffel | 1.000 Euro, im vierten Jahr 4.000 Euro |
Preise aus veröffentlichten Kostenübersichten und Tarifbeispielen, Stand Oktober 2026.
Ob und gegen welchen Zuschlag eine Lücke versichert werden kann, steht im jeweiligen Tarif.
Rechenbeispiel
Der Antrag fragt nach fehlenden Zähnen ohne Weisheitszähne. Der Tarif nimmt bis zu drei fehlende Zähne an und schließt sie aus.
| Fehlende Zähne laut Antrag | 1 |
| Implantat für diese Lücke | nicht versichert, etwa 1.400 bis 3.500 Euro selbst |
| Krone an einem anderen Zahn nach drei Jahren | versichert nach Tarif und Staffel |
| Weisheitszähne | nicht mitgezählt |
Der Tarif lohnt sich für die übrigen 27 Zähne, nicht für die vorhandene Lücke.
Im Antrag fragt der Versicherer, wie viele Zähne fehlen. Gemeint sind Zähne, die nicht mehr vorhanden und noch nicht durch Zahnersatz ersetzt sind. Eine Lücke, die mit einer Brücke oder einem Implantat geschlossen ist, gilt in dieser Frage in der Regel nicht als fehlender Zahn, wird aber meist in einer eigenen Frage nach vorhandenem Zahnersatz erfasst.
Weisheitszähne werden bei den meisten Tarifen nicht mitgezählt, wenn sie nie angelegt waren oder fachgerecht entfernt wurden. Wie Ihr Tarif es genau hält, steht im Antragstext. Lesen Sie die Frage wörtlich und zählen Sie nach diesem Wortlaut.
Nicht angelegte bleibende Zähne, Milchzähne, die nie gewechselt haben, oder eine Lücke, die durch eine Zahnspange geschlossen wurde, behandeln die Antragsfragen unterschiedlich. Geben Sie solche Fälle im Zweifel an und lassen Sie sich die Einordnung vom Versicherer schriftlich bestätigen.
Eine herausnehmbare Prothese ist Zahnersatz. Fragen Sie trotzdem nach, ob Ihr Tarif Zähne, die nur durch eine Prothese ersetzt sind, als fehlend oder als ersetzt wertet. Das entscheidet, ob ein späteres Implantat an dieser Stelle versichert ist.
| Situation | Gilt meist als fehlender Zahn? |
|---|---|
| Zahn gezogen, Lücke offen | ja |
| Lücke mit Brücke oder Implantat geschlossen | nein, aber Zahnersatz angeben |
| Weisheitszahn nie angelegt oder entfernt | nein |
| Bleibender Zahn nie angelegt | je nach Antragsfrage |
| Lücke durch Zahnspange geschlossen | je nach Antragsfrage |
| Zahn durch herausnehmbare Prothese ersetzt | je nach Tarif |
Die Tarife gehen unterschiedlich damit um. Manche nehmen niemanden mit Lücken an. Viele gute Tarife akzeptieren ein bis drei fehlende Zähne, seltener vier oder fünf. Für die bei Abschluss offenen Lücken zahlen sie aber in der Regel nichts, oder nur gegen einen Beitragszuschlag.
Für alle übrigen Zähne gilt der volle Schutz. Wer zwei Lücken hat, aber 26 gesunde Zähne, ist deshalb nicht chancenlos: Die gesunden Zähne sind das größere Risiko für die nächsten Jahrzehnte.
Nach § 19 VVG müssen Sie die Fragen, die der Versicherer in Textform stellt, wahrheitsgemäß beantworten. Verschweigen Sie eine Lücke, kann der Versicherer je nach Verschulden vom Vertrag zurücktreten, kündigen oder den Vertrag anpassen. Dann verlieren Sie unter Umständen den Schutz für alle Zähne.
Lassen Sie sich vor dem Antrag vom Zahnarzt den Zahnstatus geben. Darin steht, welche Zähne fehlen und welche ersetzt sind. Mit dieser Liste beantworten Sie die Fragen sicher.
Wollen Sie gerade die vorhandene Lücke schließen lassen, hilft Ihnen ein neuer Tarif nicht, denn genau dieser Zahn ist ausgeschlossen oder bereits angeraten. Vergleichen Sie in diesem Fall Heil- und Kostenpläne mehrerer Praxen und nutzen Sie den Bonus aus dem Bonusheft.
Ein Tarif lohnt sich dann für die Zukunft der übrigen Zähne. Rechnen Sie den Beitrag über einige Jahre gegen das, was bei den übrigen Zähnen realistisch ansteht.
Fragen und Antworten
Meist nicht, wenn sie nie angelegt waren oder fachgerecht entfernt wurden.
Maßgeblich ist der Wortlaut der Antragsfrage.
In der Regel nicht, denn die Lücke ist ersetzt.
Die Brücke müssen Sie aber als vorhandenen Zahnersatz angeben.
Ja, viele Tarife nehmen ein bis drei fehlende Zähne an.
Für diese Lücken zahlen sie aber meist nichts oder verlangen einen Zuschlag.
Der Versicherer kann nach § 19 VVG zurücktreten oder den Vertrag anpassen.
Sie riskieren den Schutz für alle Zähne.
Das hängt vom Tarif ab.
Lesen Sie, ob der Ausschluss dauerhaft gilt oder nach einer Frist endet.
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