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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Berufsunfähigkeit

Was passiert mit den BU-Beiträgen, wenn ich nie berufsunfähig werde?

Kurz gesagt

Was mit den BU-Beiträgen passiert, wenn Sie nie berufsunfähig werden: Sie sind verbraucht, wie bei einer Hausratversicherung ohne Einbruch. Eine reine BU spart nichts an, am Ende gibt es kein Geld zurück. Überschüsse senken meist schon laufend den Beitrag. Bei 70 Euro im Monat zahlen Sie über 37 Jahre rund 31.000 Euro für Schutz, der im Ernstfall 666.000 Euro wert wäre.

Was passiert mit den BU-Beiträgen, wenn ich nie berufsunfähig werde?

Was es kostet

Was eine BU über die gesamte Laufzeit kostet, im Verhältnis zu dem, was sie absichert.

BeispielRichtwert
Büro, 30 Jahre, 1.500 Euro Rente bis 67rund 70 Euro im Monat, über 37 Jahre etwa 31.000 Euro
Informatiker, 35 Jahre, 1.500 Euro Renteetwa 37 Euro im Monat
Fliesenleger, 35 Jahre, 1.500 Euro Renteetwa 191 Euro im Monat
Rückkaufswert einer selbstständigen BUmeist 0 Euro oder ein kleiner Betrag
Abgesicherte Rente, 1.500 Euro über 37 Jahrebis zu 666.000 Euro

Stand Oktober 2026.

Beitragsbeispiele aus öffentlich genannten Tarifbeispielen,

die Summen sind einfach gerechnet ohne Dynamik und Überschüsse.

Wie hoch die Überschüsse ausfallen und wie viel ein Kombivertrag mehr kostet,

ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis;

das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Büroangestellte, Abschluss mit 30, Rente 1.500 Euro bis 67

So sieht die Rechnung aus, wenn sie nie berufsunfähig wird, und so, wenn es mit 45 passiert.

Beitrag 70 Euro × 12 Monate × 37 Jahrerund 31.080 Euro
Ohne Leistungsfall zurück0 Euro
Berufsunfähig mit 45: Rente 1.500 Euro × 12 × 22 Jahre396.000 Euro
Bis dahin gezahlte Beiträge, 15 Jahrerund 12.600 Euro

Ohne Leistungsfall hat sie rund 31.000 Euro für 37 Jahre Einkommensschutz bezahlt. Im Ernstfall mit 45 hätte der Vertrag das Dreißigfache ihrer bis dahin gezahlten Beiträge geleistet.

Warum die Beiträge nicht zurückkommen

Eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung funktioniert wie jede Risikoversicherung: Die Beiträge aller Versicherten finanzieren die Renten derer, die berufsunfähig werden. Der Versicherer legt für Sie kein Sparkonto an. Endet der Vertrag ohne Leistungsfall, ist nichts übrig, was ausgezahlt werden könnte.

Das Versicherungsvertragsgesetz sieht einen Rückkaufswert nur für Verträge vor, bei denen die Leistung sicher fällig wird, etwa eine Kapitallebensversicherung (§ 169 VVG). Bei der BU steht nicht fest, ob sie je zahlt. Die Musterbedingungen sprechen deshalb nur von einem Rückkaufswert, soweit vorhanden.

Was die Überschussbeteiligung bewirkt

Versicherer kalkulieren vorsichtig. Was übrig bleibt, geben sie als Überschuss an die Versicherten weiter (§ 153 VVG). Bei der BU geschieht das meist als Beitragsverrechnung: Sie zahlen den niedrigeren Zahlbeitrag statt des höheren Bruttobeitrags.

Ihre BU-Beiträge waren also schon während der Laufzeit niedriger, als sie hätten sein können. Garantiert ist das nicht. Sinken die Überschüsse, darf der Zahlbeitrag bis zum Bruttobeitrag steigen, und genau diese Obergrenze sollten Sie vor Abschluss kennen.

Hat sich die BU gelohnt, wenn ich nie berufsunfähig werde?

Ja, so wie sich der Gurt im Auto gelohnt hat, auch wenn Sie nie einen Unfall hatten. Sie haben ein Risiko abgegeben, das Sie allein nicht tragen könnten: Eine Monatsrente von 1.500 Euro über 37 Jahre summiert sich auf 666.000 Euro.

Rechnerisch geben Sie bei einem Beitrag von 70 Euro im Monat rund 31.000 Euro über die gesamte Laufzeit aus. Dafür war Ihr Einkommen über Jahrzehnte gesichert. Wer nie berufsunfähig wird, hat das beste Ergebnis erreicht, nur fühlt es sich nicht so an.

BauartGeld zurück ohne LeistungsfallBeitrag
Selbstständige BUnein, höchstens ein kleiner Rückkaufswertam günstigsten für die gleiche Rente
BU als Zusatz zur Renten- oder Lebensversicherungja, aus dem Sparteil des Hauptvertragsdeutlich höher, Kosten für beide Teile
Reine BU plus getrennter Sparplanja, aus dem eigenen Sparplan, unabhängig vom SchutzBU günstig, Sparrate frei wählbar

Wann sich ein Vertrag mit Geld zurück lohnt

Verträge mit Sparteil zahlen Ihnen am Ende etwas aus, aber nur, weil Sie vorher mehr eingezahlt haben. Die Verbraucherzentrale hält solche Kombinationen meist für zu teuer. Wird der Hauptvertrag gekündigt oder beitragsfrei gestellt, fällt die BU in der Regel mit weg.

Für die meisten ist die bessere Lösung: eine reine BU und das gesparte Geld getrennt anlegen. Dann bleibt der Schutz auch bestehen, wenn Sie die Geldanlage einmal anfassen müssen.

Beiträge im Leistungsfall und bei Geldnot

Werden Sie berufsunfähig, zahlt der Versicherer nicht nur die Rente, er befreit Sie auch von den Beiträgen. Beiträge, die Sie während der Prüfung gezahlt haben, bekommen Sie nach den Musterbedingungen zurück, wenn die Leistung anerkannt wird.

Wird das Geld knapp, kündigen Sie nicht sofort. Fragen Sie nach Stundung, einer niedrigeren Rente oder einer Beitragsfreistellung. Eine Kündigung bringt kein Geld, und ein neuer Vertrag kostet später mehr und prüft Ihre Gesundheit neu.

Schritt für Schritt

  1. Prüfen, ob Ihre BU eigenständig oder an einen Sparvertrag gekoppelt ist.
  2. Zahlbeitrag und Bruttobeitrag im Versicherungsschein vergleichen.
  3. Bei Kombiverträgen nachrechnen, was der Sparteil allein bringt.
  4. Vor jeder Kündigung Alternativen wie Stundung oder niedrigere Rente erfragen.
  5. Eine neue BU erst abschließen, bevor Sie die alte ändern.

Checkliste

  • Reine BU oder Kombination aus dem Vertrag erkannt
  • Bruttobeitrag als Obergrenze notiert
  • Leistungsdauer passt zu Ihrem Rentenbeginn
  • Nachversicherungsgarantie für spätere Erhöhungen vorhanden
  • Beitragsbefreiung im Leistungsfall eingeschlossen

Häufige Fehler

  • Die BU kurz vor dem Ende kündigen, weil man glaubt, das Geld sei sowieso weg
  • Einen teuren Kombivertrag wählen, nur damit etwas zurückkommt
  • Den Zahlbeitrag für garantiert halten
  • Die alte BU kündigen, bevor die neue angenommen ist

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Bekomme ich bei der BU am Ende Geld zurück?

Bei einer reinen BU nicht.

Die Beiträge haben das Risiko aller Versicherten getragen.

Geld zurück gibt es nur bei Verträgen mit Sparteil, die entsprechend mehr kosten.

Lohnt sich eine BU, bei der ich am Ende Geld zurückbekomme?

Selten.

Sie zahlen das spätere Geld über einen höheren Beitrag selbst.

Eine reine BU und eine getrennte Geldanlage sind meist günstiger und flexibler.

Was passiert mit den Überschüssen?

Bei den meisten BU-Verträgen werden sie laufend mit dem Beitrag verrechnet.

Deshalb zahlen Sie den Zahlbeitrag und nicht den höheren Bruttobeitrag.

Bekomme ich bei Kündigung etwas zurück?

Bei einer reinen BU meist nichts oder einen kleinen Betrag.

Bei einer BU als Zusatz zur Lebens- oder Rentenversicherung erhalten Sie den Rückkaufswert des

Hauptvertrags.

Kann ich die BU-Beiträge von der Steuer absetzen?

Als sonstige Vorsorgeaufwendungen ja, aber innerhalb einer Höchstgrenze,

die Kranken- und Pflegeversicherung oft schon ausschöpfen: 1.900 Euro für Arbeitnehmer,

2.800 Euro für Selbstständige.

Anders ist es bei einer BU als Zusatz zur Basisrente.

Sollte ich die BU kurz vor der Rente kündigen?

Wenn nur noch wenige Jahre bleiben und Ihre Rücklagen bis zur Rente reichen,

kann das vertretbar sein.

Prüfen Sie vorher, ob gesundheitliche Beschwerden schon absehbar sind.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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