Alles zur Versicherung: Betriebshaftpflicht
Ist eine Betriebshaftpflicht Pflicht?
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Kurz gesagt
Was passiert mit der Betriebshaftpflicht bei einer Geschäftsaufgabe? Fällt der Betrieb ganz weg, endet der Vertrag; den Beitrag schuldet er bis der Versicherer davon erfährt (§ 80 VVG). Versichert sind aber nur Schadenereignisse während der Laufzeit. Zeigt sich ein Schaden aus alter Arbeit erst danach, braucht es eine vereinbarte Nachhaftung, oft für mehrere Jahre. Mängelansprüche laufen am Bau 5 Jahre weiter.
Was die Betriebshaftpflicht kostet und wie die Aufgabe den Beitrag beeinflusst.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Handwerk, Standardgewerke | meist 200 bis 450 Euro im Jahr |
| Bau und Dach | ab etwa 600 Euro im Jahr |
| Kleingewerbe | etwa 60 bis 200 Euro im Jahr |
| Aufgabe am 30. Juni, Meldung am 15. Juli, Jahresbeitrag 360 Euro | Beitrag bis 15. Juli, rund 193 Euro |
Richtwerte aus öffentlich genannten Tarifbeispielen, Stand Oktober 2026.
Die Rechnung zur Aufgabe ist ein Beispiel nach § 80 Abs.
2 VVG.
Ob eine Nachhaftung im Vertrag steckt oder extra kostet, ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis:
oft ist sie im Tarif enthalten, sonst wird sie zur Aufgabe vereinbart.
Rechenbeispiel
Er schließt seinen Betrieb zum Jahresende. In den letzten fünf Jahren hat er viele Hausinstallationen gemacht.
| Vertrag | endet mit der Aufgabe |
| Gemeldet | am Tag der Schließung, schriftlich |
| Nachhaftung | fünf Jahre vereinbart |
| Brand durch alte Verteilung im dritten Jahr | versichert über die Nachhaftung |
Ohne Nachhaftung hätte er für den Brand privat gehaftet; so zahlt der Versicherer im Rahmen des alten Vertrags.
Geben Sie den Betrieb vollständig auf, fällt das versicherte Interesse weg. Der Versicherer bekommt den Beitrag bis zu dem Zeitpunkt, zu dem er von der Aufgabe erfährt (§ 80 Abs. 2 VVG). Melden Sie die Geschäftsaufgabe deshalb sofort und schriftlich, mit Datum.
Verkaufen Sie den Betrieb statt ihn aufzugeben, geht die Versicherung auf den Käufer über; die Regeln dazu stehen auf der Seite zu Kündigungsfristen. Wechseln Sie nur die Rechtsform, ist das keine Aufgabe.
In der Betriebshaftpflicht ist das Schadenereignis während der Laufzeit versichert, also das Ereignis, bei dem der Dritte geschädigt wird. Wann der Fehler gemacht wurde, spielt keine Rolle. Das klingt harmlos, ist es bei einer Geschäftsaufgabe aber nicht.
Beispiel: Ein Installateur verlegt im März eine Leitung und gibt im Juni den Betrieb auf. Im November platzt die Verbindung. Das Schadenereignis liegt nach Vertragsende. Ohne Nachhaftung zahlt niemand, und der frühere Inhaber haftet mit seinem Privatvermögen, wenn er als Einzelunternehmer gearbeitet hat.
| Situation | Versichert? |
|---|---|
| Schaden passiert vor der Aufgabe, Meldung danach | ja, Ereignis lag in der Laufzeit |
| Fehler vor der Aufgabe, Schaden danach, ohne Nachhaftung | nein |
| Fehler vor der Aufgabe, Schaden danach, mit Nachhaftung | ja, im vereinbarten Zeitraum |
| Wechsel der Rechtsform | keine Nachhaftung, neuer Vertrag nötig |
Die Musterbedingungen sehen eine Nachhaftung als Erweiterung vor, die besonders vereinbart werden muss. Sie gilt nur, wenn der Vertrag wegen vollständiger und dauerhafter Aufgabe des Betriebs endet, nicht bei Änderung der Rechtsform. Versichert sind dann Schäden, die in einer festgelegten Zahl von Jahren nach dem Ende eintreten, als wären sie am letzten Vertragstag passiert.
Die Grenze: Es steht nur der Rest der Jahreshöchstleistung des letzten Versicherungsjahres zur Verfügung. Wer im letzten Jahr schon einen großen Schaden hatte, hat weniger Puffer. Für Umweltrisiken und die erweiterte Produkthaftpflicht gelten eigene Nachhaftungs- und Meldefristen.
Mängelansprüche aus Arbeiten an einem Bauwerk verjähren erst fünf Jahre nach Abnahme, bei anderen Werken zwei Jahre. Schadensersatz wegen Verletzung von Körper oder Gesundheit kann bis zu 30 Jahre nach dem auslösenden Ereignis verjähren. Wählen Sie die Dauer der Nachhaftung an diesen Fristen, nicht am Wunsch nach einem schnellen Abschluss.
Bei einer GmbH darf das Vermögen in der Liquidation erst nach Ablauf eines Sperrjahres verteilt werden (§ 73 GmbHG). Auch dann bleiben Ansprüche aus alten Arbeiten ein Thema für die Abwicklung.
Wer nie an fremden Sachen gearbeitet, nichts hergestellt und nur beraten hat, braucht eher eine Lösung in der Vermögensschadenhaftpflicht. Auch ein Betrieb, der verkauft und vom Käufer weitergeführt wird, braucht keine Nachhaftung, weil der Vertrag weiterläuft. Norman Nammert vermittelt als Versicherungsmakler; die Courtage zahlt der Versicherer.
Fragen und Antworten
Bei vollständiger Aufgabe endet sie, weil das Risiko wegfällt.
Melden Sie die Aufgabe trotzdem sofort schriftlich.
Der Versicherer darf den Beitrag bis zu dem Zeitpunkt verlangen, an dem er von der Aufgabe erfährt.
Eine Erweiterung,
die Schäden nach Vertragsende aus der früheren Tätigkeit für eine festgelegte Zeit versichert.
Nein, die Musterbedingungen schließen die Änderung der Rechtsform ausdrücklich aus.
Mindestens so lange wie Ihre Gewährleistungsfristen, am Bau also fünf Jahre.
NAMMERT Versicherungsmakler
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Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.
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Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.
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