Alles zur Versicherung: Betriebshaftpflicht
Ist eine Betriebshaftpflicht Pflicht?
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Kurz gesagt
Eine Produkthaftpflichtversicherung ist der Schutz, der zahlt, wenn ein Produkt, das Sie herstellen, importieren oder verkaufen, andere verletzt oder Sachen beschädigt. Meist steckt sie schon in der Betriebshaftpflicht. Wer Teile an andere Firmen liefert, braucht die erweiterte Form für reine Geldschäden. Für Händler kostet der Schutz oft unter 100 Euro, für Hersteller mehrere Tausend Euro im Jahr.
Veröffentlichte Beitragsbeispiele für Betriebshaftpflicht mit Produkthaftpflicht.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Kosmetikhandel, 100.000 Euro Umsatz | etwa 77 Euro im Jahr |
| Bäckerei mit 5 Mitarbeitern, ohne Filialen, einfache Deckung | ab etwa 170 Euro im Jahr |
| Bäckerei mit 25 Mitarbeitern, 3 Filialen mit Café | ab etwa 725 Euro im Jahr |
| Erweiterte Produkthaftpflicht für kleine Betriebe | etwa 200 bis 500 Euro im Jahr |
| Maschinenschlosserei, 10 Mitarbeiter, 5 Millionen Euro Summe, einfache Deckung | etwa 4.500 Euro im Jahr |
| Dieselbe Schlosserei mit erweiterter Deckung | etwa 7.600 Euro im Jahr |
Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Beitragsbeispielen.
Die Fallbeispiele in der Tabelle und die Einschätzung, wann die erweiterte Deckung nötig ist, sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.
Wie Versicherer Tarife nach dem neuen Produkthaftungsrecht anpassen, ist noch offen.
Ihr Beitrag hängt von Produkt, Umsatz und Absatzländern ab; das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
Ein Händler verkauft Ladegeräte unter eigener Marke, eingekauft direkt in China. Ein Gerät überhitzt und setzt ein Kinderzimmer in Brand.
| Rechtliche Stellung | Importeur und Quasi-Hersteller, haftet wie ein Hersteller |
| Schaden an Möbeln, Wohnung und Rauchschäden | etwa 35.000 Euro |
| Mit Betriebshaftpflicht samt Produkthaftpflicht für Importware | Versicherer zahlt abzüglich Selbstbeteiligung |
| Ohne Einschluss von Importen außerhalb der EU | 35.000 Euro aus eigener Tasche |
Entscheidend ist nicht nur, dass Produkthaftpflicht im Vertrag steht, sondern dass Eigenmarken und Direktimporte ausdrücklich eingeschlossen sind.
Nach dem Produkthaftungsgesetz haftet der Hersteller für Schäden durch fehlerhafte Produkte, auch ohne eigenes Verschulden. Als Hersteller gilt auch, wer seinen Namen oder seine Marke auf ein fremdes Produkt setzt und wer Ware von außerhalb der EU einführt.
Händler haften, wenn sie den Hersteller oder Lieferanten nicht innerhalb eines Monats benennen können. Wer günstige Ware direkt aus Asien bezieht und unter eigenem Namen verkauft, steht deshalb rechtlich oft da wie ein Hersteller.
Die einfache Produkthaftpflicht deckt Personen- und Sachschäden: Der Föhn brennt, die Leiter bricht, das Spielzeug verletzt ein Kind. Sie ist in den meisten Betriebshaftpflichtverträgen für Handwerk und Handel schon enthalten.
Die erweiterte Produkthaftpflicht ist für Zulieferer gedacht. Sie zahlt, wenn Ihr fehlerhaftes Teil beim Kunden in ein anderes Produkt eingebaut wurde und dort Kosten entstehen, ohne dass etwas zerstört wurde: Aus- und Einbau, Nacharbeit, unbrauchbare Endprodukte.
| Fall | Einfache Deckung | Erweiterte Deckung |
|---|---|---|
| Defekter Wasserkocher verursacht Küchenbrand beim Kunden | ja | ja |
| Fehlerhafte Dichtung, Kunde muss 2.000 Geräte öffnen | nein | ja |
| Zulieferteil macht ganze Charge des Kunden unbrauchbar | nein | ja |
| Rückruf Ihres Produkts aus dem Handel | nein | nein, nur mit Rückrufpolice |
| Ersatz für die mangelhafte Ware selbst | nein | nein |
Die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie muss bis zum 9. Dezember 2026 umgesetzt sein. Für Produkte, die danach auf den Markt kommen, gilt auch Software als Produkt, ebenso Firmware und Apps. Der Selbstbehalt von 500 Euro bei Sachschäden fällt weg, die Höchstgrenze von 85 Millionen Euro ebenfalls.
Auch Fulfillment-Dienstleister und unter Umständen Onlinemarktplätze können künftig haften. Prüfen Sie deshalb mit Ihrem Vertrag, ob Software, digitale Funktionen und Ihr Vertriebsweg ausdrücklich eingeschlossen sind.
Wer nur Dienstleistungen erbringt und keine Waren verkauft, braucht sie nicht. Händler, die ausschließlich Markenware von bekannten Herstellern aus der EU verkaufen, sind mit der einfachen Deckung in der Betriebshaftpflicht meist ausreichend geschützt.
Die erweiterte Deckung ist für Endkundengeschäft oft überflüssig. Sie lohnt sich vor allem, wenn Ihre Erzeugnisse bei anderen Unternehmen weiterverarbeitet, eingebaut oder vermischt werden.
Fragen und Antworten
Die einfache Form meist ja. Die erweiterte Deckung für Geldschäden von Geschäftskunden müssen Sie in der Regel dazu vereinbaren.
Ja, sobald Sie Ware aus Ländern außerhalb der EU einführen oder unter eigener Marke verkaufen, haften Sie wie ein Hersteller.
Gesetzlich nicht. Großkunden und Handelsplattformen verlangen aber oft einen Nachweis.
Nein. Dafür gibt es eine eigene Rückrufkostenversicherung.
Für Produkte ab dem 9. Dezember 2026 zählt auch Software als Produkt, und die Grenze von 500 Euro bei Sachschäden fällt weg. Kleine Schäden werden dann ebenfalls ersetzt.
Nur wenn es ausdrücklich vereinbart ist. Exporte nach Nordamerika werden meist gesondert und teurer versichert.
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