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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Betriebshaftpflicht

Was ist eine Produkthaftpflichtversicherung?

Kurz gesagt

Eine Produkthaftpflichtversicherung ist der Schutz, der zahlt, wenn ein Produkt, das Sie herstellen, importieren oder verkaufen, andere verletzt oder Sachen beschädigt. Meist steckt sie schon in der Betriebshaftpflicht. Wer Teile an andere Firmen liefert, braucht die erweiterte Form für reine Geldschäden. Für Händler kostet der Schutz oft unter 100 Euro, für Hersteller mehrere Tausend Euro im Jahr.

Was ist eine Produkthaftpflichtversicherung?

Was es kostet

Veröffentlichte Beitragsbeispiele für Betriebshaftpflicht mit Produkthaftpflicht.

BeispielRichtwert
Kosmetikhandel, 100.000 Euro Umsatzetwa 77 Euro im Jahr
Bäckerei mit 5 Mitarbeitern, ohne Filialen, einfache Deckungab etwa 170 Euro im Jahr
Bäckerei mit 25 Mitarbeitern, 3 Filialen mit Caféab etwa 725 Euro im Jahr
Erweiterte Produkthaftpflicht für kleine Betriebeetwa 200 bis 500 Euro im Jahr
Maschinenschlosserei, 10 Mitarbeiter, 5 Millionen Euro Summe, einfache Deckungetwa 4.500 Euro im Jahr
Dieselbe Schlosserei mit erweiterter Deckungetwa 7.600 Euro im Jahr

Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Beitragsbeispielen.

Die Fallbeispiele in der Tabelle und die Einschätzung, wann die erweiterte Deckung nötig ist, sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.

Wie Versicherer Tarife nach dem neuen Produkthaftungsrecht anpassen, ist noch offen.

Ihr Beitrag hängt von Produkt, Umsatz und Absatzländern ab; das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Onlinehändler mit Eigenmarke aus Fernost

Ein Händler verkauft Ladegeräte unter eigener Marke, eingekauft direkt in China. Ein Gerät überhitzt und setzt ein Kinderzimmer in Brand.

Rechtliche StellungImporteur und Quasi-Hersteller, haftet wie ein Hersteller
Schaden an Möbeln, Wohnung und Rauchschädenetwa 35.000 Euro
Mit Betriebshaftpflicht samt Produkthaftpflicht für ImportwareVersicherer zahlt abzüglich Selbstbeteiligung
Ohne Einschluss von Importen außerhalb der EU35.000 Euro aus eigener Tasche

Entscheidend ist nicht nur, dass Produkthaftpflicht im Vertrag steht, sondern dass Eigenmarken und Direktimporte ausdrücklich eingeschlossen sind.

Wer für Produkte haftet

Nach dem Produkthaftungsgesetz haftet der Hersteller für Schäden durch fehlerhafte Produkte, auch ohne eigenes Verschulden. Als Hersteller gilt auch, wer seinen Namen oder seine Marke auf ein fremdes Produkt setzt und wer Ware von außerhalb der EU einführt.

Händler haften, wenn sie den Hersteller oder Lieferanten nicht innerhalb eines Monats benennen können. Wer günstige Ware direkt aus Asien bezieht und unter eigenem Namen verkauft, steht deshalb rechtlich oft da wie ein Hersteller.

Einfach oder erweitert

Die einfache Produkthaftpflicht deckt Personen- und Sachschäden: Der Föhn brennt, die Leiter bricht, das Spielzeug verletzt ein Kind. Sie ist in den meisten Betriebshaftpflichtverträgen für Handwerk und Handel schon enthalten.

Die erweiterte Produkthaftpflicht ist für Zulieferer gedacht. Sie zahlt, wenn Ihr fehlerhaftes Teil beim Kunden in ein anderes Produkt eingebaut wurde und dort Kosten entstehen, ohne dass etwas zerstört wurde: Aus- und Einbau, Nacharbeit, unbrauchbare Endprodukte.

FallEinfache DeckungErweiterte Deckung
Defekter Wasserkocher verursacht Küchenbrand beim Kundenjaja
Fehlerhafte Dichtung, Kunde muss 2.000 Geräte öffnenneinja
Zulieferteil macht ganze Charge des Kunden unbrauchbarneinja
Rückruf Ihres Produkts aus dem Handelneinnein, nur mit Rückrufpolice
Ersatz für die mangelhafte Ware selbstneinnein

Was sich ab Dezember 2026 ändert

Die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie muss bis zum 9. Dezember 2026 umgesetzt sein. Für Produkte, die danach auf den Markt kommen, gilt auch Software als Produkt, ebenso Firmware und Apps. Der Selbstbehalt von 500 Euro bei Sachschäden fällt weg, die Höchstgrenze von 85 Millionen Euro ebenfalls.

Auch Fulfillment-Dienstleister und unter Umständen Onlinemarktplätze können künftig haften. Prüfen Sie deshalb mit Ihrem Vertrag, ob Software, digitale Funktionen und Ihr Vertriebsweg ausdrücklich eingeschlossen sind.

Wann Sie keine eigene Produkthaftpflicht brauchen

Wer nur Dienstleistungen erbringt und keine Waren verkauft, braucht sie nicht. Händler, die ausschließlich Markenware von bekannten Herstellern aus der EU verkaufen, sind mit der einfachen Deckung in der Betriebshaftpflicht meist ausreichend geschützt.

Die erweiterte Deckung ist für Endkundengeschäft oft überflüssig. Sie lohnt sich vor allem, wenn Ihre Erzeugnisse bei anderen Unternehmen weiterverarbeitet, eingebaut oder vermischt werden.

Schritt für Schritt

  1. Klären, ob Sie herstellen, importieren, unter eigener Marke verkaufen oder nur handeln.
  2. Prüfen, ob Ihre Ware bei Geschäftskunden eingebaut oder weiterverarbeitet wird.
  3. Absatzländer festhalten, besonders Lieferungen in die USA und nach Kanada.
  4. Im bestehenden Vertrag nachsehen, ob Produkthaftpflicht, Importe und Software eingeschlossen sind.
  5. Bei Bedarf erweiterte Deckung und eine Rückrufkostenversicherung anfragen.

Checkliste

  • Produkthaftpflicht in der Betriebshaftpflicht ausdrücklich genannt
  • Importe von außerhalb der EU eingeschlossen
  • Eigenmarken und Weiterverkauf unter eigenem Namen geregelt
  • Software und digitale Funktionen für Produkte ab Dezember 2026 geprüft
  • Versicherungssumme passend zu Produkt und Stückzahl
  • Erweiterte Deckung, wenn Sie an Unternehmen liefern

Häufige Fehler

  • Glauben, als Händler hafte nur der Hersteller
  • Neue Produkte oder Lieferländer nicht beim Versicherer melden
  • Rückrufkosten für versichert halten
  • Zulieferteile nur mit einfacher Deckung absichern

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Ist die Produkthaftpflicht in der Betriebshaftpflicht enthalten?

Die einfache Form meist ja. Die erweiterte Deckung für Geldschäden von Geschäftskunden müssen Sie in der Regel dazu vereinbaren.

Brauche ich als Onlinehändler eine Produkthaftpflicht?

Ja, sobald Sie Ware aus Ländern außerhalb der EU einführen oder unter eigener Marke verkaufen, haften Sie wie ein Hersteller.

Ist eine Produkthaftpflicht Pflicht?

Gesetzlich nicht. Großkunden und Handelsplattformen verlangen aber oft einen Nachweis.

Zahlt die Produkthaftpflicht einen Rückruf?

Nein. Dafür gibt es eine eigene Rückrufkostenversicherung.

Was ändert sich mit dem neuen Produkthaftungsgesetz?

Für Produkte ab dem 9. Dezember 2026 zählt auch Software als Produkt, und die Grenze von 500 Euro bei Sachschäden fällt weg. Kleine Schäden werden dann ebenfalls ersetzt.

Gilt der Schutz auch für Lieferungen in die USA?

Nur wenn es ausdrücklich vereinbart ist. Exporte nach Nordamerika werden meist gesondert und teurer versichert.

Quellen

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