Alles zur Versicherung: Kfz-Versicherung
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Kurz gesagt
Wenn ich ein neues Auto kaufe, braucht es eine eigene Kfz-Versicherung mit neuer eVB-Nummer, der alte Vertrag geht nicht automatisch über. Ihre Schadenfreiheitsklasse nehmen Sie mit, auch zu einem anderen Versicherer. Liegen höchstens sechs Monate zwischen altem und neuem Vertrag, verlieren Sie nichts. Der Beitrag wird für das neue Auto neu berechnet.
Was die Schadenfreiheitsklasse beim neuen Auto wert ist.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Lücke zwischen den Verträgen bis 6 Monate | 0 Jahre Verlust |
| SF 0, ohne mitgenommene Klasse | oft rund 230 Prozent des Grundbeitrags |
| SF 10, mitgenommen | oft rund 40 bis 45 Prozent |
| SF 35, mitgenommen | rund 20 Prozent |
Prozentsätze legt jeder Versicherer im Tarif fest, Werte Stand Oktober 2026.
Den Euro-Betrag für Ihr neues Modell holen wir als Makler bei mehreren Versicherern ein.
Rechenbeispiel
Eine Fahrerin in SF 12 verkauft ihren Kompaktwagen und holt drei Wochen später einen neuen Kombi beim Händler ab.
| Lücke zwischen den Verträgen | drei Wochen, also unter sechs Monaten |
| Klasse beim neuen Auto | SF 12, auch bei einem anderen Versicherer |
| Beitrag | neu nach Typklasse und Wert des Kombis |
| Vollkasko mit Neupreisentschädigung | sinnvoll beim Neuwagen |
Sie nimmt SF 12 ohne Verlust mit. Ob sie beim alten Versicherer bleibt, entscheidet allein der Preis für den Kombi.
Kaufen Sie ein neues Auto anstelle des alten, nennt man das Fahrzeugwechsel. Nach den Musterbedingungen wird Ihr Schadenverlauf auf den Vertrag des neuen Autos übertragen, auch wenn der bisherige Vertrag bei einem anderen Versicherer bestand. Der Autokauf ist deshalb ein guter Moment, Angebote zu vergleichen.
Die Fahrzeuge müssen derselben Fahrzeuggruppe angehören, etwa Pkw zu Pkw. Vom Pkw auf einen Lkw oder ein Taxi lässt sich die Klasse nicht einfach mitnehmen.
Verkaufen Sie das alte Auto angemeldet, geht dessen Versicherung nach § 95 VVG auf den Käufer über. Ihre schadenfreien Jahre gehen nicht mit, der Käufer wird nach seinem eigenen Verlauf eingestuft. Melden Sie den Verkauf sofort, damit Unfälle des Käufers nicht auf Ihrem Konto landen.
Melden Sie das alte Auto vorher ab, ruht der Vertrag bei Pkw beitragsfrei. Behalten Sie es als Zweitwagen, läuft der alte Vertrag weiter, und für das neue Auto brauchen Sie einen zusätzlichen Vertrag. Dann stellt sich die Frage, welches Auto die gute Klasse bekommt.
| Altes Auto | Was mit dessen Versicherung passiert | Ihre SF-Klasse |
|---|---|---|
| angemeldet verkauft | geht auf den Käufer über, endet meist bei Ummeldung | geht auf das neue Auto |
| vorher abgemeldet | beitragsfreie Ruheversicherung | geht auf das neue Auto |
| behalten als Zweitwagen | läuft weiter | bleibt beim alten Vertrag, neues Auto als Zweitwagen |
| verschrottet | Vertrag endet | geht auf das neue Auto |
Liegen zwischen dem Ende der alten und dem Beginn der neuen Versicherung höchstens sechs Monate, übernimmt der Versicherer den Verlauf, als wäre nichts unterbrochen. Bei sechs bis zwölf Monaten bleibt der alte Stand, danach werden Jahre abgezogen.
Bleiben Sie beim selben Versicherer und überschneiden sich die Termine, gilt nach den Musterbedingungen eine Erleichterung: Wird der erste Beitrag für das neue Auto zu spät bezahlt, fällt der Schutz nicht sofort weg, solange höchstens sechs Monate Lücke bestehen.
Ihre Klasse bleibt, der Beitrag nicht. Die Typklasse des neuen Modells, die Regionalklasse und bei der Kasko der Wert entscheiden neu. Ein größeres oder stärkeres Auto kostet mit derselben Klasse oft deutlich mehr.
Beim Neuwagen lohnt sich eine Vollkasko mit Neupreisentschädigung. Sie zahlt nach den Musterbedingungen bei Totalschaden oder Diebstahl innerhalb einer im Vertrag genannten Frist nach Erstzulassung den Neupreis statt des Zeitwerts, wenn Sie das Auto als Neuwagen gekauft haben. Bei Leasing oder Finanzierung kommt eine GAP-Deckung für die Lücke zur Restschuld dazu.
Sind Sie mit Ihrem Versicherer zufrieden und ist der Preis für das neue Auto in Ordnung, reicht ein Anruf: Der Vertrag wird auf das neue Auto umgestellt, eine Kündigung brauchen Sie nicht. Das Kennzeichen können Sie bei der Ummeldung oft mitnehmen.
Ein Wechsel zu einem anderen Versicherer beim Autokauf ist kein Sonderrecht, sondern ein neuer Vertrag für ein neues Auto. Den alten Vertrag beenden Sie über Verkauf, Abmeldung oder Verschrottung des alten Autos.
Fragen und Antworten
Sie brauchen eine Versicherung für das neue Auto,
entweder als Umstellung des bisherigen Vertrags oder als neuen Vertrag bei einem anderen
Versicherer.
Ja, bei einem Fahrzeugwechsel in derselben Fahrzeuggruppe, auch zu einem anderen Versicherer.
Ja.
Für das neue Auto schließen Sie einfach dort ab, wo das Angebot passt, und nehmen Ihre Klasse mit.
Beim Verkauf geht sie auf den Käufer über, bei Abmeldung ruht sie, beim Verschrotten endet sie.
Bis sechs Monate ohne Verlust.
Bis zwölf Monate bleibt der alte Stand, danach werden Jahre abgezogen.
Meist ja, wenn Sie es bei der Ummeldung für das neue Auto beantragen.
NAMMERT Versicherungsmakler
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Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.
Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.
Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.
Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.
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