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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Kfz-Versicherung

Was passiert mit der Kfz-Versicherung, wenn ich ein neues Auto kaufe?

Kurz gesagt

Wenn ich ein neues Auto kaufe, braucht es eine eigene Kfz-Versicherung mit neuer eVB-Nummer, der alte Vertrag geht nicht automatisch über. Ihre Schadenfreiheitsklasse nehmen Sie mit, auch zu einem anderen Versicherer. Liegen höchstens sechs Monate zwischen altem und neuem Vertrag, verlieren Sie nichts. Der Beitrag wird für das neue Auto neu berechnet.

Was passiert mit der Kfz-Versicherung, wenn ich ein neues Auto kaufe?

Was es kostet

Was die Schadenfreiheitsklasse beim neuen Auto wert ist.

BeispielRichtwert
Lücke zwischen den Verträgen bis 6 Monate0 Jahre Verlust
SF 0, ohne mitgenommene Klasseoft rund 230 Prozent des Grundbeitrags
SF 10, mitgenommenoft rund 40 bis 45 Prozent
SF 35, mitgenommenrund 20 Prozent

Prozentsätze legt jeder Versicherer im Tarif fest, Werte Stand Oktober 2026.

Den Euro-Betrag für Ihr neues Modell holen wir als Makler bei mehreren Versicherern ein.

Rechenbeispiel

Alter Kompaktwagen weg, neuer Kombi da

Eine Fahrerin in SF 12 verkauft ihren Kompaktwagen und holt drei Wochen später einen neuen Kombi beim Händler ab.

Lücke zwischen den Verträgendrei Wochen, also unter sechs Monaten
Klasse beim neuen AutoSF 12, auch bei einem anderen Versicherer
Beitragneu nach Typklasse und Wert des Kombis
Vollkasko mit Neupreisentschädigungsinnvoll beim Neuwagen

Sie nimmt SF 12 ohne Verlust mit. Ob sie beim alten Versicherer bleibt, entscheidet allein der Preis für den Kombi.

Fahrzeugwechsel: die Klasse zieht mit

Kaufen Sie ein neues Auto anstelle des alten, nennt man das Fahrzeugwechsel. Nach den Musterbedingungen wird Ihr Schadenverlauf auf den Vertrag des neuen Autos übertragen, auch wenn der bisherige Vertrag bei einem anderen Versicherer bestand. Der Autokauf ist deshalb ein guter Moment, Angebote zu vergleichen.

Die Fahrzeuge müssen derselben Fahrzeuggruppe angehören, etwa Pkw zu Pkw. Vom Pkw auf einen Lkw oder ein Taxi lässt sich die Klasse nicht einfach mitnehmen.

Was mit dem alten Vertrag passiert

Verkaufen Sie das alte Auto angemeldet, geht dessen Versicherung nach § 95 VVG auf den Käufer über. Ihre schadenfreien Jahre gehen nicht mit, der Käufer wird nach seinem eigenen Verlauf eingestuft. Melden Sie den Verkauf sofort, damit Unfälle des Käufers nicht auf Ihrem Konto landen.

Melden Sie das alte Auto vorher ab, ruht der Vertrag bei Pkw beitragsfrei. Behalten Sie es als Zweitwagen, läuft der alte Vertrag weiter, und für das neue Auto brauchen Sie einen zusätzlichen Vertrag. Dann stellt sich die Frage, welches Auto die gute Klasse bekommt.

Altes AutoWas mit dessen Versicherung passiertIhre SF-Klasse
angemeldet verkauftgeht auf den Käufer über, endet meist bei Ummeldunggeht auf das neue Auto
vorher abgemeldetbeitragsfreie Ruheversicherunggeht auf das neue Auto
behalten als Zweitwagenläuft weiterbleibt beim alten Vertrag, neues Auto als Zweitwagen
verschrottetVertrag endetgeht auf das neue Auto

Die Fristen beim Wechsel

Liegen zwischen dem Ende der alten und dem Beginn der neuen Versicherung höchstens sechs Monate, übernimmt der Versicherer den Verlauf, als wäre nichts unterbrochen. Bei sechs bis zwölf Monaten bleibt der alte Stand, danach werden Jahre abgezogen.

Bleiben Sie beim selben Versicherer und überschneiden sich die Termine, gilt nach den Musterbedingungen eine Erleichterung: Wird der erste Beitrag für das neue Auto zu spät bezahlt, fällt der Schutz nicht sofort weg, solange höchstens sechs Monate Lücke bestehen.

Warum der Beitrag sich ändert

Ihre Klasse bleibt, der Beitrag nicht. Die Typklasse des neuen Modells, die Regionalklasse und bei der Kasko der Wert entscheiden neu. Ein größeres oder stärkeres Auto kostet mit derselben Klasse oft deutlich mehr.

Beim Neuwagen lohnt sich eine Vollkasko mit Neupreisentschädigung. Sie zahlt nach den Musterbedingungen bei Totalschaden oder Diebstahl innerhalb einer im Vertrag genannten Frist nach Erstzulassung den Neupreis statt des Zeitwerts, wenn Sie das Auto als Neuwagen gekauft haben. Bei Leasing oder Finanzierung kommt eine GAP-Deckung für die Lücke zur Restschuld dazu.

Wann Sie nicht wechseln müssen

Sind Sie mit Ihrem Versicherer zufrieden und ist der Preis für das neue Auto in Ordnung, reicht ein Anruf: Der Vertrag wird auf das neue Auto umgestellt, eine Kündigung brauchen Sie nicht. Das Kennzeichen können Sie bei der Ummeldung oft mitnehmen.

Ein Wechsel zu einem anderen Versicherer beim Autokauf ist kein Sonderrecht, sondern ein neuer Vertrag für ein neues Auto. Den alten Vertrag beenden Sie über Verkauf, Abmeldung oder Verschrottung des alten Autos.

Schritt für Schritt

  1. Angebote für das neue Auto mit Ihrer SF-Klasse einholen.
  2. eVB-Nummer für die Zulassung anfordern.
  3. Altes Auto verkaufen, abmelden oder als Zweitwagen behalten und das dem Versicherer melden.
  4. Neues Auto zulassen, Kennzeichen auf Wunsch mitnehmen.
  5. Neue Versicherungsscheine prüfen: Klasse, Kasko, Neupreisentschädigung.

Checkliste

  • SF-Klasse und Nachweis bereit
  • Lücke unter sechs Monaten
  • Verkauf des alten Autos sofort gemeldet
  • Kasko passend zum Neuwagen
  • GAP-Deckung bei Leasing oder Finanzierung

Häufige Fehler

  • Annehmen, die alte Versicherung gelte automatisch für das neue Auto
  • Den Verkauf des alten Autos nicht melden
  • Mehr als sechs Monate ohne Vertrag verstreichen lassen
  • Beim Neuwagen nur eine Teilkasko abschließen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Muss ich für ein neues Auto eine neue Versicherung abschließen?

Sie brauchen eine Versicherung für das neue Auto,

entweder als Umstellung des bisherigen Vertrags oder als neuen Vertrag bei einem anderen

Versicherer.

Nehme ich meine Schadenfreiheitsklasse mit?

Ja, bei einem Fahrzeugwechsel in derselben Fahrzeuggruppe, auch zu einem anderen Versicherer.

Kann ich beim Autokauf den Versicherer wechseln?

Ja.

Für das neue Auto schließen Sie einfach dort ab, wo das Angebot passt, und nehmen Ihre Klasse mit.

Was passiert mit der Versicherung des alten Autos?

Beim Verkauf geht sie auf den Käufer über, bei Abmeldung ruht sie, beim Verschrotten endet sie.

Wie lange darf zwischen altem und neuem Auto liegen?

Bis sechs Monate ohne Verlust.

Bis zwölf Monate bleibt der alte Stand, danach werden Jahre abgezogen.

Kann ich das alte Kennzeichen behalten?

Meist ja, wenn Sie es bei der Ummeldung für das neue Auto beantragen.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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