Alles zur Versicherung: Kfz-Versicherung
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Kurz gesagt
Was tun, wenn die Versicherung die Werkstattrechnung kürzt? Nach einem fremdverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Unfallverursacher das Werkstattrisiko, auch bei überhöhten Preisen, so der BGH im Januar 2024. Ist die Rechnung noch offen, verlangen Sie Zahlung direkt an die Werkstatt gegen Abtretung der Ansprüche gegen sie. Typische Kürzungen von 100 bis 500 Euro lassen sich so oft zurückholen.
Typische Kürzungen an Werkstattrechnungen, Richtwerte.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Verbringungskosten zur Lackiererei | etwa 80 bis 200 Euro |
| Aufschläge auf Ersatzteilpreise | etwa 10 bis 20 Prozent der Teilekosten |
| Gesamtkürzung bei einem Blechschaden um 4.000 Euro | etwa 100 bis 500 Euro |
| Abzug bei Werkstattbindung und freier Werkstatt | meist 15 bis 20 Prozent |
Kürzungsposten und Beträge sind Richtwerte aus der Angebotspraxis, Stand Oktober 2026.
Der Abzug bei Werkstattbindung stammt aus öffentlichen Angaben.
Die Rechtslage zum Werkstattrisiko ist in der Pressemitteilung des BGH verlinkt.
Rechenbeispiel
Ihr Auto wird von hinten beschädigt. Die Werkstatt verlangt 4.200 Euro, der Haftpflichtversicherer des Gegners zahlt nur 3.850 Euro.
| Gestrichen: Verbringungskosten | 150 Euro |
| Gestrichen: Teileaufschläge | 120 Euro |
| Gestrichen: Reinigung und Desinfektion | 80 Euro |
| Offener Rest | 350 Euro |
Sie fordern die 350 Euro zur Zahlung an die Werkstatt, Zug um Zug gegen Abtretung Ihrer Ansprüche gegen die Werkstatt. Dann trägt der Schädiger das Werkstattrisiko. Beträge sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.
Häufig streicht der Haftpflichtversicherer des Unfallgegners einzelne Posten: Verbringungskosten zur Lackiererei, Aufschläge auf Ersatzteilpreise, Reinigung, Desinfektion oder Arbeitszeiten, die ein Prüfbericht für überhöht hält. Rechtlich steht Ihnen aber der Geldbetrag zu, der zur Herstellung erforderlich ist (§ 249 Abs. 2 BGB).
Der Bundesgerichtshof hat 2024 klargestellt: Wer sein Auto in eine Fachwerkstatt gibt und dabei weder bei der Auswahl noch bei der Überwachung einen Fehler macht, muss sich unwirtschaftliche Preise der Werkstatt nicht entgegenhalten lassen. Das Risiko trägt der Schädiger.
| Lage | Wer trägt das Werkstattrisiko | Was Sie tun |
|---|---|---|
| Rechnung bezahlt, Sie klagen selbst | der Schädiger | Erstattung an sich verlangen |
| Rechnung offen, Sie klagen selbst | der Schädiger, wenn Sie Zahlung an die Werkstatt verlangen | Zahlung an die Werkstatt Zug um Zug gegen Abtretung |
| Rechnung offen, Zahlung an sich verlangt | Sie | Erforderlichkeit beweisen |
| Forderung an Werkstatt oder Dritte abgetreten | der neue Gläubiger | nicht abtreten, wenn Sie den Schutz behalten wollen |
| Kaskoschaden | nach Ihren Bedingungen | Bedingungen und Gutachten prüfen |
Lassen Sie sich die Kürzung schriftlich und mit Begründung geben. Prüfen Sie, ob die gestrichenen Arbeiten tatsächlich durchgeführt wurden und unfallbedingt waren. Das müssen Sie im Streitfall beweisen, auch wenn das Werkstattrisiko beim Schädiger liegt.
Ist die Rechnung noch offen, fordern Sie den Restbetrag zur Zahlung an die Werkstatt und bieten an, Ihre Ansprüche gegen die Werkstatt abzutreten. Dann muss sich die Versicherung mit der Werkstatt über die Höhe streiten, nicht mit Ihnen.
Viele Werkstätten lassen sich die Forderung gegen den Versicherer abtreten und rechnen direkt ab. Nach dem BGH geht das Werkstattrisiko dabei nicht mit über. Klagt die Werkstatt als neuer Gläubiger, muss sie jeden Posten belegen, und Kürzungen bleiben eher bestehen.
Unterschreiben Sie eine solche Abtretung deshalb nur bewusst. Ein Vorabgutachten müssen Sie übrigens nicht einholen, um auf die Werkstatt vertrauen zu dürfen.
In der Teil- oder Vollkasko gilt das Werkstattrisiko nicht, denn hier zahlt Ihr Versicherer nach Vertrag, nicht als Schädiger. Maßgeblich sind die Bedingungen: Werkstattbindung, Abzüge bei freier Werkstatt, Selbstbeteiligung und die Frage, ob nach Gutachten oder Rechnung abgerechnet wird.
Bei einem Tarif mit Werkstattbindung kürzt der Versicherer bei Reparatur in einer anderen Werkstatt meist um 15 bis 20 Prozent. Bei Streit über die Schadenhöhe sehen die Musterbedingungen für die Kasko ein Sachverständigenverfahren vor, die Kosten werden nach dem Ergebnis verteilt.
Geht es um wenige Euro und ist der gestrichene Posten tatsächlich nicht unfallbedingt, ist Nachgeben oft vernünftiger. Bei mehreren hundert Euro und einem klaren Haftpflichtfall lohnt die Nachforderung fast immer.
Fragen und Antworten
Sie darf prüfen und Einwände erheben.
Bei einem Haftpflichtschaden trägt aber grundsätzlich der Schädiger das Werkstattrisiko,
wenn Sie bei Auswahl und Überwachung der Werkstatt keinen Fehler gemacht haben.
Gegenüber der Werkstatt schulden Sie die vereinbarte Vergütung.
Deshalb verlangen Sie bei offener Rechnung die Zahlung an die Werkstatt.
Nein.
Dort zahlt Ihr Versicherer nach Vertrag.
Nicht, um auf die Werkstatt vertrauen zu dürfen.
Ein Gutachten kann aber helfen, den Schaden zu belegen.
Die Musterbedingungen sehen ein Sachverständigenverfahren vor: Jede Seite benennt einen Gutachter,
bei Uneinigkeit entscheidet ein Obmann.
Ob Ihr Vertrag das enthält, steht in Ihren Bedingungen.
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Nach einem Autounfall: Warnblinker an, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen, Verletzten …
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Bei einem Auffahrunfall zahlt fast immer die Kfz-Haftpflicht dessen, der auffährt. Wer hinten …
Lohnt sich ein Tarif mit Werkstattbindung?
Oft ja, wenn Sie einen Gebrauchtwagen mit Kasko fahren und eine Partnerwerkstatt in der Nähe …
Wer zahlt den Gutachter nach einem unverschuldeten Unfall?
Nach einem unverschuldeten Unfall zahlt die Kfz-Haftpflicht des Unfallgegners den Gutachter, …
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