Alles zur Versicherung: Kfz-Versicherung
Welche Kfz-Versicherung brauche ich wirklich?
Versicherungen
Bootsversicherung, alle Bootstypen Haftpflicht Kasko Wassersport-Rechtsschutz Insassen-Unfall Yacht und Superyacht Für Gewerbekunden Alle anderen Versicherungen (Makler) Nach Revier Nur Haftpflicht? Nach Werft Oldtimer und SonderfälleWechseln
Bootsversicherung vergleichen Police prüfen lassen Wechsel übernehmen lassenÜber uns
Wer wir sind Wann wir nicht passen Wer trägt Ihr Risiko? Kundenstimmen KontaktWissen
Wissen A bis Z Spiele und Werkstücke Akademie: Führerscheinfragen üben Rechner und Werkzeuge Branchennachrichten Bootsfinanzierung Warnlage Gefahrenstellen Fahrtgebiet und Standort Mit dem Boot ins Ausland Gestohlen gemeldet Magazin und Podcast Mitmachen Rennkalender und Messen Lieblingshafen 2027Im Schadenfall
Schaden melden Notruf 03375 / 29 28 95 Kunden-Login Beitrag berechnenVersicherungsmakler / Versicherungsfragen / Kfz-Versicherung
Kurz gesagt
Bei einem Auffahrunfall zahlt fast immer die Kfz-Haftpflicht dessen, der auffährt. Wer hinten fährt, gilt zunächst als schuldig, weil er zu wenig Abstand hatte oder zu spät gebremst hat. Hat der Vordermann ohne zwingenden Grund stark gebremst, haftet er oft mit, Gerichte teilen dann etwa 70 zu 30. Den eigenen Schaden bekommt der Auffahrende nur über seine Vollkasko ersetzt.
Öffentlich genannte Werte zu Haftungsquoten und Ansprüchen nach einem Auffahrunfall.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Grundloses starkes Bremsen des Vordermanns, Urteil eines Oberlandesgerichts | etwa 70 zu 30 zulasten des Auffahrenden |
| Spurwechsel mit ungeklärtem Ablauf | häufig 50 zu 50 |
| Nutzungsausfall für Pkw je nach Gruppe A bis L | 23 bis 175 Euro am Tag |
| Bagatellgrenze für ein eigenes Gutachten auf Kosten des Gegners | etwa 750 Euro Schaden |
| Selbstbeteiligung der Vollkasko für den eigenen Schaden | meist 150 bis 1.000 Euro |
Stand Oktober 2026, aus Ratgebern zum Verkehrsrecht.
Quoten sind Einzelfallentscheidungen von Gerichten, keine festen Regeln.
Die Selbstbeteiligung und das Rechenbeispiel sind Richtwert aus der Angebotspraxis.
Wie sich ein Auffahrunfall auf Ihren Vertrag auswirkt, rechnen wir gern für Sie durch.
Rechenbeispiel
Der Vordermann hält korrekt an, der Hintermann fährt auf. Am vorderen Auto, einem fünf Jahre alten Kompaktwagen, ist die Heckklappe beschädigt, die Reparatur dauert fünf Tage.
| Reparatur am vorderen Auto laut Gutachten | etwa 3.500 Euro |
| Gutachter | etwa 600 Euro |
| Nutzungsausfall, 5 Tage zu 43 Euro | 215 Euro |
| Unkostenpauschale | etwa 25 Euro |
| Eigener Schaden des Hintermanns, Vollkasko mit 300 Euro Selbstbeteiligung | etwa 2.000 Euro, davon 300 Euro selbst |
Die Haftpflicht des Hintermanns zahlt dem Vordermann rund 4.300 Euro. Der Hintermann trägt seine Selbstbeteiligung und wird in Haftpflicht und Vollkasko zurückgestuft. Rechnung mit Richtwerten.
Die Straßenverkehrs-Ordnung verlangt in § 4 Absatz 1 so viel Abstand, dass Sie auch hinter einem plötzlich bremsenden Auto noch halten können. Fährt jemand auf, nehmen Gerichte deshalb zunächst an, dass er zu dicht oder unaufmerksam gefahren ist. Juristen nennen das Anscheinsbeweis.
Für den Vordermann heißt das: Er muss nur den typischen Auffahrunfall darlegen. Der Hintermann muss dann beweisen, dass es anders war. Gelingt ihm das nicht, zahlt seine Haftpflicht den ganzen Schaden des Vordermanns.
Dieselbe Vorschrift verbietet dem Vorausfahrenden, ohne zwingenden Grund stark zu bremsen. Ein zwingender Grund ist eine Gefahr für Menschen oder ein drohender großer Schaden. Bremsen, um einem Blitzer zu entgehen, zählt nicht dazu, Bremsen für ein Kleintier meist auch nicht.
Kann der Hintermann so etwas beweisen, wird der Schaden geteilt. Wer ohne Not auf freier Strecke voll bremst, trägt in Urteilen oft etwa 30 Prozent. Bei einem Spurwechsel kurz vor dem Unfall, dessen Ablauf sich nicht klären lässt, landen Gerichte häufig bei 50 zu 50. Rollt der Vordermann rückwärts, kann die Schuld ganz bei ihm liegen.
| Situation | Typische Verteilung | Wer zahlt was |
|---|---|---|
| Klassischer Auffahrunfall, Vordermann bremst an Ampel oder im Stau | 100 Prozent Hintermann | Haftpflicht des Hintermanns zahlt alles |
| Vordermann bremst ohne zwingenden Grund stark | oft etwa 70 zu 30 | beide Haftpflichten zahlen anteilig |
| Spurwechsel kurz vor dem Unfall, Ablauf unklar | häufig 50 zu 50 | Schaden wird geteilt |
| Vordermann rollt oder fährt rückwärts | bis 100 Prozent Vordermann | Haftpflicht des Vordermanns zahlt |
| Kettenauffahrunfall, Reihenfolge der Stöße unklar | oft Teilung je nach Gutachten | Gutachter rekonstruiert die Aufpralle |
| Massenunfall mit sehr vielen Autos | Sonderregeln der Versicherer | jede Haftpflicht zahlt für den eigenen Fahrer, oft ohne Rückstufung |
Die Haftpflicht des Auffahrenden zahlt Ihre Reparatur, bei einem Schaden über etwa 750 Euro auch einen eigenen Gutachter Ihrer Wahl, dazu Abschleppen, eine Wertminderung und eine Unkostenpauschale. Bei Verletzungen kommen Behandlungskosten und Schmerzensgeld dazu.
Für die Zeit ohne Auto haben Sie die Wahl: Mietwagen oder Nutzungsausfall. Der Nutzungsausfall richtet sich nach einer Tabelle und liegt je nach Fahrzeuggruppe bei etwa 23 bis 175 Euro am Tag, für ältere Autos oft eine oder zwei Gruppen niedriger. Ihre eigene Versicherung brauchen Sie nicht, Ihre Schadenfreiheitsklasse bleibt unberührt.
Wer auffährt, wird in der Haftpflicht höhergestuft, weil sie den fremden Schaden zahlt. Den eigenen Schaden zahlt nur eine Vollkasko, abzüglich Selbstbeteiligung und mit einer weiteren Rückstufung. Mit Teilkasko oder nur Haftpflicht tragen Sie die eigene Reparatur selbst.
Bei kleinen Schäden kann es sich lohnen, den fremden Schaden selbst zu bezahlen und so die Rückstufung zu vermeiden. Das geht meist noch innerhalb von sechs Monaten nach der Regulierung, rechnen Sie die Mehrbeiträge der nächsten Jahre gegen.
Ob der Anscheinsbeweis hält, entscheidet sich an Beweisen. Fotos von der Endstellung, Namen von Zeugen und Aufnahmen einer Dashcam helfen beiden Seiten. Sagen Sie am Unfallort nicht vorschnell, Sie seien schuld, auch wenn Sie aufgefahren sind.
Sind Sie der Vordermann und verlangt die Gegenseite eine Teilung, lassen Sie sich beraten. Steht der Fall klar, zahlt die gegnerische Haftpflicht auch die Kosten Ihres Anwalts.
Fragen und Antworten
Meist ja, aber nicht immer.
Bremst der Vordermann ohne zwingenden Grund stark,
wechselt kurz vorher die Spur oder rollt rückwärts, haftet er ganz oder teilweise.
Nein, wenn Sie keine Schuld trifft.
Ihr Schaden läuft über die Haftpflicht des Auffahrenden.
Nur bei einer Mithaftung kann auch Ihr Vertrag belastet werden.
Ja, bei nachgewiesenen Verletzungen, etwa einem Schleudertrauma.
Lassen Sie sich nach dem Unfall ärztlich untersuchen und dokumentieren Sie die Beschwerden.
Dann müssen Sie das grundlose Bremsen beweisen, am besten mit Zeugen oder Dashcam.
Gelingt das, wird der Schaden oft geteilt, etwa 70 zu 30.
Das hängt davon ab, wer wen zuerst getroffen hat.
Ein Gutachter rekonstruiert die Aufpralle, bleibt es unklar, wird der Schaden oft geteilt.
Nicht zwingend, wenn niemand verletzt ist und beide die Daten austauschen.
Bei Streit über den Ablauf, Verletzten oder Fahrerflucht rufen Sie sie.
NAMMERT Versicherungsmakler
Wir vergleichen Versicherer und melden uns.
Kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.
Danke, Ihre Anfrage ist bei uns.
Wir melden uns innerhalb eines Werktags. Wenn etwas eilt: 03375 / 29 12 77.
Alles zur Versicherung: Kfz-Versicherung
Welche Kfz-Versicherung brauche ich wirklich?
Was muss ich nach einem Autounfall tun?
Nach einem Autounfall: Warnblinker an, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen, Verletzten …
Wie stark steigt der Beitrag nach einem Unfall?
Zahlt Ihr Versicherer für einen Unfall, verlieren Sie zum 1. Januar je nach Klasse meist 4 bi …
Wann sollte ich einen Schaden selbst bezahlen?
Selbst zahlen lohnt sich, wenn der Schaden kleiner ist als der Mehrbeitrag, den die Rückstufu …
Wann lohnt sich eine Vollkaskoversicherung?
Eine Vollkaskoversicherung lohnt sich meist für neue, finanzierte, geleaste und teure Autos, …
Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.
Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.
Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.
Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.
Erstinformation lesen · Stand
War das hilfreich?
Kostenloser Rückruf
Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.
Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen.
Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.
Sofort erreichbar: 03375 / 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com
Danke, wir melden uns so schnell wie möglich.
Ihre Rückrufbitte ist eingegangen. Nicht warten? Rufen Sie an: 03375 / 29 12 77.
Jetzt selbst berechnen