Zum Inhalt springen

Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Hausrat

Was zählt bei der Hausratversicherung zur Wohnfläche?

Kurz gesagt

Bei der Hausratversicherung zählt zur Wohnfläche die Grundfläche aller Wohnräume, auch ausgebaute Hobbyräume im Keller und geschlossene Wintergärten. Nicht mit zählen meist Balkone, Terrassen, Treppen, Abstellräume, Waschküchen, Heizungsräume und Garagen. Flächen unter zwei Metern Höhe zählen oft nur zur Hälfte. Was genau gilt, steht in Ihren Bedingungen.

Was zählt bei der Hausratversicherung zur Wohnfläche?

Was es kostet

Was die Fläche für Summe und Beitrag bedeutet, aus veröffentlichten Rechenbeispielen.

BeispielRichtwert
Summe je Quadratmeter für den Unterversicherungsverzichtetwa 650 bis 750 Euro
100 Quadratmeter nach dieser Pauschaleetwa 65.000 bis 75.000 Euro Versicherungssumme
52 Quadratmeter, Summe 34.000 Euro, Beitragssatz 1,8 Promilleetwa 61 Euro vor und 72 Euro mit Versicherungsteuer im Jahr
Je zusätzlichem Quadratmeter bei 650 Euro und 1,8 Promilleetwa 1,10 bis 1,20 Euro im Jahr vor Steuer

Pauschalen und Beitragssatz aus den genannten Quellen,

der Wert je zusätzlichem Quadratmeter ist daraus gerechnet.

Ihr Beitragssatz hängt vom Wohnort und Umfang ab und ist Richtwert aus der Angebotspraxis.

Rechenbeispiel

Wohnung mit ausgebautem Hobbykeller, nur die Mietvertragsfläche angegeben

Im Mietvertrag stehen 75 Quadratmeter. Dazu kommt ein ausgebauter Hobbyraum im Keller mit 20 Quadratmetern, der für die Hausrat mitzählt.

Richtige Fläche95 m²
Summe bei 650 Euro je Quadratmeter61.750 Euro statt 48.750 Euro
Mehrbeitrag bei 1,8 Promille vor Steueretwa 23 Euro im Jahr
Wasserschaden 10.000 Euro, Kürzung nach Flächenverhältnis 75 zu 95etwa 7.900 Euro statt 10.000 Euro

Rund 23 Euro mehr im Jahr sichern hier etwa 2.100 Euro im Schaden. Ob und wie gekürzt wird, hängt von Ihren Bedingungen ab.

Warum die Quadratmeter so wichtig sind

Viele Hausrattarife rechnen mit einer Pauschale: Wohnfläche mal einem festen Betrag je Quadratmeter, je nach Versicherer meist 650 bis 750 Euro. Wer so versichert, bekommt oft einen Verzicht auf den Abzug wegen Unterversicherung. Der Versicherer prüft dann im Schaden nicht, ob Ihr Hausrat mehr wert war.

Dieser Verzicht hängt an der Fläche. In Tarifen nach dem Quadratmetermodell gilt er nur, wenn die Wohnfläche im Schaden der Fläche im Versicherungsschein entspricht. Manche Bedingungen kürzen die Entschädigung sonst im Verhältnis der angegebenen zur tatsächlichen Fläche.

Welche Räume zählen und welche nicht

Versicherer verstehen unter Wohnfläche meist die Grundfläche aller Räume, die zum Wohnen nutzbar sind. Ein veröffentlichtes Merkblatt eines Versicherers zählt ausdrücklich Hobby- und Partyräume mit, auch im Keller oder Dachgeschoss, dazu Wintergärten und ähnliche, rundum geschlossene Räume.

Nicht gerechnet werden dort Terrassen, Dachgärten, Loggien und Balkone, Treppen, Abstellräume im Keller oder auf dem Dachboden, Waschküchen, Trocken- und Heizungsräume sowie Garagen und Carports. Der Inhalt dieser Räume ist trotzdem versichert, wenn sie zu Ihrer Wohnung gehören.

RaumHausrat, übliche RegelWohnflächenverordnung, etwa im Mietvertrag
Wohnräume ab 2 Metern Höhevollvoll
Fläche unter Dachschräge, 1 bis 2 Meter hochzur Hälftezur Hälfte
Fläche unter 1 Meter Höhenichtnicht
Balkon, Loggia, Terrassenichtmeist zu einem Viertel, höchstens zur Hälfte
Ausgebauter Hobbyraum im Kellervollnicht, wenn er Kellerraum bleibt
Kellerabteil, Waschküche, Heizungsraum, Garagenichtnicht

Mietvertrag, Kaufvertrag oder selbst messen

Die Zahl im Mietvertrag folgt oft der Wohnflächenverordnung. Sie rechnet Balkone und Terrassen in der Regel zu einem Viertel an, zählt Hobbyräume im Keller dagegen nicht. Für die Hausrat kann die Zahl deshalb zu hoch oder zu niedrig sein.

Manche Versicherer akzeptieren ausdrücklich auch die Fläche nach der Wohnflächenverordnung oder aus dem Miet- oder Kaufvertrag, wenn sie den heutigen Ausbau zeigt. Haben Sie seit dem Einzug den Keller oder das Dachgeschoss ausgebaut, melden Sie die neue Fläche.

Wann die Fläche weniger wichtig ist

Haben Sie keinen Unterversicherungsverzicht, sondern eine selbst berechnete Summe, zählt im Schaden vor allem, ob diese Summe den Neuwert Ihres Hausrats deckt. Die Fläche ist dann nur Teil der Beitragsberechnung.

Auch mit Verzicht schützt die richtige Fläche nicht vor einer zu kleinen Summe, wenn Sie besonders viel Technik, Kunst oder Schmuck haben. Dann rechnen Sie besser selbst nach.

Schritt für Schritt

  1. Alle Räume der Wohnung mit Länge mal Breite messen.
  2. Ausgebaute Hobbyräume, Arbeitszimmer und geschlossene Wintergärten dazurechnen.
  3. Flächen unter Dachschrägen nach Höhe halbieren oder weglassen.
  4. Balkon, Kellerabteil, Waschküche und Garage nicht mitzählen.
  5. Die Zahl mit dem Versicherungsschein vergleichen und Abweichungen in Textform melden.

Checkliste

  • Fläche im Versicherungsschein entspricht der heutigen Wohnung
  • Ausgebaute Keller- und Dachräume eingerechnet
  • Umzug oder Ausbau mit neuer Fläche gemeldet
  • Summe mindestens nach der Pauschale des Versicherers
  • Bei viel Technik, Kunst oder Schmuck eigene Wertermittlung

Häufige Fehler

  • Die Zahl aus dem Mietvertrag ungeprüft übernehmen, obwohl ein Hobbykeller dazukommt
  • Den Ausbau des Dachgeschosses nicht melden
  • Balkon und Terrasse mitzählen und so zu viel zahlen
  • Nach dem Umzug die neue Fläche nicht angeben

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Was gilt bei Dachschrägen?

Üblich ist: ab 2 Metern Höhe voll, zwischen 1 und 2 Metern zur Hälfte, unter 1 Meter gar nicht.

Ihr Versicherer kann es anders regeln.

Zählt der Keller zur Wohnfläche?

Ein reines Kellerabteil nicht, ein ausgebauter Hobby- oder Partyraum meist schon.

Der Inhalt des Kellers ist in beiden Fällen versichert.

Zählt der Balkon zur Wohnfläche?

In der Hausrat meist nicht.

Im Mietvertrag ist er dagegen oft zu einem Viertel enthalten.

Kann ich die Fläche aus dem Mietvertrag nehmen?

Viele Versicherer akzeptieren das, wenn sie den heutigen Ausbau zeigt.

Prüfen Sie, ob ausgebaute Kellerräume fehlen.

Was passiert, wenn ich zu viel angegeben habe?

Sie zahlen etwas mehr Beitrag, bekommen im Schaden aber nicht mehr als den echten Schaden.

Melden Sie die richtige Fläche.

Muss ich nach einem Umzug die Fläche melden?

Ja.

Die Musterbedingungen verlangen,

die neue Wohnfläche in Quadratmetern spätestens bei Umzugsbeginn anzugeben.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

Angebot anfordern: Hausrat

Wir vergleichen Versicherer und melden uns.

Kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.

1Für wen?
2Welche Versicherungen?

Mehrere möglich. Zu jeder Sparte erscheinen die Angaben, die ein Versicherer braucht.

Privat

Gewerbe

3Angaben zu Ihren Wünschen

Hausratversicherung

Ohne Keller, Dachboden und Garage

Zum Beispiel Tresor, teure Technik, Musikinstrumente, Kanu im Keller

4Ihr bisheriger Vertrag
5Wie erreichen wir Sie?

Passende Fragen

Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.

Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.

Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

Erstinformation lesen · Stand

War das hilfreich?

Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

Kostenloser Rückruf

Lieber sprechen? Wir rufen zurück.

Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.

Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen.

Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Beratung ohne Versicherungslatein
  • Angebot direkt im Gespräch möglich

Sofort erreichbar: 03375 / 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

Wunschzeit

Ihre Angaben nutzen wir nur für den Rückruf. Mehr dazu im Datenschutz.