Alles zur Versicherung: Hausrat
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Kurz gesagt
Bei der Hausratversicherung zählt zur Wohnfläche die Grundfläche aller Wohnräume, auch ausgebaute Hobbyräume im Keller und geschlossene Wintergärten. Nicht mit zählen meist Balkone, Terrassen, Treppen, Abstellräume, Waschküchen, Heizungsräume und Garagen. Flächen unter zwei Metern Höhe zählen oft nur zur Hälfte. Was genau gilt, steht in Ihren Bedingungen.
Was die Fläche für Summe und Beitrag bedeutet, aus veröffentlichten Rechenbeispielen.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Summe je Quadratmeter für den Unterversicherungsverzicht | etwa 650 bis 750 Euro |
| 100 Quadratmeter nach dieser Pauschale | etwa 65.000 bis 75.000 Euro Versicherungssumme |
| 52 Quadratmeter, Summe 34.000 Euro, Beitragssatz 1,8 Promille | etwa 61 Euro vor und 72 Euro mit Versicherungsteuer im Jahr |
| Je zusätzlichem Quadratmeter bei 650 Euro und 1,8 Promille | etwa 1,10 bis 1,20 Euro im Jahr vor Steuer |
Pauschalen und Beitragssatz aus den genannten Quellen,
der Wert je zusätzlichem Quadratmeter ist daraus gerechnet.
Ihr Beitragssatz hängt vom Wohnort und Umfang ab und ist Richtwert aus der Angebotspraxis.
Rechenbeispiel
Im Mietvertrag stehen 75 Quadratmeter. Dazu kommt ein ausgebauter Hobbyraum im Keller mit 20 Quadratmetern, der für die Hausrat mitzählt.
| Richtige Fläche | 95 m² |
| Summe bei 650 Euro je Quadratmeter | 61.750 Euro statt 48.750 Euro |
| Mehrbeitrag bei 1,8 Promille vor Steuer | etwa 23 Euro im Jahr |
| Wasserschaden 10.000 Euro, Kürzung nach Flächenverhältnis 75 zu 95 | etwa 7.900 Euro statt 10.000 Euro |
Rund 23 Euro mehr im Jahr sichern hier etwa 2.100 Euro im Schaden. Ob und wie gekürzt wird, hängt von Ihren Bedingungen ab.
Viele Hausrattarife rechnen mit einer Pauschale: Wohnfläche mal einem festen Betrag je Quadratmeter, je nach Versicherer meist 650 bis 750 Euro. Wer so versichert, bekommt oft einen Verzicht auf den Abzug wegen Unterversicherung. Der Versicherer prüft dann im Schaden nicht, ob Ihr Hausrat mehr wert war.
Dieser Verzicht hängt an der Fläche. In Tarifen nach dem Quadratmetermodell gilt er nur, wenn die Wohnfläche im Schaden der Fläche im Versicherungsschein entspricht. Manche Bedingungen kürzen die Entschädigung sonst im Verhältnis der angegebenen zur tatsächlichen Fläche.
Versicherer verstehen unter Wohnfläche meist die Grundfläche aller Räume, die zum Wohnen nutzbar sind. Ein veröffentlichtes Merkblatt eines Versicherers zählt ausdrücklich Hobby- und Partyräume mit, auch im Keller oder Dachgeschoss, dazu Wintergärten und ähnliche, rundum geschlossene Räume.
Nicht gerechnet werden dort Terrassen, Dachgärten, Loggien und Balkone, Treppen, Abstellräume im Keller oder auf dem Dachboden, Waschküchen, Trocken- und Heizungsräume sowie Garagen und Carports. Der Inhalt dieser Räume ist trotzdem versichert, wenn sie zu Ihrer Wohnung gehören.
| Raum | Hausrat, übliche Regel | Wohnflächenverordnung, etwa im Mietvertrag |
|---|---|---|
| Wohnräume ab 2 Metern Höhe | voll | voll |
| Fläche unter Dachschräge, 1 bis 2 Meter hoch | zur Hälfte | zur Hälfte |
| Fläche unter 1 Meter Höhe | nicht | nicht |
| Balkon, Loggia, Terrasse | nicht | meist zu einem Viertel, höchstens zur Hälfte |
| Ausgebauter Hobbyraum im Keller | voll | nicht, wenn er Kellerraum bleibt |
| Kellerabteil, Waschküche, Heizungsraum, Garage | nicht | nicht |
Die Zahl im Mietvertrag folgt oft der Wohnflächenverordnung. Sie rechnet Balkone und Terrassen in der Regel zu einem Viertel an, zählt Hobbyräume im Keller dagegen nicht. Für die Hausrat kann die Zahl deshalb zu hoch oder zu niedrig sein.
Manche Versicherer akzeptieren ausdrücklich auch die Fläche nach der Wohnflächenverordnung oder aus dem Miet- oder Kaufvertrag, wenn sie den heutigen Ausbau zeigt. Haben Sie seit dem Einzug den Keller oder das Dachgeschoss ausgebaut, melden Sie die neue Fläche.
Haben Sie keinen Unterversicherungsverzicht, sondern eine selbst berechnete Summe, zählt im Schaden vor allem, ob diese Summe den Neuwert Ihres Hausrats deckt. Die Fläche ist dann nur Teil der Beitragsberechnung.
Auch mit Verzicht schützt die richtige Fläche nicht vor einer zu kleinen Summe, wenn Sie besonders viel Technik, Kunst oder Schmuck haben. Dann rechnen Sie besser selbst nach.
Fragen und Antworten
Üblich ist: ab 2 Metern Höhe voll, zwischen 1 und 2 Metern zur Hälfte, unter 1 Meter gar nicht.
Ihr Versicherer kann es anders regeln.
Ein reines Kellerabteil nicht, ein ausgebauter Hobby- oder Partyraum meist schon.
Der Inhalt des Kellers ist in beiden Fällen versichert.
In der Hausrat meist nicht.
Im Mietvertrag ist er dagegen oft zu einem Viertel enthalten.
Viele Versicherer akzeptieren das, wenn sie den heutigen Ausbau zeigt.
Prüfen Sie, ob ausgebaute Kellerräume fehlen.
Sie zahlen etwas mehr Beitrag, bekommen im Schaden aber nicht mehr als den echten Schaden.
Melden Sie die richtige Fläche.
Ja.
Die Musterbedingungen verlangen,
die neue Wohnfläche in Quadratmetern spätestens bei Umzugsbeginn anzugeben.
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