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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Privathaftpflicht

Wehrt die Haftpflichtversicherung unberechtigte Forderungen ab?

Kurz gesagt

Ja. Nach § 100 VVG muss die Haftpflichtversicherung Sie von berechtigten Ansprüchen freistellen und unbegründete abwehren. Sie wehrt unberechtigte Forderungen ab, notfalls vor Gericht, und trägt nach § 101 VVG die Anwalts- und Gerichtskosten. Dieser passive Rechtsschutz steckt im Beitrag von etwa 40 bis 120 Euro im Jahr, er gilt aber nur für versicherte Risiken.

Wehrt die Haftpflichtversicherung unberechtigte Forderungen ab?

Was es kostet

Der passive Rechtsschutz kostet nichts extra, er ist Teil jeder Privathaftpflicht. Veröffentlichte Beitragsbeispiele:

BeispielRichtwert
Single, übliche Tarifeetwa 40 bis 120 Euro im Jahr
Paar oder Familieetwa 60 bis 180 Euro im Jahr
Single, 28 Jahre, mindestens 10 Millionen Euro Deckung, Vergleich mehrerer Tarifeetwa 30 bis 93 Euro im Jahr

Richtwerte, Stand Mai bis Oktober 2026, aus öffentlich genannten Tarifbeispielen.

Die Beträge im Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.

Ihr Beitrag hängt von Umfang und Selbstbeteiligung ab; das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Wasserfleck beim Nachbarn, Ursache im Fallrohr

Der Nachbar unter Ihnen verlangt 3.000 Euro für einen Wasserfleck an der Decke. Ein Gutachter findet die Ursache im gemeinsamen Fallrohr des Hauses, nicht in Ihrer Wohnung.

Forderung des Nachbarn3.000 Euro
Prüfung und Ablehnung durch den Versicherer0 Euro für Sie
Nachbar klagt, Anwalt und Gerichtträgt der Versicherer
Hätten Sie vorher schriftlich anerkanntStreit über die Zahlung, Risiko für Sie

Sie zahlen nichts, weil Sie nicht haften. Ohne Versicherung hätten Sie den Streit selbst führen und vorfinanzieren müssen.

Abwehr gehört zur Hauptleistung

Viele denken bei der Haftpflicht nur ans Zahlen. Das Gesetz nennt aber zwei Aufgaben gleichrangig: Der Versicherer muss Sie von Ansprüchen Dritter freistellen und unbegründete Ansprüche abwehren. So steht es in § 100 VVG. Fachleute sprechen vom passiven Rechtsschutz.

Das ist wichtig, weil viele Forderungen zu hoch oder ganz unberechtigt sind. Nach § 823 BGB haften Sie nur, wenn Sie schuldhaft gehandelt haben. Fehlt das Verschulden oder ist der Schaden kleiner als behauptet, zahlt der Versicherer nicht, sondern sagt dem Gegner ab.

SituationWas der Versicherer machtKosten für Sie
Forderung berechtigtzahlt den Schadenhöchstens die Selbstbeteiligung
Forderung zu hochzahlt den berechtigten Teil, wehrt den Rest abhöchstens die Selbstbeteiligung
Forderung unberechtigtlehnt gegenüber dem Gegner abkeine Anwaltskosten
Gegner klagtübernimmt Anwalt und Gerichtkeine Prozesskosten bei versichertem Risiko
Risiko nicht versichert, etwa Auto oder Berufkeine Abwehralles selbst oder über andere Versicherung

Wer die Kosten trägt

§ 101 VVG verpflichtet den Versicherer, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Abwehr zu tragen, soweit sie den Umständen nach geboten sind. Auf Ihr Verlangen muss er sie vorschießen. Kosten der Verteidigung in einem Strafverfahren gehören dazu, wenn der Versicherer sie veranlasst hat.

Prozesskosten, die auf seine Veranlassung entstehen, muss er auch dann tragen, wenn sie zusammen mit der Entschädigung die Versicherungssumme übersteigen. Ob eine Selbstbeteiligung auch bei reiner Abwehr gilt, regelt Ihr Tarif.

Was Sie selbst tun müssen

Melden Sie jede Forderung innerhalb einer Woche, auch wenn Sie sie für falsch halten. Wird gegen Sie geklagt, ein Mahnbescheid zugestellt oder ermittelt, melden Sie das unverzüglich (§ 104 VVG). Nur so kann der Versicherer rechtzeitig reagieren.

Erkennen Sie nichts an. Eine Klausel, nach der ein eigenes Anerkenntnis Sie den Schutz kostet, ist zwar nach § 105 VVG unwirksam. Was Sie aber über Ihre tatsächliche Haftung hinaus zusagen, zahlt der Versicherer in der Regel nicht. In vielen Bedingungen ist zudem geregelt, dass der Versicherer den Prozess führt und den Anwalt auswählt.

Grenzen des passiven Rechtsschutzes

Die Abwehr gilt nur für Schäden, die Ihr Vertrag versichert. Fordert jemand Geld wegen eines Autounfalls, eines Hundebisses ohne Hundehaftpflicht oder eines Fehlers im Beruf, hilft die Privathaftpflicht weder beim Zahlen noch beim Abwehren.

Wollen Sie selbst Geld von jemandem verlangen, ist das kein Fall für die Haftpflicht. Dafür gibt es die Rechtsschutzversicherung, die eigene Ansprüche durchsetzt. Wer nur gegen fremde Forderungen geschützt sein will, braucht sie dafür nicht.

Schritt für Schritt

  1. Forderung schriftlich entgegennehmen und nichts zusagen.
  2. Binnen einer Woche dem Versicherer melden, mit Schreiben und Fotos.
  3. Bei Klage oder Mahnbescheid sofort weiterleiten.
  4. Dem Gegner mitteilen, dass Ihr Versicherer die Sache prüft.
  5. Den Anweisungen des Versicherers folgen und Unterlagen liefern.

Checkliste

  • Forderung innerhalb einer Woche gemeldet
  • Kein Anerkenntnis, keine Zahlungszusage
  • Gerichtliche Post sofort weitergegeben
  • Fotos, Zeugen und Schriftverkehr gesichert
  • Geprüft, ob das Risiko im Vertrag versichert ist

Häufige Fehler

  • Eine Forderung nicht melden, weil man sie für unberechtigt hält
  • Aus Höflichkeit sofort Zahlung zusagen
  • Selbst einen Anwalt beauftragen, ohne den Versicherer zu fragen
  • Haftpflicht und Rechtsschutzversicherung verwechseln

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Was ist passiver Rechtsschutz?

Die Abwehr unberechtigter Forderungen durch Ihre Haftpflichtversicherung,

samt Anwalts- und Gerichtskosten.

Er ist gesetzlich Teil der Leistung.

Brauche ich dafür eine Rechtsschutzversicherung?

Nein.

Die Rechtsschutzversicherung brauchen Sie,

wenn Sie selbst Ansprüche durchsetzen wollen,

nicht für die Abwehr fremder Forderungen bei versicherten Risiken.

Muss ich eine Forderung melden, die ich für falsch halte?

Ja, innerhalb einer Woche nach § 104 VVG.

Die Prüfung der Haftung ist gerade Aufgabe des Versicherers.

Wer zahlt, wenn der Prozess teurer wird als die Versicherungssumme?

Prozesskosten, die der Versicherer veranlasst hat, trägt er nach § 101 Abs.

2 VVG auch über die Versicherungssumme hinaus.

Darf ich meinen eigenen Anwalt nehmen?

In vielen Bedingungen bestimmt der Versicherer den Anwalt.

Beauftragen Sie niemanden, ohne vorher zu fragen,

sonst bleiben Sie womöglich auf den Kosten sitzen.

Was passiert, wenn ich schon etwas anerkannt habe?

Sie verlieren dadurch nicht den ganzen Schutz, § 105 VVG.

Den Teil, den Sie über Ihre echte Haftung hinaus zugesagt haben,

zahlt der Versicherer in der Regel aber nicht.

Gilt die Abwehr auch bei grober Fahrlässigkeit?

Ja, wenn das Risiko versichert ist.

Grobe Fahrlässigkeit ist in der Privathaftpflicht versichert, nur Vorsatz nicht.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

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