Alles zur Versicherung: Privathaftpflicht
Was kostet eine Privathaftpflichtversicherung?
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Kurz gesagt
Wer meldet, Verursacher oder Geschädigter? Den Haftpflichtschaden meldet der Verursacher seinem Versicherer, innerhalb einer Woche (§ 104 VVG). Der Geschädigte hat in der Privathaftpflicht keinen direkten Anspruch gegen den Versicherer, er fordert den Ersatz beim Verursacher. Ausnahmen sind etwa die Kfz-Haftpflicht und die Insolvenz des Verursachers. Eine Privathaftpflicht kostet etwa 40 bis 120 Euro im Jahr.
Was die Privathaftpflicht kostet, über die ein Haftpflichtschaden gemeldet wird.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Privathaftpflicht für eine Person, mindestens 10 Millionen Euro Deckung | etwa 40 bis 120 Euro im Jahr |
| Privathaftpflicht für Familie oder Paar | etwa 60 bis 180 Euro im Jahr |
| Selbstbeteiligung je Schaden in der Privathaftpflicht | 0 bis 250 Euro |
Richtwerte aus veröffentlichten Marktübersichten, Stand 2026.
Rechenbeispiel
Der Sohn schießt beim Fußballspielen das Wohnzimmerfenster des Nachbarn ein. Der Nachbar möchte, dass die Familie den Haftpflichtschaden meldet.
| Wer meldet | die Eltern als Versicherungsnehmer |
| Frist | innerhalb einer Woche |
| Was der Nachbar schickt | Fotos und Rechnung des Glasers |
| Wer zahlt | der Haftpflichtversicherer der Familie, wenn der Sohn haftet |
Die Eltern melden, der Nachbar reicht die Belege beim Versicherer ein und bekommt das Geld meist direkt überwiesen.
Nach § 104 VVG muss der Versicherungsnehmer seinem Haftpflichtversicherer innerhalb einer Woche die Tatsachen anzeigen, die zu seiner Haftung führen könnten. Verlangt der Geschädigte später Geld, beginnt eine neue Woche. Es genügt, die Meldung rechtzeitig abzuschicken.
Die Musterbedingungen verlangen das ebenso, auch wenn noch niemand etwas fordert. Wer den Haftpflichtschaden zu spät meldet, riskiert Streit über die Leistung.
Der Geschädigte richtet seine Forderung an den Verursacher, am besten schriftlich mit Fotos, Rechnungen oder Kostenvoranschlag. Er kann ihn bitten, Namen und Schadennummer des Versicherers zu nennen, und dort Unterlagen nachreichen.
Einen eigenen Anspruch gegen den Privathaftpflichtversicherer hat er grundsätzlich nicht. Meldet der Verursacher nicht, bleibt der Weg über eine Mahnung und notfalls das Gericht gegen den Verursacher selbst.
§ 115 VVG gibt dem Geschädigten einen direkten Anspruch gegen den Versicherer bei Pflichtversicherungen wie der Kfz-Haftpflicht, wenn über das Vermögen des Verursachers das Insolvenzverfahren eröffnet ist oder wenn dessen Aufenthalt unbekannt ist.
Außerdem darf der Verursacher seinen Anspruch gegen den Versicherer an den Geschädigten abtreten. Das kann der Versicherer nach § 108 VVG nicht durch seine Bedingungen verbieten. Dann verhandelt der Geschädigte selbst mit dem Versicherer.
Die meisten Versicherer nehmen Haftpflichtschäden online, per E-Mail oder telefonisch an. Danach prüft der Versicherer, ob Sie überhaupt haften, und meldet sich meist direkt beim Geschädigten.
Ihr Makler kann Ihnen sagen, welche Unterlagen der Versicherer braucht und wo Sie melden. Die Regulierung selbst führt immer der Versicherer.
Fragen und Antworten
Er kann sich beim Versicherer melden und Unterlagen schicken.
Einen eigenen Anspruch hat er in der Privathaftpflicht aber nur in Ausnahmen.
Eine Woche ab dem Ereignis und erneut eine Woche, nachdem der Geschädigte Ansprüche stellt.
Dann fordern Sie den Ersatz schriftlich bei ihm.
Notfalls klagen Sie gegen ihn; sein Versicherer führt den Prozess dann für ihn.
Ja, über Unterlagen und Fragen schon.
Zahlen muss der Versicherer aber an den, dem der Anspruch zusteht.
Ja.
Dort hat der Geschädigte nach § 115 VVG einen direkten Anspruch gegen den Versicherer.
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Alles zur Versicherung: Privathaftpflicht
Was kostet eine Privathaftpflichtversicherung?
Was muss ich im Haftpflicht-Schadenfall tun?
Im Haftpflicht-Schadenfall melden Sie den Schaden innerhalb einer Woche Ihrem Versicherer, au …
Wann zahlt die Haftpflichtversicherung nicht?
Die private Haftpflicht zahlt nicht bei Vorsatz, bei Schäden an eigenen Sachen, bei Schäden d …
Muss ich den Schaden reparieren lassen, wenn die Haftpflicht zahlt?
Nein, als Geschädigter muss ich den Schaden nicht reparieren lassen, wenn die Haftpflicht zah …
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