Zum Inhalt springen

Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Privathaftpflicht

Muss ich den Schaden reparieren lassen, wenn die Haftpflicht zahlt?

Kurz gesagt

Nein, als Geschädigter muss ich den Schaden nicht reparieren lassen, wenn die Haftpflicht zahlt. Nach § 249 BGB dürfen Sie statt der Reparatur den nötigen Geldbetrag verlangen und frei verwenden. Die Mehrwertsteuer gibt es aber nur, wenn sie wirklich anfällt. Bei einer Reparatur für 1.190 Euro erhalten Sie ohne Rechnung also etwa 1.000 Euro.

Muss ich den Schaden reparieren lassen, wenn die Haftpflicht zahlt?

Was es kostet

Rechenbeispiele aus der Angebotspraxis und was eine Privathaftpflicht kostet.

BeispielRichtwert
Reparatur laut Kostenvoranschlag, brutto1.190 Euro, davon 190 Euro Mehrwertsteuer
Auszahlung ohne Reparaturetwa 1.000 Euro netto
Privathaftpflicht für eine Person, mindestens 10 Millionen Euro Deckungetwa 40 bis 120 Euro im Jahr
Privathaftpflicht für Familie oder Paaretwa 60 bis 180 Euro im Jahr

Die Reparaturbeträge sind ein Rechenbeispiel mit 19 Prozent Mehrwertsteuer,

Richtwert aus der Angebotspraxis.

Beitragsspannen aus veröffentlichten Marktübersichten, Stand 2026.

Rechenbeispiel

Beim Umzugshelfen den Esstisch des Freundes zerkratzt

Die Tischplatte hat tiefe Kratzer. Der Schreiner veranschlagt 1.190 Euro brutto für das Abschleifen.

Kostenvoranschlag brutto1.190 Euro
Abrechnung ohne Reparatur1.000 Euro netto
Später mit Rechnung repariert190 Euro Mehrwertsteuer nachgefordert
Reparaturpflicht des Freundeskeine

Der Freund kann die 1.000 Euro behalten und den Tisch so lassen. Lässt er reparieren, bekommt er mit Rechnung den vollen Betrag.

Geld statt Reparatur: was das Gesetz sagt

Wer Schadensersatz schuldet, muss nach § 249 Abs. 1 BGB den früheren Zustand herstellen. Bei einer beschädigten Sache darf der Geschädigte nach Absatz 2 aber stattdessen den dafür nötigen Geldbetrag verlangen.

Was er mit dem Geld macht, ist seine Sache. Er kann den Schaden reparieren lassen, selbst reparieren, mit dem Kratzer leben oder ein anderes Gerät kaufen. Die Haftpflicht des Verursachers darf die Zahlung nicht von einer Reparatur abhängig machen.

Die Mehrwertsteuer gibt es nur mit Rechnung

Satz 2 von § 249 Abs. 2 BGB macht eine Ausnahme: Die Umsatzsteuer gehört nur dann zum Ersatz, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist. Wer nach Kostenvoranschlag abrechnet und nicht reparieren lässt, bekommt also den Nettobetrag.

Lassen Sie später doch reparieren, reichen Sie die Rechnung nach. Dann zahlt der Versicherer die Steuer, soweit sie im Rahmen des Schadens liegt.

Reparatur, Zeitwert und wirtschaftlicher Totalschaden

Ist die Reparatur teurer als der Wert der Sache vor dem Schaden, zahlt die Haftpflicht in der Regel nur den Zeitwert. Ein fünf Jahre altes Notebook bringt deshalb oft weniger als die Reparatur kosten würde.

Den Unterschied zum Neupreis trägt der Geschädigte selbst, außer Ihr Tarif enthält eine Neuwertklausel für junge Sachen. Wie die Haftpflicht den Zeitwert ermittelt, erklärt die verlinkte Seite zum Zeitwert.

Wenn Sie der Verursacher sind

Als Verursacher müssen Sie den Schaden weder reparieren noch eine Reparatur durchsetzen. Ihre Haftpflicht prüft den Anspruch und zahlt den berechtigten Betrag an den Geschädigten.

Sagen Sie dem Geschädigten keine Reparatur in einer bestimmten Werkstatt und keinen Betrag zu. Bindende Zusagen ohne Zustimmung des Versicherers binden ihn nach den Musterbedingungen nur, soweit der Anspruch ohnehin bestand.

Schritt für Schritt

  1. Schaden fotografieren und Alter sowie Kaufpreis der Sache notieren.
  2. Einen Kostenvoranschlag einholen und an den Versicherer schicken.
  3. Entscheiden, ob Sie reparieren lassen oder netto abrechnen.
  4. Bei späterer Reparatur die Rechnung nachreichen.
  5. Bei Ablehnung schriftlich die Begründung anfordern.

Checkliste

  • Kostenvoranschlag mit Netto und Mehrwertsteuer getrennt
  • Belege zu Kaufdatum und Kaufpreis
  • Fotos vom Schaden vor der Reparatur
  • Altes Teil aufbewahrt, bis der Versicherer zugestimmt hat
  • Kontoverbindung für die Auszahlung angegeben

Häufige Fehler

  • Glauben, ohne Reparatur gebe es kein Geld
  • Die Mehrwertsteuer ohne Rechnung verlangen
  • Das kaputte Teil wegwerfen, bevor der Versicherer es gesehen hat
  • Als Verursacher eine teure Werkstatt auf eigene Kosten zusagen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Darf ich das Geld von der Haftpflicht behalten, ohne zu reparieren?

Ja.

Nach § 249 Abs.

2 BGB dürfen Sie den Geldbetrag verlangen und frei verwenden, nur die Mehrwertsteuer entfällt.

Kann die Versicherung eine Reparaturrechnung verlangen?

Für den Nettobetrag nicht.

Für die Mehrwertsteuer ja, denn die gibt es nur, wenn sie angefallen ist.

Darf ich selbst reparieren?

Ja.

Sie erhalten dann den Nettobetrag der fremden Reparatur, nicht nur Ihre Materialkosten.

Muss ich als Verursacher den Schaden reparieren lassen?

Nein.

Ihre Haftpflicht zahlt den berechtigten Betrag, wie der Geschädigte ihn verwendet, entscheidet er.

Was ist, wenn die Reparatur teurer ist als die Sache?

Dann zahlt die Haftpflicht in der Regel den Zeitwert, also den Wert vor dem Schaden.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

Angebot anfordern: Privathaftpflicht

Wir vergleichen Versicherer und melden uns.

Kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.

1Für wen?
2Welche Versicherungen?

Mehrere möglich. Zu jeder Sparte erscheinen die Angaben, die ein Versicherer braucht.

Privat

Gewerbe

3Angaben zu Ihren Wünschen

Privathaftpflichtversicherung

Zum Beispiel berufliche Schlüssel, Drohne, kleines Boot, Ferienwohnung

4Ihr bisheriger Vertrag
5Wie erreichen wir Sie?

Passende Fragen

Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.

Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.

Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

Erstinformation lesen · Stand

War das hilfreich?

Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

Kostenloser Rückruf

Lieber sprechen? Wir rufen zurück.

Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.

Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen.

Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Beratung ohne Versicherungslatein
  • Angebot direkt im Gespräch möglich

Sofort erreichbar: 03375 / 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

Wunschzeit

Ihre Angaben nutzen wir nur für den Rückruf. Mehr dazu im Datenschutz.