Alles zur Versicherung: Privathaftpflicht
Was kostet eine Privathaftpflichtversicherung?
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Kurz gesagt
Nein, als Geschädigter muss ich den Schaden nicht reparieren lassen, wenn die Haftpflicht zahlt. Nach § 249 BGB dürfen Sie statt der Reparatur den nötigen Geldbetrag verlangen und frei verwenden. Die Mehrwertsteuer gibt es aber nur, wenn sie wirklich anfällt. Bei einer Reparatur für 1.190 Euro erhalten Sie ohne Rechnung also etwa 1.000 Euro.
Rechenbeispiele aus der Angebotspraxis und was eine Privathaftpflicht kostet.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Reparatur laut Kostenvoranschlag, brutto | 1.190 Euro, davon 190 Euro Mehrwertsteuer |
| Auszahlung ohne Reparatur | etwa 1.000 Euro netto |
| Privathaftpflicht für eine Person, mindestens 10 Millionen Euro Deckung | etwa 40 bis 120 Euro im Jahr |
| Privathaftpflicht für Familie oder Paar | etwa 60 bis 180 Euro im Jahr |
Die Reparaturbeträge sind ein Rechenbeispiel mit 19 Prozent Mehrwertsteuer,
Richtwert aus der Angebotspraxis.
Beitragsspannen aus veröffentlichten Marktübersichten, Stand 2026.
Rechenbeispiel
Die Tischplatte hat tiefe Kratzer. Der Schreiner veranschlagt 1.190 Euro brutto für das Abschleifen.
| Kostenvoranschlag brutto | 1.190 Euro |
| Abrechnung ohne Reparatur | 1.000 Euro netto |
| Später mit Rechnung repariert | 190 Euro Mehrwertsteuer nachgefordert |
| Reparaturpflicht des Freundes | keine |
Der Freund kann die 1.000 Euro behalten und den Tisch so lassen. Lässt er reparieren, bekommt er mit Rechnung den vollen Betrag.
Wer Schadensersatz schuldet, muss nach § 249 Abs. 1 BGB den früheren Zustand herstellen. Bei einer beschädigten Sache darf der Geschädigte nach Absatz 2 aber stattdessen den dafür nötigen Geldbetrag verlangen.
Was er mit dem Geld macht, ist seine Sache. Er kann den Schaden reparieren lassen, selbst reparieren, mit dem Kratzer leben oder ein anderes Gerät kaufen. Die Haftpflicht des Verursachers darf die Zahlung nicht von einer Reparatur abhängig machen.
Satz 2 von § 249 Abs. 2 BGB macht eine Ausnahme: Die Umsatzsteuer gehört nur dann zum Ersatz, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist. Wer nach Kostenvoranschlag abrechnet und nicht reparieren lässt, bekommt also den Nettobetrag.
Lassen Sie später doch reparieren, reichen Sie die Rechnung nach. Dann zahlt der Versicherer die Steuer, soweit sie im Rahmen des Schadens liegt.
Ist die Reparatur teurer als der Wert der Sache vor dem Schaden, zahlt die Haftpflicht in der Regel nur den Zeitwert. Ein fünf Jahre altes Notebook bringt deshalb oft weniger als die Reparatur kosten würde.
Den Unterschied zum Neupreis trägt der Geschädigte selbst, außer Ihr Tarif enthält eine Neuwertklausel für junge Sachen. Wie die Haftpflicht den Zeitwert ermittelt, erklärt die verlinkte Seite zum Zeitwert.
Als Verursacher müssen Sie den Schaden weder reparieren noch eine Reparatur durchsetzen. Ihre Haftpflicht prüft den Anspruch und zahlt den berechtigten Betrag an den Geschädigten.
Sagen Sie dem Geschädigten keine Reparatur in einer bestimmten Werkstatt und keinen Betrag zu. Bindende Zusagen ohne Zustimmung des Versicherers binden ihn nach den Musterbedingungen nur, soweit der Anspruch ohnehin bestand.
Fragen und Antworten
Ja.
Nach § 249 Abs.
2 BGB dürfen Sie den Geldbetrag verlangen und frei verwenden, nur die Mehrwertsteuer entfällt.
Für den Nettobetrag nicht.
Für die Mehrwertsteuer ja, denn die gibt es nur, wenn sie angefallen ist.
Ja.
Sie erhalten dann den Nettobetrag der fremden Reparatur, nicht nur Ihre Materialkosten.
Nein.
Ihre Haftpflicht zahlt den berechtigten Betrag, wie der Geschädigte ihn verwendet, entscheidet er.
Dann zahlt die Haftpflicht in der Regel den Zeitwert, also den Wert vor dem Schaden.
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