Alles zur Versicherung: Privathaftpflicht
Was kostet eine Privathaftpflichtversicherung?
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Kurz gesagt
Die Haftpflicht zahlt nur den Zeitwert, weil die geschädigte Person rechtlich nur diesen Wert verlangen kann. Wer zahlt den Rest? In der Regel niemand: Den Unterschied zum Neupreis trägt die geschädigte Person. Ausnahmen sind Tarife mit Neuwertklausel, etwa für Sachen bis zwei Jahre und bis 10.000 Euro, oder ihre eigene Hausrat, wenn eine dort versicherte Gefahr den Schaden auslöste.
Was Neuwertklauseln in der Privathaftpflicht leisten und was Tarife kosten, nach öffentlich genannten Beispielen.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Sehr guter Familientarif im Test, ohne Zusatzbausteine | ab 48 Euro im Jahr, Schnitt aller Tarife 99 Euro |
| Neuwert für verursachte Schäden an Sachen bis zwei Jahre | bis 10.000 Euro je Schaden, nur im Premiumtarif |
| Reparatur statt Totalschaden | bis 130 Prozent des Zeitwerts in Komfort- und Premiumtarifen |
Stand Oktober 2026, aus Testergebnissen und einer Tarifbeschreibung von 2024.
Altersgrenzen und Höchstbeträge unterscheiden sich je Tarif; maßgeblich sind die Bedingungen.
Der Zeitwert im Rechenbeispiel ist ein angenommener Richtwert aus der Angebotspraxis.
Rechenbeispiel
Ein Gast reißt am Kabel, das drei Jahre alte Notebook der Gastgeberin fällt und ist nicht mehr zu reparieren.
| Neupreis eines vergleichbaren Geräts | 1.200 Euro |
| Zeitwert nach drei Jahren (angenommen) | 450 Euro |
| Zahlung der Haftpflicht des Gastes | 450 Euro |
| Lücke zum Neupreis | 750 Euro |
| Neuwertklausel greift? | nein, Gerät älter als zwei Jahre |
Die Gastgeberin erhält 450 Euro und trägt 750 Euro selbst, sofern der Gast nicht freiwillig etwas dazugibt.
Wer einen Schaden verursacht, muss den Zustand herstellen, der ohne das Missgeschick bestünde (§ 249 BGB). War der Fernseher fünf Jahre alt, ist das ein fünf Jahre alter Fernseher und kein neuer. Bekäme die geschädigte Person den Neupreis, stünde sie besser da als vorher. Die Rechtsprechung zieht diesen Vorteil als Abzug neu für alt ab.
Die Privathaftpflicht zahlt nur, was Sie rechtlich schulden. Sie kann also gar nicht mehr als den Zeitwert leisten, solange Ihr Tarif keine freiwillige Mehrleistung enthält. Der Zeitwert ist grob der Neupreis abzüglich Alter und Abnutzung; oft orientiert er sich am Preis einer vergleichbaren gebrauchten Sache.
Ohne besondere Vereinbarung bleibt die Differenz bei der geschädigten Person. Fünf Wege können die Lücke trotzdem schließen, keiner davon greift automatisch.
| Wer | Wann | Grenze |
|---|---|---|
| Haftpflicht des Verursachers mit Neuwertklausel | Tarif sieht Neuwert für junge Sachen vor | im Beispieltarif bis 10.000 Euro, Sachen bis zwei Jahre |
| Haftpflicht der geschädigten Person mit Differenzleistung | eigene Sache von Dritten beschädigt | nur wenn der eigene Tarif das vorsieht, Grenzen laut Bedingungen |
| Hausrat der geschädigten Person | Brand, Leitungswasser, Sturm oder Einbruch | Neuwert, Versicherer nimmt danach Rückgriff |
| Verursacher aus eigener Tasche | freiwillig, etwa unter Freunden | keine, aber erst nach der Regulierung |
| Hersteller oder Händler | Gerät noch in Garantie und reparierbar | nur bei Mängeln, nicht bei Unfallschäden |
Lässt sich die Sache reparieren, zahlt die Haftpflicht in der Regel die Reparaturkosten, solange sie den Zeitwert nicht deutlich übersteigen. Für die geschädigte Person ist das oft besser als ein Zeitwertbetrag, denn nach der Reparatur hat sie ihr Gerät wieder.
Einige neuere Tarife erlauben ausdrücklich eine Reparatur bis 130 Prozent des Zeitwerts. Bei einem drei Jahre alten E-Bike mit 1.200 Euro Zeitwert wären das bis 1.560 Euro für die Werkstatt statt 1.200 Euro bei Totalschaden.
Läuft Wasser aus der Waschmaschine des Nachbarn in Ihre Wohnung, ist das ein Leitungswasserschaden. Ihre eigene Hausratversicherung ersetzt dann Ihre Möbel zum Neuwert. Danach holt sie sich das Geld beim Nachbarn oder dessen Haftpflicht zurück (§ 86 VVG). Sie selbst müssen den Zeitwertstreit nicht führen.
Das gilt nur für Gefahren, die in der Hausrat versichert sind. Wirft ein Gast Ihr Notebook vom Tisch, ist das kein Hausratschaden; dann bleibt es beim Zeitwert aus seiner Haftpflicht.
Die Klauseln gelten fast immer nur für sehr junge Sachen. Die meisten Haftpflichtschäden betreffen ältere Dinge wie Brillen, Handys oder Möbel, bei denen die Klausel nicht greift. Allein wegen der Neuwertklausel einen teureren Tarif zu wählen, lohnt sich selten.
Wichtiger sind eine hohe Deckungssumme, Schäden an geliehenen und gemieteten Sachen sowie der Forderungsausfallschutz. Eine Neuwertklausel ist ein Plus, aber kein Grund für einen Wechsel.
Fragen und Antworten
Ja.
Ihr Versicherungsschutz bleibt dabei bestehen.
Zahlen Sie aber erst, wenn Ihr Versicherer abgerechnet hat, sonst bleiben Sie auf Beträgen sitzen,
die er nicht anerkennt.
Er geht vom Neupreis aus und zieht einen Betrag für Alter, Abnutzung und Zustand ab.
Häufig vergleicht er auch Preise für gleichwertige gebrauchte Sachen.
Den Grundsatz ja, die Höhe nicht.
Legen Sie Kaufbeleg, Fotos und Vergleichsangebote vor, wenn Ihnen der Betrag zu niedrig erscheint.
Ja, auch hier wird nach Alter und Zustand gerechnet.
Bei Brillengläsern zählt oft nur noch ein kleiner Restwert, wenn die Brille mehrere Jahre alt war.
Bei einer Sache, die erst wenige Wochen alt ist, liegt der Zeitwert nahe am Neupreis.
Eine Neuwertklausel im Tarif kann die Lücke dann ganz schließen.
Für Erinnerungswert gibt es im Haftpflichtrecht in der Regel kein Geld.
Bei Tieren können Heilbehandlungskosten auch über den Wert des Tieres hinaus ersetzt werden.
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Sind geliehene Sachen über die Haftpflicht versichert?
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