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Haftpflicht zahlt nur den Zeitwert: Wer zahlt den Rest?

Kurz gesagt

Die Haftpflicht zahlt nur den Zeitwert, weil die geschädigte Person rechtlich nur diesen Wert verlangen kann. Wer zahlt den Rest? In der Regel niemand: Den Unterschied zum Neupreis trägt die geschädigte Person. Ausnahmen sind Tarife mit Neuwertklausel, etwa für Sachen bis zwei Jahre und bis 10.000 Euro, oder ihre eigene Hausrat, wenn eine dort versicherte Gefahr den Schaden auslöste.

Haftpflicht zahlt nur den Zeitwert: Wer zahlt den Rest?

Was es kostet

Was Neuwertklauseln in der Privathaftpflicht leisten und was Tarife kosten, nach öffentlich genannten Beispielen.

BeispielRichtwert
Sehr guter Familientarif im Test, ohne Zusatzbausteineab 48 Euro im Jahr, Schnitt aller Tarife 99 Euro
Neuwert für verursachte Schäden an Sachen bis zwei Jahrebis 10.000 Euro je Schaden, nur im Premiumtarif
Reparatur statt Totalschadenbis 130 Prozent des Zeitwerts in Komfort- und Premiumtarifen

Stand Oktober 2026, aus Testergebnissen und einer Tarifbeschreibung von 2024.

Altersgrenzen und Höchstbeträge unterscheiden sich je Tarif; maßgeblich sind die Bedingungen.

Der Zeitwert im Rechenbeispiel ist ein angenommener Richtwert aus der Angebotspraxis.

Rechenbeispiel

Notebook beim Spieleabend vom Tisch gestoßen

Ein Gast reißt am Kabel, das drei Jahre alte Notebook der Gastgeberin fällt und ist nicht mehr zu reparieren.

Neupreis eines vergleichbaren Geräts1.200 Euro
Zeitwert nach drei Jahren (angenommen)450 Euro
Zahlung der Haftpflicht des Gastes450 Euro
Lücke zum Neupreis750 Euro
Neuwertklausel greift?nein, Gerät älter als zwei Jahre

Die Gastgeberin erhält 450 Euro und trägt 750 Euro selbst, sofern der Gast nicht freiwillig etwas dazugibt.

Warum die Haftpflicht nur den Zeitwert ersetzt

Wer einen Schaden verursacht, muss den Zustand herstellen, der ohne das Missgeschick bestünde (§ 249 BGB). War der Fernseher fünf Jahre alt, ist das ein fünf Jahre alter Fernseher und kein neuer. Bekäme die geschädigte Person den Neupreis, stünde sie besser da als vorher. Die Rechtsprechung zieht diesen Vorteil als Abzug neu für alt ab.

Die Privathaftpflicht zahlt nur, was Sie rechtlich schulden. Sie kann also gar nicht mehr als den Zeitwert leisten, solange Ihr Tarif keine freiwillige Mehrleistung enthält. Der Zeitwert ist grob der Neupreis abzüglich Alter und Abnutzung; oft orientiert er sich am Preis einer vergleichbaren gebrauchten Sache.

Wer den Rest zum Neupreis zahlen kann

Ohne besondere Vereinbarung bleibt die Differenz bei der geschädigten Person. Fünf Wege können die Lücke trotzdem schließen, keiner davon greift automatisch.

WerWannGrenze
Haftpflicht des Verursachers mit NeuwertklauselTarif sieht Neuwert für junge Sachen vorim Beispieltarif bis 10.000 Euro, Sachen bis zwei Jahre
Haftpflicht der geschädigten Person mit Differenzleistungeigene Sache von Dritten beschädigtnur wenn der eigene Tarif das vorsieht, Grenzen laut Bedingungen
Hausrat der geschädigten PersonBrand, Leitungswasser, Sturm oder EinbruchNeuwert, Versicherer nimmt danach Rückgriff
Verursacher aus eigener Taschefreiwillig, etwa unter Freundenkeine, aber erst nach der Regulierung
Hersteller oder HändlerGerät noch in Garantie und reparierbarnur bei Mängeln, nicht bei Unfallschäden

Reparatur kann günstiger für beide sein

Lässt sich die Sache reparieren, zahlt die Haftpflicht in der Regel die Reparaturkosten, solange sie den Zeitwert nicht deutlich übersteigen. Für die geschädigte Person ist das oft besser als ein Zeitwertbetrag, denn nach der Reparatur hat sie ihr Gerät wieder.

Einige neuere Tarife erlauben ausdrücklich eine Reparatur bis 130 Prozent des Zeitwerts. Bei einem drei Jahre alten E-Bike mit 1.200 Euro Zeitwert wären das bis 1.560 Euro für die Werkstatt statt 1.200 Euro bei Totalschaden.

Die eigene Hausrat als stiller Retter

Läuft Wasser aus der Waschmaschine des Nachbarn in Ihre Wohnung, ist das ein Leitungswasserschaden. Ihre eigene Hausratversicherung ersetzt dann Ihre Möbel zum Neuwert. Danach holt sie sich das Geld beim Nachbarn oder dessen Haftpflicht zurück (§ 86 VVG). Sie selbst müssen den Zeitwertstreit nicht führen.

Das gilt nur für Gefahren, die in der Hausrat versichert sind. Wirft ein Gast Ihr Notebook vom Tisch, ist das kein Hausratschaden; dann bleibt es beim Zeitwert aus seiner Haftpflicht.

Wann sich eine Neuwertklausel nicht lohnt

Die Klauseln gelten fast immer nur für sehr junge Sachen. Die meisten Haftpflichtschäden betreffen ältere Dinge wie Brillen, Handys oder Möbel, bei denen die Klausel nicht greift. Allein wegen der Neuwertklausel einen teureren Tarif zu wählen, lohnt sich selten.

Wichtiger sind eine hohe Deckungssumme, Schäden an geliehenen und gemieteten Sachen sowie der Forderungsausfallschutz. Eine Neuwertklausel ist ein Plus, aber kein Grund für einen Wechsel.

Schritt für Schritt

  1. Schaden sofort Ihrer Haftpflicht melden und noch nichts zusagen.
  2. Kaufbeleg, Alter und Fotos der beschädigten Sache sammeln.
  3. Prüfen lassen, ob eine Reparatur möglich ist, bevor ersetzt wird.
  4. In den Bedingungen beider Seiten nach einer Neuwertklausel suchen.
  5. Bei Feuer, Wasser oder Sturm die Hausrat der geschädigten Person einschalten.
  6. Erst nach der Abrechnung entscheiden, ob Sie freiwillig etwas drauflegen.

Checkliste

  • Alter und Neupreis der beschädigten Sache bekannt
  • Reparaturangebot eingeholt
  • Neuwertklausel im eigenen Tarif geprüft, mit Altersgrenze und Höchstbetrag
  • Hausrat der geschädigten Person bei versicherter Gefahr einbezogen
  • Keine Zahlungszusage vor der Entscheidung des Versicherers

Häufige Fehler

  • Dem Geschädigten am Unfallort den Neupreis versprechen
  • Eine reparierbare Sache gleich entsorgen und so den Nachweis verlieren
  • Die eigene Hausrat bei einem Wasserschaden vom Nachbarn vergessen
  • Glauben, die Neuwertklausel gelte für alle Sachen ohne Altersgrenze

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Darf ich dem Geschädigten die Differenz selbst bezahlen?

Ja.

Ihr Versicherungsschutz bleibt dabei bestehen.

Zahlen Sie aber erst, wenn Ihr Versicherer abgerechnet hat, sonst bleiben Sie auf Beträgen sitzen,

die er nicht anerkennt.

Wie berechnet der Versicherer den Zeitwert?

Er geht vom Neupreis aus und zieht einen Betrag für Alter, Abnutzung und Zustand ab.

Häufig vergleicht er auch Preise für gleichwertige gebrauchte Sachen.

Muss ich als Geschädigter den Zeitwert akzeptieren?

Den Grundsatz ja, die Höhe nicht.

Legen Sie Kaufbeleg, Fotos und Vergleichsangebote vor, wenn Ihnen der Betrag zu niedrig erscheint.

Gilt der Abzug auch bei Kleidung und Brillen?

Ja, auch hier wird nach Alter und Zustand gerechnet.

Bei Brillengläsern zählt oft nur noch ein kleiner Restwert, wenn die Brille mehrere Jahre alt war.

Zahlt die Haftpflicht bei neuen Sachen den vollen Preis?

Bei einer Sache, die erst wenige Wochen alt ist, liegt der Zeitwert nahe am Neupreis.

Eine Neuwertklausel im Tarif kann die Lücke dann ganz schließen.

Was ist mit Tieren oder Erinnerungsstücken?

Für Erinnerungswert gibt es im Haftpflichtrecht in der Regel kein Geld.

Bei Tieren können Heilbehandlungskosten auch über den Wert des Tieres hinaus ersetzt werden.

Quellen

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