Welche Versicherungen brauche ich als Student?
Welche Versicherungen brauche ich als Student? Pflicht ist nur die Krankenversicherung: bis 2 …
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Kurz gesagt
Welche Versicherungen brauche ich nach dem Studium? Zuerst eine neue Krankenversicherung: Die studentische endet mit dem Semester der Exmatrikulation. Ohne Job zahlen Sie als freiwilliges Mitglied etwa 260 bis 280 Euro im Monat, unter 23 ohne Arbeit hilft oft die Familienversicherung. Auch die Haftpflicht über die Eltern endet meist, eine eigene kostet etwa 4 bis 10 Euro im Monat.
Was nach dem Studium neu dazukommen kann, Werte 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Freiwillige Krankenversicherung ohne Einkommen, Mindestbemessung 1.318,33 Euro | etwa 260 bis 280 Euro im Monat mit Pflege |
| Familienversicherung über die Eltern, unter 23 und nicht erwerbstätig | 0 Euro bei höchstens 565 Euro Einkommen im Monat |
| Eigene Privathaftpflicht, Singletarif | etwa 4 bis 10 Euro im Monat |
| Eigene Hausrat für eine kleine Wohnung | ab etwa 25 Euro im Jahr |
Werte 2026 aus den Rechengrößen und veröffentlichten Tarifbeispielen.
Der Mindestbeitrag hängt vom Zusatzbeitrag Ihrer Kasse und vom Pflegezuschlag für Kinderlose ab.
Das Rechenbeispiel ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.
Norman Nammert holt als Versicherungsmakler Angebote für Haftpflicht,
Hausrat und Berufsunfähigkeit ein.
Rechenbeispiel
So überbrückt sie die Monate zwischen Studium und erstem Job.
| Studentische Krankenversicherung | läuft bis 31. März, Ende des Wintersemesters |
| April bis Juli: freiwillige Mitgliedschaft ohne Einkommen | etwa 260 bis 280 Euro im Monat |
| Eigene Privathaftpflicht ab April | etwa 5 Euro im Monat |
| Eigene Hausrat für die 35 Quadratmeter Wohnung | etwa 3 Euro im Monat |
Für vier Monate Übergang rund 1.070 bis 1.150 Euro, fast alles für die Krankenkasse. Ab August zahlt sie den Kassenbeitrag anteilig über das Gehalt.
Mit dem Studium enden gleich mehrere Schutzwege, die Sie als Student nicht selbst bezahlt haben. Wer sie nicht ersetzt, hat in der Zeit zwischen Abschluss und erstem Job Lücken. Diese Seite geht um genau diese Übergangszeit; was im ersten Job dazukommt, steht auf der Seite zum Berufseinstieg.
Die Tabelle zeigt, was nach dem Studium endet und was an seine Stelle tritt.
| Versicherung | Endet | Danach |
|---|---|---|
| Studentische Krankenversicherung | mit dem Semester der Exmatrikulation | Job, Familienversicherung oder freiwillige Mitgliedschaft |
| Privathaftpflicht der Eltern | meist mit dem Ende der ersten Ausbildung | eigene Privathaftpflicht |
| Hausrat der Eltern für die Studentenwohnung | spätestens mit eigenem Hausstand | eigene Hausrat |
| Gesetzliche Unfallversicherung im Studium | mit dem Studium | im Job wieder über den Arbeitgeber |
| Berufsunfähigkeit aus dem Studium | läuft weiter | Rente an das Einkommen anpassen |
Die Mitgliedschaft als versicherungspflichtiger Student endet nach § 190 Abs. 9 SGB V mit Ablauf des Semesters, in dem Sie exmatrikuliert werden, spätestens mit dem Semester, in dem Sie 30 werden. Schreiben Sie sich direkt für einen Master ein, bleiben Sie Student.
Fangen Sie danach in einem Job an, sind Sie über den Arbeitgeber pflichtversichert. Suchen Sie noch, führt die Kasse Sie nach § 188 Abs. 4 SGB V als freiwilliges Mitglied weiter. Ohne Einkommen kostet das etwa 260 bis 280 Euro im Monat, deutlich mehr als der Studententarif.
Günstiger geht es nur in zwei Fällen: Sind Sie jünger als 23 und nicht erwerbstätig, können Sie über die Eltern familienversichert sein (§ 10 Abs. 2 SGB V). Beziehen Sie Grundsicherungsgeld (bis 30. Juni 2026 Bürgergeld), sind Sie darüber pflichtversichert. Arbeitslosengeld bekommen Absolventen meist nicht, weil dafür 12 Monate versicherungspflichtige Arbeit in den letzten 30 Monaten nötig sind.
In der Privathaftpflicht der Eltern sind unverheiratete Kinder üblicherweise während der ersten Ausbildung mitversichert, das Studium eingeschlossen. Mit dem Abschluss endet das in vielen Verträgen. Manche Tarife lassen den Schutz eine Zeit lang weiterlaufen, etwa bei Arbeitslosigkeit oder bis zum Master; das steht in den Bedingungen der Eltern.
Eine eigene Privathaftpflicht kostet etwa 4 bis 10 Euro im Monat. Lassen Sie sie direkt am Tag nach dem Ende der Mitversicherung beginnen, damit kein Tag ohne Schutz bleibt.
Nach den Musterbedingungen schützt die Hausrat der Eltern auch Sachen eines Kindes, das zur Ausbildung woanders wohnt, solange es keinen eigenen Hausstand gründet. Nach dem Studium fällt der Grund Ausbildung weg.
Bleiben Sie in Ihrer Wohnung oder ziehen Sie für den Job um, brauchen Sie eine eigene Hausratversicherung, für eine kleine Wohnung oft ab etwa 25 Euro im Jahr. Ziehen Sie vorübergehend zurück zu den Eltern, sind Ihre Sachen dort wieder über deren Vertrag geschützt.
Haben Sie im Studium eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, läuft sie weiter. Die Rente passt aber oft zum Studentenbudget, nicht zum Einstiegsgehalt. Viele Verträge erlauben beim Berufsstart eine Erhöhung ohne neue Gesundheitsprüfung, wenn Sie sie innerhalb der im Vertrag genannten Frist beantragen.
Haben Sie noch keine, ist die Zeit nach dem Studium ein guter Moment für einen Abschluss: Sie sind meist jung und gesund, und der künftige Beruf steht fest.
Eine Risikolebensversicherung brauchen Sie erst, wenn jemand von Ihrem Einkommen lebt oder ein Kredit abgesichert werden muss. Rentenverträge mit langer Bindung schließen Sie besser, wenn das Gehalt feststeht.
Auch Zusatzversicherungen für Zahn oder Krankenhaus haben Zeit. In der Übergangszeit nach dem Studium zählt vor allem, dass Krankenversicherung und Haftpflicht nahtlos laufen.
Fragen und Antworten
Bis zum Ende des Semesters, in dem Sie exmatrikuliert werden.
Danach brauchen Sie eine andere Versicherung.
Ja,
wenn Sie jünger als 23 und nicht erwerbstätig sind und Ihr Einkommen höchstens 565 Euro im Monat
beträgt.
Ab 23 geht das ohne Ausbildung nicht mehr.
Als freiwilliges Mitglied ohne Einkommen etwa 260 bis 280 Euro im Monat mit Pflege,
je nach Zusatzbeitrag.
Das hängt vom Tarif der Eltern ab.
Manche verlängern den Schutz bei Arbeitslosigkeit nach der Ausbildung,
viele beenden ihn mit dem Abschluss.
Meist nicht, denn dafür brauchen Sie 12 Monate versicherungspflichtige Arbeit in den letzten 30
Monaten.
Jobs neben dem Studium zählen nicht, denn Studierende sind darin nach § 27 Abs.
4 SGB III arbeitslosenversicherungsfrei.
Wenn Sie sich direkt für den Master einschreiben, ja.
Liegt eine Lücke mit Exmatrikulation dazwischen,
endet die studentische Versicherung mit dem Semester.
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