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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen

Welche Versicherungen brauche ich nach dem Studium?

Kurz gesagt

Welche Versicherungen brauche ich nach dem Studium? Zuerst eine neue Krankenversicherung: Die studentische endet mit dem Semester der Exmatrikulation. Ohne Job zahlen Sie als freiwilliges Mitglied etwa 260 bis 280 Euro im Monat, unter 23 ohne Arbeit hilft oft die Familienversicherung. Auch die Haftpflicht über die Eltern endet meist, eine eigene kostet etwa 4 bis 10 Euro im Monat.

Welche Versicherungen brauche ich nach dem Studium?

Was es kostet

Was nach dem Studium neu dazukommen kann, Werte 2026.

BeispielRichtwert
Freiwillige Krankenversicherung ohne Einkommen, Mindestbemessung 1.318,33 Euroetwa 260 bis 280 Euro im Monat mit Pflege
Familienversicherung über die Eltern, unter 23 und nicht erwerbstätig0 Euro bei höchstens 565 Euro Einkommen im Monat
Eigene Privathaftpflicht, Singletarifetwa 4 bis 10 Euro im Monat
Eigene Hausrat für eine kleine Wohnungab etwa 25 Euro im Jahr

Werte 2026 aus den Rechengrößen und veröffentlichten Tarifbeispielen.

Der Mindestbeitrag hängt vom Zusatzbeitrag Ihrer Kasse und vom Pflegezuschlag für Kinderlose ab.

Das Rechenbeispiel ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.

Norman Nammert holt als Versicherungsmakler Angebote für Haftpflicht,

Hausrat und Berufsunfähigkeit ein.

Rechenbeispiel

Absolventin, 26 Jahre, Exmatrikulation im März, Job ab August

So überbrückt sie die Monate zwischen Studium und erstem Job.

Studentische Krankenversicherungläuft bis 31. März, Ende des Wintersemesters
April bis Juli: freiwillige Mitgliedschaft ohne Einkommenetwa 260 bis 280 Euro im Monat
Eigene Privathaftpflicht ab Apriletwa 5 Euro im Monat
Eigene Hausrat für die 35 Quadratmeter Wohnungetwa 3 Euro im Monat

Für vier Monate Übergang rund 1.070 bis 1.150 Euro, fast alles für die Krankenkasse. Ab August zahlt sie den Kassenbeitrag anteilig über das Gehalt.

Was nach dem Studium wann endet

Mit dem Studium enden gleich mehrere Schutzwege, die Sie als Student nicht selbst bezahlt haben. Wer sie nicht ersetzt, hat in der Zeit zwischen Abschluss und erstem Job Lücken. Diese Seite geht um genau diese Übergangszeit; was im ersten Job dazukommt, steht auf der Seite zum Berufseinstieg.

Die Tabelle zeigt, was nach dem Studium endet und was an seine Stelle tritt.

VersicherungEndetDanach
Studentische Krankenversicherungmit dem Semester der ExmatrikulationJob, Familienversicherung oder freiwillige Mitgliedschaft
Privathaftpflicht der Elternmeist mit dem Ende der ersten Ausbildungeigene Privathaftpflicht
Hausrat der Eltern für die Studentenwohnungspätestens mit eigenem Hausstandeigene Hausrat
Gesetzliche Unfallversicherung im Studiummit dem Studiumim Job wieder über den Arbeitgeber
Berufsunfähigkeit aus dem Studiumläuft weiterRente an das Einkommen anpassen

Krankenversicherung nach dem Studium

Die Mitgliedschaft als versicherungspflichtiger Student endet nach § 190 Abs. 9 SGB V mit Ablauf des Semesters, in dem Sie exmatrikuliert werden, spätestens mit dem Semester, in dem Sie 30 werden. Schreiben Sie sich direkt für einen Master ein, bleiben Sie Student.

Fangen Sie danach in einem Job an, sind Sie über den Arbeitgeber pflichtversichert. Suchen Sie noch, führt die Kasse Sie nach § 188 Abs. 4 SGB V als freiwilliges Mitglied weiter. Ohne Einkommen kostet das etwa 260 bis 280 Euro im Monat, deutlich mehr als der Studententarif.

Günstiger geht es nur in zwei Fällen: Sind Sie jünger als 23 und nicht erwerbstätig, können Sie über die Eltern familienversichert sein (§ 10 Abs. 2 SGB V). Beziehen Sie Grundsicherungsgeld (bis 30. Juni 2026 Bürgergeld), sind Sie darüber pflichtversichert. Arbeitslosengeld bekommen Absolventen meist nicht, weil dafür 12 Monate versicherungspflichtige Arbeit in den letzten 30 Monaten nötig sind.

Haftpflicht: wann der Schutz über die Eltern endet

In der Privathaftpflicht der Eltern sind unverheiratete Kinder üblicherweise während der ersten Ausbildung mitversichert, das Studium eingeschlossen. Mit dem Abschluss endet das in vielen Verträgen. Manche Tarife lassen den Schutz eine Zeit lang weiterlaufen, etwa bei Arbeitslosigkeit oder bis zum Master; das steht in den Bedingungen der Eltern.

Eine eigene Privathaftpflicht kostet etwa 4 bis 10 Euro im Monat. Lassen Sie sie direkt am Tag nach dem Ende der Mitversicherung beginnen, damit kein Tag ohne Schutz bleibt.

Hausrat: die Studentenwohnung wird zur eigenen Wohnung

Nach den Musterbedingungen schützt die Hausrat der Eltern auch Sachen eines Kindes, das zur Ausbildung woanders wohnt, solange es keinen eigenen Hausstand gründet. Nach dem Studium fällt der Grund Ausbildung weg.

Bleiben Sie in Ihrer Wohnung oder ziehen Sie für den Job um, brauchen Sie eine eigene Hausratversicherung, für eine kleine Wohnung oft ab etwa 25 Euro im Jahr. Ziehen Sie vorübergehend zurück zu den Eltern, sind Ihre Sachen dort wieder über deren Vertrag geschützt.

Berufsunfähigkeit: aus dem Studium in den Beruf

Haben Sie im Studium eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, läuft sie weiter. Die Rente passt aber oft zum Studentenbudget, nicht zum Einstiegsgehalt. Viele Verträge erlauben beim Berufsstart eine Erhöhung ohne neue Gesundheitsprüfung, wenn Sie sie innerhalb der im Vertrag genannten Frist beantragen.

Haben Sie noch keine, ist die Zeit nach dem Studium ein guter Moment für einen Abschluss: Sie sind meist jung und gesund, und der künftige Beruf steht fest.

Was Sie nach dem Studium noch nicht brauchen

Eine Risikolebensversicherung brauchen Sie erst, wenn jemand von Ihrem Einkommen lebt oder ein Kredit abgesichert werden muss. Rentenverträge mit langer Bindung schließen Sie besser, wenn das Gehalt feststeht.

Auch Zusatzversicherungen für Zahn oder Krankenhaus haben Zeit. In der Übergangszeit nach dem Studium zählt vor allem, dass Krankenversicherung und Haftpflicht nahtlos laufen.

Schritt für Schritt

  1. Exmatrikulationsdatum festlegen und das Semesterende als Stichtag notieren.
  2. Krankenkasse fragen, wie es ab dem Stichtag weitergeht: Job, Familienversicherung oder freiwillig.
  3. Bei der freiwilligen Versicherung den Einkommensfragebogen sofort ausfüllen.
  4. In der Haftpflicht der Eltern nachlesen, wann der Schutz für Sie endet, und eine eigene Haftpflicht beginnen lassen.
  5. Mit eigener Wohnung eine Hausrat abschließen.
  6. Eine bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung auf das Gehalt anpassen.

Checkliste

  • Krankenversicherung ab Semesterende geklärt
  • Einkommensfragebogen der Kasse abgegeben
  • Eigene Privathaftpflicht ohne Lücke
  • Hausrat für die eigene Wohnung
  • Berufsunfähigkeit geprüft oder angepasst
  • Studienbescheinigungen für spätere Nachweise aufbewahrt

Häufige Fehler

  • Glauben, die Studentenversicherung laufe bis zum ersten Gehalt weiter
  • Den Einkommensfragebogen nicht beantworten und den Höchstbeitrag zahlen
  • Sich auf die Haftpflicht der Eltern verlassen, obwohl sie mit dem Abschluss endet
  • Die Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente beim Berufsstart verpassen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Wie lange bin ich nach dem Studium noch studentisch krankenversichert?

Bis zum Ende des Semesters, in dem Sie exmatrikuliert werden.

Danach brauchen Sie eine andere Versicherung.

Kann ich nach dem Studium wieder über meine Eltern versichert werden?

Ja,

wenn Sie jünger als 23 und nicht erwerbstätig sind und Ihr Einkommen höchstens 565 Euro im Monat

beträgt.

Ab 23 geht das ohne Ausbildung nicht mehr.

Was kostet die Krankenkasse nach dem Studium ohne Job?

Als freiwilliges Mitglied ohne Einkommen etwa 260 bis 280 Euro im Monat mit Pflege,

je nach Zusatzbeitrag.

Bin ich während der Jobsuche über meine Eltern haftpflichtversichert?

Das hängt vom Tarif der Eltern ab.

Manche verlängern den Schutz bei Arbeitslosigkeit nach der Ausbildung,

viele beenden ihn mit dem Abschluss.

Bekomme ich nach dem Studium Arbeitslosengeld?

Meist nicht, denn dafür brauchen Sie 12 Monate versicherungspflichtige Arbeit in den letzten 30

Monaten.

Jobs neben dem Studium zählen nicht, denn Studierende sind darin nach § 27 Abs.

4 SGB III arbeitslosenversicherungsfrei.

Bleibe ich zwischen Bachelor und Master Student?

Wenn Sie sich direkt für den Master einschreiben, ja.

Liegt eine Lücke mit Exmatrikulation dazwischen,

endet die studentische Versicherung mit dem Semester.

Quellen

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