Welche Versicherungen brauche ich, wenn ich arbeitslos werde?
Werden Sie arbeitslos, versichert die Arbeitsagentur Sie während des Arbeitslosengelds in der …
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Kurz gesagt
Wie bin ich krankenversichert, wenn ich arbeitslos werde oder kündige? Mit Arbeitslosengeld sind Sie pflichtversichert, die Beiträge trägt die Agentur für Arbeit. Das gilt auch während einer Sperrzeit von bis zu 12 Wochen nach eigener Kündigung. Ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld führt die Kasse Sie als freiwilliges Mitglied weiter, ohne Einkommen für etwa 260 bis 280 Euro im Monat.
Was die Krankenversicherung nach Jobende kostet, Werte 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Arbeitslosengeld, auch während einer Sperrzeit | 0 Euro, die Agentur trägt die Beiträge |
| Freiwillige Mitgliedschaft ohne Einkommen, Mindestbemessung 1.318,33 Euro | etwa 260 bis 280 Euro im Monat mit Pflege |
| Familienversicherung über den Ehe- oder Lebenspartner | 0 Euro bei höchstens 565 Euro Einkommen im Monat |
| Privatversichert mit Arbeitslosengeld und Befreiung | Agentur zahlt bis zur Höhe des gesetzlichen Beitrags mit 2,9 Prozent Durchschnittszusatzbeitrag |
Werte 2026 aus den Rechengrößen der Sozialversicherung.
Der Mindestbeitrag hängt vom Zusatzbeitrag Ihrer Kasse und vom Pflegezuschlag für Kinderlose ab.
Das Rechenbeispiel ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.
Norman Nammert berät als Versicherungsmakler zu Zusatzversicherungen,
die gesetzliche Kasse wählen Sie selbst.
Rechenbeispiel
So ist sie versichert, wenn sie sich rechtzeitig meldet und 12 Wochen Sperrzeit bekommt.
| Arbeitsuchend gemeldet | Ende Dezember, drei Monate vorher |
| 1. April bis 23. Juni: Sperrzeit | kein Arbeitslosengeld, Krankenversicherung über die Agentur, 0 Euro |
| Ab 24. Juni: Arbeitslosengeld | weiter pflichtversichert, 0 Euro |
| Zum Vergleich: ohne Arbeitslosmeldung | freiwillig versichert, etwa 260 bis 280 Euro im Monat |
Mit Meldung zahlt sie nichts für die Krankenkasse. Ohne Meldung kämen allein in den 12 Wochen rund 730 bis 780 Euro zusammen.
Wer Arbeitslosengeld bezieht, ist nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Die Beiträge trägt nach § 251 Abs. 4a SGB V die Bundesagentur für Arbeit. Sie bleiben bei Ihrer bisherigen Kasse und behalten Ihre Karte.
Werden Sie während des Bezugs krank, zahlt die Agentur das Arbeitslosengeld bis zu sechs Wochen weiter (§ 146 SGB III). Melden Sie die Arbeitsunfähigkeit wie bisher, nur jetzt an die Agentur statt an den Arbeitgeber.
Kündigen Sie selbst ohne wichtigen Grund, verhängt die Agentur meist eine Sperrzeit von 12 Wochen (§ 159 Abs. 3 SGB III). In dieser Zeit ruht das Geld, die Krankenversicherung aber nicht: Das Gesetz behandelt Sie so, als bezögen Sie Arbeitslosengeld.
Voraussetzung ist, dass Sie sich arbeitslos melden und einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, also in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet haben. Wer kündigt und sich nicht meldet, verliert diesen Schutz.
Dasselbe gilt, wenn das Arbeitslosengeld wegen einer Urlaubsabgeltung ruht: Auch dann bleiben Sie über die Agentur versichert.
| Lage nach dem Job | Krankenversicherung | Ihr Beitrag |
|---|---|---|
| Arbeitslosengeld | Pflichtversicherung über die Agentur | 0 Euro |
| Sperrzeit nach eigener Kündigung | Pflichtversicherung läuft weiter | 0 Euro |
| Neuer Job binnen eines Monats | nachgehender Anspruch, danach neue Pflichtversicherung | 0 Euro |
| Kein Anspruch auf Arbeitslosengeld | freiwillige Mitgliedschaft | etwa 260 bis 280 Euro im Monat ohne Einkommen |
| Partner gesetzlich versichert, Ihr Einkommen bis 565 Euro | Familienversicherung | 0 Euro |
| Grundsicherungsgeld (bis 30. Juni 2026 Bürgergeld) | Pflichtversicherung über das Jobcenter | 0 Euro |
Haben Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, etwa nach einem kurzen Job oder bei einer selbst gewählten Auszeit, endet die Pflichtversicherung mit dem letzten Arbeitstag. Die Kasse führt Sie dann nach § 188 Abs. 4 SGB V automatisch als freiwilliges Mitglied weiter. Ohne Versicherung stehen Sie also nicht da, aber mit eigener Rechnung.
Ohne Einkommen rechnet die Kasse mit der Mindestbemessung von 1.318,33 Euro im Monat. Mit Pflege und durchschnittlichem Zusatzbeitrag ergibt das etwa 260 bis 280 Euro im Monat. Haben Sie Ersparnisse mit Zinsen, Mieteinnahmen oder ein Einkommen Ihres Ehepartners, kann der Beitrag höher ausfallen.
Nach dem Ende der Pflichtversicherung haben Sie nach § 19 Abs. 2 SGB V noch längstens einen Monat Anspruch auf Leistungen, solange Sie nicht erwerbstätig sind. Fangen Sie in diesem Monat einen neuen Job an, entsteht keine freiwillige Versicherung und kein eigener Beitrag.
Ist Ihr Ehe- oder eingetragener Lebenspartner gesetzlich versichert und liegt Ihr Einkommen bei höchstens 565 Euro im Monat, geht die beitragsfreie Familienversicherung vor. Melden Sie das der Kasse Ihres Partners früh, damit die freiwillige Versicherung gar nicht erst beginnt.
Mit Arbeitslosengeld werden auch Privatversicherte unter 55 grundsätzlich wieder gesetzlich versicherungspflichtig. Waren Sie in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert, können Sie sich binnen drei Monaten befreien lassen (§ 8 Abs. 1 Nr. 1a SGB V) und privat bleiben.
Dann übernimmt die Agentur nach § 174 SGB III Ihre privaten Beiträge, höchstens aber so viel, wie sie für die gesetzliche Versicherung zahlen müsste. Ein teurer Tarif kann also eine Lücke lassen, die Sie selbst zahlen. Ohne Arbeitslosengeld zahlen Privatversicherte ihren Beitrag ganz allein weiter.
Wechseln Sie nahtlos in einen neuen Job, ändert sich an Ihrer Krankenversicherung nichts außer dem Arbeitgeber. Auch wer direkt Arbeitslosengeld bekommt, muss bei der Kasse selbst nichts beantragen, die Agentur meldet Sie an.
Handeln sollten Sie, wenn zwischen Job und Arbeitslosengeld eine Lücke liegt oder wenn Sie bewusst ohne Leistungen pausieren. Dann lohnt es, vorher mit der Kasse über Familienversicherung oder Beitragshöhe zu sprechen.
Fragen und Antworten
Ja.
Ruht das Arbeitslosengeld wegen einer Sperrzeit, bleiben Sie nach § 5 Abs.
1 Nr.
2 SGB V pflichtversichert, die Agentur zahlt die Beiträge.
Als freiwilliges Mitglied ohne Einkommen etwa 260 bis 280 Euro im Monat mit Pflege,
je nach Zusatzbeitrag und Kinderzahl.
Ja,
wenn Ihr Partner gesetzlich versichert ist,
Sie verheiratet oder verpartnert sind und Ihr Einkommen höchstens 565 Euro im Monat beträgt.
Ohne Anschlussversicherung längstens einen Monat, solange Sie nicht arbeiten.
Danach greift die freiwillige Versicherung oder eine andere Pflichtversicherung.
Zunächst zahlt die Agentur das Arbeitslosengeld bei Krankheit bis zu sechs Wochen weiter.
Wie es danach weitergeht, klärt Ihre Krankenkasse.
Sie läuft unabhängig vom Job weiter.
Kündigen Sie sie nicht vorschnell,
ein neuer Abschluss bedeutet neue Wartezeiten und Gesundheitsfragen.
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