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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen

Welche Versicherungen brauchen angestellte Zahnärzte?

Kurz gesagt

Welche Versicherungen angestellte Zahnärzte brauchen: zuerst eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Infektionsklausel, weil das Versorgungswerk meist erst bei völliger Berufsunfähigkeit zahlt. Mit 30 Jahren kosten 1.000 Euro Rente ab etwa 31 Euro im Monat. Dazu die Bestätigung, dass Sie in der Haftpflicht der Praxis mitversichert sind, denn die Berufsordnung verlangt Schutz.

Welche Versicherungen brauchen angestellte Zahnärzte?

Was es kostet

Veröffentlichte Beitragsbeispiele und gesetzliche Vorgaben, Stand Oktober 2026.

BeispielRichtwert
Angestellter Zahnarzt, 30 Jahre, 1.000 Euro BU-Rente bis 67ab etwa 31 Euro im Monat
Angestellter Zahnarzt, 30 Jahre, 2.000 Euro BU-Rente bis 67ab etwa 62 Euro im Monat
Assistenzzahnarzt, 27 Jahre, 1.500 Euro BU-Renteetwa 42 bis 50 Euro im Monat
Angestellter Zahnarzt, 32 Jahre, 1.500 Euro BU-Renteetwa 48 bis 58 Euro im Monat
Privathaftpflicht für Singlesetwa 40 bis 120 Euro im Jahr

Stand Oktober 2026, aus den genannten Quellen.

Die Summen im Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.

Ihr Beitrag hängt von Alter, Gesundheit und Rentenhöhe ab; das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Angestellte Zahnärztin, 31 Jahre, MVZ in der Stadt, gelegentliche Vertretungen auf Honorar

Das MVZ versichert sie im Rahmen seiner Berufshaftpflicht, die Vertretungen auf eigene Rechnung aber nicht.

Berufsunfähigkeit, 2.000 Euro Rente bis 67, mit Infektionsklauseletwa 62 bis 80 Euro im Monat
Eigene Berufshaftpflicht für die VertretungenRichtwert etwa 15 bis 40 Euro im Monat
Privathaftpflichtetwa 4 bis 10 Euro im Monat

Zusammen etwa 81 bis 130 Euro im Monat. Ohne Vertretungen entfällt die eigene Haftpflicht.

Was Praxis und Versorgungswerk für angestellte Zahnärzte schon tragen

Die Musterberufsordnung der Bundeszahnärztekammer sagt in Paragraf 4 knapp: Der Zahnarzt muss gegen Haftpflichtansprüche aus seiner beruflichen Tätigkeit versichert sein. Das gilt auch in der Anstellung. In der Regel erfüllen angestellte Zahnärzte diese Pflicht über die Berufshaftpflicht der Praxis oder des MVZ, in der sie namentlich oder als Gruppe mitversichert sind.

Wer als Zahnärztin oder Zahnarzt Mitglied der Kammer ist, kann sich von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen und ist dann im Versorgungswerk. Das Versorgungswerk leistet auch bei Berufsunfähigkeit, in der Regel aber erst, wenn Sie den Beruf vollständig nicht mehr ausüben können. Gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sind Sie als Angestellte gesetzlich unfallversichert.

Reihenfolge: was angestellte Zahnärzte zuerst absichern

Die Reihenfolge folgt den Lücken. Für angestellte Zahnärzte wiegt der Verlust der Feinmotorik am schwersten, die Haftung ist meist über die Praxis gelöst.

RangVersicherungBeitragWarum
1Berufsunfähigkeit mit Infektionsklauseletwa 31 bis 62 Euro im Monat für 1.000 bis 2.000 Euro Rente, Eintritt mit 30Hände, Augen, Rücken und Infektionen
2Nachweis der Mitversicherung in der Praxishaftpflichtzahlt der PraxisinhaberPflicht aus der Berufsordnung
3Eigene Berufshaftpflicht nur für Nebentätigkeitje nach TätigkeitVertretungen, Gutachten, Hilfe außerhalb der Praxis
4Privathaftpflichtetwa 40 bis 120 Euro im JahrSchäden in der Freizeit
5Kranken- und Krankentagegeldje nach Tarifab 77.400 Euro Jahresgehalt ist die private Kasse wählbar

Berufsunfähigkeit: warum angestellte Zahnärzte günstig einsteigen

Zahnärzte werden von vielen Versicherern in eine gute Risikogruppe eingestuft. In einem veröffentlichten Beispiel kostet ein angestellter Zahnarzt mit 32 Jahren für 1.500 Euro Rente etwa 48 bis 58 Euro im Monat, ein Assistenzzahnarzt mit 27 Jahren etwa 42 bis 50 Euro. Gerade weil der Beitrag niedrig ist, lohnt es sich nicht, beim Bedingungswerk zu sparen.

Achten Sie bei der BU für Zahnärzte auf den Verzicht auf die abstrakte Verweisung und auf eine Infektionsklausel. Untersagt das Gesundheitsamt nach Paragraf 31 Infektionsschutzgesetz die Arbeit am Patienten, etwa nach einer Hepatitis, zahlt die BU mit Klausel, auch wenn Sie sich gesund fühlen.

Haftung: wann angestellte Zahnärzte eine eigene Police brauchen

Für Praxen mit Kassenzulassung schreibt Paragraf 95e SGB V eine Berufshaftpflicht mit mindestens 3 Millionen Euro je Versicherungsfall vor. Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass Sie als angestellter Zahnarzt darin mitversichert sind und welche Summe gilt.

Eine eigene Police brauchen Sie für alles, was außerhalb des Arbeitsvertrags liegt: Praxisvertretungen auf eigene Rechnung, Gutachten, Einsätze im zahnärztlichen Notdienst einer anderen Stelle oder Hilfe bei Hilfsprojekten. Wer eine eigene Praxis gründet, findet auf unseren Seiten zu den Betriebsarten die Absicherung für Selbstständige.

Was angestellte Zahnärzte meist nicht brauchen

Eine Praxisinhaltsversicherung oder Betriebsunterbrechung brauchen Sie als Angestellte nicht, das trägt der Inhaber. Eine Unfallversicherung ersetzt keine BU, weil die meisten Fälle von Berufsunfähigkeit durch Krankheit entstehen. Und ein Krankentagegeld lohnt erst, wenn Sie privat krankenversichert sind oder Ihr Gehalt deutlich über der Beitragsbemessungsgrenze liegt.

Schritt für Schritt

  1. Vom Arbeitgeber schriftlich bestätigen lassen, dass Sie in der Praxishaftpflicht mitversichert sind und mit welcher Summe.
  2. Leistungen des Versorgungswerks bei Berufsunfähigkeit nachlesen und mit Ihrem Netto vergleichen.
  3. BU mit Infektionsklausel und Verzicht auf abstrakte Verweisung beantragen, möglichst früh.
  4. Nebentätigkeiten auflisten und für sie eine eigene Haftpflicht prüfen.
  5. Bei Gehalt über 77.400 Euro über gesetzliche oder private Krankenversicherung entscheiden.

Checkliste

  • Bestätigung der Mitversicherung in der Praxishaftpflicht
  • BU mit Infektionsklausel
  • Verzicht auf abstrakte Verweisung
  • Haftpflicht für Vertretungen und Gutachten auf eigene Rechnung
  • Privathaftpflicht

Häufige Fehler

  • Das Versorgungswerk für eine vollwertige Berufsunfähigkeitsversicherung halten
  • Beim niedrigen BU-Beitrag am Bedingungswerk sparen
  • Vertretungen in anderen Praxen ohne eigene Haftpflicht übernehmen
  • Die BU erst nach der Niederlassung abschließen, wenn Alter und Befunde den Beitrag treiben

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Müssen angestellte Zahnärzte eine eigene Berufshaftpflicht haben?

Die Berufsordnung verlangt Haftpflichtschutz für die berufliche Tätigkeit.

In der Anstellung erfüllt das meist die Police der Praxis.

Eine eigene brauchen Sie für Tätigkeiten außerhalb des Arbeitsvertrags.

Zahlt das Versorgungswerk bei Berufsunfähigkeit?

Ja, aber meist erst, wenn Sie gar nicht mehr zahnärztlich arbeiten können.

Bei 50 Prozent Einschränkung zahlt eine private BU, das Versorgungswerk in der Regel nicht.

Was kostet eine BU für angestellte Zahnärzte?

In veröffentlichten Beispielen ab etwa 31 Euro im Monat für 1.000 Euro Rente bei Eintritt mit 30

Jahren und etwa 62 Euro für 2.000 Euro Rente.

Was bringt die Infektionsklausel?

Sie lässt die BU zahlen,

wenn eine Behörde Ihnen wegen einer Infektion die Arbeit am Patienten verbietet,

auch wenn Sie sich nicht krank fühlen.

Sind Infektionen eine Berufskrankheit?

Infektionskrankheiten bei Tätigkeit im Gesundheitsdienst stehen als Nummer 3101 in der

Berufskrankheiten-Verordnung.

Dann leistet die gesetzliche Unfallversicherung.

Quellen

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