Welche Berufe brauchen eine Berufshaftpflichtversicherung?
Welche Berufe eine Berufshaftpflichtversicherung brauchen, regelt oft das Berufsrecht. Pflich …
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Kurz gesagt
Welche Versicherungen angestellte Ärzte brauchen: eine eigene Berufshaftpflicht als Ergänzung zur Klinikpolice, denn die Berufsordnung verlangt ausreichenden Schutz und Nebentätigkeiten deckt die Klinik meist nicht. Dazu eine Berufsunfähigkeitsversicherung, weil das Versorgungswerk erst bei fast völliger Aufgabe des Arztberufs zahlt. Mit 27 Jahren kosten 1.500 Euro Rente ab etwa 48 Euro im Monat.
Veröffentlichte Beitragsbeispiele, Stand 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Assistenzärztin Innere, ohne OP, 27 Jahre, 1.500 Euro BU-Rente bis 67 | ab rund 48 bis 80 Euro im Monat |
| Allgemeinmediziner angestellt, 35 Jahre, 2.000 Euro BU-Rente | ab rund 75 bis 130 Euro im Monat |
| Chirurg in der Klinik, operativ, 38 Jahre, 2.500 Euro BU-Rente | ab rund 140 bis 230 Euro im Monat |
| Oberarzt kommunale Klinik, 50 Jahre, 3.000 Euro BU-Rente | ab rund 240 bis 410 Euro im Monat |
| Berufshaftpflicht für Ärzte, alle Formen | etwa 225 bis 6.500 Euro im Jahr, ab 18,75 Euro im Monat |
| Privathaftpflicht für Singles | etwa 40 bis 120 Euro im Jahr |
Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Beitragsbeispielen und Gesetzestexten.
Dass ergänzende Policen für Angestellte am unteren Ende der Spanne liegen,
und die Beträge im Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.
Ihr Beitrag hängt von Fachrichtung, Alter und Gesundheit ab; das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
Die Klinik deckt den Stationsdienst, die Notarztdienste auf eigene Rechnung aber nicht.
| Berufsunfähigkeit, 2.000 Euro Rente bis 67 | etwa 65 bis 110 Euro im Monat |
| Eigene Berufshaftpflicht mit Notarzttätigkeit | etwa 30 bis 80 Euro im Monat |
| Privathaftpflicht | etwa 4 bis 10 Euro im Monat |
Zusammen etwa 99 bis 200 Euro im Monat. Ohne Honorardienste reicht oft eine günstige Ergänzung zur Klinikpolice.
Für Fehler im Dienst haftet gegenüber Patienten in der Regel der Krankenhausträger, angestellte Ärzte sind über seine Betriebshaftpflicht abgesichert. Die Musterberufsordnung verpflichtet aber jede Ärztin und jeden Arzt, sich ausreichend gegen Haftpflichtansprüche aus der beruflichen Tätigkeit zu versichern, ausdrücklich auch im Arbeitsverhältnis. Nebentätigkeiten, Gutachten und Hilfe außerhalb des Dienstes deckt die Klinikpolice meist nicht.
Als Kammermitglied mit Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk können sich angestellte Ärzte von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen. Das Versorgungswerk zahlt dann bei Berufsunfähigkeit, aber erst, wenn Sie den Arztberuf nahezu vollständig aufgeben. Je nach Versorgungswerk kann sogar die Rückgabe der Approbation verlangt werden. Gesetzlich unfallversichert sind Sie als Angestellte trotzdem, für Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Infektionen im Dienst.
Die Reihenfolge folgt den Lücken: Haftung außerhalb der Klinikpolice und der Verlust der Arbeitskraft in Ihrer Fachrichtung wiegen am schwersten.
| Rang | Versicherung | Beitrag | Warum |
|---|---|---|---|
| 1 | Berufshaftpflicht als Ergänzung | Arztpolicen etwa 225 bis 6.500 Euro im Jahr, ergänzend für Angestellte am unteren Ende | Pflicht aus der Berufsordnung, Nebentätigkeit, Regress |
| 2 | Berufsunfähigkeit | etwa 48 bis 410 Euro im Monat | Versorgungswerk zahlt erst bei völliger Aufgabe |
| 3 | Kranken- und Krankentagegeld | je nach Tarif | über 77.400 Euro Gehalt Wahl zwischen gesetzlich und privat |
| 4 | Privathaftpflicht | etwa 40 bis 120 Euro im Jahr | Schäden in der Freizeit |
| 5 | Rechtsschutz mit Straf- und Arbeitsrecht | nach Tarif | Ermittlungsverfahren, Streit um Arbeitsvertrag |
Der Beitrag hängt stark davon ab, ob Sie operieren. Eine 27-jährige Assistenzärztin der Inneren ohne OP zahlt für 1.500 Euro Rente ab etwa 48 Euro, ein 38-jähriger Chirurg für 2.500 Euro ab etwa 140 Euro im Monat. Wer früh abschließt, zahlt weniger, weil Alter und Befunde den Beitrag treiben.
Für Ärzte wichtig ist eine Infektionsklausel. Untersagt das Gesundheitsamt nach dem Infektionsschutzgesetz die Arbeit am Patienten, etwa nach einer Hepatitis- oder HIV-Infektion, zahlt die BU mit Klausel, auch wenn Sie sich selbst gesund fühlen. Ohne Klausel bleibt der Versicherer in solchen Fällen oft leistungsfrei.
Eine eigene Berufshaftpflicht brauchen angestellte Ärzte vor allem für Tätigkeiten außerhalb des Arbeitsvertrags: Notarzt- oder Praxisvertretungen auf eigene Rechnung, Gutachten, Impfaktionen, ehrenamtliche Einsätze und die Hilfe beim Notfall im Zug. Dazu kommt der Rückgriff des Arbeitgebers bei grober Fahrlässigkeit.
Lassen Sie sich von der Klinik schriftlich bestätigen, wer über die Betriebshaftpflicht versichert ist und mit welcher Summe. Krankenhäuser haben nicht immer eine Police, die Assistenzärzte und Ärzte in Weiterbildung einschließt.
Liegt Ihr Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze von 77.400 Euro im Jahr 2026, können Sie zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen. Für Ärzte entscheidet weniger der heutige Beitrag als die Familienplanung, Vorerkrankungen und ein ausreichendes Krankentagegeld, falls Sie länger ausfallen.
Eine eigene Praxisinhaltsversicherung oder Betriebsunterbrechung brauchen Sie nur bei eigener Praxis, dafür gibt es eigene Seiten zu den Betriebsarten. Eine Unfallversicherung ersetzt keine BU. Und eine Berufshaftpflicht mit Praxisdeckung zahlt zu viel, wenn Sie nur als Angestellte mit gelegentlicher Nebentätigkeit arbeiten.
Fragen und Antworten
Die Berufsordnung verlangt ausreichenden Haftpflichtschutz, auch für Angestellte.
Den Dienst deckt meist die Klinik.
Eine eigene Police brauchen Sie für alles, was die Klinikpolice nicht erfasst.
Ja, aber nur, wenn Sie die ärztliche Tätigkeit nahezu vollständig aufgeben.
Bei 50 Prozent Einschränkung zahlt es nicht, eine private BU schon.
In veröffentlichten Beispielen ab 48 Euro im Monat für eine 27-jährige Assistenzärztin ohne OP und
ab 140 Euro für einen 38-jährigen Chirurgen, je nach Rentenhöhe.
Sie lässt die BU zahlen,
wenn eine Behörde Ihnen wegen einer Infektion die Arbeit am Patienten verbietet,
auch wenn Sie sich nicht krank fühlen.
Über die Klinik meist nicht, weil sie außerhalb des Dienstes liegt.
Eine eigene Berufshaftpflicht sollte die ärztliche Notfallhilfe ausdrücklich einschließen.
Ja, wie alle Beschäftigten.
Das gilt für Unfälle im Dienst,
auf dem direkten Weg und für anerkannte Berufskrankheiten wie Infektionen.
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