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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen

Welche Versicherungen brauchen Köche und Servicekräfte?

Kurz gesagt

Welche Versicherungen Köche und Servicekräfte brauchen: zuerst Schutz der Arbeitskraft, als Richtwert 70 bis 150 Euro im Monat für 1.200 Euro BU-Rente mit 30 Jahren, oder günstiger eine Grundfähigkeitsversicherung. Dazu Privathaftpflicht und Unfallversicherung. Wichtig: Trinkgeld zählt nicht für das Krankengeld, der Ausfall ist also größer, als die Abrechnung zeigt.

Welche Versicherungen brauchen Köche und Servicekräfte?

Was es kostet

Richtwerte aus veröffentlichten Ratgebern und Tarifbeispielen, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Berufsunfähigkeit, junge Menschen im Büro, zum Vergleichab unter 30 bis etwa 50 Euro im Monat
Faustregel körperlicher Beruf, Grundfähigkeit statt BUetwa 33 bis 50 Prozent des BU-Beitrags
Privathaftpflicht für Singlesetwa 40 bis 120 Euro im Jahr
Private Unfallversicherung, körperliche Berufe, 100.000 Euro Grundsummeetwa 120 bis 260 Euro im Jahr
Privat- und Berufsrechtsschutz, Singleetwa 250 Euro im Jahr
Koch, 30 Jahre, 1.200 Euro BU-Renteetwa 70 bis 150 Euro im Monat

Der letzte Wert ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.

Ihr Beitrag hängt von Tätigkeit, Alter, Gesundheit und Rentenhöhe ab.

Rechenbeispiel

Koch, 31 Jahre, 2.600 Euro brutto, chronisches Handekzem

Nach Jahren mit Feuchtarbeit und Reinigungsmitteln heilt das Ekzem nicht mehr ab. Er darf nicht mehr in der Küche arbeiten.

BerufsgenossenschaftVerfahren zur Berufskrankheit, Ausgang offen
Krankengeld nach sechs Wochenbis zu 78 Wochen
Erwerbsminderungsrentekeine, weil er in anderen Berufen arbeiten kann
Private BU mit 1.200 Euro Rentezahlt bei mindestens 50 Prozent Berufsunfähigkeit als Koch

Ohne private Absicherung hängt er vom Ausgang des Verfahrens bei der Berufsgenossenschaft ab. Mit Berufsunfähigkeitsversicherung bekommt er 1.200 Euro im Monat, unabhängig davon.

Was Köche und Servicekräfte gefährdet

Köche und Servicekräfte arbeiten unter Zeitdruck, mit Messern, heißen Pfannen und auf rutschigen Böden. Dazu kommen Stehen, Tragen und Nässe an den Händen. Versicherer stufen Köche und Servicekräfte bei Berufsunfähigkeit und Unfall deshalb in teurere Gruppen ein.

Das größte finanzielle Risiko ist nicht der einzelne Schnitt, sondern ein Leiden, das den Beruf beendet: kaputte Knie oder Rücken, ein Handekzem oder eine Allergie. Dann zahlt die gesetzliche Rente nur, wenn Sie in keinem Beruf mehr sechs Stunden täglich arbeiten können.

Was die Berufsgenossenschaft trägt und was nicht

Unfälle in der Küche, im Gastraum und auf dem direkten Weg zur Arbeit sind Arbeitsunfälle (§ 8 SGB VII). Die Berufsgenossenschaft des Betriebs zahlt Behandlung, Reha und bei bleibendem Schaden eine Verletztenrente.

Krankheiten zahlt sie nur, wenn sie als Berufskrankheit anerkannt sind. Schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen stehen in der Liste, ebenso bandscheibenbedingte Erkrankungen der Lendenwirbelsäule durch langjähriges schweres Heben. Die Anerkennung ist aber eine hohe Hürde, verlassen Sie sich nicht darauf.

EreignisWer zahltWas bleibt
Tiefer Schnitt in die Hand bei der ArbeitBerufsgenossenschaftprivate Unfallversicherung zusätzlich
Handekzem durch FeuchtarbeitBerufsgenossenschaft nur bei Anerkennungmeist Krankengeld, dann privat
Sturz beim Skifahren am freien TagKrankenkasse für die Behandlungprivate Unfallversicherung
Dauerhaft nicht mehr in der KücheRentenversicherung nur bei ErwerbsminderungBerufsunfähigkeitsrente nur privat

Trinkgeld: die unterschätzte Lücke

Trinkgeld von Gästen ist steuerfrei (§ 3 Nummer 51 EStG) und gehört deshalb auch nicht zum beitragspflichtigen Entgelt. Für Servicekräfte heißt das: Krankengeld, Arbeitslosengeld und Rente werden nur aus dem Lohn ohne Trinkgeld berechnet.

Wer im Service 300 Euro Trinkgeld im Monat bekommt, verliert bei Krankheit also deutlich mehr, als das Krankengeld auffängt. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung lässt sich allerdings auch nur auf das nachweisbare Einkommen abschließen. Planen Sie deshalb einen Notgroschen ein.

Reihenfolge für Köche und Servicekräfte

Für Köche und Servicekräfte ergibt sich diese Reihenfolge. Ist die Berufsunfähigkeitsversicherung zu teuer oder lehnt der Versicherer ab, ist eine Grundfähigkeitsversicherung die naheliegende Alternative.

PrioritätVersicherungTypischer Beitrag
1Berufsunfähigkeit oder GrundfähigkeitRichtwert 70 bis 150 Euro im Monat für die BU
2Privathaftpflichtetwa 40 bis 120 Euro im Jahr
3Private Unfallversicherungetwa 120 bis 260 Euro im Jahr bei körperlicher Arbeit
4Arbeitsrechtsschutz oder Gewerkschaftetwa 250 Euro im Jahr privat
meist unnötigeigene BetriebshaftpflichtSache des Restaurants

Haftung in Küche und Service

Fällt ein Tablett herunter oder geht Geschirr zu Bruch, ist das in der Regel leichte Fahrlässigkeit, für die Sie dem Arbeitgeber nichts schulden. Schüttet eine Servicekraft Rotwein über das Kleid eines Gastes, hält sich der Gast an das Restaurant, das für seine Mitarbeiter einsteht (§ 278 BGB).

Führen Sie ein eigenes Portemonnaie als Kellnerbörse, gelten für Fehlbeträge dieselben Regeln wie bei einer Kasse: Haftung nur bei Verschulden oder mit wirksamer Mankoabrede. Wer sich mit einem eigenen Lokal oder Catering selbstständig macht, braucht eine Betriebshaftpflicht; dafür gibt es eigene Seiten zu den Betriebsarten. Norman Nammert vermittelt als Versicherungsmakler; die Courtage zahlt der Versicherer.

Schritt für Schritt

  1. Tätigkeiten in Küche oder Service im Antrag genau beschreiben.
  2. Berufsunfähigkeitsversicherung anfragen, bei hohem Beitrag Grundfähigkeit vergleichen.
  3. Hautprobleme früh beim Betriebsarzt melden, damit sie dokumentiert sind.
  4. Private Unfallversicherung mit Progression ergänzen.
  5. Notgroschen für das fehlende Trinkgeld einplanen.

Checkliste

  • Arbeitskraft abgesichert
  • Gesundheitsfragen vollständig, auch Haut und Allergien
  • Unfallversicherung mit passender Gefahrengruppe
  • Privathaftpflicht vorhanden
  • Mankoabrede bei Kellnerbörse gelesen

Häufige Fehler

  • Mit dem Trinkgeld rechnen, als würde es im Krankheitsfall weiterlaufen
  • Hautprobleme verschweigen, weil sie gerade abgeheilt sind
  • Nur eine Unfallversicherung haben und Krankheit übersehen
  • Als Angestellter eine Betriebshaftpflicht kaufen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zählt Trinkgeld beim Krankengeld?

Nein.

Trinkgeld ist steuerfrei und gehört nicht zum beitragspflichtigen Lohn,

deshalb fließt es nicht in Krankengeld und Rente ein.

Ist ein Schnitt in der Küche ein Arbeitsunfall?

Ja, Verletzungen bei der Arbeit sind über die Berufsgenossenschaft des Betriebs versichert.

Muss ich zerbrochenes Geschirr bezahlen?

In der Regel nicht.

Das ist meist leichte Fahrlässigkeit, für die Arbeitnehmer nicht haften.

Warum ist die BU für Köche teuer?

Körperliche Berufe werden häufiger vor der Rente aufgegeben.

Eine Grundfähigkeitsversicherung kostet meist deutlich weniger.

Ist eine Hauterkrankung eine Berufskrankheit?

Schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen stehen in der Liste der Berufskrankheiten.

Ob Ihr Fall anerkannt wird, prüft die Berufsgenossenschaft.

Quellen

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