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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen

Welche Versicherungen brauchen Richter und Staatsanwälte?

Kurz gesagt

Welche Versicherungen Richter und Staatsanwälte brauchen, unterscheidet sich kaum von anderen Beamten: zuerst die Krankenversicherung zur Beihilfe, dann Schutz bei Dienstunfähigkeit, solange kein Ruhegehalt besteht, im höheren Dienst mit 35 Jahren ab etwa 118 Euro im Monat für 2.500 Euro Rente. Für Urteile haften Richter nur bei einer Straftat, eine Diensthaftpflicht bleibt trotzdem sinnvoll.

Welche Versicherungen brauchen Richter und Staatsanwälte?

Was es kostet

Richtwerte aus öffentlich genannten Tarifbeispielen, Stand 2025 und 2026.

BeispielRichtwert
Dienstunfähigkeit, höherer Dienst, 35 Jahre, 2.500 Euro Renteab etwa 118 Euro im Monat
Krankenversicherung zur Beihilfe, 30 Jahre, 50 Prozent Beihilfeetwa 250 bis 400 Euro im Monat
Privathaftpflicht mit Diensthaftpflicht für Verwaltung und Justizetwa 90 Euro im Jahr
Geldschäden von 3.000 auf 250.000 Euro erhöhenetwa 105 Euro im Jahr zusätzlich, netto
Rechtsschutz Privat und Beruf, eine Personetwa 250 Euro im Jahr

Die Beiträge stammen aus öffentlich genannten Tarifbeispielen,

die Gesetzesstellen und Musterbedingungen sind geprüft.

Die Werte im Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.

Ihr Beitrag hängt von Alter, Gesundheit und Dienstherr ab; das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Richterin auf Probe, 31, Landesdienst

Zwei Jahre im Dienst, ledig, gesund, die Ernennung auf Lebenszeit steht noch aus.

Krankenversicherung zur Beihilfeetwa 260 bis 400 Euro im Monat
Dienstunfähigkeit, 2.500 Euro Renteetwa 105 bis 125 Euro im Monat
Privathaftpflicht mit Dienstbaustein, 90 Euro im Jahretwa 7,50 Euro im Monat
Rechtsschutz Privat und Beruf, 250 Euro im Jahretwa 21 Euro im Monat

Zusammen etwa 395 bis 555 Euro im Monat. Nach der Ernennung auf Lebenszeit kann die Dienstunfähigkeitsrente mit den Jahren gesenkt werden.

Richter und Staatsanwälte im Beamtenrecht

Staatsanwälte sind Beamte und unterliegen dem Beamtenrecht ihres Dienstherrn. Richter stehen in einem eigenen Dienstverhältnis nach dem Deutschen Richtergesetz. Für Bundesrichter gilt nach Paragraf 46 das Bundesbeamtenrecht entsprechend, für Richter im Landesdienst nach Paragraf 71 das Beamtenstatusgesetz.

Für die Versicherungen bedeutet das: Beihilfe, Besoldung und Versorgung laufen ähnlich wie bei Beamten. Richter und Staatsanwälte brauchen deshalb eine private Krankenversicherung zur Beihilfe, und ein Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit entsteht nach Paragraf 4 Beamtenversorgungsgesetz erst nach fünf Jahren Dienstzeit.

Das Spruchrichterprivileg und seine Grenzen

Verletzt ein Richter bei einem Urteil seine Amtspflicht, ist er nach Paragraf 839 Absatz 2 BGB nur verantwortlich, wenn die Pflichtverletzung eine Straftat ist. Das schützt die eigentliche Rechtsprechung weitgehend.

Das Privileg gilt aber ausdrücklich nicht für eine pflichtwidrige Verweigerung oder Verzögerung des Amts. Es gilt auch nicht für Staatsanwälte und nicht für Tätigkeiten außerhalb eines Urteils, etwa in der Gerichtsverwaltung, beim Umgang mit Akten, Schlüsseln oder Dienstgeräten. Dort gilt die normale Haftung bei grober Fahrlässigkeit, für Staatsanwälte im Landesdienst nach Paragraf 48 Beamtenstatusgesetz.

Probezeit: die Jahre mit dem größten Risiko

Richter auf Probe sind nach Paragraf 12 Deutsches Richtergesetz spätestens fünf Jahre nach der Ernennung auf Lebenszeit zu ernennen. Bis dahin können sie nach Paragraf 22 zum Ende des 6., 12., 18. oder 24. Monats ohne weitere Begründung entlassen werden, später bei fehlender Eignung.

Werden Sie in dieser Zeit krank und scheiden aus, fehlt das Ruhegehalt. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit echter Dienstunfähigkeitsklausel, die auch Richter auf Probe einschließt, schließt diese Lücke. Prüfen Sie, ob der Tarif Richter ausdrücklich nennt, weil sie keine Beamten im engen Sinn sind.

Rechtsschutz für Richter und Staatsanwälte

Nach den Musterbedingungen des Versicherungsverbands deckt der Arbeits-Rechtsschutz auch öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse, soweit es um dienst- und versorgungsrechtliche Ansprüche geht, etwa Beurteilung, Beförderung oder Versorgung.

Wichtiger ist oft der Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz für die Verteidigung in Disziplinarverfahren, er hat nach den Musterbedingungen keine Wartezeit. Der normale Straf-Rechtsschutz hilft bei Amtsdelikten dagegen wenig: Rechtsbeugung ist mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht und damit ein Verbrechen, dafür gibt es keinen Schutz. Auch Vergehen, die nur vorsätzlich begangen werden können, wie die Strafvereitelung im Amt, sind ausgeschlossen. Die Musterbedingungen sehen dafür einen erweiterten Straf-Rechtsschutz als Option vor: Er zahlt rückwirkend, wenn Sie nicht wegen Vorsatz verurteilt werden.

Reihenfolge für Richter und Staatsanwälte

Die Tabelle ordnet nach Dringlichkeit, die Beiträge sind Richtwerte.

RangVersicherungRichtwert
1Krankenversicherung zur Beihilfeetwa 250 bis 400 Euro im Monat mit 30
2Berufsunfähigkeit mit Dienstunfähigkeitsklauselab etwa 118 Euro im Monat für 2.500 Euro Rente mit 35
3Privathaftpflicht mit Diensthaftpflichtetwa 90 Euro im Jahr
4Rechtsschutz mit Disziplinar- und erweitertem Straf-Bausteinetwa 250 Euro im Jahr für Privat und Beruf, Zusatzbausteine extra
späterUnfallversicherung für die Freizeitetwa 60 bis 180 Euro im Jahr

Was Richter und Staatsanwälte selten brauchen

Eine teure Vermögensschadenhaftpflicht mit hohen Summen lohnt sich für die reine Rechtsprechung kaum, weil das Spruchrichterprivileg dort greift. Nach vielen Jahren auf Lebenszeit wird auch der Dienstunfähigkeitsschutz weniger wichtig, weil das Ruhegehalt wächst.

Wer nebenbei als Schiedsrichter, Gutachter oder Dozent auf eigene Rechnung arbeitet, braucht dafür eigenen Schutz. Dafür gibt es Seiten für Selbstständige nach Betriebsart.

Schritt für Schritt

  1. Krankenversicherung zur Beihilfe abschließen, bei Vorerkrankungen über die Öffnungsaktion.
  2. Dienstunfähigkeitsschutz mit ausdrücklicher Nennung von Richtern auf Probe wählen.
  3. Diensthaftpflicht als Baustein ergänzen, auch für Tätigkeiten außerhalb von Urteilen.
  4. Rechtsschutz mit Disziplinar-Baustein und erweitertem Straf-Rechtsschutz prüfen.
  5. Nach der Ernennung auf Lebenszeit Rentenhöhe und Bausteine überprüfen.

Checkliste

  • Dienstunfähigkeitsklausel gilt für Richter, nicht nur für Beamte
  • Klausel greift auch bei Entlassung in der Probezeit
  • Diensthaftpflicht deckt Schlüssel und Dienstgeräte
  • Rechtsschutz enthält Disziplinar-Rechtsschutz und erweiterten Straf-Rechtsschutz
  • Nebentätigkeiten auf eigene Rechnung gesondert versichert

Häufige Fehler

  • Sich auf das Spruchrichterprivileg verlassen, obwohl es Verzögerungen und Verwaltungsaufgaben nicht deckt
  • Einen Tarif wählen, der nur Beamte nennt
  • Den Dienstunfähigkeitsschutz bis nach der Ernennung auf Lebenszeit aufschieben

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Haften Richter für falsche Urteile?

Nur wenn die Pflichtverletzung bei dem Urteil eine Straftat ist.

Für Verzögerungen und Verwaltungsaufgaben gilt das Privileg nicht.

Sind Richter Beamte?

Nein, sie haben ein eigenes Dienstverhältnis.

Das Beamtenrecht gilt aber entsprechend, etwa für Beihilfe und Versorgung.

Wie lange dauert die Probezeit für Richter?

Höchstens fünf Jahre, dann sind Richter auf Probe auf Lebenszeit zu ernennen.

Bis zum Ende des zweiten Jahres ist eine Entlassung ohne Begründung möglich.

Brauchen Staatsanwälte eine Diensthaftpflicht?

Sinnvoll ist sie, weil das Spruchrichterprivileg für sie nicht gilt und sie bei grober

Fahrlässigkeit dem Dienstherrn haften.

Zahlt der Rechtsschutz bei einem Vorwurf der Rechtsbeugung?

Im normalen Straf-Rechtsschutz nicht, weil Rechtsbeugung ein Verbrechen ist.

Nur ein erweiterter Straf-Rechtsschutz kann hier helfen; er zahlt rückwirkend,

wenn keine Verurteilung wegen Vorsatz erfolgt.

Quellen

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