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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen

Welche Versicherungen brauchen selbstständige Handwerker?

Kurz gesagt

Welche Versicherungen selbstständige Handwerker brauchen: Pflicht sind Krankenversicherung und, mit Eintrag in die Handwerksrolle, die gesetzliche Rentenversicherung. Zuerst kommt danach die Betriebshaftpflicht, im Ausbauhandwerk etwa 200 bis 450 Euro im Jahr. Dann Krankentagegeld und Berufsunfähigkeit, weil ohne Arbeitgeber jeder Krankheitstag Umsatz kostet.

Welche Versicherungen brauchen selbstständige Handwerker?

Was es kostet

Richtwerte für einen kleinen Handwerksbetrieb, einzeln versichert.

BeispielRichtwert
Betriebshaftpflicht, Ausbauhandwerk, Standardgewerketwa 200 bis 450 Euro im Jahr
Betriebshaftpflicht, Elektrobetrieb mit 4 Mitarbeitern, 280.000 Euro Umsatzetwa 400 bis 620 Euro im Jahr
Betriebshaftpflicht, Bau, Dachdecker, Gerüstbauab etwa 600 Euro, häufig über 1.000 Euro im Jahr
Krankentagegeld, 35 Jahre, 150 Euro am Tag ab dem 29. Tagetwa 76 bis 150 Euro im Monat
Berufsunfähigkeit, Fliesenleger, 35 Jahre, 1.500 Euro Renteetwa 191 Euro im Monat
Gesetzliche Krankenversicherung, Mindestbeitrag mit Pflegeetwa 270 bis 290 Euro im Monat

Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Tarifbeispielen; Gesetzesstellen geprüft.

Die Spanne von 90 bis 190 Euro für eine BU im Handwerk und die Einordnung von Inhalts- und

Werkzeugversicherung sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.

Ihr Beitrag hängt von Gewerk, Umsatz, Alter und Gesundheit ab; das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Malermeister, 38 Jahre, allein mit einem Gesellen

So sieht ein schlanker Schutz im ersten Jahr der Selbstständigkeit aus, ohne Rentenversicherung und Krankenversicherung, die ohnehin Pflicht sind.

Betriebshaftpflicht, Ausbauhandwerketwa 300 Euro im Jahr
Krankentagegeld 120 Euro ab dem 29. Tagetwa 60 bis 120 Euro im Monat
Grundfähigkeitsversicherung statt BU, 1.500 Euro Renteetwa 70 bis 90 Euro im Monat
Berufsgenossenschaft für den Gesellennach Lohnsumme und Gefahrklasse

Rund 1.900 bis 2.800 Euro im Jahr für die drei freiwilligen Bausteine, dazu der Beitrag zur Berufsgenossenschaft. Das schützt vor den Risiken, die einen kleinen Betrieb beenden können.

Was für selbstständige Handwerker Pflicht ist

Jeder mit Wohnsitz in Deutschland muss krankenversichert sein, gesetzlich oder privat (§ 193 VVG). Dazu kommt eine Besonderheit im Handwerk: Wer mit seinem Betrieb in die Handwerksrolle eingetragen ist und die Voraussetzungen dafür in seiner Person erfüllt, ist rentenversicherungspflichtig (§ 2 SGB VI).

Nach 18 Jahren mit Pflichtbeiträgen können Sie sich befreien lassen (§ 6 SGB VI). Ob das klug ist, hängt davon ab, wie Sie stattdessen vorsorgen; mit der Befreiung entfällt auch der gesetzliche Schutz bei Erwerbsminderung.

Betriebshaftpflicht: die erste freiwillige Versicherung

Ein umgestoßener Farbeimer auf dem Parkett, ein Wasserschaden nach der Montage, ein Kunde, der über Ihr Kabel stolpert: Für solche Schäden haften Sie als Inhaber mit Ihrem Privatvermögen. Die Privathaftpflicht schließt berufliche Tätigkeiten in aller Regel aus.

Gesetzlich vorgeschrieben ist die Betriebshaftpflicht für die meisten Gewerke nicht. Viele Auftraggeber, Generalunternehmer und öffentliche Ausschreibungen verlangen aber einen Nachweis. Achten Sie auf Tätigkeitsschäden, Schlüsselverlust und Schäden durch Leitungswasser bei Montagearbeiten. Für einzelne Gewerke gibt es auf unserer Website eigene Betriebsarten-Seiten mit den Besonderheiten.

Einkommen bei Krankheit und Berufsunfähigkeit

Als Selbstständiger gibt es keine Lohnfortzahlung. In der gesetzlichen Krankenkasse bekommen Sie Krankengeld nur mit einer Wahlerklärung, und dann erst ab der siebten Woche. Ein privates Krankentagegeld schließt die Lücke, ab dem 29. Tag kostet es für 150 Euro am Tag etwa 76 bis 150 Euro im Monat.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für körperlich arbeitende Handwerker teuer, weil Rücken, Knie und Schultern früh verschleißen. Ist sie nicht bezahlbar, sind Grundfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung günstigere Alternativen. Wann Sie sie nicht brauchen: wenn Ihr Vermögen oder Ihr Betrieb Sie auch ohne eigene Arbeitskraft bis zur Rente trägt.

Reihenfolge nach Dringlichkeit

Was existenzbedrohend ist, kommt zuerst. Was nur ärgerlich ist, können Sie selbst tragen oder später ergänzen.

PrioritätVersicherungKosten etwa
PflichtKrankenversicherung mit Pflegeab etwa 270 Euro im Monat gesetzlich
Pflicht bei HandwerksrolleGesetzliche Rentenversicherungeinkommensabhängig
1BetriebshaftpflichtAusbauhandwerk etwa 200 bis 450 Euro, Bau ab etwa 600 Euro im Jahr
2Krankentagegeldetwa 76 bis 150 Euro im Monat für 150 Euro am Tag ab dem 29. Tag
3Berufsunfähigkeit oder Alternativeetwa 90 bis 190 Euro im Monat im Handwerk
4Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft für Sie selbstje nach Gefahrklasse und Versicherungssumme
späterInhalts- und Werkzeugversicherung, Betriebsunterbrechungnach Wert von Werkstatt und Fahrzeug

Mitarbeiter, Berufsgenossenschaft und Unfall

Ihre Beschäftigten sind über die Berufsgenossenschaft gegen Arbeits- und Wegeunfälle versichert, den Beitrag zahlen Sie. Für Sie als Unternehmer gilt das nur, wenn die Satzung Ihrer Berufsgenossenschaft eine Pflichtversicherung für Unternehmer vorsieht (§ 3 SGB VII). Sonst können Sie sich auf Antrag freiwillig versichern (§ 6 SGB VII).

Die Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft zahlt nur bei Arbeits- und Wegeunfällen. Eine private Unfallversicherung deckt auch die Freizeit, ersetzt aber keine BU, weil die meisten Berufsunfähigkeiten durch Krankheit entstehen.

Was Sie sich meist sparen können

Eine Elektronikversicherung für ein einzelnes Messgerät oder eine Glasversicherung für eine Werkstatt ohne Schaufenster: Solche Schäden können Sie meist aus Rücklagen bezahlen, das sind Posten für später.

Prüfen Sie stattdessen, ob Ihr Fahrzeug und Ihr Werkzeug versichert sind, wenn sie über Nacht auf der Baustelle oder im Transporter bleiben. Ob Diebstahl aus dem Fahrzeug gedeckt ist und bis zu welcher Summe, hängt vom Bedingungswerk ab; fragen Sie gezielt danach.

Schritt für Schritt

  1. Klären, ob Sie mit Eintrag in die Handwerksrolle rentenversicherungspflichtig sind.
  2. Bei der Berufsgenossenschaft fragen, ob Sie als Unternehmer pflichtversichert sind.
  3. Betriebshaftpflicht vor dem ersten Auftrag abschließen.
  4. Krankentagegeld so wählen, dass es ab dem Ende Ihrer Rücklagen zahlt.
  5. BU oder Alternative mit anonymer Voranfrage prüfen lassen.

Checkliste

  • Betriebshaftpflicht mit Tätigkeitsschäden und Schlüsselverlust
  • Deckungssumme mindestens 3 Millionen Euro pauschal
  • Krankentagegeld oder Wahlerklärung bei der Krankenkasse
  • Absicherung der Arbeitskraft, notfalls über eine Alternative zur BU
  • Werkzeug und Material im Fahrzeug versichert, wenn es über Nacht dort bleibt

Häufige Fehler

  • Sich auf die Privathaftpflicht verlassen
  • Die Befreiung von der Rentenversicherung beantragen, ohne Ersatz für den Erwerbsminderungsschutz
  • Krankentagegeld erst ab dem 43. Tag wählen, obwohl die Rücklagen nur vier Wochen reichen
  • Zu viele kleine Versicherungen abschließen und die großen Risiken offen lassen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Ist die Betriebshaftpflicht für Handwerker Pflicht?

Für die meisten Gewerke nicht gesetzlich.

Auftraggeber und Ausschreibungen verlangen sie aber oft,

und ohne sie haften Sie mit dem Privatvermögen.

Muss ich als Handwerksmeister in die Rentenversicherung?

Ja,

wenn Sie in der Handwerksrolle eingetragen sind und die Voraussetzungen in Ihrer Person erfüllen.

Nach 18 Jahren Pflichtbeiträgen ist eine Befreiung möglich.

Bin ich als Inhaber über die Berufsgenossenschaft versichert?

Nur, wenn die Satzung Ihrer Berufsgenossenschaft das vorsieht.

Sonst können Sie sich freiwillig versichern.

Warum ist die BU für Handwerker so teuer?

Körperliche Berufe werden häufiger berufsunfähig.

Ein Fliesenleger zahlt mit 35 etwa 191 Euro im Monat für 1.500 Euro Rente,

ein Informatiker etwa 37 Euro.

Was ist der Unterschied zur Seite für angestellte Handwerker?

Angestellte haben Lohnfortzahlung, Berufsgenossenschaft und den Betrieb als Haftungsschild.

Als Selbstständiger tragen Sie all das selbst.

Brauche ich eine Inhaltsversicherung für die Werkstatt?

Wenn Maschinen, Material und Werkzeug zusammen mehr wert sind,

als Sie aus Rücklagen ersetzen könnten, ja.

Für eine kleine Werkstatt ist das oft der vierte oder fünfte Schritt.

Quellen

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