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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen

Welche Versicherungen kann ich kündigen, wenn die Kinder aus dem Haus sind?

Kurz gesagt

Welche Versicherungen kann ich kündigen, wenn die Kinder aus dem Haus sind? Meist keine ganz, aber einige anpassen: Die Risikolebensversicherung lässt sich oft senken oder kündigen, die Kinderunfallversicherung geht auf das Kind über, und im Auto tragen Sie junge Fahrer aus. Die Haftpflicht bleibt: Kinder in erster Ausbildung sind nach den Musterbedingungen mitversichert, auch mit eigener Wohnung.

Welche Versicherungen kann ich kündigen, wenn die Kinder aus dem Haus sind?

Was es kostet

Veröffentlichte Beiträge, die sich ändern, wenn die Kinder aus dem Haus sind.

BeispielRichtwert
Privathaftpflicht Paar oder Familieetwa 60 bis 180 Euro im Jahr
Eigene Privathaftpflicht des Kindes, Singleetwa 40 bis 120 Euro im Jahr
Risikoleben, 40 Jahre, 350.000 Euro, 25 Jahre Laufzeitetwa 33 bis 42,90 Euro im Monat
Risikoleben, 30 Jahre, 200.000 Euro, 25 Jahre Laufzeitetwa 7,59 bis 15,35 Euro im Monat
Kinderunfallversicherung, Grundsumme 100.000 Euro mit Progressionetwa 50 bis 100 Euro im Jahr

Werte aus veröffentlichten Tarifbeispielen, Stand Oktober 2026.

Ihr Beitrag hängt von Alter, Gesundheit und Umfang ab; das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Eltern, beide 52, zwei Kinder im Beruf, Hauskredit getilgt

So ändern sich die Beiträge, wenn die Kinder aus dem Haus sind und eigenes Geld verdienen. Angenommen ist eine Risikoleben mit rund 40 Euro im Monat.

Risikoleben, angenommen 12 × 40 Euro480 Euro im Jahr weniger
Kinderunfallversicherung für zwei Kinderetwa 100 bis 200 Euro im Jahr weniger
Familienhaftpflicht wird Paartarifoft 0 Euro Unterschied
Hausrat und Wohngebäudebleiben unverändert

Zusammen etwa 580 bis 680 Euro im Jahr weniger. Die Kinder brauchen dafür eigene Haftpflicht und Unfallschutz.

Was sich ändert, wenn die Kinder aus dem Haus sind

Sind die Kinder aus dem Haus, sinkt das Risiko für die Familie, aber nicht jeder Vertrag wird überflüssig. Entscheidend ist, ob die Kinder schon eigenes Geld verdienen und ob noch ein Kredit läuft. Gehen Sie die Verträge einzeln durch, statt alles auf einmal zu kündigen.

VertragWenn die Kinder aus dem Haus sind
Privathaftpflichtbehalten, Kinder in erster Ausbildung bleiben mitversichert
Hausratbehalten, Versicherungssumme nach Wohnfläche lassen
RisikolebenSumme senken oder kündigen, wenn niemand mehr abhängt
Kinderunfall und Kinderinvaliditätauf das Kind übertragen oder kündigen
KfzFahrerkreis anpassen, Kind austragen
Krankenkasse der KinderFamilienversicherung endet spätestens mit 25

Haftpflicht: Kinder bleiben länger drin, als viele denken

Nach den Musterbedingungen sind volljährige Kinder in Ihrer Privathaftpflicht mitversichert, solange sie unverheiratet sind und sich in Schule oder unmittelbar anschließender erster Ausbildung befinden, also Lehre, Bachelor und direkt folgender Master. Wo das Kind wohnt, spielt dafür keine Rolle. Ältere Verträge verlangen teils noch einen gemeinsamen Wohnsitz, ein Blick in Ihre Bedingungen lohnt deshalb.

Erst wenn das Kind aus dem Haus und im ersten Job ist, braucht es einen eigenen Vertrag, etwa 40 bis 120 Euro im Jahr. Ihr Familientarif wird dann oft zum Paartarif; viele Tarife kosten für Paare und Familien gleich viel, sparen lässt sich hier also wenig.

Risikolebensversicherung: senken statt weiterzahlen

Die Risikolebensversicherung sichert ab, dass Partner und Kinder bei Ihrem Tod versorgt sind und der Kredit bezahlt wird. Verdienen die Kinder aus dem Haus ihr eigenes Geld und ist das Haus abbezahlt, kann der Vertrag weg. Eine Lebensversicherung mit laufenden Beiträgen dürfen Sie jederzeit zum Ende der Versicherungsperiode kündigen (§ 168 VVG).

Ist noch ein Kredit offen oder braucht der Partner Schutz, senken Sie besser die Summe, statt neu abzuschließen: Ein neuer Vertrag kostet mit höherem Alter mehr. Eine Kapitallebensversicherung kündigen Sie dagegen ungern, weil Sie dabei oft Geld verlieren; sie lässt sich auch beitragsfrei stellen (§ 165 VVG).

Kinderunfall, Auto und Hausrat anpassen

Kinderunfall- und Kinderinvaliditätsverträge haben oft ein Endalter. Sind die Kinder aus dem Haus, prüfen Sie, ob das Kind den Vertrag selbst weiterführen kann, bevor Sie kündigen: Ein bestehender Vertrag ohne neue Gesundheitsfragen ist oft wertvoll.

Im Auto hängt der Beitrag auch vom Fahrerkreis ab. Fährt das Kind nicht mehr mit Ihrem Wagen, lassen Sie es austragen. Bei der Hausrat ändert der Auszug der Kinder die Wohnfläche nicht; senken Sie die Summe nicht unter 650 Euro je Quadratmeter, sonst verlieren Sie oft den Verzicht auf den Abzug bei Unterversicherung.

Was Sie jetzt nicht kündigen sollten

Privathaftpflicht, Hausrat und Wohngebäude bleiben auch, wenn die Kinder aus dem Haus sind. Die Berufsunfähigkeitsversicherung läuft bis zur Rente weiter, denn Ihr Einkommen brauchen Sie weiter. Jetzt ist zudem ein guter Zeitpunkt, über Pflegevorsorge nachzudenken, solange Gesundheitsfragen noch kein Hindernis sind.

Norman Nammert vermittelt als Versicherungsmakler und geht mit Ihnen alle Familienverträge durch, wenn die Kinder aus dem Haus sind: was bleibt, was kleiner wird und was weg kann. Die Courtage zahlt der Versicherer, für Sie ist die Durchsicht kostenlos.

Schritt für Schritt

  1. Für jedes Kind klären: noch in erster Ausbildung oder schon im Beruf?
  2. Alle Verträge mit Beitrag, Summe und Ablauf auflisten.
  3. Risikoleben mit Restschuld und Bedarf des Partners abgleichen.
  4. Kinderunfallverträge auf die Kinder umschreiben oder kündigen.
  5. Den Fahrerkreis im Kfz-Vertrag anpassen.
  6. Fristen notieren: meist drei Monate zum Ablauf.

Checkliste

  • Haftpflicht behalten, Kinder in Ausbildung bleiben drin
  • Kinder im Beruf haben eine eigene Haftpflicht
  • Risikoleben passt zu Kredit und Partner
  • Kinderunfallverträge geregelt
  • Kfz-Fahrerkreis aktuell
  • Pflegevorsorge geprüft

Häufige Fehler

  • Das studierende Kind unnötig eigen versichern, obwohl es in Ihrer Haftpflicht mitversichert ist
  • Eine Kapitallebensversicherung mit Verlust kündigen, statt sie beitragsfrei zu stellen
  • Die Risikoleben kündigen, obwohl noch ein Kredit läuft
  • Die Hausratsumme senken und so den Unterversicherungsverzicht verlieren

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Ist mein Kind nach dem Auszug noch in meiner Haftpflicht?

Nach den Musterbedingungen ja, solange es unverheiratet und in der ersten Ausbildung ist,

egal wo es wohnt.

Ältere Verträge verlangen teils einen gemeinsamen Wohnsitz.

Kann ich die Risikolebensversicherung kündigen, wenn die Kinder aus dem Haus sind?

Ja, jederzeit zum Ende der Versicherungsperiode.

Sinnvoll ist das, wenn niemand mehr finanziell von Ihnen abhängt und kein Kredit offen ist.

Was passiert mit der Kinderunfallversicherung?

Sie läuft bis zum Endalter im Vertrag.

Oft kann das Kind sie übernehmen, das spart neue Gesundheitsfragen.

Wird die Haftpflicht billiger, wenn die Kinder aus dem Haus sind?

Meist kaum.

Viele Tarife kosten für Paare und Familien gleich viel.

Kann ich der Kfz-Versicherung mein Kind austragen lassen?

Ja.

Melden Sie den neuen Fahrerkreis, denn junge Fahrer verteuern den Beitrag.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

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