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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Gruppenunfallversicherung

Wer bekommt das Geld aus der Gruppenunfallversicherung?

Kurz gesagt

Das Geld aus der Gruppenunfallversicherung ist für den verletzten Mitarbeiter bestimmt, im Todesfall für die Bezugsberechtigten oder Erben. Wer es ausgezahlt bekommt, regelt der Vertrag: Mit Direktanspruch zahlt der Versicherer an den Mitarbeiter, sonst an den Arbeitgeber, der es vollständig weiterleiten muss. Bei 100.000 Euro Grundsumme und 20 Prozent Invalidität sind das 20.000 Euro.

Wer bekommt das Geld aus der Gruppenunfallversicherung?

Was es kostet

Was im Leistungsfall ausgezahlt werden kann, gerechnet mit einer Grundsumme von 100.000 Euro ohne Progression.

BeispielRichtwert
Bleibende Bewegungseinschränkung im Knie, Invaliditätsgrad 20 Prozent20.000 Euro
Verlust einer Hand, Gliedertaxe 55 Prozent nach Musterbedingungen55.000 Euro, mit Progression deutlich mehr
Verlust eines Arms, Gliedertaxe 70 Prozent nach Musterbedingungen70.000 Euro, mit Progression deutlich mehr
Beitrag für diese Deckung bei Bürokräften in einer Gruppeetwa 36 bis 70 Euro je Person im Jahr

Leistungen eigene Rechnung, Gliedertaxe nach den Musterbedingungen der Versicherer;

Ihr Vertrag kann höhere Werte haben.

Beiträge aus veröffentlichten Beispielen, Stand Oktober 2026.

Rechenbeispiel

Monteurin stürzt in der Freizeit vom Fahrrad

Gruppenvertrag ohne Direktanspruch, Grundsumme 100.000 Euro, nach dem Unfall bleibt eine Invalidität von 30 Prozent.

Invaliditätsleistung (30 Prozent von 100.000 Euro)30.000 Euro
Zahlung des Versicherers anden Arbeitgeber als Versicherungsnehmer
Weiterleitung an die Monteurin30.000 Euro, vollständig
Nachträglich als Lohn versteuertdie für sie gezahlten Beiträge, etwa 5 Jahre × 80 Euro = 400 Euro

Die Monteurin bekommt 30.000 Euro. Versteuert werden nur rund 400 Euro Beiträge als Arbeitslohn, nicht die Leistung selbst.

Zwei Vertragsformen, ein Empfänger

Die Gruppenunfallversicherung schließt der Arbeitgeber ab, versichert sind aber die Mitarbeiter. Nach § 179 VVG gilt eine Unfallversicherung für andere im Zweifel als für deren Rechnung genommen. Dann stehen nach § 44 VVG die Rechte aus dem Vertrag dem Mitarbeiter zu.

Ohne Versicherungsschein kann der Mitarbeiter diese Rechte aber nur mit Zustimmung des Arbeitgebers geltend machen. Viele Gruppenverträge regeln deshalb ausdrücklich, ob der Mitarbeiter direkt beim Versicherer fordern darf oder ob nur der Arbeitgeber die Rechte ausübt. Das Geld bleibt in beiden Fällen für den Mitarbeiter bestimmt.

GestaltungAuszahlung anWas der Mitarbeiter tun muss
Mitarbeiter mit DirektanspruchMitarbeiter direktUnfall melden und Leistung beim Versicherer beantragen
Rechte übt nur der Arbeitgeber ausArbeitgeber, der weiterleitetUnfall über den Arbeitgeber melden lassen
Todesfall mit benanntem BezugsrechtBezugsberechtigteAngehörige melden den Tod mit Sterbeurkunde
Todesfall ohne Bezugsrechtmeist die ErbenErbnachweis vorlegen

Der Arbeitgeber als Treuhänder

Zahlt der Versicherer an den Arbeitgeber, darf dieser das Geld aus der Gruppenunfallversicherung nicht behalten und nicht mit dem Lohn verrechnen. Die Arbeitsgerichte sehen ihn als Treuhänder: Er muss die Leistung an den verletzten Mitarbeiter oder an dessen Erben herausgeben.

Nach § 45 Abs. 3 VVG muss der Versicherer an den Arbeitgeber nur leisten, wenn der Mitarbeiter der Versicherung zugestimmt hat. Viele Versicherer lassen sich deshalb bei Vertragsbeginn oder spätestens im Leistungsfall eine Einverständniserklärung des Mitarbeiters geben.

Im Todesfall: Bezugsrecht und Erben

Für die Todesfallleistung der Gruppenunfallversicherung verweist § 185 VVG auf die Regeln zum Bezugsrecht aus der Lebensversicherung. Der Mitarbeiter kann also benennen, wer das Geld bekommen soll, etwa Partner oder Kinder.

Fehlt eine Benennung, geht die Leistung nach den meisten Bedingungen an die Erben. Wer nicht verheiratet ist und eine bestimmte Person absichern will, sollte das Bezugsrecht deshalb schriftlich festlegen lassen.

Wie viel Geld fließt

Die Invaliditätsleistung der Gruppenunfallversicherung richtet sich nach Grundsumme und Invaliditätsgrad. Für Gliedmaßen und Sinnesorgane gibt die Gliedertaxe feste Werte vor, in den Musterbedingungen der Versicherer etwa 55 Prozent für den Verlust einer Hand. Bessere Tarife setzen höhere Werte an.

Die Progression erhöht die Zahlung bei schweren Folgen. Je nach Staffel zahlt der Vertrag bei hoher Invalidität ein Vielfaches der Grundsumme. Dazu können Todesfallsumme, Krankenhaustagegeld oder eine Unfallrente kommen, wenn sie vereinbart sind.

Zusätzlich zur Berufsgenossenschaft

Die Gruppenunfallversicherung zahlt eine feste Summe nach Vertrag, unabhängig davon, was Berufsgenossenschaft, Krankenkasse oder Rentenversicherung leisten. Es wird nichts gegengerechnet, und sie zahlt auch bei Unfällen in der Freizeit, für die es gesetzlich gar nichts gibt.

Umgekehrt ersetzt sie keine Heilbehandlung und keinen laufenden Lohn. Wer nach einem Unfall vor allem den Einkommensausfall fürchtet, braucht dafür eine Berufsunfähigkeitsversicherung, nicht mehr Unfallsumme.

Steuer auf das ausgezahlte Geld

Hat der Mitarbeiter einen Direktanspruch und wurden die Beiträge bereits versteuert, bleibt die einmalige Kapitalzahlung aus der Gruppenunfallversicherung in der Regel steuerfrei.

Ohne Direktanspruch werden im Leistungsfall die bis dahin für den Mitarbeiter gezahlten Beiträge als Arbeitslohn versteuert, höchstens bis zur Höhe der Auszahlung. Das Geld selbst wird nicht als Lohn behandelt.

Schritt für Schritt

  1. Unfall sofort dem Arbeitgeber und, je nach Vertrag, dem Versicherer melden.
  2. Arzt aufsuchen und die Verletzungen dokumentieren lassen.
  3. Klären, ob ein Direktanspruch besteht oder der Arbeitgeber die Leistung beantragt.
  4. Fristen der Bedingungen für die Feststellung der Invalidität im Blick behalten.
  5. Bei Auszahlung an den Arbeitgeber die vollständige Weiterleitung schriftlich bestätigen lassen.

Checkliste

  • Vertrag regelt klar, wer die Rechte ausübt
  • Mitarbeiter haben der Versicherung zugestimmt
  • Bezugsrecht für den Todesfall ist benannt
  • Mitarbeiter wissen, wie sie einen Unfall melden
  • Gliedertaxe und Progression sind bekannt

Häufige Fehler

  • Glauben, das Geld gehöre dem Arbeitgeber, weil er den Vertrag bezahlt
  • Unfall in der Freizeit nicht melden, weil er nichts mit der Arbeit zu tun hat
  • Fristen für die ärztliche Feststellung der Invalidität verpassen
  • Kein Bezugsrecht benennen, obwohl eine bestimmte Person abgesichert werden soll

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Darf der Arbeitgeber das Geld aus der Gruppenunfallversicherung behalten?

Nein.

Die Leistung ist für den versicherten Mitarbeiter bestimmt.

Erhält der Arbeitgeber sie, muss er sie als Treuhänder weiterleiten.

Kann der Arbeitgeber die Leistung mit Schmerzensgeld oder Lohn verrechnen?

Mit dem Lohn nicht.

Ob eine Anrechnung auf andere Ansprüche vereinbart werden kann,

ist eine arbeitsrechtliche Einzelfrage,

die eine Fachanwältin klären sollte.

Bekomme ich das Geld auch bei einem Unfall im Urlaub?

Ja, wenn der Vertrag rund um die Uhr gilt, was bei Gruppenverträgen üblich ist.

Reine Berufsunfallverträge zahlen nur bei Unfällen im Zusammenhang mit der Arbeit.

Was passiert mit dem Anspruch, wenn ich nach dem Unfall kündige?

Der Anspruch für einen Unfall während des Arbeitsverhältnisses bleibt bestehen.

Für spätere Unfälle endet der Schutz mit dem Ausscheiden.

Wer bekommt das Geld, wenn kein Bezugsberechtigter benannt ist?

Nach den meisten Bedingungen die Erben.

Maßgeblich ist, was im Vertrag steht.

Muss ich Steuern auf die Auszahlung zahlen?

Auf die Kapitalleistung in der Regel nicht.

Ohne Direktanspruch werden aber die bisher für Sie gezahlten Beiträge einmalig als Arbeitslohn

versteuert.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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2Welche Versicherungen?

Mehrere möglich. Zu jeder Sparte erscheinen die Angaben, die ein Versicherer braucht.

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3Angaben zu Ihren Wünschen

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4Ihr bisheriger Vertrag
5Wie erreichen wir Sie?

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Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.

Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.

Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

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