Alles zur Versicherung: Gruppenunfallversicherung
Brauchen Mitarbeiter eine Gruppenunfallversicherung, wenn doch die Berufsgenossenschaft zahlt?
Versicherungen
Bootsversicherung, alle Bootstypen Haftpflicht Kasko Wassersport-Rechtsschutz Insassen-Unfall Yacht und Superyacht Für Gewerbekunden Alle anderen Versicherungen (Makler) Nach Revier Nur Haftpflicht? Nach Werft Oldtimer und SonderfälleWechseln
Bootsversicherung vergleichen Police prüfen lassen Wechsel übernehmen lassenÜber uns
Wer wir sind Wann wir nicht passen Wer trägt Ihr Risiko? Kundenstimmen KontaktWissen
Wissen A bis Z Spiele und Werkstücke Akademie: Führerscheinfragen üben Rechner und Werkzeuge Branchennachrichten Bootsfinanzierung Warnlage Gefahrenstellen Fahrtgebiet und Standort Mit dem Boot ins Ausland Gestohlen gemeldet Magazin und Podcast Mitmachen Rennkalender und Messen Lieblingshafen 2027Im Schadenfall
Schaden melden Notruf 03375 / 29 28 95 Kunden-Login Beitrag berechnenVersicherungsmakler / Versicherungsfragen / Gruppenunfallversicherung
Kurz gesagt
Wie die Gruppenunfallversicherung für Mitarbeiter versteuert wird, hängt vom Anspruch ab. Haben die Mitarbeiter einen eigenen Anspruch, ist der Beitrag Arbeitslohn, den der Arbeitgeber pauschal mit 20 Prozent plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer übernehmen kann, seit 2024 ohne die frühere Grenze von 100 Euro je Kopf. Kann nur der Arbeitgeber die Rechte ausüben, wird erst bei einer Auszahlung versteuert.
Was die Pauschalsteuer bei veröffentlichten Beitragsbeispielen ausmacht, je Mitarbeiter und Jahr.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| 3 Bürokräfte, 100.000 Euro Invaliditätssumme, Progression 300 Prozent | Beitrag ab etwa 36 Euro, Pauschalsteuer rund 8 Euro |
| IT-Betrieb, 50 und mehr Versicherte, 100.000 Euro, weltweit rund um die Uhr | Beitrag etwa 70 Euro, Pauschalsteuer rund 15 Euro |
| IT-Betrieb, 10 Versicherte, gleiche Deckung | Beitrag etwa 182 Euro, Pauschalsteuer rund 38 Euro |
| Eine einzelne versicherte Person, gleiche Deckung | Beitrag etwa 326 Euro, keine Pauschalierung möglich |
Steuerbeträge eigene Rechnung mit 20 Prozent Lohnsteuer und 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag
darauf, ohne Kirchensteuer.
Beiträge aus veröffentlichten Beispielen, Stand Oktober 2026; Ihr Beitrag hängt von Tätigkeit,
Summen und Gruppengröße ab.
Rechenbeispiel
Der Arbeitgeber zahlt 90 Euro Beitrag je Kopf einschließlich Versicherungsteuer und übernimmt die Steuer pauschal.
| Beitrag gesamt (12 × 90 Euro) | 1.080 Euro |
| Pauschale Lohnsteuer 20 Prozent | 216 Euro |
| Solidaritätszuschlag 5,5 Prozent der Lohnsteuer | 11,88 Euro |
| Kirchensteuer | je nach Bundesland ein Zuschlag auf die Lohnsteuer |
Rund 1.308 Euro im Jahr plus Kirchensteuer, gut 109 Euro je Mitarbeiter. Auf der Lohnabrechnung des Mitarbeiters erscheint kein Abzug.
Für die Versteuerung der Gruppenunfallversicherung kommt es auf eine Frage an: Darf der Mitarbeiter die Leistung selbst beim Versicherer verlangen? Dann spricht man von Direktanspruch, und der Beitrag ist schon bei jeder Zahlung Arbeitslohn.
Steht die Ausübung der Rechte nach dem Vertrag nur dem Arbeitgeber zu, ist der Beitrag zunächst kein Arbeitslohn. Versteuert wird dann erst, wenn tatsächlich Geld an den Mitarbeiter fließt. Welche Gestaltung vorliegt, steht in den Vertragsbedingungen, meist in einer Klausel zur Ausübung der Rechte.
| Gestaltung | Wann wird versteuert | Wie |
|---|---|---|
| Mitarbeiter hat Direktanspruch | bei jeder Beitragszahlung | pauschal 20 Prozent oder individuell über die Lohnabrechnung |
| Nur der Arbeitgeber übt die Rechte aus | erst bei Auszahlung an den Mitarbeiter | bis dahin gezahlte Beiträge als Arbeitslohn, höchstens bis zur Höhe der Leistung |
| Nur ein Mitarbeiter versichert | bei jeder Beitragszahlung | individuell, eine Pauschalierung ist nicht möglich |
Bis Ende 2023 durfte die Gruppenunfallversicherung nur pauschal versteuert werden, wenn der Durchschnittsbeitrag je Mitarbeiter ohne Versicherungsteuer höchstens 100 Euro im Jahr betrug, vor 2020 sogar nur 62 Euro. Diese Grenze hat das Wachstumschancengesetz vom 27. März 2024 rückwirkend zum 1. Januar 2024 gestrichen.
Heute verlangt § 40b Abs. 3 EStG nur noch, dass mehrere Arbeitnehmer gemeinsam in einem Unfallversicherungsvertrag versichert sind. Damit lassen sich auch höhere Summen mit Progression oder Unfallrente pauschal versteuern, was die Gruppenunfallversicherung für Mitarbeiter deutlich flexibler macht.
Die 50-Euro-Freigrenze für Sachbezüge hilft hier nicht: Die Finanzverwaltung behandelt den Beitrag zur Gruppenunfallversicherung als Barlohn, nicht als Sachbezug.
Hat nur der Arbeitgeber die Rechte, bleibt der Beitrag zur Gruppenunfallversicherung zunächst steuerfrei. Fließt nach einem Unfall Geld an den Mitarbeiter, werden die bis dahin für ihn gezahlten Beiträge zu Arbeitslohn, begrenzt auf die Höhe der ausgezahlten Leistung. So hat es der Bundesfinanzhof 2008 entschieden, und die Finanzverwaltung folgt dem seit einem BMF-Schreiben von 2009.
Erfasst werden dabei nur die Beiträge, die der jetzige Arbeitgeber für diesen Mitarbeiter gezahlt hat, und zwar zum Zeitpunkt der Auszahlung. Beiträge früherer Arbeitgeber zählen nicht mit.
Deckt die Gruppenunfallversicherung Unfälle bei der Arbeit und in der Freizeit, entfällt ein Teil des Beitrags auf das berufliche Risiko. Nach dem BMF-Schreiben von 2009 ist der Anteil für Unfälle auf Dienstreisen als steuerfreier Reisekostenersatz behandelbar. Der Versicherer nennt den beruflichen Anteil auf Nachfrage.
In der Praxis lohnt die Aufteilung vor allem bei Betrieben mit vielen Reisetätigen. Für reine Bürobelegschaften ist der Aufwand oft größer als die Ersparnis, dann wird der ganze Beitrag pauschal versteuert.
Hat der Mitarbeiter einen Direktanspruch und wurden die Beiträge der Gruppenunfallversicherung bereits versteuert, ist eine einmalige Invaliditäts- oder Todesfallleistung in der Regel einkommensteuerfrei. Eine laufende Unfallrente wird dagegen in der Regel mit dem Ertragsanteil besteuert.
Ohne Direktanspruch ist nicht die Leistung selbst Arbeitslohn, sondern es sind die nachträglich erfassten Beiträge. Für den Mitarbeiter ist das meist ein kleiner Betrag im Verhältnis zur Auszahlung.
Wer nur einen einzigen Mitarbeiter versichert, kann nicht pauschalieren, denn § 40b EStG verlangt mehrere Versicherte in einem Vertrag. Dann läuft der Beitrag der Gruppenunfallversicherung individuell über die Lohnabrechnung, mit Lohnsteuer und Sozialversicherung.
Auch die Gestaltung ohne Direktanspruch kann sinnvoll sein, etwa wenn Beiträge hoch sind und Leistungsfälle selten. Der Nachteil: Der Mitarbeiter kann die Leistung nicht selbst einfordern und ist auf die Weiterleitung durch den Arbeitgeber angewiesen.
Fragen und Antworten
Nein.
Sie wurde mit dem Wachstumschancengesetz rückwirkend zum 1.
Januar 2024 gestrichen.
Seitdem kommt es nur noch darauf an,
dass mehrere Mitarbeiter gemeinsam in einem Vertrag versichert sind.
Nicht, wenn der Arbeitgeber die Steuer pauschal übernimmt.
Dann trägt der Betrieb die 20 Prozent samt Zuschlägen,
und auf der Abrechnung des Mitarbeiters ändert sich nichts.
Ja, wenn der Beitrag zusätzlich zum Lohn gezahlt wird.
Das regelt § 1 der Sozialversicherungsentgeltverordnung.
Ja.
Beiträge zur Gruppenunfallversicherung und die übernommene Pauschalsteuer sind Betriebsausgaben
und mindern den Gewinn.
Dann ist der Beitrag zunächst kein Arbeitslohn.
Erst wenn eine Leistung an den Mitarbeiter fließt,
werden die bis dahin gezahlten Beiträge als Arbeitslohn versteuert,
höchstens bis zur Höhe der Leistung.
Grundsätzlich ja, wenn sie im selben Vertrag versichert sind.
Ob der Beitrag die Minijobgrenze berührt, sollte das Lohnbüro prüfen.
NAMMERT Versicherungsmakler
Wir vergleichen Versicherer und melden uns.
Kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.
Danke, Ihre Anfrage ist bei uns.
Wir melden uns innerhalb eines Werktags. Wenn etwas eilt: 03375 / 29 12 77.
Alles zur Versicherung: Gruppenunfallversicherung
Brauchen Mitarbeiter eine Gruppenunfallversicherung, wenn doch die Berufsgenossenschaft zahlt?
Wer bekommt das Geld aus der Gruppenunfallversicherung?
Das Geld aus der Gruppenunfallversicherung ist für den verletzten Mitarbeiter bestimmt, im To …
Was kostet eine Gruppenunfallversicherung pro Mitarbeiter?
Was kostet eine Gruppenunfallversicherung pro Mitarbeiter? Für 100.000 Euro Invaliditätssumme …
Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.
Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.
Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.
Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.
Erstinformation lesen · Stand
War das hilfreich?
Kostenloser Rückruf
Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.
Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen.
Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.
Sofort erreichbar: 03375 / 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com
Danke, wir melden uns so schnell wie möglich.
Ihre Rückrufbitte ist eingegangen. Nicht warten? Rufen Sie an: 03375 / 29 12 77.
Jetzt selbst berechnen