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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen

Wer haftet bei einem Unfall mit einem Leih-E-Scooter?

Kurz gesagt

Wer haftet bei einem Unfall mit einem Leih-E-Scooter? Für Schäden an anderen zahlt die Kfz-Haftpflicht des Verleihers, Sie als Fahrer sind darin mitversichert. Ihre eigenen Verletzungen und Schäden am Roller zahlt sie nicht. Wer betrunken fährt, muss mit einem Rückgriff bis 5.000 Euro rechnen. Für den Roller haften Sie nach den Nutzungsbedingungen, oft mit Eigenanteil.

Wer haftet bei einem Unfall mit einem Leih-E-Scooter?

Was es kostet

Kosten, die bei einem Unfall mit dem Leihroller eine Rolle spielen.

BeispielRichtwert
Eigene Kfz-Haftpflicht für einen privaten E-Scooter, ab 23 Jahrenetwa 15 bis 35 Euro im Jahr
Rückgriff der Haftpflicht bei Trunkenheithöchstens 5.000 Euro
Bußgeld ab 0,5 Promille, erster Verstoß500 Euro, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot
Gesetzliche Mindestdeckung für Personenschäden7,5 Millionen Euro

Stand Oktober 2026, aus Gesetzestexten und veröffentlichten Tarifen.

Die Haftung für Schäden am Leihroller regeln die Nutzungsbedingungen des Anbieters;

die Beträge im Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.

Rechenbeispiel

Zusammenstoß mit einer Radfahrerin

Ein Student übersieht mit dem Leih-E-Scooter eine Radfahrerin. Sie bricht sich das Handgelenk, ihr Rad ist kaputt, er selbst prellt sich die Schulter.

Schmerzensgeld und Verdienstausfall der Radfahrerinetwa 5.000 Euro, zahlt die Haftpflicht des Verleihers
Fahrrad der Radfahrerinetwa 900 Euro, zahlt die Haftpflicht des Verleihers
Schaden am RollerEigenanteil nach Nutzungsbedingungen
Eigene PrellungKrankenkasse

Er zahlt nur den Schaden am Roller selbst. Mit 0,8 Promille hätte die Haftpflicht bis zu 5.000 Euro von ihm zurückgefordert.

Wer bei einem Unfall mit dem Leih-E-Scooter zahlt

Ein E-Scooter ist rechtlich ein Kraftfahrzeug. Der Verleiher ist Halter und muss eine Kfz-Haftpflicht abschließen. Sie zahlt, wenn Sie mit dem Leih-E-Scooter einen Fußgänger verletzen oder ein Auto beschädigen, und Sie als Fahrer sind mitversichert.

Der Halter haftet dabei auch ohne Verschulden. Die Ausnahme für langsame Fahrzeuge bis 20 km/h gilt nach Paragraf 8 StVG ausdrücklich nicht für E-Scooter nach der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung.

SchadenWer zahlt
Fußgänger verletztHaftpflicht des Verleihers
Parkendes Auto zerkratztHaftpflicht des Verleihers
Sie stürzen allein und verletzen sichKrankenkasse, private Unfallversicherung
Ein Auto nimmt Ihnen die VorfahrtHaftpflicht des Autofahrers
Roller beschädigt oder gestohlenSie nach Nutzungsbedingungen

Wann Sie selbst zahlen

Die Haftpflicht zahlt nicht für Ihre eigenen Verletzungen. Wer allein stürzt, bekommt Behandlung über die Krankenkasse, Schmerzensgeld oder eine Rente nur über eine private Unfallversicherung. Auf dem Weg zur Arbeit kann die gesetzliche Unfallversicherung zuständig sein.

Für Schäden am Roller selbst haften Sie gegenüber dem Verleiher nach dessen Bedingungen. Viele Anbieter verlangen bei Beschädigung oder Verlust einen Betrag bis zu einer Obergrenze, manche bieten gegen Aufpreis eine Reduzierung an.

Alkohol und andere Pflichtverletzungen

Für E-Scooter gelten dieselben Promillegrenzen wie beim Auto. Fahren Sie betrunken und verursachen einen Unfall, zahlt die Haftpflicht dem Opfer trotzdem. Danach darf sie sich bis zu 5.000 Euro von Ihnen zurückholen.

Dasselbe gilt nach Drogen oder ohne die nötige Berechtigung. Ihre eigene Privathaftpflicht springt hier nicht ein, weil sie Kraftfahrzeuge mit Versicherungspflicht in der Regel ausschließt.

Welche Versicherung sich für Vielfahrer lohnt

Wer oft mit Leih-E-Scootern fährt, sollte vor allem eine private Unfallversicherung prüfen. Sie zahlt bei bleibenden Schäden nach einem Sturz, egal wer schuld ist.

Eine eigene Roller-Haftpflicht brauchen Sie für Leihfahrzeuge nicht. Wer gelegentlich fährt und schon unfallversichert ist, braucht gar nichts zusätzlich.

Schritt für Schritt

  1. Unfallstelle sichern und Verletzte versorgen.
  2. Polizei rufen, wenn jemand verletzt ist.
  3. Unfall sofort in der App des Verleihers melden.
  4. Fotos, Zeugen und die Rollernummer festhalten.
  5. Eigene Verletzungen der Unfallversicherung melden.

Checkliste

  • Nüchtern und allein auf dem Roller
  • Radweg statt Gehweg
  • Nutzungsbedingungen zur Haftung für den Roller gelesen
  • Private Unfallversicherung vorhanden
  • Unfall in der App dokumentiert

Häufige Fehler

  • Glauben, die eigene Privathaftpflicht zahle beim E-Scooter
  • Nach ein paar Bier noch schnell den Roller nehmen
  • Den Unfall nicht in der App melden und später Ärger mit dem Verleiher haben

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Bin ich als Fahrer eines Leih-E-Scooters versichert?

Für Schäden an anderen ja, über die Kfz-Haftpflicht des Verleihers.

Für eigene Verletzungen nicht.

Zahlt meine Privathaftpflicht Schäden mit dem E-Scooter?

In der Regel nein, weil E-Scooter versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge sind.

Wer zahlt, wenn ich allein stürze?

Die Krankenkasse die Behandlung.

Für bleibende Schäden zahlt nur eine private Unfallversicherung.

Muss ich den kaputten Roller bezahlen?

Das regeln die Nutzungsbedingungen, oft mit einer Obergrenze.

Lesen Sie sie vor der ersten Fahrt.

Was passiert, wenn mein Kind unter 14 fährt?

E-Scooter sind erst ab 14 erlaubt.

Ein jüngeres Kind fährt verbotswidrig, das kann die Haftung der Eltern berühren.

Quellen

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