Wer zahlt, wenn ich als Fahrgast in einem Robotaxi verletzt werde?
Wer als Fahrgast in einem Robotaxi verletzt wird, hat einen Anspruch gegen den Halter des Fah …
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Kurz gesagt
Wer haftet bei einem Unfall mit einem Leih-E-Scooter? Für Schäden an anderen zahlt die Kfz-Haftpflicht des Verleihers, Sie als Fahrer sind darin mitversichert. Ihre eigenen Verletzungen und Schäden am Roller zahlt sie nicht. Wer betrunken fährt, muss mit einem Rückgriff bis 5.000 Euro rechnen. Für den Roller haften Sie nach den Nutzungsbedingungen, oft mit Eigenanteil.
Kosten, die bei einem Unfall mit dem Leihroller eine Rolle spielen.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Eigene Kfz-Haftpflicht für einen privaten E-Scooter, ab 23 Jahren | etwa 15 bis 35 Euro im Jahr |
| Rückgriff der Haftpflicht bei Trunkenheit | höchstens 5.000 Euro |
| Bußgeld ab 0,5 Promille, erster Verstoß | 500 Euro, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot |
| Gesetzliche Mindestdeckung für Personenschäden | 7,5 Millionen Euro |
Stand Oktober 2026, aus Gesetzestexten und veröffentlichten Tarifen.
Die Haftung für Schäden am Leihroller regeln die Nutzungsbedingungen des Anbieters;
die Beträge im Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.
Rechenbeispiel
Ein Student übersieht mit dem Leih-E-Scooter eine Radfahrerin. Sie bricht sich das Handgelenk, ihr Rad ist kaputt, er selbst prellt sich die Schulter.
| Schmerzensgeld und Verdienstausfall der Radfahrerin | etwa 5.000 Euro, zahlt die Haftpflicht des Verleihers |
| Fahrrad der Radfahrerin | etwa 900 Euro, zahlt die Haftpflicht des Verleihers |
| Schaden am Roller | Eigenanteil nach Nutzungsbedingungen |
| Eigene Prellung | Krankenkasse |
Er zahlt nur den Schaden am Roller selbst. Mit 0,8 Promille hätte die Haftpflicht bis zu 5.000 Euro von ihm zurückgefordert.
Ein E-Scooter ist rechtlich ein Kraftfahrzeug. Der Verleiher ist Halter und muss eine Kfz-Haftpflicht abschließen. Sie zahlt, wenn Sie mit dem Leih-E-Scooter einen Fußgänger verletzen oder ein Auto beschädigen, und Sie als Fahrer sind mitversichert.
Der Halter haftet dabei auch ohne Verschulden. Die Ausnahme für langsame Fahrzeuge bis 20 km/h gilt nach Paragraf 8 StVG ausdrücklich nicht für E-Scooter nach der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung.
| Schaden | Wer zahlt |
|---|---|
| Fußgänger verletzt | Haftpflicht des Verleihers |
| Parkendes Auto zerkratzt | Haftpflicht des Verleihers |
| Sie stürzen allein und verletzen sich | Krankenkasse, private Unfallversicherung |
| Ein Auto nimmt Ihnen die Vorfahrt | Haftpflicht des Autofahrers |
| Roller beschädigt oder gestohlen | Sie nach Nutzungsbedingungen |
Die Haftpflicht zahlt nicht für Ihre eigenen Verletzungen. Wer allein stürzt, bekommt Behandlung über die Krankenkasse, Schmerzensgeld oder eine Rente nur über eine private Unfallversicherung. Auf dem Weg zur Arbeit kann die gesetzliche Unfallversicherung zuständig sein.
Für Schäden am Roller selbst haften Sie gegenüber dem Verleiher nach dessen Bedingungen. Viele Anbieter verlangen bei Beschädigung oder Verlust einen Betrag bis zu einer Obergrenze, manche bieten gegen Aufpreis eine Reduzierung an.
Für E-Scooter gelten dieselben Promillegrenzen wie beim Auto. Fahren Sie betrunken und verursachen einen Unfall, zahlt die Haftpflicht dem Opfer trotzdem. Danach darf sie sich bis zu 5.000 Euro von Ihnen zurückholen.
Dasselbe gilt nach Drogen oder ohne die nötige Berechtigung. Ihre eigene Privathaftpflicht springt hier nicht ein, weil sie Kraftfahrzeuge mit Versicherungspflicht in der Regel ausschließt.
Wer oft mit Leih-E-Scootern fährt, sollte vor allem eine private Unfallversicherung prüfen. Sie zahlt bei bleibenden Schäden nach einem Sturz, egal wer schuld ist.
Eine eigene Roller-Haftpflicht brauchen Sie für Leihfahrzeuge nicht. Wer gelegentlich fährt und schon unfallversichert ist, braucht gar nichts zusätzlich.
Fragen und Antworten
Für Schäden an anderen ja, über die Kfz-Haftpflicht des Verleihers.
Für eigene Verletzungen nicht.
In der Regel nein, weil E-Scooter versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge sind.
Die Krankenkasse die Behandlung.
Für bleibende Schäden zahlt nur eine private Unfallversicherung.
Das regeln die Nutzungsbedingungen, oft mit einer Obergrenze.
Lesen Sie sie vor der ersten Fahrt.
E-Scooter sind erst ab 14 erlaubt.
Ein jüngeres Kind fährt verbotswidrig, das kann die Haftung der Eltern berühren.
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