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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Kfz-Versicherung

Wer haftet bei einem Unfall während einer Probefahrt?

Kurz gesagt

Beim Händler haften Sie bei einem Unfall während einer Probefahrt meist nicht, wenn Sie nur leicht fahrlässig waren: Gerichte nehmen eine stillschweigende Freistellung an, die Vollkasko des Händlers zahlt. Bei grober Fahrlässigkeit haften Sie selbst. Beim Privatverkauf gibt es diese Freistellung nicht, Sie können für den Schaden am Auto haften. Fremde Schäden zahlt immer die Kfz-Haftpflicht des Probewagens.

Wer haftet bei einem Unfall während einer Probefahrt?

Was es kostet

Richtwerte, die bei einer Probefahrt auf Sie zukommen können.

BeispielRichtwert
Selbstbeteiligung in Probefahrtvereinbarungen von Händlernoft mindestens 2.000 Euro
Durchschnittlicher Vollkasko-Beitrag, den der Halter zahltetwa 590 Euro im Jahr
Kleiner Blechschaden am Probewagenetwa 1.000 bis 3.000 Euro

Selbstbeteiligung nach veröffentlichten Ratgebern, Beitrag nach Marktübersicht, Stand Oktober 2026.

Der Blechschaden und das Rechenbeispiel sind Richtwert aus der Angebotspraxis.

Rechenbeispiel

Gebrauchtwagen von privat, Auffahrunfall bei der Probefahrt

Sie fahren dem Vordermann leicht auf. Der Verkäufer hat eine Vollkasko mit 500 Euro Selbstbeteiligung.

Schaden am Auto des Vordermannsetwa 2.500 Euro aus der Haftpflicht des Probewagens
Schaden am Probewagenetwa 3.000 Euro aus der Vollkasko des Verkäufers
Selbstbeteiligung, die der Verkäufer von Ihnen verlangen kann500 Euro
Mehrbeitrag nach Rückstufung beim Verkäuferkann er als Schaden geltend machen

Ohne schriftliche Vereinbarung sollten Sie mit mindestens 500 Euro rechnen. Beim Händler wären es bei gleicher Lage meist 0 Euro.

Schäden an anderen zahlt die Haftpflicht des Probewagens

Verursachen Sie bei der Probefahrt einen Unfall mit einem anderen Auto oder Fußgänger, zahlt die Kfz-Haftpflicht des Probewagens. Nach den Musterbedingungen ist jeder Fahrer mitversichert. Ihre eigene Kfz-Versicherung ist nicht betroffen.

Für den Halter des Probewagens kann das eine Rückstufung bedeuten. Beim Händler bleibt das sein Thema, ein Privatverkäufer kann den Nachteil dagegen von Ihnen ersetzt verlangen, wenn Sie den Unfall verschuldet haben.

SituationSchaden am ProbewagenSchaden bei anderen
Händler, leichte FahrlässigkeitVollkasko des HändlersHaftpflicht des Probewagens
Händler, grobe FahrlässigkeitSie selbst, ganz oder teilweiseHaftpflicht des Probewagens
Händler ohne Vollkasko, mit Hinweis vorherSie selbstHaftpflicht des Probewagens
Privatverkäufer, keine VereinbarungSie können haftenHaftpflicht des Probewagens
Privatverkäufer mit schriftlicher Vereinbarungwie vereinbartHaftpflicht des Probewagens

Probefahrt beim Händler

Wer beim Autohaus probefährt, darf davon ausgehen, dass der Händler eine Vollkasko für seine Vorführwagen hat. Die Rechtsprechung leitet daraus einen stillschweigenden Haftungsverzicht für leichte Fahrlässigkeit ab, etwa einen Bremsfehler oder ein übersehenes Hindernis. Hat der Händler keine Vollkasko, muss er Sie vor der Fahrt darauf hinweisen.

Viele Händler lassen sich eine Probefahrtvereinbarung unterschreiben. Darin steht oft eine Selbstbeteiligung, die Sie im Schaden tragen, häufig 2.000 Euro oder mehr. Lesen Sie den Zettel vor der Fahrt und fragen Sie nach, wenn die Summe hoch ist.

Probefahrt bei privat

Beim privaten Verkauf gilt die stillschweigende Freistellung nicht. Verursachen Sie leicht fahrlässig einen Schaden am Probewagen, können Sie dafür haften. Ob die Kasko des Verkäufers zahlt, hängt von seinem Vertrag ab. Selbst wenn sie zahlt, darf sie vom berechtigten Fahrer bei einfacher Fahrlässigkeit nichts zurückfordern, der Verkäufer kann aber Selbstbeteiligung und Rückstufung von Ihnen verlangen.

Hat der Verkäufer nur eine Haftpflicht, zahlt niemand den Schaden am Probewagen außer Ihnen. Klären Sie deshalb vorher, wie das Auto versichert ist, und halten Sie eine Regel schriftlich fest.

Grobe Fahrlässigkeit kostet Sie selbst

Fahren Sie bei der Probefahrt mit Alkohol, deutlich zu schnell oder testen Sie die Beschleunigung auf der Landstraße, ist das grob fahrlässig. Dann greift kein Haftungsverzicht, und die Vollkasko des Halters darf nach den Musterbedingungen ihre Leistung je nach Schwere des Verschuldens von Ihnen zurückfordern.

Unterschreiben Sie nach einem Unfall kein Schuldanerkenntnis vor Ort. Schildern Sie den Hergang, halten Sie Zeugen fest und lassen Sie bei größeren Schäden die Polizei kommen.

Wann Sie sich keine Sorgen machen müssen

Bei einer kurzen Probefahrt beim Händler ohne besondere Vereinbarung und mit vorsichtiger Fahrweise tragen Sie bei einem Missgeschick in aller Regel nichts. Eine eigene Versicherung für Probefahrten brauchen Sie dafür nicht.

Ihre eigene Kfz-Versicherung oder Privathaftpflicht zahlt Schäden am fremden Probewagen normalerweise nicht. Die Privathaftpflicht schließt Schäden beim Gebrauch eines Kraftfahrzeugs meist aus.

Schritt für Schritt

  1. Vor der Fahrt fragen, ob der Probewagen vollkaskoversichert ist und mit welcher Selbstbeteiligung.
  2. Probefahrtvereinbarung lesen, bei privat selbst eine kurze Regel aufschreiben.
  3. Zustand des Autos vor der Fahrt mit Fotos festhalten.
  4. Nach einem Unfall Unfallstelle sichern, Polizei bei Personenschaden rufen, Zeugen notieren.
  5. Kein Schuldanerkenntnis unterschreiben, den Verkäufer sofort informieren.

Checkliste

  • Kfz-Haftpflicht und Zulassung des Probewagens vorhanden
  • Vollkasko und Höhe der Selbstbeteiligung bekannt
  • Schriftliche Vereinbarung zur Haftung
  • Fotos vom Zustand vor der Fahrt
  • Führerschein dabei und nüchtern

Häufige Fehler

  • Bei privat ohne Absprache losfahren
  • Die Leistung des Autos auf der Probefahrt ausreizen
  • Eine hohe Selbstbeteiligung in der Händlervereinbarung übersehen
  • Nach dem Unfall vor Ort ein Schuldanerkenntnis unterschreiben

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahlt meine eigene Kfz-Versicherung bei einer Probefahrt?

Nein, versichert ist das Auto, nicht der Fahrer.

Zuständig ist die Versicherung des Probewagens.

Zahlt meine Privathaftpflicht den Schaden am Probewagen?

Meist nicht, sie schließt Schäden beim Gebrauch eines Kraftfahrzeugs in der Regel aus.

Muss ich die Selbstbeteiligung des Händlers zahlen?

Nur wenn sie vorher vereinbart wurde.

Ohne Hinweis gilt beim Händler die stillschweigende Freistellung bei leichter Fahrlässigkeit.

Was gilt bei einer Probefahrt über ein Wochenende?

Dieselben Regeln.

Händler lassen sich dafür fast immer eine schriftliche Vereinbarung geben,

lesen Sie die Haftungsklausel genau.

Wer zahlt Strafzettel und Blitzer während der Probefahrt?

Sie als Fahrer.

Der Halter nennt der Bußgeldstelle Ihren Namen.

Was ist, wenn der Verkäufer nur eine Haftpflicht hat?

Dann zahlt niemand den Schaden am Probewagen, und Sie können dafür haften.

Vereinbaren Sie vorher schriftlich, wer was trägt.

Quellen

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