Haften Softwarefirmen ab Dezember 2026 wie Produkthersteller?
Ja, Softwarefirmen haften für Software, die ab dem 9. Dezember 2026 in Verkehr kommt, wie Pro …
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Kurz gesagt
Wer haftet, wenn ein 3D-gedrucktes Ersatzteil bricht? Verkaufen Sie gedruckte Teile, sind Sie Hersteller und haften ohne Verschulden. Drucken Sie nur privat für sich, haften Sie bei Fahrlässigkeit, das deckt die Privathaftpflicht ab etwa 40 Euro im Jahr. Ab 9. Dezember 2026 gelten auch geschäftlich angebotene Druckdateien als Produkt.
Privathaftpflicht und Hausrat für das Hobby, Produkthaftpflicht für den Verkauf. Richtwerte aus veröffentlichten Beitragsbeispielen.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Privathaftpflicht, Single | etwa 40 bis 120 Euro im Jahr |
| Privathaftpflicht, Familie | etwa 60 bis 180 Euro im Jahr |
| Hausrat, 80 Quadratmeter in Dresden oder Düsseldorf | etwa 23 bis 54 Euro im Jahr |
| Produkthaftpflicht, kleiner Händler mit 100.000 Euro Umsatz | etwa 77 Euro im Jahr |
| Erweiterte Produkthaftpflicht, kleiner Betrieb | etwa 200 bis 500 Euro im Jahr |
Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Beitragsbeispielen.
Die Zahlen im Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.
Norman Nammert vermittelt als Versicherungsmakler;
die Courtage zahlt der Versicherer, für Sie ist das kostenlos.
Rechenbeispiel
Ein Maker verkauft im Jahr rund 300 gedruckte Halterungen. Eine bricht während der Fahrt, der Käufer stürzt und verletzt sich.
| Haftung | als Hersteller, ohne Verschulden |
| Privathaftpflicht | zahlt nicht, gewerbliche Tätigkeit |
| Produkthaftpflicht für den Shop | ab etwa 77 Euro im Jahr |
| Privathaftpflicht und Hausrat für den Rest | etwa 63 bis 174 Euro im Jahr |
Mit rund 140 bis 250 Euro im Jahr sind Hobby und Verkauf getrennt abgesichert. Ohne Produkthaftpflicht zahlt der Maker Behandlungskosten und Schmerzensgeld selbst.
Wer 3D-gedruckte Teile verkauft, ist Hersteller im Sinne des Produkthaftungsgesetzes. Bricht eine gedruckte Halterung und verletzt jemanden, haften Sie nach § 1 ohne Verschulden. Das gilt auch im Nebenerwerb über einen Onlineshop.
Bis zum 8. Dezember 2026 schließt § 1 Absatz 2 Nummer 3 die Haftung aus, wenn Sie das Teil weder für den Verkauf mit wirtschaftlichem Zweck noch beruflich hergestellt haben. Wer also gelegentlich an Freunde verschenkt, fällt nicht unter die Herstellerhaftung.
| Fall | Wer haftet | Wer zahlt |
|---|---|---|
| Privat gedrucktes Teil verletzt einen Gast | Sie, bei Fahrlässigkeit | Privathaftpflicht |
| Verkaufte Halterung bricht beim Kunden | Sie als Hersteller, ohne Verschulden | Betriebshaftpflicht mit Produkthaftpflicht |
| Fehlerhafte Druckdatei aus einem Shop, ab 9.12.2026 | der Anbieter der Datei | seine Produkthaftpflicht |
| Ihr Drucker brennt in der Wohnung | niemand fremdes | Hausratversicherung |
| Das gedruckte Teil selbst ist kaputt | keine Haftpflicht | Sie selbst |
Drucken Sie ein Ersatzteil für den eigenen Rasenmäher, Kinderwagen oder Fahrradträger, gilt das allgemeine Recht. Nach § 823 BGB haften Sie, wenn Sie vorsätzlich oder fahrlässig jemanden verletzen, etwa weil Sie ein tragendes Teil aus ungeeignetem Material gedruckt haben.
Diesen Schaden zahlt die Privathaftpflicht. Sie wehrt auch unberechtigte Forderungen ab. Den Schaden an Ihrem eigenen Gerät oder am gebrochenen Teil zahlt sie nicht, denn Haftpflicht deckt nur Schäden bei anderen.
Mit dem neuen Produkthaftungsrecht werden digitale Konstruktionsunterlagen zum Produkt. Gemeint sind digitale Vorlagen, die eine Maschine wie einen 3D-Drucker automatisch steuern. Die Gesetzesbegründung nennt ausdrücklich Vorlagen für 3D-Drucker und CAD-Dateien.
Haftbar wird der Anbieter der Datei, wenn er sie im Rahmen einer Geschäftstätigkeit bereitstellt, auch kostenlos. Wer eine Datei rein privat teilt, ist davon nicht erfasst. Der Bundestag hat das Gesetz am 8. Oktober 2026 beschlossen, es gilt für Produkte ab dem 9. Dezember 2026.
Das neue Recht regelt auch Umbauten. Wer ein Produkt nach dem Verkauf so verändert, dass eine neue Gefahr entsteht, und es dann wieder in Verkehr bringt, haftet als Hersteller. Ein Händler, der gebrauchte Geräte mit selbst gedruckten Ersatzteilen aufbereitet und verkauft, sollte das kennen.
Er kann sich entlasten, wenn er beweist, dass der Fehler in einem Teil steckt, das er nicht verändert hat. Bricht genau das gedruckte Ersatzteil, hilft diese Ausnahme nicht.
Bricht ein selbst gedrucktes Teil am Auto und verursacht einen Unfall, reguliert die Kfz-Haftpflicht den Schaden der anderen. Ihren eigenen Wagen zahlt nur eine Kaskoversicherung im Rahmen ihrer Bedingungen.
Gedruckte Teile an Bremsen, Lenkung oder Sicherheitsgurten sind riskant. Prüfen Sie vor dem Einbau, ob das Teil die Betriebserlaubnis berührt, und lassen Sie sicherheitsrelevante Teile von einer Werkstatt beurteilen.
Für das private Hobby reichen eine Privathaftpflicht und eine Hausratversicherung. Ein eigener Baustein für 3D-Druck ist dafür nicht nötig.
Sobald Sie gedruckte Teile oder Druckdateien verkaufen, brauchen Sie eine Betriebshaftpflicht mit Produkthaftpflicht. Werden Ihre Teile in Produkte anderer eingebaut, gehört die erweiterte Produkthaftpflicht dazu, sie zahlt etwa Aus- und Einbaukosten. Die Privathaftpflicht deckt solche gewerblichen Risiken nicht ab.
Fragen und Antworten
Nicht nach dem Produkthaftungsgesetz,
wenn Sie es weder für den Verkauf noch beruflich hergestellt haben.
Bei Fahrlässigkeit haften Sie aber nach § 823 BGB, das zahlt die Privathaftpflicht.
Für Produkte ab dem 9.
Dezember 2026 nur, wenn Sie die Datei im Rahmen einer Geschäftstätigkeit bereitstellen.
Rein privates Teilen ist nicht erfasst.
Brand gehört zum Grundschutz der Hausratversicherung.
Dann sind Drucker und andere Sachen in der Wohnung versichert, nach den Grenzen Ihres Vertrags.
Ist das Material fehlerhaft, haftet auch dessen Hersteller nach dem Produkthaftungsgesetz.
Gegenüber Ihrem Kunden bleiben Sie als Hersteller des Endprodukts trotzdem in der Pflicht.
Nein.
Privathaftpflicht und Hausrat decken das private Hobby ab.
Erst wenn Sie verkaufen, kommt die Produkthaftpflicht dazu.
NAMMERT Versicherungsmakler
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Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.
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