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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Betriebshaftpflicht

Wer haftet, wenn ein Handwerker bei mir einen Schaden verursacht?

Kurz gesagt

Wer haftet, wenn ein Handwerker bei mir einen Schaden verursacht? Der Handwerksbetrieb, mit dem Sie den Vertrag haben, auch für Fehler seiner Mitarbeiter (§ 278 BGB). Meist zahlt dessen Betriebshaftpflicht, die Handwerker oft für 200 bis 450 Euro im Jahr haben. Die mangelhafte Arbeit selbst zahlt sie nicht, die muss der Betrieb nachbessern. Melden Sie den Schaden schriftlich und mit Fotos.

Wer haftet, wenn ein Handwerker bei mir einen Schaden verursacht?

Was es kostet

Was Handwerker für die Betriebshaftpflicht zahlen, die Ihren Schaden deckt.

BeispielRichtwert
Handwerk, Standardgewerkemeist 200 bis 450 Euro im Jahr
Bau und Dachab etwa 600 Euro im Jahr
Kleingewerbeetwa 60 bis 200 Euro im Jahr
Empfohlene Deckungssumme im Handwerk3 bis 10 Millionen Euro

Richtwerte aus öffentlich genannten Tarifbeispielen, Stand Oktober 2026.

Rechenbeispiel

Malerbetrieb streicht eine Altbauwohnung

Ein Mitarbeiter stößt eine Leiter um, eine Vitrine und das Parkett werden beschädigt.

Vitrine, Zeitwert1.200 Euro
Parkett abschleifen und versiegeln1.800 Euro
Haftungder Malerbetrieb nach § 280 und § 278 BGB
ZahlungBetriebshaftpflicht des Malers

Die Versicherung des Betriebs zahlt 3.000 Euro; Ihre eigene Hausrat muss nicht einspringen.

Der Betrieb haftet, auch für seine Leute

Wer einen Handwerker beauftragt, hat einen Vertrag mit dem Betrieb. Verletzt der Betrieb dabei eine Pflicht und entsteht Ihnen ein Schaden, muss er ihn ersetzen (§ 280 BGB). Für das Verschulden seiner Mitarbeiter und Subunternehmer haftet er wie für eigenes (§ 278 BGB), ohne sich herausreden zu können.

Daneben haftet der Mitarbeiter, der den Schaden verursacht hat, selbst. Halten Sie sich trotzdem an den Betrieb: Er ist Ihr Vertragspartner und hat in der Regel die Versicherung.

Was die Betriebshaftpflicht des Handwerkers zahlt

Die Betriebshaftpflicht prüft, ob der Betrieb haftet, wehrt unberechtigte Forderungen ab und zahlt berechtigte. Beschädigt der Maler beim Streichen Ihr Parkett oder setzt der Installateur das Bad unter Wasser, ist das ein typischer Fall.

Schäden an der Sache, an der der Handwerker gerade arbeitet, heißen Tätigkeitsschäden. Die Musterbedingungen regeln sie in einer eigenen Klausel, teils nur nach besonderer Vereinbarung. Ob sie gedeckt sind, hängt also vom Vertrag des Betriebs ab, nicht von Ihnen.

SchadenZahlt die Betriebshaftpflicht?
Parkett beim Streichen zerkratztin der Regel ja
Wasserschaden durch gelöste Leitungin der Regel ja, Folgeschäden eingeschlossen
Fliesen schief verlegtnein, Nachbesserung ist Sache des Betriebs
Neu eingebaute Leitung leckt und beschädigt sich selbstnein, Schaden an der eigenen Arbeit
Beschädigung der bearbeiteten Sachehängt von der Klausel zu Tätigkeitsschäden ab

Was die Versicherung nicht zahlt

Ansprüche auf Erfüllung des Vertrags, Nachbesserung, Minderung oder Rücktritt sind nicht versichert. Ebenso Schäden an den Sachen und Arbeiten, die der Betrieb selbst hergestellt oder geliefert hat. Für schlechte Arbeit haftet der Betrieb aus Gewährleistung, und das zahlt er selbst.

Lehnt die Versicherung ab, bleibt Ihr Anspruch gegen den Betrieb bestehen. Die Versicherung ist eine Sache zwischen dem Betrieb und seinem Versicherer.

Wenn Ihre eigene Versicherung einspringt

Bei Leitungswasser- oder Brandschäden kann Ihre Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung zuerst zahlen. Ihr Ersatzanspruch gegen den Handwerker geht dann auf Ihren Versicherer über (§ 86 VVG), und der holt sich das Geld zurück. Das ist oft der schnellere Weg. Als Mieter melden Sie Schäden am Gebäude außerdem dem Vermieter.

Fristen und Beweise

Schadensersatzansprüche verjähren in drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem Sie von Schaden und Verursacher wissen. Mängelansprüche verjähren bei Arbeiten an einer Sache in zwei Jahren, am Bauwerk in fünf Jahren ab Abnahme.

Beweisen müssen Sie den Schaden und dass der Handwerker ihn verursacht hat. Fotos vom Zustand vorher und nachher, Zeugen und ein schriftliches Protokoll helfen mehr als jede spätere Diskussion.

Schritt für Schritt

  1. Schaden sofort fotografieren und Zeugen notieren.
  2. Den Betrieb schriftlich informieren und nach seiner Betriebshaftpflicht fragen.
  3. Frist zur Stellungnahme setzen, etwa zwei Wochen.
  4. Besichtigung durch Betrieb oder Versicherer ermöglichen.
  5. Bei Wasser oder Brand parallel die eigene Hausrat oder Wohngebäude informieren.

Checkliste

  • Fotos vorher und nachher
  • Schriftliche Schadenmeldung an den Betrieb
  • Name des Versicherers des Betriebs
  • Kostenvoranschlag für die Reparatur
  • Fristen im Kalender

Häufige Fehler

  • Nur mündlich mit dem Mitarbeiter reden
  • Den Schaden reparieren lassen, bevor jemand ihn gesehen hat
  • Mangelhafte Arbeit über die Versicherung abwickeln wollen
  • Die Verjährung abwarten

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Muss ich mich an die Versicherung des Handwerkers wenden?

Nein, Ihr Anspruch richtet sich gegen den Betrieb.

Der meldet den Schaden seinem Versicherer.

Haftet der Betrieb für einen Subunternehmer?

Ja, wie für eigenes Verschulden, weil er ihn zur Erfüllung einsetzt.

Was, wenn der Handwerker keine Versicherung hat?

Dann haftet der Betrieb mit seinem Vermögen.

Eine Betriebshaftpflicht ist für Handwerker keine allgemeine Pflicht.

Zahlt meine Privathaftpflicht?

Nein, Sie haben den Schaden nicht verursacht.

Hausrat oder Wohngebäude können bei Wasser- und Brandschäden einspringen.

Bekomme ich den Neuwert ersetzt?

Ersetzt wird der Schaden, bei älteren Sachen oft der Zeitwert oder die Reparatur.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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Kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.

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3Angaben zu Ihren Wünschen

Betriebshaftpflichtversicherung

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Zum Beispiel Arbeiten beim Kunden, eigene Produkte, Export in die USA, Tanks oder Chemikalien

4Ihr bisheriger Vertrag
5Wie erreichen wir Sie?

Passende Fragen

Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.

Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.

Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

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