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Wer ist bei der Reiserücktrittsversicherung mitversichert?

Kurz gesagt

Bei der Reiserücktrittsversicherung ist nur mitversichert, wer im Vertrag steht. Im Familienvertrag sind das meist Ehe- oder Lebenspartner und Kinder, je nach Tarif bis 18 oder bis 23 Jahre. Eltern, Großeltern oder Geschwister sind dagegen Risikopersonen: Erkranken sie schwer, dürfen Sie stornieren, ihre eigene Reise ist aber nicht versichert. Freunde brauchen immer einen eigenen Vertrag.

Wer ist bei der Reiserücktrittsversicherung mitversichert?

Was es kostet

Was Einzel- und Familienverträge kosten.

BeispielRichtwert
Jahresvertrag Einzelperson, Basistarifab etwa 32 Euro im Jahr
Jahresvertrag Familieab etwa 43 Euro im Jahr
Summe 3.000 Euro ohne Selbstbehalt, unter 66 Jahreetwa 96 Euro einzeln, 106 Euro Familie
Summe 5.000 Euro ohne Selbstbehalt, unter 66 Jahreetwa 140 Euro einzeln, 156 Euro Familie

Stand Oktober 2026, Mitgliederpreise eines Automobilclubs und Angaben aus dem Warentest.

Ihr Beitrag hängt von Alter, Summe und Selbstbehalt ab.

Rechenbeispiel

Paar ohne gemeinsamen Haushalt, Freundin reist mit

Anna und Ben wohnen getrennt und fahren mit Annas Freundin Clara für 3.600 Euro nach Portugal. Annas Vater erkrankt schwer.

Anna, eigener Vertragstorniert, Vater ist Risikoperson
Ben, eigener Vertragstorniert nur, wenn Anna als Risikoperson gilt
Clara ohne Vertragträgt ihre 1.200 Euro Reisekosten selbst
Stornokosten je Person bei 40 Prozent480 Euro

Anna bekommt ihre 480 Euro, Ben nur nach seinem Bedingungswerk, Clara nichts. Ein Familienvertrag hätte das Paar nicht gedeckt, weil es keinen Haushalt teilt. Richtwerte aus der Angebotspraxis.

Versicherte Person und Risikoperson

Bei der Reiserücktrittsversicherung gibt es zwei Gruppen. Versicherte Personen bekommen ihre Stornokosten ersetzt. Risikopersonen lösen nur den Versicherungsfall aus: Wird Ihre Mutter schwer krank und brauchen Sie sie zu pflegen, dürfen Sie stornieren.

Die Mutter selbst ist dadurch nicht versichert. Reist sie mit, braucht sie einen eigenen Vertrag oder muss im Familienvertrag stehen.

PersonIm EinzelvertragIm Familienvertrag
Sie selbstversichertversichert
Ehe- oder Lebenspartner im HaushaltRisikopersonversichert
Kinder im HaushaltRisikopersonversichert, je nach Tarif bis 18 oder 23 Jahre
Eltern, Großeltern, Geschwister, EnkelRisikopersonRisikoperson
Mitreisende Freundemeist Risikoperson, nicht versichertmeist Risikoperson, nicht versichert

Wer im Familienvertrag mitversichert ist

Der Familienvertrag gilt meist für Ehe- oder Lebenspartner und Kinder, die im selben Haushalt leben. Manche Tarife nehmen Kinder bis zum 23. Geburtstag auf, auch Stief- und Adoptivkinder, andere nur minderjährige Kinder.

Paare ohne gemeinsamen Haushalt bekommen oft keinen Familienvertrag. Dann braucht jeder einen eigenen Vertrag, und der Partner zählt als Risikoperson.

Wann Risikopersonen den Rücktritt auslösen

Eine Risikoperson löst den Rücktritt aus, wenn sie unerwartet schwer erkrankt, einen schweren Unfall hat oder stirbt und Ihnen die Reise deshalb nicht zuzumuten ist. Typisch ist ein Elternteil, der plötzlich auf Ihre Hilfe angewiesen ist.

Welche Verwandten als Risikopersonen gelten, steht im Bedingungswerk. Oft sind es Partner, Eltern, Kinder, Großeltern, Enkel und Geschwister, manche Tarife nennen auch Schwiegereltern.

Mitreisende Freunde und Gruppen

Reisen Sie mit Freunden, sind diese in Ihrer Reiserücktrittsversicherung nicht mitversichert. Erkrankt Ihr Freund, können Sie zwar oft zurücktreten, aber seine Stornokosten zahlt nur sein eigener Vertrag.

Manche Versicherer erkennen Mitreisende nur als Risikopersonen an, wenn sie beim selben Versicherer versichert sind. Für Gruppen lohnt es sich, gemeinsam beim selben Anbieter abzuschließen.

Wenn ein Familienmitglied allein reist

Einige Jahresverträge versichern Familienmitglieder, die allein reisen, nur mit der Hälfte der Versicherungssumme. Bei 3.000 Euro Summe wären das 1.500 Euro je Reise.

Fährt Ihr Kind auf eine teure Sprachreise, prüfen Sie diese Grenze vor der Buchung. Sonst ist es im Familienvertrag nur teilweise mitversichert.

Schritt für Schritt

  1. Alle Mitreisenden und ihre Haushalte aufschreiben.
  2. Prüfen, ob ein Familienvertrag passt oder Einzelverträge nötig sind.
  3. Liste der Risikopersonen im Bedingungswerk lesen.
  4. Altersgrenze für Kinder prüfen.
  5. Freunde bitten, beim selben Anbieter abzuschließen.

Checkliste

  • Alle Reisenden namentlich versichert
  • Kinder unter der Altersgrenze des Tarifs
  • Schwiegereltern und Geschwister als Risikopersonen genannt
  • Regel für allein reisende Familienmitglieder bekannt
  • Versicherungssumme deckt den Preis aller Reisenden

Häufige Fehler

  • Glauben, die Freundin sei automatisch mitversichert
  • Familienvertrag für ein Paar ohne gemeinsamen Haushalt annehmen
  • Volljährige Kinder ohne Prüfung im Familienvertrag lassen
  • Versicherungssumme nur für die eigene Person wählen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Sind Großeltern mitversichert?

Meist nur als Risikopersonen.

Reisen sie mit, brauchen sie einen eigenen Vertrag.

Ist mein Lebensgefährte mitversichert?

Im Familienvertrag, wenn Sie zusammenwohnen.

Sonst braucht er einen eigenen Vertrag.

Bis wann sind Kinder im Familienvertrag?

Je nach Tarif bis 18 Jahre oder bis zum 23.

Geburtstag, oft nur im selben Haushalt.

Zahlt die Versicherung, wenn mein Hund krank wird?

Das regelt das Bedingungswerk.

Einige Tarife nennen erkrankte Haustiere als Grund, viele nicht.

Kann ich jemanden nachträglich mitversichern?

Meist ja, solange noch kein Versicherungsfall eingetreten ist.

Der Beitrag steigt dann.

Quellen

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