Alles zur Versicherung: Reiseversicherung
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Kurz gesagt
Bei der Reiserücktrittsversicherung ist nur mitversichert, wer im Vertrag steht. Im Familienvertrag sind das meist Ehe- oder Lebenspartner und Kinder, je nach Tarif bis 18 oder bis 23 Jahre. Eltern, Großeltern oder Geschwister sind dagegen Risikopersonen: Erkranken sie schwer, dürfen Sie stornieren, ihre eigene Reise ist aber nicht versichert. Freunde brauchen immer einen eigenen Vertrag.
Was Einzel- und Familienverträge kosten.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Jahresvertrag Einzelperson, Basistarif | ab etwa 32 Euro im Jahr |
| Jahresvertrag Familie | ab etwa 43 Euro im Jahr |
| Summe 3.000 Euro ohne Selbstbehalt, unter 66 Jahre | etwa 96 Euro einzeln, 106 Euro Familie |
| Summe 5.000 Euro ohne Selbstbehalt, unter 66 Jahre | etwa 140 Euro einzeln, 156 Euro Familie |
Stand Oktober 2026, Mitgliederpreise eines Automobilclubs und Angaben aus dem Warentest.
Ihr Beitrag hängt von Alter, Summe und Selbstbehalt ab.
Rechenbeispiel
Anna und Ben wohnen getrennt und fahren mit Annas Freundin Clara für 3.600 Euro nach Portugal. Annas Vater erkrankt schwer.
| Anna, eigener Vertrag | storniert, Vater ist Risikoperson |
| Ben, eigener Vertrag | storniert nur, wenn Anna als Risikoperson gilt |
| Clara ohne Vertrag | trägt ihre 1.200 Euro Reisekosten selbst |
| Stornokosten je Person bei 40 Prozent | 480 Euro |
Anna bekommt ihre 480 Euro, Ben nur nach seinem Bedingungswerk, Clara nichts. Ein Familienvertrag hätte das Paar nicht gedeckt, weil es keinen Haushalt teilt. Richtwerte aus der Angebotspraxis.
Bei der Reiserücktrittsversicherung gibt es zwei Gruppen. Versicherte Personen bekommen ihre Stornokosten ersetzt. Risikopersonen lösen nur den Versicherungsfall aus: Wird Ihre Mutter schwer krank und brauchen Sie sie zu pflegen, dürfen Sie stornieren.
Die Mutter selbst ist dadurch nicht versichert. Reist sie mit, braucht sie einen eigenen Vertrag oder muss im Familienvertrag stehen.
| Person | Im Einzelvertrag | Im Familienvertrag |
|---|---|---|
| Sie selbst | versichert | versichert |
| Ehe- oder Lebenspartner im Haushalt | Risikoperson | versichert |
| Kinder im Haushalt | Risikoperson | versichert, je nach Tarif bis 18 oder 23 Jahre |
| Eltern, Großeltern, Geschwister, Enkel | Risikoperson | Risikoperson |
| Mitreisende Freunde | meist Risikoperson, nicht versichert | meist Risikoperson, nicht versichert |
Der Familienvertrag gilt meist für Ehe- oder Lebenspartner und Kinder, die im selben Haushalt leben. Manche Tarife nehmen Kinder bis zum 23. Geburtstag auf, auch Stief- und Adoptivkinder, andere nur minderjährige Kinder.
Paare ohne gemeinsamen Haushalt bekommen oft keinen Familienvertrag. Dann braucht jeder einen eigenen Vertrag, und der Partner zählt als Risikoperson.
Eine Risikoperson löst den Rücktritt aus, wenn sie unerwartet schwer erkrankt, einen schweren Unfall hat oder stirbt und Ihnen die Reise deshalb nicht zuzumuten ist. Typisch ist ein Elternteil, der plötzlich auf Ihre Hilfe angewiesen ist.
Welche Verwandten als Risikopersonen gelten, steht im Bedingungswerk. Oft sind es Partner, Eltern, Kinder, Großeltern, Enkel und Geschwister, manche Tarife nennen auch Schwiegereltern.
Reisen Sie mit Freunden, sind diese in Ihrer Reiserücktrittsversicherung nicht mitversichert. Erkrankt Ihr Freund, können Sie zwar oft zurücktreten, aber seine Stornokosten zahlt nur sein eigener Vertrag.
Manche Versicherer erkennen Mitreisende nur als Risikopersonen an, wenn sie beim selben Versicherer versichert sind. Für Gruppen lohnt es sich, gemeinsam beim selben Anbieter abzuschließen.
Einige Jahresverträge versichern Familienmitglieder, die allein reisen, nur mit der Hälfte der Versicherungssumme. Bei 3.000 Euro Summe wären das 1.500 Euro je Reise.
Fährt Ihr Kind auf eine teure Sprachreise, prüfen Sie diese Grenze vor der Buchung. Sonst ist es im Familienvertrag nur teilweise mitversichert.
Fragen und Antworten
Meist nur als Risikopersonen.
Reisen sie mit, brauchen sie einen eigenen Vertrag.
Im Familienvertrag, wenn Sie zusammenwohnen.
Sonst braucht er einen eigenen Vertrag.
Je nach Tarif bis 18 Jahre oder bis zum 23.
Geburtstag, oft nur im selben Haushalt.
Das regelt das Bedingungswerk.
Einige Tarife nennen erkrankte Haustiere als Grund, viele nicht.
Meist ja, solange noch kein Versicherungsfall eingetreten ist.
Der Beitrag steigt dann.
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