Alles zur Versicherung: Reiseversicherung
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Kurz gesagt
Die Reiserücktrittsversicherung zahlt bei einer Schwangerschaft, wenn sie unerwartet nach der Buchung festgestellt wird oder wenn unerwartete Komplikationen die Reise verhindern, etwa vorzeitige Wehen. Eine bekannte, normal verlaufende Schwangerschaft ist kein Grund. Die Stornokosten liegen etwa 30 Tage vor Abreise meist bei 20 Prozent des Reisepreises, kurz vorher bis 90 Prozent.
Was ein Rücktritt kostet und was der Schutz kostet.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Stornokosten etwa 30 Tage vor Abreise | meist 20 Prozent des Reisepreises |
| Stornokosten kurz vor Abreise | bis 90 Prozent des Reisepreises |
| Einzelreise 1.500 Euro, Tarif bis 66 Jahre | etwa 77 Euro |
| Jahresvertrag, Einzelperson | ab etwa 32 Euro im Jahr |
| Selbstbehalt, wenn vereinbart | 20 Prozent, mindestens 25 Euro je Person |
Stand Oktober 2026, aus den genannten Quellen.
Die Stornokosten im Beispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.
Rechenbeispiel
Ein Paar bucht im Januar eine Reise nach Thailand für 3.000 Euro. Im Mai stellt die Ärztin vorzeitige Wehen fest und rät vom Flug ab.
| Reisepreis für zwei Personen | 3.000 Euro |
| Stornokosten drei Wochen vor Abreise, 40 Prozent | 1.200 Euro |
| Erstattung ohne Selbstbehalt | 1.200 Euro |
| Erstattung mit 20 Prozent Selbstbehalt | 960 Euro |
Mit Attest zahlt die Versicherung, der Partner storniert im Familienvertrag mit. Ohne Komplikationen hätte das Paar 1.200 Euro selbst getragen. Richtwerte aus der Angebotspraxis.
Versichert ist das Unerwartete. Erfahren Sie nach der Buchung von einer Schwangerschaft, und fällt der Geburtstermin in die Reise oder ist der lange Flug nicht zumutbar, ist das bei vielen Tarifen ein Rücktrittsgrund.
Auch eine schon bekannte Schwangerschaft kann zum Versicherungsfall werden, wenn unerwartete Komplikationen dazukommen: vorzeitige Wehen, Frühgeburtsgefahr oder ein ärztliches Reiseverbot.
| Situation | Zahlt die Reiserücktrittsversicherung? |
|---|---|
| Schwangerschaft nach der Buchung festgestellt, Termin fällt in die Reise | in vielen Tarifen ja |
| Bekannte Schwangerschaft, unerwartete Komplikationen | ja, mit Attest |
| Bekannte Schwangerschaft ohne Komplikationen, Sie möchten lieber nicht fliegen | nein |
| Komplikationen waren bei Abschluss schon bekannt | nein |
| Komplikationen während der Reise | nicht der Rücktritt, sondern der Reiseabbruch |
Eine Schwangerschaft, die normal verläuft, ist für den Versicherer keine Reiseunfähigkeit. Sagen Sie trotzdem ab, tragen Sie die Stornokosten selbst.
Auch Komplikationen, die schon bei Abschluss des Vertrags bekannt waren, sind ausgeschlossen. Schließen Sie die Versicherung daher direkt nach der Buchung ab, dann zählt der frühe Zeitpunkt.
Das ärztliche Attest sollte die Diagnose, die Schwangerschaftswoche, den Tag der Untersuchung und eine Begründung enthalten, warum die Reise nicht zumutbar ist. Fehlt die Begründung, fragt der Versicherer nach.
Stornieren Sie sofort, wenn der Arzt abrät. Die Stornokosten steigen, je näher die Abreise rückt, und der Versicherer zahlt nur die Kosten zum Zeitpunkt der ärztlichen Feststellung.
Im Familienvertrag sind Ehe- oder Lebenspartner und Kinder mitversichert. Sagt die Schwangere wegen Komplikationen ab, können auch die mitreisenden Familienmitglieder stornieren.
Reisen Sie mit Freunden, brauchen diese einen eigenen Vertrag. Ob sie wegen Ihrer Schwangerschaft zurücktreten dürfen, regelt ihr eigenes Bedingungswerk.
Ist die Schwangerschaft bekannt und unkompliziert, und wollen Sie trotzdem reisen, reicht ein normaler Tarif. Er hilft, wenn unerwartet etwas dazukommt. Wer nur aus Vorsicht absagen will, sollte eine Reise mit kostenloser Stornierung buchen.
Für die Zeit am Urlaubsort brauchen Sie zusätzlich eine Auslandskrankenversicherung. Ein Tarif nennt Entbindung und Frühgeburt bis zur 36. Woche als versichert, die Grenzen stehen in Ihren Bedingungen.
Fragen und Antworten
Nur wenn sie unerwartet nach der Buchung eintritt oder unerwartete Komplikationen dazukommen.
Ja, wenn ein Arzt die Reise wegen Komplikationen untersagt.
Fluggesellschaften haben eigene Grenzen, die Sie vorher kennen sollten.
Im Familienvertrag ja.
Im Einzelvertrag gilt der Partner zwar als Risikoperson,
er braucht aber eigenen Schutz für seine Reisekosten.
Am besten direkt nach der Buchung, meist bis 30 Tage vor Abreise,
bei Last-Minute-Reisen bis wenige Tage nach Buchung.
Dann zahlt nicht der Rücktritt,
sondern die Reiseabbruchversicherung für nicht genutzte Leistungen und die
Auslandskrankenversicherung für die Behandlung.
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Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.
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