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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Reiseversicherung

Zahlt die Reiserücktrittsversicherung bei einer Schwangerschaft?

Kurz gesagt

Die Reiserücktrittsversicherung zahlt bei einer Schwangerschaft, wenn sie unerwartet nach der Buchung festgestellt wird oder wenn unerwartete Komplikationen die Reise verhindern, etwa vorzeitige Wehen. Eine bekannte, normal verlaufende Schwangerschaft ist kein Grund. Die Stornokosten liegen etwa 30 Tage vor Abreise meist bei 20 Prozent des Reisepreises, kurz vorher bis 90 Prozent.

Zahlt die Reiserücktrittsversicherung bei einer Schwangerschaft?

Was es kostet

Was ein Rücktritt kostet und was der Schutz kostet.

BeispielRichtwert
Stornokosten etwa 30 Tage vor Abreisemeist 20 Prozent des Reisepreises
Stornokosten kurz vor Abreisebis 90 Prozent des Reisepreises
Einzelreise 1.500 Euro, Tarif bis 66 Jahreetwa 77 Euro
Jahresvertrag, Einzelpersonab etwa 32 Euro im Jahr
Selbstbehalt, wenn vereinbart20 Prozent, mindestens 25 Euro je Person

Stand Oktober 2026, aus den genannten Quellen.

Die Stornokosten im Beispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.

Rechenbeispiel

Fernreise gebucht, dann Frühgeburtsgefahr

Ein Paar bucht im Januar eine Reise nach Thailand für 3.000 Euro. Im Mai stellt die Ärztin vorzeitige Wehen fest und rät vom Flug ab.

Reisepreis für zwei Personen3.000 Euro
Stornokosten drei Wochen vor Abreise, 40 Prozent1.200 Euro
Erstattung ohne Selbstbehalt1.200 Euro
Erstattung mit 20 Prozent Selbstbehalt960 Euro

Mit Attest zahlt die Versicherung, der Partner storniert im Familienvertrag mit. Ohne Komplikationen hätte das Paar 1.200 Euro selbst getragen. Richtwerte aus der Angebotspraxis.

Wann die Versicherung bei einer Schwangerschaft zahlt

Versichert ist das Unerwartete. Erfahren Sie nach der Buchung von einer Schwangerschaft, und fällt der Geburtstermin in die Reise oder ist der lange Flug nicht zumutbar, ist das bei vielen Tarifen ein Rücktrittsgrund.

Auch eine schon bekannte Schwangerschaft kann zum Versicherungsfall werden, wenn unerwartete Komplikationen dazukommen: vorzeitige Wehen, Frühgeburtsgefahr oder ein ärztliches Reiseverbot.

SituationZahlt die Reiserücktrittsversicherung?
Schwangerschaft nach der Buchung festgestellt, Termin fällt in die Reisein vielen Tarifen ja
Bekannte Schwangerschaft, unerwartete Komplikationenja, mit Attest
Bekannte Schwangerschaft ohne Komplikationen, Sie möchten lieber nicht fliegennein
Komplikationen waren bei Abschluss schon bekanntnein
Komplikationen während der Reisenicht der Rücktritt, sondern der Reiseabbruch

Was nicht versichert ist

Eine Schwangerschaft, die normal verläuft, ist für den Versicherer keine Reiseunfähigkeit. Sagen Sie trotzdem ab, tragen Sie die Stornokosten selbst.

Auch Komplikationen, die schon bei Abschluss des Vertrags bekannt waren, sind ausgeschlossen. Schließen Sie die Versicherung daher direkt nach der Buchung ab, dann zählt der frühe Zeitpunkt.

Was im Attest stehen muss

Das ärztliche Attest sollte die Diagnose, die Schwangerschaftswoche, den Tag der Untersuchung und eine Begründung enthalten, warum die Reise nicht zumutbar ist. Fehlt die Begründung, fragt der Versicherer nach.

Stornieren Sie sofort, wenn der Arzt abrät. Die Stornokosten steigen, je näher die Abreise rückt, und der Versicherer zahlt nur die Kosten zum Zeitpunkt der ärztlichen Feststellung.

Wer mit der Schwangeren zu Hause bleiben darf

Im Familienvertrag sind Ehe- oder Lebenspartner und Kinder mitversichert. Sagt die Schwangere wegen Komplikationen ab, können auch die mitreisenden Familienmitglieder stornieren.

Reisen Sie mit Freunden, brauchen diese einen eigenen Vertrag. Ob sie wegen Ihrer Schwangerschaft zurücktreten dürfen, regelt ihr eigenes Bedingungswerk.

Wann Sie keinen besonderen Tarif brauchen

Ist die Schwangerschaft bekannt und unkompliziert, und wollen Sie trotzdem reisen, reicht ein normaler Tarif. Er hilft, wenn unerwartet etwas dazukommt. Wer nur aus Vorsicht absagen will, sollte eine Reise mit kostenloser Stornierung buchen.

Für die Zeit am Urlaubsort brauchen Sie zusätzlich eine Auslandskrankenversicherung. Ein Tarif nennt Entbindung und Frühgeburt bis zur 36. Woche als versichert, die Grenzen stehen in Ihren Bedingungen.

Schritt für Schritt

  1. Reiserücktrittsversicherung direkt nach der Buchung abschließen.
  2. Bei Beschwerden sofort ärztlich abklären lassen.
  3. Attest mit Diagnose, Schwangerschaftswoche und Begründung holen.
  4. Reise sofort beim Veranstalter stornieren.
  5. Stornorechnung und Attest beim Versicherer einreichen.

Checkliste

  • Vertrag vor dem Bekanntwerden von Komplikationen abgeschlossen
  • Schwangerschaft und Komplikationen im Bedingungswerk genannt
  • Familienvertrag, wenn der Partner mitreist
  • Attest vollständig
  • Auslandskrankenversicherung mit Schwangerschaftsgrenze geprüft

Häufige Fehler

  • Aus Vorsicht absagen, obwohl alles normal verläuft
  • Die Versicherung erst abschließen, wenn schon Beschwerden da sind
  • Mit dem Stornieren warten, bis es besser wird
  • Den Partner im Einzelvertrag versichern und auf Mitstorno hoffen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Ist eine Schwangerschaft ein Rücktrittsgrund?

Nur wenn sie unerwartet nach der Buchung eintritt oder unerwartete Komplikationen dazukommen.

Zahlt die Versicherung, wenn ich nicht mehr fliegen darf?

Ja, wenn ein Arzt die Reise wegen Komplikationen untersagt.

Fluggesellschaften haben eigene Grenzen, die Sie vorher kennen sollten.

Kann mein Partner mit stornieren?

Im Familienvertrag ja.

Im Einzelvertrag gilt der Partner zwar als Risikoperson,

er braucht aber eigenen Schutz für seine Reisekosten.

Bis wann muss ich die Versicherung abschließen?

Am besten direkt nach der Buchung, meist bis 30 Tage vor Abreise,

bei Last-Minute-Reisen bis wenige Tage nach Buchung.

Was ist, wenn die Komplikationen im Urlaub kommen?

Dann zahlt nicht der Rücktritt,

sondern die Reiseabbruchversicherung für nicht genutzte Leistungen und die

Auslandskrankenversicherung für die Behandlung.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

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