Alles zur Versicherung: Kfz-Versicherung
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Kurz gesagt
Wer zahlt bei einem Unfall mit einem unversicherten Auto? Die Verkehrsopferhilfe als gesetzlicher Entschädigungsfonds, für Personen- und Sachschäden, ohne die 500 Euro Selbstbeteiligung wie bei Fahrerflucht. Sie zahlt aber nur, soweit Fahrer, Halter oder eine eigene Versicherung wie Ihre Vollkasko nicht zahlen. War der Vertrag erst kurz beendet, haftet oft noch der alte Versicherer.
Grenzen und Abzüge, die bei einem Unfall mit einem unversicherten Auto gelten.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Selbstbeteiligung bei unversichertem Auto | 0 Euro |
| Selbstbeteiligung bei Fahrerflucht, Sachschaden | 500 Euro |
| Höchstbetrag für Personenschäden je Unfall | 7,5 Millionen Euro |
| Höchstbetrag für Sachschäden je Unfall | 1,3 Millionen Euro |
| Selbstbeteiligung Ihrer Vollkasko, die der Fonds ersetzen kann | meist 150 bis 1.000 Euro |
Werte nach § 12 Pflichtversicherungsgesetz,
§ 117 VVG und der Anlage zum Pflichtversicherungsgesetz, Stand Oktober 2026.
Die Spanne der Vollkasko-Selbstbeteiligung ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.
Rechenbeispiel
So verteilt sich ein Schaden von 9.000 Euro am Auto und 1.500 Euro Verletzungsfolgen.
| Reparatur über Ihre Vollkasko | 9.000 Euro minus 500 Euro Selbstbeteiligung |
| Selbstbeteiligung über die Verkehrsopferhilfe | 500 Euro |
| Schmerzensgeld über die Verkehrsopferhilfe | 1.500 Euro |
| Ihr Eigenanteil am Ende | 0 Euro |
Sie bekommen den Schaden im Ergebnis ersetzt. Bedenken Sie, dass die Vollkasko Sie nach dem Schaden zurückstufen kann, und machen Sie diesen Nachteil im Antrag beim Fonds mit geltend.
Für Unfälle mit einem unversicherten Auto gibt es in Deutschland einen gesetzlichen Entschädigungsfonds. Diese Rolle hat die Verkehrsopferhilfe, eine Einrichtung, die die Kfz-Haftpflichtversicherer allein finanzieren. Grundlage ist § 12 Absatz 1 Nummer 2 Pflichtversicherungsgesetz.
Anders als bei Fahrerflucht gelten beim unversicherten Auto keine Einschränkungen: Sachschäden am Auto werden ohne 500 Euro Abzug ersetzt, Schmerzensgeld gibt es nicht nur bei schweren Verletzungen. Der Antrag ist formlos und für Sie kostenlos.
| Situation | Wer zahlt | Einschränkung |
|---|---|---|
| Gegner versichert | seine Kfz-Haftpflicht | keine |
| Gegner hatte gerade gekündigt oder nicht gezahlt | oft noch sein alter Versicherer | Nachhaftung bis einen Monat nach Meldung an die Zulassungsstelle |
| Gegner nicht versichert | Verkehrsopferhilfe | nachrangig nach Fahrer, Halter und eigener Kasko |
| Gegner unbekannt, Fahrerflucht | Verkehrsopferhilfe | Autoschaden nur bei erheblichen Verletzungen, 500 Euro Abzug |
| Ausländisches Auto mit Versicherung | über das Deutsche Büro Grüne Karte | keine |
Die Verkehrsopferhilfe zahlt nur, soweit Sie nachweisen, dass Sie weder vom Halter, Eigentümer oder Fahrer noch von einem Schadensversicherer Ersatz bekommen. Haben Sie eine Vollkasko, verweist der Fonds Sie für den Autoschaden zuerst auf diese, mit Ihrer Selbstbeteiligung.
Auch Leistungen von Kranken- oder Rentenversicherung und Lohnfortzahlung gehen vor. Den Rest, etwa Selbstbeteiligung, Schmerzensgeld oder Verdienstausfall über die Lohnfortzahlung hinaus, können Sie bei der Verkehrsopferhilfe geltend machen.
Manchmal hat ein vermeintlich unversichertes Auto noch eine Versicherung, die gerade endet. Nach § 117 VVG wirkt das Ende des Vertrags gegenüber Ihnen als Geschädigtem erst einen Monat, nachdem der Versicherer es der Zulassungsstelle gemeldet hat. Bis dahin zahlt der alte Versicherer Ihren Schaden im Rahmen der Mindestsummen.
Den Versicherer zu einem Kennzeichen finden Sie kostenlos über den Zentralruf der Autoversicherer, Telefon 0800 250 260 0. Sie brauchen dafür nur Kennzeichen, Unfalltag und Unfallland.
Ist ein ausländisches Auto im Heimatland versichert, läuft die Regulierung über das Deutsche Büro Grüne Karte. Tragen Sie bei der Meldung das Kennzeichen ohne Länderkürzel ein, sonst findet das Büro den Versicherer nicht.
Hat das ausländische Auto keine gültige Versicherung, prüft die Verkehrsopferhilfe den Fall wie bei einem deutschen unversicherten Auto. Für Geschädigte ohne festen Wohnsitz in Deutschland gilt dabei eine Einschränkung: Sie bekommen Leistungen nur bei Gegenseitigkeit oder wenn EU-Recht das verlangt.
Rufen Sie bei einem Unfall mit einem unversicherten Auto die Polizei, auch bei kleinem Schaden. Der Polizeibericht belegt Hergang, Beteiligte und fehlende Versicherung und ist für die Verkehrsopferhilfe der wichtigste Nachweis.
Notieren Sie Kennzeichen, Fahrzeug, Namen und Anschrift von Fahrer und Halter, machen Sie Fotos und sichern Sie Zeugen. Ein Schuldanerkenntnis unterschreiben Sie nicht.
Fragen und Antworten
Ja, ein formloser Antrag mit kurzer Schilderung und den geltend gemachten Schäden genügt.
Der Service ist für Sie kostenlos.
Bei einem unversicherten Auto ja, ohne die Einschränkung auf schwere Verletzungen,
die bei Fahrerflucht gilt.
Dann zahlt die Verkehrsopferhilfe auch den Schaden an Ihrem Auto,
soweit Fahrer oder Halter nicht zahlen können.
Ja.
Verweigert die Haftpflicht wegen Vorsatz die Deckung, tritt die Verkehrsopferhilfe ein,
ebenfalls ohne die Einschränkungen der Fahrerflucht.
Der Anspruch gegen den Entschädigungsfonds verjährt in drei Jahren ab dem Zeitpunkt,
an dem Sie von den Umständen erfahren.
NAMMERT Versicherungsmakler
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