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Wer zahlt bei einem Unfall mit einem unversicherten Auto?

Kurz gesagt

Wer zahlt bei einem Unfall mit einem unversicherten Auto? Die Verkehrsopferhilfe als gesetzlicher Entschädigungsfonds, für Personen- und Sachschäden, ohne die 500 Euro Selbstbeteiligung wie bei Fahrerflucht. Sie zahlt aber nur, soweit Fahrer, Halter oder eine eigene Versicherung wie Ihre Vollkasko nicht zahlen. War der Vertrag erst kurz beendet, haftet oft noch der alte Versicherer.

Wer zahlt bei einem Unfall mit einem unversicherten Auto?

Was es kostet

Grenzen und Abzüge, die bei einem Unfall mit einem unversicherten Auto gelten.

BeispielRichtwert
Selbstbeteiligung bei unversichertem Auto0 Euro
Selbstbeteiligung bei Fahrerflucht, Sachschaden500 Euro
Höchstbetrag für Personenschäden je Unfall7,5 Millionen Euro
Höchstbetrag für Sachschäden je Unfall1,3 Millionen Euro
Selbstbeteiligung Ihrer Vollkasko, die der Fonds ersetzen kannmeist 150 bis 1.000 Euro

Werte nach § 12 Pflichtversicherungsgesetz,

§ 117 VVG und der Anlage zum Pflichtversicherungsgesetz, Stand Oktober 2026.

Die Spanne der Vollkasko-Selbstbeteiligung ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.

Rechenbeispiel

Vorfahrt genommen, Gegner ohne Versicherung, Ihr Auto mit Vollkasko

So verteilt sich ein Schaden von 9.000 Euro am Auto und 1.500 Euro Verletzungsfolgen.

Reparatur über Ihre Vollkasko9.000 Euro minus 500 Euro Selbstbeteiligung
Selbstbeteiligung über die Verkehrsopferhilfe500 Euro
Schmerzensgeld über die Verkehrsopferhilfe1.500 Euro
Ihr Eigenanteil am Ende0 Euro

Sie bekommen den Schaden im Ergebnis ersetzt. Bedenken Sie, dass die Vollkasko Sie nach dem Schaden zurückstufen kann, und machen Sie diesen Nachteil im Antrag beim Fonds mit geltend.

Die Verkehrsopferhilfe bei unversicherten Autos

Für Unfälle mit einem unversicherten Auto gibt es in Deutschland einen gesetzlichen Entschädigungsfonds. Diese Rolle hat die Verkehrsopferhilfe, eine Einrichtung, die die Kfz-Haftpflichtversicherer allein finanzieren. Grundlage ist § 12 Absatz 1 Nummer 2 Pflichtversicherungsgesetz.

Anders als bei Fahrerflucht gelten beim unversicherten Auto keine Einschränkungen: Sachschäden am Auto werden ohne 500 Euro Abzug ersetzt, Schmerzensgeld gibt es nicht nur bei schweren Verletzungen. Der Antrag ist formlos und für Sie kostenlos.

SituationWer zahltEinschränkung
Gegner versichertseine Kfz-Haftpflichtkeine
Gegner hatte gerade gekündigt oder nicht gezahltoft noch sein alter VersichererNachhaftung bis einen Monat nach Meldung an die Zulassungsstelle
Gegner nicht versichertVerkehrsopferhilfenachrangig nach Fahrer, Halter und eigener Kasko
Gegner unbekannt, FahrerfluchtVerkehrsopferhilfeAutoschaden nur bei erheblichen Verletzungen, 500 Euro Abzug
Ausländisches Auto mit Versicherungüber das Deutsche Büro Grüne Kartekeine

Warum Ihre Vollkasko zuerst dran ist

Die Verkehrsopferhilfe zahlt nur, soweit Sie nachweisen, dass Sie weder vom Halter, Eigentümer oder Fahrer noch von einem Schadensversicherer Ersatz bekommen. Haben Sie eine Vollkasko, verweist der Fonds Sie für den Autoschaden zuerst auf diese, mit Ihrer Selbstbeteiligung.

Auch Leistungen von Kranken- oder Rentenversicherung und Lohnfortzahlung gehen vor. Den Rest, etwa Selbstbeteiligung, Schmerzensgeld oder Verdienstausfall über die Lohnfortzahlung hinaus, können Sie bei der Verkehrsopferhilfe geltend machen.

Oft ist das Auto doch noch versichert

Manchmal hat ein vermeintlich unversichertes Auto noch eine Versicherung, die gerade endet. Nach § 117 VVG wirkt das Ende des Vertrags gegenüber Ihnen als Geschädigtem erst einen Monat, nachdem der Versicherer es der Zulassungsstelle gemeldet hat. Bis dahin zahlt der alte Versicherer Ihren Schaden im Rahmen der Mindestsummen.

Den Versicherer zu einem Kennzeichen finden Sie kostenlos über den Zentralruf der Autoversicherer, Telefon 0800 250 260 0. Sie brauchen dafür nur Kennzeichen, Unfalltag und Unfallland.

Unfall mit einem ausländischen Auto

Ist ein ausländisches Auto im Heimatland versichert, läuft die Regulierung über das Deutsche Büro Grüne Karte. Tragen Sie bei der Meldung das Kennzeichen ohne Länderkürzel ein, sonst findet das Büro den Versicherer nicht.

Hat das ausländische Auto keine gültige Versicherung, prüft die Verkehrsopferhilfe den Fall wie bei einem deutschen unversicherten Auto. Für Geschädigte ohne festen Wohnsitz in Deutschland gilt dabei eine Einschränkung: Sie bekommen Leistungen nur bei Gegenseitigkeit oder wenn EU-Recht das verlangt.

Was Sie direkt am Unfallort tun

Rufen Sie bei einem Unfall mit einem unversicherten Auto die Polizei, auch bei kleinem Schaden. Der Polizeibericht belegt Hergang, Beteiligte und fehlende Versicherung und ist für die Verkehrsopferhilfe der wichtigste Nachweis.

Notieren Sie Kennzeichen, Fahrzeug, Namen und Anschrift von Fahrer und Halter, machen Sie Fotos und sichern Sie Zeugen. Ein Schuldanerkenntnis unterschreiben Sie nicht.

Schritt für Schritt

  1. Polizei rufen und Daten von Fahrer, Halter und Fahrzeug sichern.
  2. Über den Zentralruf prüfen, ob doch ein Versicherer gemeldet ist.
  3. Den Autoschaden bei Ihrer Vollkasko melden, wenn vorhanden.
  4. Formlosen Antrag bei der Verkehrsopferhilfe mit Polizeibericht stellen.
  5. Selbstbeteiligung, Schmerzensgeld und weitere Kosten dort geltend machen.
  6. Frist von drei Jahren im Blick behalten.

Checkliste

  • Polizeibericht mit Aktenzeichen
  • Kennzeichen, Name und Anschrift von Fahrer und Halter
  • Fotos und Zeugen
  • Ablehnung oder Abrechnung Ihrer Kasko
  • Arztberichte und Belege für Kosten
  • Antrag innerhalb von drei Jahren gestellt

Häufige Fehler

  • Ohne Polizei weiterfahren, weil der Schaden klein wirkt
  • Annehmen, ohne Versicherung des Gegners gebe es gar nichts
  • Die 500 Euro Abzug aus Fahrerflucht-Fällen auch hier erwarten
  • Die Vollkasko nicht einschalten und auf den Fonds warten

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Muss ich die Verkehrsopferhilfe selbst anschreiben?

Ja, ein formloser Antrag mit kurzer Schilderung und den geltend gemachten Schäden genügt.

Der Service ist für Sie kostenlos.

Zahlt die Verkehrsopferhilfe auch Schmerzensgeld?

Bei einem unversicherten Auto ja, ohne die Einschränkung auf schwere Verletzungen,

die bei Fahrerflucht gilt.

Was ist, wenn ich selbst nur Haftpflicht habe?

Dann zahlt die Verkehrsopferhilfe auch den Schaden an Ihrem Auto,

soweit Fahrer oder Halter nicht zahlen können.

Zahlt der Fonds auch, wenn jemand das Auto absichtlich gegen mich einsetzt?

Ja.

Verweigert die Haftpflicht wegen Vorsatz die Deckung, tritt die Verkehrsopferhilfe ein,

ebenfalls ohne die Einschränkungen der Fahrerflucht.

Wie lange habe ich Zeit?

Der Anspruch gegen den Entschädigungsfonds verjährt in drei Jahren ab dem Zeitpunkt,

an dem Sie von den Umständen erfahren.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

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