Zum Inhalt springen

Versicherungsmakler / Versicherungsfragen

Wer zahlt, wenn ich mit einer VR-Brille etwas kaputt mache?

Kurz gesagt

Wer zahlt, wenn ich mit einer VR-Brille etwas kaputt mache? Bei fremden Sachen und verletzten Gästen Ihre Privathaftpflicht, etwa 40 bis 120 Euro im Jahr. Ihren eigenen Fernseher und Sachen von Mitbewohnern im selben Haushalt zahlt sie nicht. Auch die Hausrat ersetzt eigene Missgeschicke nicht. Die VR-Brille selbst, ab etwa 550 Euro, schützt nur eine Elektronikversicherung.

Wer zahlt, wenn ich mit einer VR-Brille etwas kaputt mache?

Was es kostet

Für Schäden mit der VR-Brille zählt vor allem die Privathaftpflicht. Die Brille selbst ist nur über eine Geräteversicherung geschützt.

BeispielRichtwert
VR-Brille, Einsteigermodell zum Verkaufsstartetwa 550 bis 700 Euro
VR-Brille, Spitzenmodelletwa 3.499 bis 3.999 Euro
Privathaftpflicht für Singlesetwa 40 bis 120 Euro im Jahr
Privathaftpflicht für Familienetwa 60 bis 180 Euro im Jahr
Geräteversicherung für das eigene Gerätetwa 6 bis 20 Prozent des Kaufpreises im Jahr

Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Beispielen.

Die Geräteversicherung ist am Beispiel von Handyversicherungen ermittelt.

Der Fernseherpreis im Rechenbeispiel ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.

Rechenbeispiel

VR-Abend bei Freunden

Beim Spielen mit einer geliehenen VR-Brille trifft ein Gast den Fernseher der Gastgeber, Wert 1.000 Euro. Danach fällt ihm die Brille aus der Hand.

Fernseher der GastgeberPrivathaftpflicht des Gastes
Geliehene VR-BrillePrivathaftpflicht nur mit Einschluss geliehener Sachen
Derselbe Schaden beim Gast zu Hause am eigenen Fernseherkeine Versicherung zahlt
Selbstbeteiligung, wenn vereinbart0 bis 250 Euro

Beim Fernseher der Gastgeber ist der Gast gut versichert. Für die geliehene Brille kommt es auf seinen Tarif an.

Fremde Sachen und Gäste: die Privathaftpflicht zahlt

Mit einer VR-Brille sehen Sie den Raum um sich herum nicht. Treffen Sie mit dem Arm den Fernseher eines Freundes oder stoßen Sie einen Gast um, haften Sie nach § 823 BGB, wenn Sie fahrlässig gehandelt haben. Diese Haftung übernimmt Ihre Privathaftpflicht.

Fahrlässig ist es zum Beispiel, in einem engen Wohnzimmer ein Spiel mit großen Armbewegungen zu starten, ohne die Spielfläche einzurichten. Die Privathaftpflicht wehrt auch unberechtigte Forderungen ab, wenn Sie nichts falsch gemacht haben.

Was mit der VR-Brille passiert istWer typischerweise zahlt
Fernseher eines Freundes bei ihm zu Hause getroffenIhre Privathaftpflicht
Gast beim Spielen am Kopf getroffenIhre Privathaftpflicht
Eigener Fernseher zerstörtniemand, außer einer Elektronikversicherung
Fernseher der Eltern im selben Haushaltniemand, Ausschluss in der Haftpflicht
Wand oder Tür der Mietwohnung beschädigtPrivathaftpflicht mit Mietsachschäden
Geliehene VR-Brille fallen gelassennur wenn Ihr Tarif geliehene Sachen einschließt

Eigene Sachen: weder Haftpflicht noch Hausrat

Die Haftpflicht zahlt nur für Schäden bei anderen. Zerschlagen Sie mit der VR-Brille Ihren eigenen Fernseher, ist das kein Haftpflichtfall. Die Hausratversicherung hilft ebenfalls nicht, denn sie zahlt bei Brand, Einbruch, Leitungswasser oder Sturm, nicht bei eigenen Missgeschicken.

Dasselbe gilt für Sachen von Angehörigen, die mit Ihnen im Haushalt leben oder in Ihrem Vertrag mitversichert sind. Ansprüche untereinander sind in den Musterbedingungen ausgeschlossen.

Wenn Kinder mit der VR-Brille spielen

Kinder unter sieben Jahren haften nach § 828 BGB nicht für Schäden, die sie anrichten. Eltern haften nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Viele Familientarife zahlen trotzdem freiwillig für Schäden durch deliktunfähige Kinder, meist bis zu einer Grenze.

Bei älteren Kindern kommt es auf ihre Einsicht an. Prüfen Sie die Altersangaben des Herstellers für die VR-Brille, sie sind beim Thema Aufsichtspflicht ein wichtiger Maßstab.

Die VR-Brille selbst absichern

Einsteigerbrillen kosten zum Verkaufsstart etwa 550 bis 700 Euro, Spitzenmodelle um 3.500 Euro. Fällt Ihnen die eigene VR-Brille herunter, zahlt nur eine Elektronik- oder Geräteversicherung. Sie kostet je nach Tarif etwa 6 bis 20 Prozent des Kaufpreises im Jahr.

Bei einer günstigen Brille lohnt sich das selten. Bei teuren Modellen kann es sinnvoll sein, vor allem wenn Kinder mitspielen. Achten Sie auf die Selbstbeteiligung und darauf, ob Displayschäden eingeschlossen sind.

Geliehene und gemietete VR-Brillen

Leihen Sie sich eine VR-Brille bei Freunden, ist ein Schaden an der Brille selbst in vielen älteren Haftpflichttarifen ausgeschlossen. Neuere Tarife schließen geliehene Sachen bis zu einer Grenze ein. Bei gemieteten Brillen, etwa in einer VR-Spielhalle, gelten die Mietbedingungen.

Wann Sie keine Zusatzversicherung brauchen

Haben Sie eine Privathaftpflicht mit Mietsachschäden und geliehenen Sachen und eine günstige VR-Brille, brauchen Sie meist nichts weiter. Wichtiger ist eine freie Spielfläche ohne Glastisch und Lampen in Armreichweite.

Beratung zu Haftpflicht und Elektronik

Norman Nammert vermittelt als Versicherungsmakler und prüft, ob Ihre Verträge aus Haftpflicht und Hausrat Schäden mit der VR-Brille abdecken, auch bei geliehenen Geräten und Mietsachen. Die Courtage zahlt der Versicherer, für Sie ist die Beratung kostenlos.

Schritt für Schritt

  1. Vor dem Spielen die Spielfläche im Menü der VR-Brille einrichten.
  2. Glas, Lampen und Fernseher aus der Armreichweite räumen.
  3. In der Privathaftpflicht nach geliehenen Sachen und Mietsachschäden schauen.
  4. Bei einem Schaden Fotos machen und den Hergang aufschreiben.
  5. Den Schaden zeitnah der Haftpflicht melden und keine Zusagen machen.

Checkliste

  • Privathaftpflicht vorhanden
  • Geliehene Sachen eingeschlossen
  • Mietsachschäden eingeschlossen
  • Schäden durch Kinder unter 7 Jahren eingeschlossen
  • Kaufbeleg der VR-Brille aufbewahrt
  • Spielfläche eingerichtet

Häufige Fehler

  • Annehmen, die Hausrat zahle den eigenen Fernseher
  • Einem Freund die Zahlung zusagen, bevor die Haftpflicht entschieden hat
  • Mit VR-Brille in einem engen Raum spielen
  • Eine teure Geräteversicherung für eine günstige Brille abschließen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahlt die Hausrat, wenn ich mit der VR-Brille meinen Fernseher zerstöre?

Nein.

Die Hausrat zahlt bei Brand, Einbruch, Leitungswasser und Sturm, nicht bei eigenen Missgeschicken.

Zahlt die Haftpflicht, wenn ich einen Gast verletze?

Ja,

wenn Sie fahrlässig gehandelt haben, zahlt Ihre Privathaftpflicht Behandlung,

Schmerzensgeld und weitere Kosten.

Was ist, wenn mein Partner den Fernseher trifft?

Lebt er mit Ihnen im Haushalt oder ist er mitversichert, zahlt die Haftpflicht nicht.

Ansprüche untereinander sind ausgeschlossen.

Haftet mein Kind, wenn es mit der VR-Brille etwas zerstört?

Unter sieben Jahren nicht.

Sie haften nur bei verletzter Aufsichtspflicht.

Viele Familientarife zahlen trotzdem bis zu einer Grenze.

Lohnt sich eine Versicherung für die VR-Brille?

Bei Spitzenmodellen eher, bei günstigen Brillen selten.

Rechnen Sie den Jahresbeitrag gegen den Kaufpreis.

Wer zahlt Schäden in einer VR-Spielhalle?

Für Schäden an Dritten Ihre Privathaftpflicht.

Für die Mietbrille selbst gelten die Bedingungen der Spielhalle.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

Angebot anfordern

Wir vergleichen Versicherer und melden uns.

Kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.

1Für wen?
2Welche Versicherungen?

Mehrere möglich. Zu jeder Sparte erscheinen die Angaben, die ein Versicherer braucht.

Privat

Gewerbe

4Ihr bisheriger Vertrag
5Wie erreichen wir Sie?

Passende Fragen

Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.

Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.

Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

Erstinformation lesen · Stand

War das hilfreich?

Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

Kostenloser Rückruf

Lieber sprechen? Wir rufen zurück.

Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.

Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen.

Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Beratung ohne Versicherungslatein
  • Angebot direkt im Gespräch möglich

Sofort erreichbar: 03375 / 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

Wunschzeit

Ihre Angaben nutzen wir nur für den Rückruf. Mehr dazu im Datenschutz.