Zahlt die Haftpflicht, wenn ich ein fremdes Handy beschädige?
Ja, wenn ich ein fremdes Handy beschädige und dafür hafte, zahlt die Privathaftpflicht: die R …
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Kurz gesagt
Wer zahlt, wenn ich mit einer VR-Brille etwas kaputt mache? Bei fremden Sachen und verletzten Gästen Ihre Privathaftpflicht, etwa 40 bis 120 Euro im Jahr. Ihren eigenen Fernseher und Sachen von Mitbewohnern im selben Haushalt zahlt sie nicht. Auch die Hausrat ersetzt eigene Missgeschicke nicht. Die VR-Brille selbst, ab etwa 550 Euro, schützt nur eine Elektronikversicherung.
Für Schäden mit der VR-Brille zählt vor allem die Privathaftpflicht. Die Brille selbst ist nur über eine Geräteversicherung geschützt.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| VR-Brille, Einsteigermodell zum Verkaufsstart | etwa 550 bis 700 Euro |
| VR-Brille, Spitzenmodell | etwa 3.499 bis 3.999 Euro |
| Privathaftpflicht für Singles | etwa 40 bis 120 Euro im Jahr |
| Privathaftpflicht für Familien | etwa 60 bis 180 Euro im Jahr |
| Geräteversicherung für das eigene Gerät | etwa 6 bis 20 Prozent des Kaufpreises im Jahr |
Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Beispielen.
Die Geräteversicherung ist am Beispiel von Handyversicherungen ermittelt.
Der Fernseherpreis im Rechenbeispiel ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.
Rechenbeispiel
Beim Spielen mit einer geliehenen VR-Brille trifft ein Gast den Fernseher der Gastgeber, Wert 1.000 Euro. Danach fällt ihm die Brille aus der Hand.
| Fernseher der Gastgeber | Privathaftpflicht des Gastes |
| Geliehene VR-Brille | Privathaftpflicht nur mit Einschluss geliehener Sachen |
| Derselbe Schaden beim Gast zu Hause am eigenen Fernseher | keine Versicherung zahlt |
| Selbstbeteiligung, wenn vereinbart | 0 bis 250 Euro |
Beim Fernseher der Gastgeber ist der Gast gut versichert. Für die geliehene Brille kommt es auf seinen Tarif an.
Mit einer VR-Brille sehen Sie den Raum um sich herum nicht. Treffen Sie mit dem Arm den Fernseher eines Freundes oder stoßen Sie einen Gast um, haften Sie nach § 823 BGB, wenn Sie fahrlässig gehandelt haben. Diese Haftung übernimmt Ihre Privathaftpflicht.
Fahrlässig ist es zum Beispiel, in einem engen Wohnzimmer ein Spiel mit großen Armbewegungen zu starten, ohne die Spielfläche einzurichten. Die Privathaftpflicht wehrt auch unberechtigte Forderungen ab, wenn Sie nichts falsch gemacht haben.
| Was mit der VR-Brille passiert ist | Wer typischerweise zahlt |
|---|---|
| Fernseher eines Freundes bei ihm zu Hause getroffen | Ihre Privathaftpflicht |
| Gast beim Spielen am Kopf getroffen | Ihre Privathaftpflicht |
| Eigener Fernseher zerstört | niemand, außer einer Elektronikversicherung |
| Fernseher der Eltern im selben Haushalt | niemand, Ausschluss in der Haftpflicht |
| Wand oder Tür der Mietwohnung beschädigt | Privathaftpflicht mit Mietsachschäden |
| Geliehene VR-Brille fallen gelassen | nur wenn Ihr Tarif geliehene Sachen einschließt |
Die Haftpflicht zahlt nur für Schäden bei anderen. Zerschlagen Sie mit der VR-Brille Ihren eigenen Fernseher, ist das kein Haftpflichtfall. Die Hausratversicherung hilft ebenfalls nicht, denn sie zahlt bei Brand, Einbruch, Leitungswasser oder Sturm, nicht bei eigenen Missgeschicken.
Dasselbe gilt für Sachen von Angehörigen, die mit Ihnen im Haushalt leben oder in Ihrem Vertrag mitversichert sind. Ansprüche untereinander sind in den Musterbedingungen ausgeschlossen.
Kinder unter sieben Jahren haften nach § 828 BGB nicht für Schäden, die sie anrichten. Eltern haften nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Viele Familientarife zahlen trotzdem freiwillig für Schäden durch deliktunfähige Kinder, meist bis zu einer Grenze.
Bei älteren Kindern kommt es auf ihre Einsicht an. Prüfen Sie die Altersangaben des Herstellers für die VR-Brille, sie sind beim Thema Aufsichtspflicht ein wichtiger Maßstab.
Einsteigerbrillen kosten zum Verkaufsstart etwa 550 bis 700 Euro, Spitzenmodelle um 3.500 Euro. Fällt Ihnen die eigene VR-Brille herunter, zahlt nur eine Elektronik- oder Geräteversicherung. Sie kostet je nach Tarif etwa 6 bis 20 Prozent des Kaufpreises im Jahr.
Bei einer günstigen Brille lohnt sich das selten. Bei teuren Modellen kann es sinnvoll sein, vor allem wenn Kinder mitspielen. Achten Sie auf die Selbstbeteiligung und darauf, ob Displayschäden eingeschlossen sind.
Leihen Sie sich eine VR-Brille bei Freunden, ist ein Schaden an der Brille selbst in vielen älteren Haftpflichttarifen ausgeschlossen. Neuere Tarife schließen geliehene Sachen bis zu einer Grenze ein. Bei gemieteten Brillen, etwa in einer VR-Spielhalle, gelten die Mietbedingungen.
Haben Sie eine Privathaftpflicht mit Mietsachschäden und geliehenen Sachen und eine günstige VR-Brille, brauchen Sie meist nichts weiter. Wichtiger ist eine freie Spielfläche ohne Glastisch und Lampen in Armreichweite.
Norman Nammert vermittelt als Versicherungsmakler und prüft, ob Ihre Verträge aus Haftpflicht und Hausrat Schäden mit der VR-Brille abdecken, auch bei geliehenen Geräten und Mietsachen. Die Courtage zahlt der Versicherer, für Sie ist die Beratung kostenlos.
Fragen und Antworten
Nein.
Die Hausrat zahlt bei Brand, Einbruch, Leitungswasser und Sturm, nicht bei eigenen Missgeschicken.
Ja,
wenn Sie fahrlässig gehandelt haben, zahlt Ihre Privathaftpflicht Behandlung,
Schmerzensgeld und weitere Kosten.
Lebt er mit Ihnen im Haushalt oder ist er mitversichert, zahlt die Haftpflicht nicht.
Ansprüche untereinander sind ausgeschlossen.
Unter sieben Jahren nicht.
Sie haften nur bei verletzter Aufsichtspflicht.
Viele Familientarife zahlen trotzdem bis zu einer Grenze.
Bei Spitzenmodellen eher, bei günstigen Brillen selten.
Rechnen Sie den Jahresbeitrag gegen den Kaufpreis.
Für Schäden an Dritten Ihre Privathaftpflicht.
Für die Mietbrille selbst gelten die Bedingungen der Spielhalle.
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