Alles zur Versicherung: Privathaftpflicht
Was kostet eine Privathaftpflichtversicherung?
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Kurz gesagt
Meist nein. Die Haftpflicht zahlt keine Schäden innerhalb der Familie, wenn der Geschädigte mit Ihnen im Haushalt lebt oder in Ihrem Vertrag mitversichert ist. So steht es in den Musterbedingungen. Anders bei Verwandten mit eigener Wohnung: Zerbrechen Sie bei Ihren Eltern eine Vase für 300 Euro, zahlt Ihre Haftpflicht, wenn Sie haften.
Richtwerte aus veröffentlichten Beitragsspannen für Haftpflicht und Hausrat.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Privathaftpflicht Familie oder Paar | etwa 60 bis 180 Euro im Jahr |
| Privathaftpflicht Single | etwa 40 bis 120 Euro im Jahr |
| Hausrat, 75 bis 80 Quadratmeter | etwa 25 bis 120 Euro im Jahr |
| Selbstbeteiligung Privathaftpflicht | 0 bis 250 Euro je Schaden |
Richtwerte, Stand Mai bis September 2026, aus öffentlich genannten Beitragsspannen.
Die Vase für 300 Euro ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.
Wer im Vertrag mitversichert ist, steht in Ihren Bedingungen.
Rechenbeispiel
Samstag stößt der Sohn das Handy der Mutter vom Balkon. Sonntag zerbricht der Vater beim Besuch der Großeltern deren Glasvitrine.
| Handy der Mutter, Sohn im selben Haushalt | Haftpflicht zahlt nicht |
| Hausrat für das Handy | zahlt nicht, ein Sturz ist keine versicherte Gefahr |
| Vitrine der Großeltern, eigene Wohnung | Haftpflicht des Vaters zahlt, Zeitwert |
| Selbstbeteiligung, falls vereinbart | zum Beispiel 150 Euro |
Das Handy trägt die Familie selbst. Die Vitrine ist ein normaler Haftpflichtschaden, weil die Großeltern weder im Haushalt leben noch mitversichert sind.
Die Privathaftpflicht ersetzt Schäden, die Sie einem Dritten zufügen. Die Musterbedingungen der Versicherer schließen zwei Gruppen ausdrücklich aus: Angehörige, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben, und alle Personen, die in Ihrem Vertrag mitversichert sind. Sonst würde eine Familie sich über den Versicherer gegenseitig entschädigen.
Als Angehörige zählen Ehe- und Lebenspartner, Eltern und Kinder, Adoptiv-, Stief- und Pflegeeltern und ihre Kinder, Schwiegereltern und Schwiegerkinder, Großeltern und Enkel sowie Geschwister. Wirft Ihr Sohn den Laptop Ihrer Frau vom Tisch, gibt es aus der Haftpflicht also kein Geld.
Der Ausschluss greift nur, wenn eine der beiden Bedingungen erfüllt ist: gemeinsamer Haushalt oder Mitversicherung im selben Vertrag. Ihre Eltern, die eine eigene Wohnung haben, sind weder das eine noch das andere. Beschädigen Sie bei einem Besuch deren Fernseher, ist das ein normaler Haftpflichtschaden.
Dasselbe gilt für erwachsene Geschwister mit eigenem Haushalt oder für Ihre Tochter, die ausgezogen ist und nicht mehr über Ihren Familientarif läuft. Voraussetzung bleibt immer, dass Sie nach dem Gesetz haften, also fahrlässig gehandelt haben.
| Geschädigte Person | Zahlt Ihre Haftpflicht? |
|---|---|
| Ehepartner im selben Haushalt | nein |
| Kind im selben Haushalt | nein |
| Eltern mit eigener Wohnung | ja, wenn Sie haften |
| Bruder mit eigener Wohnung, nicht mitversichert | ja, wenn Sie haften |
| Studierende Tochter im Wohnheim, noch im Familientarif | nein, weil mitversichert |
| Schwiegermutter, die dauerhaft bei Ihnen wohnt | nein |
Auch ohne den Ausschluss wäre die Lage innerhalb der Familie besonders. Ehegatten haften einander nach § 1359 BGB nur für die Sorgfalt, die sie in eigenen Angelegenheiten anwenden. Für Eltern gegenüber ihren Kindern gilt dasselbe nach § 1664 BGB. Ein kleines Missgeschick im Alltag führt deshalb oft gar nicht erst zu einem Anspruch.
Für eigene Sachen ist die Hausratversicherung zuständig, aber nur bei den versicherten Gefahren: Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl und Vandalismus nach einem Einbruch. Steckt Ihr Kind mit einer Kerze den Vorhang in Brand, zahlt die Hausrat. Fällt nur das Tablet herunter, zahlt sie nicht.
Zahlt die Hausrat, darf sie sich das Geld nach § 86 Absatz 3 VVG nicht bei einem Familienmitglied im Haushalt zurückholen, außer es hat den Schaden vorsätzlich verursacht. Für teure Geräte gibt es eigene Geräteversicherungen. Was sie decken, steht in deren Bedingungen, ob sie sich lohnen, hängt vom Wert der Geräte ab.
Verletzt ein Familienmitglied ein anderes, zahlt zuerst die Krankenkasse. Sie kann sich ihre Kosten nach § 116 Absatz 6 SGB X bei nicht vorsätzlichen Schäden nicht bei einer Person zurückholen, die mit dem Verletzten in häuslicher Gemeinschaft lebt. Eine Ausnahme gilt bei Unfällen mit dem Auto, dort zahlt die Kfz-Haftpflicht.
Für dauerhafte Folgen eines Unfalls im Haushalt hilft eine private Unfallversicherung. Sie zahlt unabhängig davon, wer schuld war.
Kleine Schäden innerhalb der Familie tragen die meisten ohnehin selbst. Eine teure Zusatzversicherung nur dafür lohnt sich selten. Wichtiger ist eine gute Hausrat mit grober Fahrlässigkeit und eine Haftpflicht mit hoher Deckungssumme für die Schäden, die Fremden passieren.
Fragen und Antworten
Lebt der Vater nicht mit Ihnen im Haushalt und ist nicht mitversichert,
kann es ein Haftpflichtschaden sein.
Beim Fahren seines Autos zahlt aber nicht die Privathaftpflicht, sondern die Kfz-Versicherung.
Ja, wenn er mit Ihnen zusammenlebt oder in Ihrem Vertrag mitversichert ist.
Die Musterbedingungen nennen vergleichbare Partnerschaften ausdrücklich.
Das ist kein Schaden innerhalb der Familie, sondern ein Schaden am Eigentum des Vermieters.
Den deckt die Haftpflicht über den Baustein Mietsachschäden.
Ja, wenn Ihr Kind haftet.
Das Nachbarkind ist ein Dritter.
Bei Kindern unter sieben Jahren kommt es auf den Baustein für deliktunfähige Kinder an.
Ja, wenn die Großeltern eine eigene Wohnung haben und Ihr Kind oder Sie als Aufsichtsperson haften.
Bei Kindern unter sieben Jahren hilft der Baustein für deliktunfähige Kinder.
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