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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Privathaftpflicht

Zahlt die Haftpflicht Schäden innerhalb der Familie?

Kurz gesagt

Meist nein. Die Haftpflicht zahlt keine Schäden innerhalb der Familie, wenn der Geschädigte mit Ihnen im Haushalt lebt oder in Ihrem Vertrag mitversichert ist. So steht es in den Musterbedingungen. Anders bei Verwandten mit eigener Wohnung: Zerbrechen Sie bei Ihren Eltern eine Vase für 300 Euro, zahlt Ihre Haftpflicht, wenn Sie haften.

Zahlt die Haftpflicht Schäden innerhalb der Familie?

Was es kostet

Richtwerte aus veröffentlichten Beitragsspannen für Haftpflicht und Hausrat.

BeispielRichtwert
Privathaftpflicht Familie oder Paaretwa 60 bis 180 Euro im Jahr
Privathaftpflicht Singleetwa 40 bis 120 Euro im Jahr
Hausrat, 75 bis 80 Quadratmeteretwa 25 bis 120 Euro im Jahr
Selbstbeteiligung Privathaftpflicht0 bis 250 Euro je Schaden

Richtwerte, Stand Mai bis September 2026, aus öffentlich genannten Beitragsspannen.

Die Vase für 300 Euro ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.

Wer im Vertrag mitversichert ist, steht in Ihren Bedingungen.

Rechenbeispiel

Zwei Schäden an einem Wochenende

Samstag stößt der Sohn das Handy der Mutter vom Balkon. Sonntag zerbricht der Vater beim Besuch der Großeltern deren Glasvitrine.

Handy der Mutter, Sohn im selben HaushaltHaftpflicht zahlt nicht
Hausrat für das Handyzahlt nicht, ein Sturz ist keine versicherte Gefahr
Vitrine der Großeltern, eigene WohnungHaftpflicht des Vaters zahlt, Zeitwert
Selbstbeteiligung, falls vereinbartzum Beispiel 150 Euro

Das Handy trägt die Familie selbst. Die Vitrine ist ein normaler Haftpflichtschaden, weil die Großeltern weder im Haushalt leben noch mitversichert sind.

Warum die Haftpflicht innerhalb der Familie nicht zahlt

Die Privathaftpflicht ersetzt Schäden, die Sie einem Dritten zufügen. Die Musterbedingungen der Versicherer schließen zwei Gruppen ausdrücklich aus: Angehörige, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben, und alle Personen, die in Ihrem Vertrag mitversichert sind. Sonst würde eine Familie sich über den Versicherer gegenseitig entschädigen.

Als Angehörige zählen Ehe- und Lebenspartner, Eltern und Kinder, Adoptiv-, Stief- und Pflegeeltern und ihre Kinder, Schwiegereltern und Schwiegerkinder, Großeltern und Enkel sowie Geschwister. Wirft Ihr Sohn den Laptop Ihrer Frau vom Tisch, gibt es aus der Haftpflicht also kein Geld.

Wann die Haftpflicht innerhalb der Familie doch zahlt

Der Ausschluss greift nur, wenn eine der beiden Bedingungen erfüllt ist: gemeinsamer Haushalt oder Mitversicherung im selben Vertrag. Ihre Eltern, die eine eigene Wohnung haben, sind weder das eine noch das andere. Beschädigen Sie bei einem Besuch deren Fernseher, ist das ein normaler Haftpflichtschaden.

Dasselbe gilt für erwachsene Geschwister mit eigenem Haushalt oder für Ihre Tochter, die ausgezogen ist und nicht mehr über Ihren Familientarif läuft. Voraussetzung bleibt immer, dass Sie nach dem Gesetz haften, also fahrlässig gehandelt haben.

Geschädigte PersonZahlt Ihre Haftpflicht?
Ehepartner im selben Haushaltnein
Kind im selben Haushaltnein
Eltern mit eigener Wohnungja, wenn Sie haften
Bruder mit eigener Wohnung, nicht mitversichertja, wenn Sie haften
Studierende Tochter im Wohnheim, noch im Familientarifnein, weil mitversichert
Schwiegermutter, die dauerhaft bei Ihnen wohntnein

Unter Ehepartnern und mit Kindern haftet man milder

Auch ohne den Ausschluss wäre die Lage innerhalb der Familie besonders. Ehegatten haften einander nach § 1359 BGB nur für die Sorgfalt, die sie in eigenen Angelegenheiten anwenden. Für Eltern gegenüber ihren Kindern gilt dasselbe nach § 1664 BGB. Ein kleines Missgeschick im Alltag führt deshalb oft gar nicht erst zu einem Anspruch.

Welche Versicherung stattdessen hilft

Für eigene Sachen ist die Hausratversicherung zuständig, aber nur bei den versicherten Gefahren: Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl und Vandalismus nach einem Einbruch. Steckt Ihr Kind mit einer Kerze den Vorhang in Brand, zahlt die Hausrat. Fällt nur das Tablet herunter, zahlt sie nicht.

Zahlt die Hausrat, darf sie sich das Geld nach § 86 Absatz 3 VVG nicht bei einem Familienmitglied im Haushalt zurückholen, außer es hat den Schaden vorsätzlich verursacht. Für teure Geräte gibt es eigene Geräteversicherungen. Was sie decken, steht in deren Bedingungen, ob sie sich lohnen, hängt vom Wert der Geräte ab.

Personenschäden in der Familie

Verletzt ein Familienmitglied ein anderes, zahlt zuerst die Krankenkasse. Sie kann sich ihre Kosten nach § 116 Absatz 6 SGB X bei nicht vorsätzlichen Schäden nicht bei einer Person zurückholen, die mit dem Verletzten in häuslicher Gemeinschaft lebt. Eine Ausnahme gilt bei Unfällen mit dem Auto, dort zahlt die Kfz-Haftpflicht.

Für dauerhafte Folgen eines Unfalls im Haushalt hilft eine private Unfallversicherung. Sie zahlt unabhängig davon, wer schuld war.

Wann Sie nichts extra brauchen

Kleine Schäden innerhalb der Familie tragen die meisten ohnehin selbst. Eine teure Zusatzversicherung nur dafür lohnt sich selten. Wichtiger ist eine gute Hausrat mit grober Fahrlässigkeit und eine Haftpflicht mit hoher Deckungssumme für die Schäden, die Fremden passieren.

Schritt für Schritt

  1. Klären, ob die geschädigte Person mit Ihnen im Haushalt lebt oder im Vertrag mitversichert ist.
  2. Bei eigenen Sachen prüfen, ob eine Gefahr der Hausrat vorliegt.
  3. Bei Angehörigen mit eigenem Haushalt den Schaden ganz normal der Haftpflicht melden.
  4. Nichts verschweigen: Wohnverhältnisse wahrheitsgemäß angeben.
  5. Für teure Geräte eine eigene Geräteversicherung erwägen.

Checkliste

  • Wer lebt im Haushalt
  • Wer steht im Vertrag als mitversichert
  • Hausrat mit Überspannung und grober Fahrlässigkeit
  • Private Unfallversicherung für Unfälle im Haushalt
  • Haftpflicht mit hoher Deckungssumme für Schäden an Fremden

Häufige Fehler

  • Einen Schaden in der Familie als Schaden eines Freundes melden: das ist Versicherungsbetrug
  • Annehmen, Eltern mit eigener Wohnung seien automatisch ausgeschlossen
  • Erwarten, dass die Hausrat jeden Schaden an eigenen Sachen zahlt
  • Den Familientarif nicht anpassen, wenn ein Kind auszieht

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahlt die Haftpflicht, wenn ich das Auto meines Vaters beschädige?

Lebt der Vater nicht mit Ihnen im Haushalt und ist nicht mitversichert,

kann es ein Haftpflichtschaden sein.

Beim Fahren seines Autos zahlt aber nicht die Privathaftpflicht, sondern die Kfz-Versicherung.

Gilt der Ausschluss auch für meinen unverheirateten Partner?

Ja, wenn er mit Ihnen zusammenlebt oder in Ihrem Vertrag mitversichert ist.

Die Musterbedingungen nennen vergleichbare Partnerschaften ausdrücklich.

Was ist mit Schäden an der gemeinsamen Mietwohnung?

Das ist kein Schaden innerhalb der Familie, sondern ein Schaden am Eigentum des Vermieters.

Den deckt die Haftpflicht über den Baustein Mietsachschäden.

Zahlt die Haftpflicht, wenn mein Kind das Handy des Nachbarkinds zerstört?

Ja, wenn Ihr Kind haftet.

Das Nachbarkind ist ein Dritter.

Bei Kindern unter sieben Jahren kommt es auf den Baustein für deliktunfähige Kinder an.

Zahlt die Haftpflicht, wenn mein Kind bei den Großeltern etwas zerbricht?

Ja, wenn die Großeltern eine eigene Wohnung haben und Ihr Kind oder Sie als Aufsichtsperson haften.

Bei Kindern unter sieben Jahren hilft der Baustein für deliktunfähige Kinder.

Quellen

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