Alles zur Versicherung: Hunde- und Pferdehaftpflicht
Ist die Hundehaftpflicht Pflicht?
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Kurz gesagt
Beißt mein Hund einen anderen Hund, zahlt meine Hundehaftpflicht die Tierarztkosten des fremden Hundes, auch wenn sie über seinem Wert liegen. Weil bei einer Rauferei meist beide Hunde beitragen, wird oft geteilt, nicht selten 50 zu 50. Die Rechnung für Ihren eigenen Hund zahlt nie Ihre Haftpflicht, sondern Sie selbst oder Ihre Hundekranken- oder OP-Versicherung.
Beiträge für eine Hundehaftpflicht und Größenordnungen von Tierarztrechnungen nach Beißereien.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Basistarif mit Selbstbeteiligung | ab etwa 35 Euro im Jahr |
| Ohne Selbstbeteiligung, 10 Millionen Euro Deckung | etwa 50 bis 70 Euro im Jahr |
| Premiumtarif mit hoher Deckung | etwa 100 bis 150 Euro im Jahr |
| Versorgung einer Bisswunde beim Tierarzt | etwa 150 bis 600 Euro |
| Operation nach schwerer Beißerei | etwa 1.000 bis 3.000 Euro |
Beiträge: Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus veröffentlichten Tarifbeispielen.
Tierarztkosten sind ein Richtwert aus der Angebotspraxis; das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
Ihr Labrador und ein Terrier geraten aneinander. Der Terrier muss genäht werden, Ihr Labrador hat eine Bisswunde am Ohr.
| Tierarzt Terrier | 1.200 Euro |
| Tierarzt Labrador | 400 Euro |
| Teilung 50 zu 50: Ihre Hundehaftpflicht zahlt | 600 Euro an den Terrierhalter |
| Haftpflicht des Terrierhalters zahlt | 200 Euro an Sie |
Der Terrierhalter trägt 600 Euro selbst, Sie 200 Euro, wenn Sie keine Hundekrankenversicherung haben. Die Beträge sind ein Richtwert aus der Angebotspraxis.
Wenn Ihr Hund einen fremden Hund beißt, gilt das rechtlich als Sachschaden, denn Tiere werden im Schadensrecht wie Sachen behandelt. Als Halter haften Sie dafür nach § 833 BGB auch ohne eigenen Fehler. Ihre Hundehaftpflicht übernimmt die Forderung, prüft sie und wehrt überhöhte Teile ab.
Eine Besonderheit gilt für Tiere: Nach § 251 Absatz 2 BGB sind Heilbehandlungskosten nicht schon deshalb unverhältnismäßig, weil sie den Wert des Tieres erheblich übersteigen. Die OP für einen Mischling kann also mehr kosten, als er beim Kauf gekostet hat, und wird trotzdem ersetzt.
Raufen zwei Hunde, wirkt bei beiden die Tiergefahr. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass sich der andere Halter die Tiergefahr seines eigenen Hundes anrechnen lassen muss. Ihre Versicherung zahlt dann nur Ihren Anteil.
Eine feste Quote gibt es nicht. Abgewogen wird, wer angegriffen hat, wie groß die Hunde sind und ob einer angeleint war. Lässt sich das nicht klären, läuft es oft auf eine Teilung hinaus. Mehr dazu auf unserer Seite zur Kürzung auf 50 Prozent.
| Situation | Typische Folge |
|---|---|
| Ihr Hund greift einen angeleinten Hund an | Ihr Anteil hoch, oft der ganze Schaden |
| Beide frei, Rauferei ohne klare Ursache | oft Teilung |
| Der andere Halter hat einen Fehler gemacht | sein Anteil steigt |
| Großer Hund gegen sehr kleinen Hund | Anteil des großen Hundes meist höher |
Ihre eigene Hundehaftpflicht zahlt nie für Ihren Hund, denn Haftpflicht deckt nur Schäden bei anderen. Für den Teil, den der andere Halter tragen muss, ist dessen Hundehaftpflicht zuständig. Den Rest tragen Sie, außer Sie haben eine Hundekranken- oder OP-Versicherung.
Greift der andere Halter ein und wird gebissen, ist das ein Personenschaden mit Behandlung und Schmerzensgeld. Auch hier zählt, welcher Hund gebissen hat und wie sich der Halter verhalten hat. Ihre Hundehaftpflicht prüft das wie jeden Personenschaden. Ein Mitverschulden nach § 254 BGB kann den Anspruch mindern.
Tauschen Sie Namen, Anschrift und Versicherung aus und notieren Sie Zeugen. Fotografieren Sie die Verletzungen und den Ort. Melden Sie den Vorfall Ihrer Hundehaftpflicht, auch wenn Sie meinen, der andere Hund habe angefangen. Ob und in welcher Höhe gezahlt wird, klärt die Versicherung mit der Gegenseite.
Hat der fremde Hund Ihren angeleinten Hund angegriffen und Ihr Hund sich nur gewehrt, liegt das Übergewicht meist beim anderen Halter. Die Meldung an Ihre Versicherung schadet trotzdem nicht. Sie wehrt eine unberechtigte Forderung ab und trägt die Kosten dafür.
Fragen und Antworten
Ja, für den Schaden am fremden Hund.
Wer angefangen hat, beeinflusst nur die Quote.
Nur den Anteil, den der andere Halter tragen muss, über dessen Versicherung.
Den Rest zahlen Sie oder Ihre Hundekrankenversicherung.
Ja, Heilbehandlungskosten sind nach § 251 Absatz 2 BGB nicht schon unverhältnismäßig,
weil sie den Tierwert übersteigen.
Dann haftet er mit seinem Vermögen.
Ihre Ansprüche müssen Sie selbst bei ihm durchsetzen.
Ja, wenn der Welpe in der Police eingeschlossen ist.
Prüfen Sie, ab wann Ihr Vertrag Welpen erfasst.
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Die Hundehaftpflicht zahlt Personenschäden, Sachschäden und die daraus folgenden Vermögenssch …
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