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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Hunde- und Pferdehaftpflicht

Wer zahlt, wenn mein Hund einen anderen Hund beißt?

Kurz gesagt

Beißt mein Hund einen anderen Hund, zahlt meine Hundehaftpflicht die Tierarztkosten des fremden Hundes, auch wenn sie über seinem Wert liegen. Weil bei einer Rauferei meist beide Hunde beitragen, wird oft geteilt, nicht selten 50 zu 50. Die Rechnung für Ihren eigenen Hund zahlt nie Ihre Haftpflicht, sondern Sie selbst oder Ihre Hundekranken- oder OP-Versicherung.

Wer zahlt, wenn mein Hund einen anderen Hund beißt?

Was es kostet

Beiträge für eine Hundehaftpflicht und Größenordnungen von Tierarztrechnungen nach Beißereien.

BeispielRichtwert
Basistarif mit Selbstbeteiligungab etwa 35 Euro im Jahr
Ohne Selbstbeteiligung, 10 Millionen Euro Deckungetwa 50 bis 70 Euro im Jahr
Premiumtarif mit hoher Deckungetwa 100 bis 150 Euro im Jahr
Versorgung einer Bisswunde beim Tierarztetwa 150 bis 600 Euro
Operation nach schwerer Beißereietwa 1.000 bis 3.000 Euro

Beiträge: Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus veröffentlichten Tarifbeispielen.

Tierarztkosten sind ein Richtwert aus der Angebotspraxis; das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Rauferei im Park, beide Hunde frei

Ihr Labrador und ein Terrier geraten aneinander. Der Terrier muss genäht werden, Ihr Labrador hat eine Bisswunde am Ohr.

Tierarzt Terrier1.200 Euro
Tierarzt Labrador400 Euro
Teilung 50 zu 50: Ihre Hundehaftpflicht zahlt600 Euro an den Terrierhalter
Haftpflicht des Terrierhalters zahlt200 Euro an Sie

Der Terrierhalter trägt 600 Euro selbst, Sie 200 Euro, wenn Sie keine Hundekrankenversicherung haben. Die Beträge sind ein Richtwert aus der Angebotspraxis.

Ihr Hund verletzt einen fremden Hund

Wenn Ihr Hund einen fremden Hund beißt, gilt das rechtlich als Sachschaden, denn Tiere werden im Schadensrecht wie Sachen behandelt. Als Halter haften Sie dafür nach § 833 BGB auch ohne eigenen Fehler. Ihre Hundehaftpflicht übernimmt die Forderung, prüft sie und wehrt überhöhte Teile ab.

Eine Besonderheit gilt für Tiere: Nach § 251 Absatz 2 BGB sind Heilbehandlungskosten nicht schon deshalb unverhältnismäßig, weil sie den Wert des Tieres erheblich übersteigen. Die OP für einen Mischling kann also mehr kosten, als er beim Kauf gekostet hat, und wird trotzdem ersetzt.

Warum oft nur ein Teil gezahlt wird

Raufen zwei Hunde, wirkt bei beiden die Tiergefahr. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass sich der andere Halter die Tiergefahr seines eigenen Hundes anrechnen lassen muss. Ihre Versicherung zahlt dann nur Ihren Anteil.

Eine feste Quote gibt es nicht. Abgewogen wird, wer angegriffen hat, wie groß die Hunde sind und ob einer angeleint war. Lässt sich das nicht klären, läuft es oft auf eine Teilung hinaus. Mehr dazu auf unserer Seite zur Kürzung auf 50 Prozent.

SituationTypische Folge
Ihr Hund greift einen angeleinten Hund anIhr Anteil hoch, oft der ganze Schaden
Beide frei, Rauferei ohne klare Ursacheoft Teilung
Der andere Halter hat einen Fehler gemachtsein Anteil steigt
Großer Hund gegen sehr kleinen HundAnteil des großen Hundes meist höher

Wer die Rechnung für Ihren eigenen Hund zahlt

Ihre eigene Hundehaftpflicht zahlt nie für Ihren Hund, denn Haftpflicht deckt nur Schäden bei anderen. Für den Teil, den der andere Halter tragen muss, ist dessen Hundehaftpflicht zuständig. Den Rest tragen Sie, außer Sie haben eine Hundekranken- oder OP-Versicherung.

Wenn ein Mensch beim Trennen gebissen wird

Greift der andere Halter ein und wird gebissen, ist das ein Personenschaden mit Behandlung und Schmerzensgeld. Auch hier zählt, welcher Hund gebissen hat und wie sich der Halter verhalten hat. Ihre Hundehaftpflicht prüft das wie jeden Personenschaden. Ein Mitverschulden nach § 254 BGB kann den Anspruch mindern.

So gehen Sie nach dem Vorfall vor

Tauschen Sie Namen, Anschrift und Versicherung aus und notieren Sie Zeugen. Fotografieren Sie die Verletzungen und den Ort. Melden Sie den Vorfall Ihrer Hundehaftpflicht, auch wenn Sie meinen, der andere Hund habe angefangen. Ob und in welcher Höhe gezahlt wird, klärt die Versicherung mit der Gegenseite.

Wann Sie keine Forderung fürchten müssen

Hat der fremde Hund Ihren angeleinten Hund angegriffen und Ihr Hund sich nur gewehrt, liegt das Übergewicht meist beim anderen Halter. Die Meldung an Ihre Versicherung schadet trotzdem nicht. Sie wehrt eine unberechtigte Forderung ab und trägt die Kosten dafür.

Schritt für Schritt

  1. Hunde trennen, ohne selbst in die Schnauzen zu greifen.
  2. Daten des anderen Halters und seiner Versicherung aufnehmen.
  3. Verletzungen und Ort fotografieren, Zeugen notieren.
  4. Den Fall Ihrer Hundehaftpflicht melden.
  5. Tierarztrechnungen aufheben und an die jeweils zuständige Versicherung geben.

Checkliste

  • Hundehaftpflicht ohne hohe Selbstbeteiligung
  • Hundekranken- oder OP-Versicherung für den eigenen Hund geprüft
  • Versicherungsdaten unterwegs dabei
  • Leinenpflicht vor Ort bekannt
  • Hund kommt zuverlässig auf Rückruf

Häufige Fehler

  • Dem anderen Halter die Rechnung sofort ganz zusagen
  • Den eigenen Tierarzt bei der eigenen Haftpflicht einreichen
  • Ohne Daten des anderen Halters nach Hause gehen
  • Bei einer Teilung auf den vollen Betrag bestehen, ohne die Gründe zu prüfen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahlt meine Hundehaftpflicht, wenn mein Hund angefangen hat?

Ja, für den Schaden am fremden Hund.

Wer angefangen hat, beeinflusst nur die Quote.

Bekomme ich die Kosten für meinen Hund ersetzt?

Nur den Anteil, den der andere Halter tragen muss, über dessen Versicherung.

Den Rest zahlen Sie oder Ihre Hundekrankenversicherung.

Muss der Tierarzt bezahlt werden, auch wenn der Hund wenig wert ist?

Ja, Heilbehandlungskosten sind nach § 251 Absatz 2 BGB nicht schon unverhältnismäßig,

weil sie den Tierwert übersteigen.

Was ist, wenn der andere Halter keine Versicherung hat?

Dann haftet er mit seinem Vermögen.

Ihre Ansprüche müssen Sie selbst bei ihm durchsetzen.

Zahlt die Versicherung bei einem Welpen genauso?

Ja, wenn der Welpe in der Police eingeschlossen ist.

Prüfen Sie, ab wann Ihr Vertrag Welpen erfasst.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

Angebot anfordern: Hunde- und Pferdehaftpflicht

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1Für wen?
2Welche Versicherungen?

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Hunde- und Pferdehaftpflichtversicherung

Zum Beispiel Labrador, Mischling etwa 20 kg, Freizeitpferd

Zum Beispiel Reitbeteiligung, Hundesport, Hundesitter, Zucht

4Ihr bisheriger Vertrag
5Wie erreichen wir Sie?

Passende Fragen

Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.

Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.

Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

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