Alles zur Versicherung: Hausrat
Brauche ich eine Hausratversicherung?
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Kurz gesagt
Über Ihren bisherigen Vertrag meist gar nicht: Die Hausratversicherung gilt für die Wohnung im Vertrag, eine Zweitwohnung braucht in der Regel einen eigenen. Ausnahmen sind Tarife mit Klausel für die beruflich genutzte Zweitwohnung, etwa bis 15.000 Euro, und die Bude von Kindern in der Ausbildung. Ein eigener Vertrag für 35 Quadratmeter kostet etwa 50 bis 90 Euro im Jahr.
Richtwerte für einen eigenen Hausratvertrag und Grenzen aus öffentlich einsehbaren Bedingungen, Stand Oktober 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Eigener Vertrag, 35 Quadratmeter, Versicherungssumme etwa 23.000 Euro | etwa 50 bis 90 Euro im Jahr |
| Eigener Vertrag, 65 Quadratmeter, Versicherungssumme etwa 42.000 Euro | etwa 70 bis 140 Euro im Jahr |
| Klausel beruflich genutzte Zweitwohnung im Hauptvertrag | bis 15.000 Euro je Schadenfall |
| Klausel berufsbedingter Zweitwohnsitz, nach Tarifstufe | 10 Prozent bis 10.000 Euro oder 20 Prozent bis 20.000 Euro |
Stand Oktober 2026.
Beiträge sind Richtwerte aus veröffentlichten Beispielen; Lage,
Leerstand und Sicherung verändern den Preis.
Das Rechenbeispiel ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.
Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Vertrags.
Rechenbeispiel
Ein Ingenieur wohnt mit Familie in Kassel und arbeitet unter der Woche in Frankfurt. Dort hat er eine möblierte Wohnung mit 30 Quadratmetern. Seine eigenen Sachen dort sind etwa 9.000 Euro wert.
| Hauptvertrag ohne Zweitwohnungsklausel | kein Schutz für die 9.000 Euro in Frankfurt |
| Hauptvertrag mit Klausel bis 15.000 Euro | voll gedeckt, kein zweiter Vertrag nötig |
| Alternative: eigener Vertrag, 30 m² × 650 Euro | 19.500 Euro Versicherungssumme |
| Beitrag für den eigenen Vertrag | etwa 50 bis 90 Euro im Jahr |
Mit der Klausel ist die Pendlerwohnung ohne zweiten Vertrag abgesichert. Wäre der Hausrat dort mehr als 15.000 Euro wert, wäre ein eigener Vertrag die sichere Lösung.
Die Hausratversicherung ist an eine Adresse gebunden, den Versicherungsort. Was dauerhaft in einer anderen Wohnung steht, Möbel, Geschirr, Fernseher, gehört nicht dazu. Die Außenversicherung hilft hier nicht: Sie schützt nur Sachen, die vorübergehend aus der Wohnung mitgenommen werden. Zeiträume von mehr als drei Monaten gelten in vielen Bedingungen nicht mehr als vorübergehend.
Deshalb brauchen Ferienwohnung, Wochenendhaus und dauerhaft genutzte Pendlerwohnung in der Regel einen eigenen Vertrag. Wer nur für zwei Wochen eine Ferienwohnung mietet, ist dagegen mit dem mitgebrachten Gepäck über die Außenversicherung geschützt.
| Art der zweiten Wohnung | Wie versichert? |
|---|---|
| Gemietete Ferienwohnung im Urlaub | mitgebrachte Sachen über die Außenversicherung |
| Pendlerwohnung am Arbeitsort | eigener Vertrag oder Klausel für beruflich genutzte Zweitwohnung |
| Zimmer des Kindes in der Ausbildung, ohne eigenen Haushalt | oft über die Außenversicherung der Eltern |
| Eigene Ferienwohnung oder Wochenendhaus in Deutschland | eigener Hausratvertrag |
| Ferienwohnung im Ausland | Vertrag bei einem Versicherer im jeweiligen Land |
Einige Tarife schließen eine Zweitwohnung ein, die Sie aus beruflichen Gründen nutzen. Ein öffentlich einsehbares Bedingungswerk zahlt dafür bis 15.000 Euro je Schadenfall, ein anderes je nach Stufe 10 Prozent der Versicherungssumme bis 10.000 Euro oder 20 Prozent bis 20.000 Euro. Für Wertsachen gelten dort niedrigere Grenzen, etwa 3.000 Euro. Reicht das für die Einrichtung der Pendlerwohnung, sparen Sie den zweiten Vertrag.
Für Kinder in der Ausbildung gilt eine eigene Regel: Solange sie keinen eigenen Hausstand gegründet haben, zählt ihr Aufenthalt am Studienort in vielen Bedingungen als vorübergehend. Ihre Sachen sind dann über die Außenversicherung der Eltern geschützt, mit deren Grenzen. Manche Tarife knüpfen das an ein Höchstalter, etwa 27 Jahre.
Eine Zweitwohnung steht oft wochenlang leer. Einbrüche und Wasserschäden fallen dann spät auf. Nach dem Versicherungsvertragsgesetz müssen Sie eine Gefahrerhöhung melden; wer das grob fahrlässig unterlässt, riskiert eine Kürzung, bei Vorsatz kann die Leistung ganz entfallen. In vielen Hausratbedingungen ist eine sonst ständig bewohnte Wohnung, die länger als 60 Tage unbewohnt und unbeaufsichtigt bleibt, ein solcher Fall.
Für eine Zweitwohnung sollten Sie deshalb schon beim Abschluss angeben, wie oft Sie dort sind. Manche Versicherer behandeln eine Wohnung, die weniger als etwa 270 Tage im Jahr genutzt wird, als Zweitwohnung und erst einen Leerstand von mehr als sechs Monaten als meldepflichtig. Was für Ihren Vertrag gilt, steht in den Bedingungen.
Steht in der Zweitwohnung nur eine einfache Einrichtung im Wert von wenigen tausend Euro, die Sie im Schaden selbst ersetzen könnten, ist ein Vertrag kein Muss. Rechnen Sie ehrlich: Was kostet es, Bett, Küche, Technik und Kleidung dort neu zu kaufen?
Wichtiger als der Hausrat ist oft die Haftung. Ein Wasserschaden aus Ihrer Zweitwohnung kann die Wohnung darunter treffen. Dafür ist die Privathaftpflicht zuständig. Prüfen Sie in Ihren Bedingungen, ob sie die Zweitwohnung einschließt.
Fragen und Antworten
In der Regel nicht.
Sie gilt für die Wohnung im Vertrag.
Nur manche Tarife schließen eine beruflich genutzte Zweitwohnung per Klausel ein.
Solange das Kind keinen eigenen Hausstand gegründet hat,
oft über die Außenversicherung der Eltern, mit deren Grenze.
Mit eigenem Haushalt braucht es einen eigenen Vertrag.
Längerer Leerstand ist eine Gefahrerhöhung.
Die Frist steht in Ihren Bedingungen, häufig 60 Tage, bei Zweitwohnungen teils länger.
Melden Sie lieber einmal zu viel.
Oft ja.
Es bleiben aber meist zwei Verträge oder zwei Versicherungsorte mit eigener Summe.
Für Ihre eigenen Sachen die Hausrat der Zweitwohnung,
für Schäden beim Nachbarn Ihre Privathaftpflicht und für das Gebäude die Wohngebäudeversicherung
des Eigentümers.
Meist nicht.
Eine Wohnung im Ausland wird in der Regel bei einem Versicherer im jeweiligen Land abgesichert.
Wenn Sie den Verlust der Einrichtung selbst tragen könnten, nicht unbedingt.
Bei 50 bis 90 Euro im Jahr ist er aber oft günstig im Vergleich zum Risiko.
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Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.
Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.
Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.
Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.
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